18
Aug
2010

Polizisten gegen Patienten auf der Hanfparade


, 07.08.2010, :

Eine kleine Gruppe entschlossen wirkender Ordnungshüter versucht beflissen, gegen einen kiffenden Demo-Teilnehmer vorzugehen – was an sich nichts Außergewöhnliches ist. -Konsum an sich ist zwar nicht verboten, aber wer konsumiert muss auch besitzen und dies ist „verboten“ (oder zumindest nicht explizit erlaubt) und stellt einen Straftatbestand dar.

 

Die Staatsgewalt muss daher eingreifen, um die möglichen Besitzverhältnisse am Konsumgut festzustellen und bedient sich dafür in aller Regel einer Personalien-Überprüfung und ggf. vorübergehenden des auffälligen Konsumenten – auch wenn inzwischen immer mehr Beamte zur Überzeugung gelangen, dass gegen Falschparker vorzugehen eindeutig sinnvoller ist als harmlose zu verfolgen.

Besonders erwähnenswert am genannten Vorfall jedoch ist, dass es sich bei dem zu überprüfenden Konsumenten um den am Tourette-Syndrom erkrankten S. handelt, der in der Cannabis-Aufklärungs- und Aktivistenszene als "Dr. Hanf" bekannt ist.)

 

Lars verfügt seit etwa Ende 2009 über eine sog. „ zur medizinischen Verwendung von Cannabis nach § 3 Abs. 2 BtMG“ und gehört daher zu dem kleinen überschaubaren Patientenkreis von nur rund 40 Personen, die in Deutschland behördlich genehmigtes Cannabis zur Linderung ihrer Krankheit einsetzen dürfen. Überall. Natürlich auch auf einer Demonstration für die von Cannabis, auf der sich die Teilnehmer u.a. für die existenziellen Interessen von cannabisbedürftigen Kranken einsetzen.

Natürlich konnten die martialisch wirkenden Gesetzeshüter in Grün nicht von vornherein wissen, dass Lars S. ein „Genehmigter“ ist. Insofern sei die Frage gestattet, ob der massive Einsatz mehrerer Beamter zur Überprüfung einer einzelnen Person inmitten einer Demonstration eher dem Aspekt des Selbstschutzes oder einer etwaigen – vom brennenden Joint ausgehenden Gefahr – geschuldet sei.

 

 

Peinlich war der Einsatz dennoch. Geradezu beschämend und unverständlich. Und nicht zu vergessen: im Sinne des Steuerzahlers empörend unverhältnismäßig, berücksichtigt man das gnadenlose, erst kurz zurückliegende Debakel auf der Love-Parade in Duisburg…

 

Man stelle sich vor, fünf Schutzpolizisten würden aus einer mehrere hundert Personen zählenden Gruppe von Fußballfans auf dem Weg zum Stadion einen einzelnen Fan heraus greifen und dessen Personalien überprüfen, bloß weil dieser mehrfach an einer Bierdose genippt hat…

Dieses Video der Hanfparade zeigt die Aufregung der wegen einer Damiana-Zigarette (das gibt’s in jedem Kräuterladen legal zu kaufen): http://de.wikipedia.org/wiki/Damiana

 

 

Es muss endlich Schluss sein mit diesem baren Unsinn, mit diesem unverhältnismäßigen Sicherheitswahn! Kiffer sind in aller Regel harmlos. Es geht keine Gefahr von ihnen aus; selbst wenn sie der bestehenden Gesetzeslage zum Trotz ihr Spaß- oder Sportzigarettchen in aller Öffentlichkeit und unter freiem Himmel rauchen. Noch sehr viel harmloser sind aber Patienten, die an einer schweren Erkrankung leiden und (zumindest moralisch) das Recht haben, sich in jeder Situation ihres Medikamentes zu bedienen.

 

Anzumerken ist immerhin, dass sich besagte Polizisten nach kurzer Sichtung der Genehmigungspapiere ohne weitere Beanstandung still und zügig vom Ort des Geschehens entfernt haben. Sicher dürfte allerdings sein, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein einziger der involvierten Polizisten jemals eine solche Genehmigungs-Urkunde gesehen hat und sich dennoch nachhaltig vom Urkundenstempel mit Bundesadler hat überzeugen lassen.

Leider ist nicht übermittelt, ob der Gruppen-Einsatzleiter sich der guten Ordnung halber bei Lars S. für die aufdringliche Unannehmlichkeit entschuldigt hat…

 

A. J.

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14
Aug
2010

Kaum Vorbehalte gegen die medizinische Verwendung von Cannabis in der deutschen Bevölkerung


Nach einer Meldung der dpa (Deutsche Presseagentur) ist die
Unterstützung für die medizinische von Cannabis in
allen gesellschaftlichen Schichten und Gruppen groß. Zwei Drittel
der Befragten unterstützen zudem die Kostenübernahme des
Medikaments Dronabinol (THC) durch die Krankenkassen. In der
Meldung unter dem Titel "Umfrage: Kaum Vorbehalte gegen
" heißt es:

"Die Verwendung von Cannabis zur Behandlung Schwerkranker
findet in Deutschland einer Umfrage zufolge breite Zustimmung. Bei
einer Emnid-Befragung im Auftrag der
Cannabis als Medizin (ACM) waren mehr als 75 Prozent der
angerufenen Bürger dafür, Cannabis-Produkte zur Therapie
chronischer Schmerzen oder zur der Spastiken bei
Multipler Sklerose zuzulassen. Das teilte der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft, , am Freitag in Rüthen
(Kreis Soest) mit. Die Zustimmung gehe quer durch die
Bevölkerung, sagte Grotenhermen. Am größten sei sie in
gebildeten Schichten, bei Männern und bei Anhängern der
kleineren Parteien , Grüne und Linkspartei. Auffällig ist die mit
55 Prozent vergleichsweise geringe Akzeptanz von Cannabis-
Medizin bei Schülern. Das Ergebnis der Befragung von 1001
Bürgern hat wenig mit dem eigenen Cannabis-Konsum der
Befragten zu tun. Der Großteil der Interviewten gab an, selber nie
Cannabis geraucht zu haben. Dennoch sprachen sich auch aus
dieser Gruppe 73 Prozent für die medizinische Nutzung aus. Die
ACM hatte auch fragen lassen, wie die Bundesbürger zur
Übernahme der Kosten für eine Cannabis-Behandlung stehen.
Auch hier sprachen sich rund zwei Drittel (65 Prozent) für eine
Kostenübernahme durch die Krankenkassen aus. Nach Auskunft
der ACM helfen Cannabis-Produkte unter anderem bei Multipler
Sklerose und chronischen Schmerzen Krebskranker. Bisher
müssten Betroffene häufig langwierig mit Behörden, Ärzten und
Kassen um die Nutzung von Cannabis-Medizin und die Übernahme
der Kosten kämpfen. In der Bundesrepublik dürfen laut
Grotenhermen nur 40 Patienten Cannabis aus der
beziehen. In anderen Ländern wie beispielsweise Kanada und
Spanien seien verschiedene Cannabis- Medikamente zugelassen.
‘Außerdem werden , die sich selber mit Cannabis versorgen,
in diesen Ländern strafrechtlich nicht verfolgt’, sagte
Grotenhermen."

Weitere Informationen zur Umfrage:
Die Befürwortung der medizinischen Verwendung von Cannabis ist
am höchsten in gebildeten Schichten, bei Männern und bei
Anhängern der kleineren Parteien FDP, Grüne und Linkspartei,
liegt jedoch auch bei Befragten mit mittlerem Bildungsabschluss
und bei Anhängern von CDU oder CSU noch über 75 Prozent.
Sind Sie der Meinung, dass auch in Deutschland die Möglichkeit
bestehen sollte, dass wie in diversen anderen Ländern Patienten
Cannabis gegen ihre Symptome einsetzen dürfen, oder sind Sie
dagegen? Nach dieser Frage sprechen sich 76 Prozent der
Deutschen dafür aus, eine Behandlung von Schwerkranken mit
natürlichen Cannabisprodukten zuzulassen, während 18 Prozent
dies verbieten wollen und 6 Prozent unentschieden sind oder keine
Angabe machten. Die Frage wird in Ost und West und unabhängig
vom Einkommen ähnlich bewertet. Die Zustimmung ist bei den
Männern mit 82 Prozent größer als bei den Frauen mit 70 Prozent
und am höchstens in der Altersklasse der 50- bis 59-Jährigen.
Bezogen auf den Bildungsgrad, sprechen sich Befragte mit Abitur
oder abgeschlossenem Studium besonders stark für die
Verwendung von Cannabis bei Schwerkranken aus, nämlich zu 85
Prozent. Parteipolitisch wird die Forderung nach einem legalen
Zugang zu Cannabis für Kranke am stärksten von Anhängern der
Grünen mit 90 Prozent, der FDP und der Linken mit jeweils 85
Prozent und der SPD mit 83 Prozent unterstützt. Anhänger der
Unionsparteien sprachen sich zu 77 Prozent und Nichtwähler zu 72
Prozent für die Möglichkeit der Behandlung von Schwerkranken mit
natürlichen Cannabisprodukten aus.
Bei der zweiten Frage sprachen sich 65 Prozent der Deutschen
dafür aus, dass die Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung
mit Cannabisprodukten erstatten. 27 Prozent  waren dagegen, 2
Prozent dafür, wenn die Medikamente wirken, und 6 Prozent
machten keine Angaben. Die Befragten waren darüber informiert
worden, dass der Cannabiswirkstoff Dronabinol in Deutschland von
Ärzten verschrieben werden darf, dass die Krankenkassen jedoch
nicht verpflichtet sind, die Kosten der Behandlung mit diesem
Medikament zu übernehmen. Die Einstellungen der
unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen sind hier ähnlich
verteilt wie bei der Frage nach dem Einsatz natürlicher
Cannabisprodukte.

Mehr unter:
http://www.krankenkassen.de/dpa/175241.html
http://www.cannabis-med.org/german/emnid_2010.pdf

aus den ACMInformationen vom 14.August 2010

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8
Jul
2008

Über die un/anzweifelbare Richtigkeit fehlender Wissenschaftsergebnisse

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Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing [SPD], hat in ihrer jüngsten Rede vor dem in Sachen Medizinalcannabis die Meinung vertreten, es gäbe hinsichtlich der therapeutischen Wirksamkeit von nicht genügend wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, die eine regulierte und straffreie Vergabe von pflanzlichem an Schwerkranke und/oder Schmerzpatienten rechtfertigen könnten.

Eine der vielen möglichen richtigen Antworten auf diese schier unglaublich anmutende Aussage der Drogenbeauftragten ist in den – Mitteilungen vom 05. 07. 08 durch Dr. Franjo Grotenhermens Verweis und Auflistung der bisherigen Positiv-Studienergebnisse zu Cannabis als Medizin gegeben worden. Weitere richtige Antworten gegen die mit Hilfe der sozialdemokratischen Stimmen am Gesetzesleben erhaltenen Kriminalisierungsstrategien chronisch kranker Randgruppen finden sich in den Kommentarspalten der von der Situation Betroffenen im Online-Aufruf des SCM. Ebenfalls zutreffend richtige Antworten auf diesen nach ethisch-moralischen Grundsätzen kaum zu rechtfertigenden Drogenbeauftragten-Versuch, drastisches Menschen-Unrecht wegen angeblich fehlender Wissenschaftsergebnisse als in Kauf zu nehmendes Übel für chronisch bis tödlich erkrankte Patienten umzudeklarieren, finden sich …

… in der aus juristischer Sicht von Prof. Dr. Böllinger, zutreffenden Einschätzung der oftmals lebensbedrohlichen Notstandslage inadäquat behandelter Schmerzpatienten mit rechtlichem Anspruch (bei ärztlich festgestellter Bedürftigkeit) auf Cannabismedizin, veröffentlicht im Statement „Der Kampf um Cannabis als Medizin“ NJW 2005 …

…in der deutschen Bevölkerungs-Meinungsrepräsentanz der Allensbach-Umfrage zu Cannabismedizin aus dem Jahre 2006 …

… im Kurzgutachten des Leiters der Zentralstelle zur Bekämpfung der Betäubungsmittel-kriminalität, Oberstaatsanwalt Dr. Harald Hans Körner unter dem Titel “Die Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabis“ aus dem Jahr 2007 …

… im aktiven Widerstand gegen aufgezwungene und Alltagsleiden all derjenigen bedauernswerten Menschen und Schicksale, die noch 2008 ebenso unorganisiert wie unreguliert und unter größten Ängsten vor Entdeckung ihren medizinisch begründeten Bedarf an Cannabis auf dem illegalen Schwarzmarkt decken müssen, weil Drogenbeauftragte und andere politische Verantwortungsträger klinische Cannabis-Positivstudien zugunsten finanziell geförderter Negativ-Studien unterdrücken oder schlicht nicht nur Kenntnis nehmen.

Es sind stets die Patienten und ihre individuellen Krankheitserfahrungen, die für die Basis einer unanzweifelbaren Richtigkeit medizinwissenschaftlicher Ergebnisse sorgen. Nicht nur – aber auch in der Cannabismedizin-Frage.

Diese Meinungen, Erfahrungsschätze und Menschen zu ignorieren, zu diffamieren und bis zur Existenzschädigung zu kriminalisieren kann an der Tatsache einer unanzweifelbar lindernden und lebensqualitätsverbessernden Wirksamkeitseigenschaft des natürlichen Cannabis nichts ändern, zumal Wissenschaft sich an eindeutigen Fakten orientiert – nicht etwa an falschen Hoffnungen einiger weniger doppelzüngig agierender, die Lebensrechte Kranker in Abrede stellender Politiker mit vorgeblich sozial- oder christdemokratischer Grundhaltung.

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18
Jun
2008

UMFRAGE: Medizinische Anwendung von Cannabis bei chronischen Krankheiten

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Wir als freuen uns Noëmi Lienhard bei Ihrer Arbeit/ zu unterstützen:

Dankefür Ihr Interesse!

Ich bin dabei eine Arbeit zu schreiben und eine Untersuchung zu starten, die bis im Juli 08 abgeschlossen werden sollte. Das Thema umfasst die Auswirkungen von bei diversen chronischen Krankheiten. Anhand eines Fragebogens möchte ich die Auswirkung systematisch erfassen. Meine persönliche Motivation eine solche Arbeit zu schreiben liegt einerseits darin, dass es zur Zeit in der politisch wieder ein sehr aktuelles Thema ist, auf der anderen Seite kenne ich in meinem Umfeld verschiedene Personen, die mit einer Cannabisselbst-medikation positive Erfahrungen gemacht haben. Ich wäre froh um möglichst viele Teilnehmer, um repräsentativere Aussagen machen zu können. Wenn Sie oder jemand den Sie kennen bereit wäre mitzumachen, würde es mich sehr freuen. Sie können jeder Zeit mit mir per E-Mail in Kontakt treten.

Ganz liebe Grüsse
Noëmi Lienhard
noemilienhard[at]bluewin.ch
FRAGEBOGEN als .doc oder .pdf 

P.S. Alle Daten werden natürlich absolut vertraulich gehandhabt.

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29
Mrz
2008

aXXL

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Bewältigte Hepatitis C, Opiatabhängigkeit, Schmerzsymptomatik wg. Bandscheibenvorfall (Zustand nach OP)

NIHIL NOCERE

Mein Name ist Junker.
Ich bin 57 Jahre alt und u.a. Schreiberling, Musiker, Holzbildhauer, Hanf-Aktivist und seit etwa 11 Jahren Nutzer von . Mein behandelnder unterstützt mich trotz 18 Monate währender anderslautender Ankündigung nicht bei meiner Antragstellung auf eine ärztlich begleitete Selbsttherapie mit Cannabisblüten. Ich bemühe mich bereits seit dem 20.12. 2003 um eine Ausnahmegenhmigung nach § 3 Abs. 2 . Bislang erfolglos. Meine Akte beim Bonner für und Medizinprodukte umfasst inzwischen mehr als 300 Seiten.

Politisch scheint es auch aktuell (April 2011) nicht opportun zu sein, die schon seit Jahrzehnten schwelende Frage einer Liberalisierung der (BTM-) Gesetzgebung und eine damit einhergehende Entkriminalisierung von Patienten und/oder Cannabis- Genusskonsumenten anzugehen, weil die gesamte Drogendiskussion als gesellschaftliches Tabuthema nur geeignet scheint bei anstehenden Wahlen vielfache Stimmenverluste zu generieren. Angesichts des medialen Aufruhrs und der massiv kontrovers geführten Debatten um den Zustand des so genannten deutschen "Gesundheitswesens" ist verständlich, dass derzeit kein Interesse der Bundesregierung  vorhanden sein kann, sich als Förderer einer Sache zu outen, die in den Köpfen unserer Gesellschaft noch immer mit dem Zensurbalken "RAUSCHGIFT!" versehen ist.

In diese schematische Verweigerungshaltung passt die Deckelung der "Kleiber/Kovar – Studie" des unter Horst Seehofer, CDU, aus dem Jahre 1997 allzu gut, welche sich auf den reinen Genusskonsum – also den Gebrauch von Cannabis gesunder Menschen bezieht.

Zitate:

  • "Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird."
  • "Was die Auswirkungen von Cannabis auf die psychische Gesundheit anbelangt, muss aufgrund der vorliegenden Ergebnisse die Annahme, dass der Konsum von Cannabis einer Verschlechterung der psychischen Gesundheit nach sich zieht, zurückgewiesen werden."
  • "Bezüglich des Abhängigkeitspotentials der Droge fassen wir zusammen: Der Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu einer Abhängigkeitsentwicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus pharmakologischen Wirkungen der Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden psychischen Stimmungen und Problemen erklärt werden. Die Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme gesehen werden."
  • Ein wichtiges Argument in der Diskussion um Cannabis ist seine mögliche "Schrittmacherfunktion" für den Einstieg in den Konsum von illegalen Drogen bzw. dem Umstieg auf härtere Substanzen. Diese These muss nach Analyse der vorliegenden Studien zurückgewiesen werden. "Die These, Cannabis führe mit einer gewissen Regelmäßigkeit zu einem amotivationalen Syndrom, kann nicht belegt werden."

Wenn diese Zusammenfassung schon Geltung hat für Gesunde…was gilt dann für Kranke, die Cannabis zum schmerzfreien Überleben, zur Linderung vielfältiger Leiden (ge)brauchen? 

Wäre es nicht ein Gebot des Grundgesetzes, der Humanität und der Menschenrechte kranken Menschen den Zugang zum medizinischen Mittel Cannabis so leicht und so kostengünstig als möglich zu machen, wenn diese gesundheitlich und in Bezug auf ihre individuelle Lebensqualität enorm von pflanzlichem Cannabis oder von sonstigen Cannabispräparaten profitieren können?

DIE REALITÄT SIEHT ANDERS AUS:

Prof. Dr. jur. Böllinger schreibt: "Die offensichtliche Rotzigkeit, Zynismus und der blanke Hohn der führenden Mitarbeiter der Bundesbehörde (Anm.: gemeint ist das BfArM) stehen einer vernünftigen Drogenpolitik ebenso willkürlich entgegen wie die Verachtung der Beamten für kranke Antragsteller. Die Ursachen sind womöglich in Selbstüberschätzung und sturem Gesetzesdogmatismus zu finden."

Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabinoide in der Medizn () urteilt:…"ideologisch bornierter Zynismus der Macht gegen Schwerkranke."

Diese aus Patientensicht glaubwürdige Einschätzung dürfte aktuell neben dem BfArM auch auf das Bundesgesundheitsministerium, auf Dr. Rösler, auf die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans und auf weitere in medizinischen Cannabisfragen inkompetente Entscheidungsträger der CDU/CSU/FDP-Regierungskoalition zutreffen.

 

    Nihil nocere

    lat. für "Niemand darf durch die Behandlung an seiner Gesundheit geschädigt werden" ist einer der höchsten Glaubensgrundsätze der Medizin. Die Untätigkeit der deutschen Politik, die in der noch immer ausstehenden Zulassung des auf eine einzige Indikation zugeschnittenen Präparats SATIVEX als Alibi für für angebliche Reformen und Eigenbemühungen der Regierung in Sachen Cannabismedizin gipfelt, während Fragen der Versorgungssicherheit mit Cannabisblüten, Fragen der Kostenerstattung von sonstigen Cannabispräparaten durch Krankenkassen, Fragen der Genehmigung des Eigenanbaus von medizinischem Cannabis zur Entlastung der Krankenkassen ungeklärt – und deshalb zum Nachteil von Patienten sind, diese Untätigkeit konterkariert das Credo nihil nocere. Mit Fug und Recht – und nicht bloß aus meiner persönlichen  Erfahrung – kann deshalb momentan nur folgendes Fazit gezogen werden:

                                        

    April, 2011

    Axel Junker

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