Günter und Oliver gehören zu den rund 60 Deutschen, die natürliches Cannabis als Medizin nutzen dürfen.
Doch leider zahlt die Krankenkasse die Kosten nicht. Selbst bei austherapierten Patienten, bei denen nachweislich nur Cannabis hilft wird hier auf dem Rücken der Patienten Pharmalobbypolitik betrieben – und den Patienten die vom Grundgesetz garantierte Schmerzlinderung verweigert.
Nun läuft ein Eilverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (genauer Bundesopiumstelle innerhalb des BfArM) zur Kostenübernahme oder Erlaubnis des Eigenanbaus.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums untersteht, hat einem Multiple-Sklerose-Patienten untersagt, Cannabis selbst anzubauen. Der Bescheid vom 10. August wurde vor allem begründet mit Sicherheitsbedenken beim Anbau in der Wohnung, einer erhöhten Gefahr für Missbrauch, der Verwendung einer nicht standardisierten Substanz und der Schädigung des internationalen Ansehens Deutschlands. Zudem argumentiert das BfArM, dass der Antragsteller Zugang zu Cannabis aus der Apotheke habe. Michael Fischer aus Mannheim ist seit vielen Jahren auf Cannabis angewiesen und wurde im Jahr 2003 in einem strafrechtlichen Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz unter dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstands freigesprochen.
Er besitzt bereits eine Ausnahmegenehmigung vom BfArM zur Verwendung von Cannabis aus der Apotheke, der aus den Niederlanden importiert wurde. Angesichts des erheblichen Bedarfs an Cannabis würde Cannabis aus der Apotheke allerdings etwa 1500 EUR kosten. Daher kommt für Herrn Fischer nur der Eigenanbau in Frage. Sein Antrag wurde vom BfArM jahrelang nicht bearbeitet, obwohl das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 19. Mai 2005 darauf hingewiesen hatte, dass bei einer Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis am ehesten eine Erlaubnis zum Eigenanbau in Frage komme. In dem Gerichtsurteil heißt es: "Der Verweis auf ein Arzneimittel, das weder ohne weiteres verfügbar noch für den normalen Bürger erschwinglich ist, stellt aber keine Alternative dar, die das öffentliche Interesse am Einsatz von Cannabis zur Krankheitsbekämpfung entfalten lässt."
Erst eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln führte nun dazu, dass das BfArM eine Entscheidung getroffen hat. Diese Entscheidung geschah offenbar aufgrund einer Weisung aus dem Bundesgesundheitsministerium, da aus Aktennotizen in den Unterlagen von Herrn Fischer beim BfArM hervorgeht, dass "die Erteilung einer Erlaubnis zum Cannabis-Eigenanbau therapeutisch begründet und auf Grund seiner prekären Situation ohne Alternative" sei. Nun müsse das Bundesgesundheitsministerium entscheiden, heißt es in den Aktenvermerken.
Quelle: ACM-Mitteilungen Aug. 2010
Anmerkung: Unbeschadet durch die Ermöglichung von Cannabiseigenanbau-Genehmigungen zu medizinischen Zwecken für Patienten bleibt das Ansehen von Kanada, Spanien und 14 Bundesstaaten der USA