7
Mai
2010

Paving the Way: Harborside Medical Marijuana Center – Oakland California


Freiräume

In Ibiza, Mallorca, Teneriffa, Barcelona, Brüssel, Amsterdam, (Prag), Denver, Portland, Los Angeles, San Francisco, Toronto, Montreal und vielen anderen Städten der Welt ist es heutzutage möglich, dass Patienten sich straffrei und zu angemessenen Preisen mit zu medizinischen Zwecken versorgen oder versorgen lassen können. In ist dies allein wegen der weiterhin restriktiven Auslegung der Betäubungsmittel-Gesetzgebung nach wie vor nicht möglich und wird vielfach unter Hinweis auf internationale Bestimmungen geradezu verhindert.

Diese Verhinderung kommt einer fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassung gleich.

Die meisten europäischen Staaten haben die UN Konventionen gegen Drogen von 1961, 1971 und 1988 unterzeichnet. Die UN-Drogenkonvention gehen auf Fehlentscheidungen aus der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg zurück, die von den , die bei ihrer Entstehung federführend waren, nie korrigiert wurden. Im Prinzip unterwerfen sie Cannabis den selben Beschränkungen wie Opium und Heroin, auch wenn es dafür keine wissenschaftliche Rechtfertigung gibt.
Die Single Convention von 1961 spielt beim Anbau zu medizinischen Zwecken definitiv keine Rolle. Sie überlässt es überdies ausdrücklich den Unterzeichnerstaaten, ob sie , Besitz, Abgabe, Anbau usw. (hier im Behandlungszweck-Kontext) verbieten wollen. Zwar muss der Anbau, wenn er nicht verboten bleibt,  reglementiert werden, aber es gibt durchaus Möglichkeiten. Cannabis Social Clubs wie in Spanien, Belgien, USA, zeugen davon.

 

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28
Apr
2010

Völkerrechts-Tollhaus

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Für gesunde, logisch denkende Menschen dürfte es absolut unverständlich sein, mit welcher institutionellen Zeitschinderei und verwaltungsgerichtlicher Blockadetaktik schwer kranke Personen heutzutage noch immer regelrecht gefoltert werden, wenn es um die Frage des Selbstanbaus von zu medizinischen Zwecken geht. Für die Betroffen selbst ist die Haltung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, , schlicht und einfach unzumutbar.

Näheren Einblick ins Geschehen gibt der auszugsweise Bericht des jüngsten Rundbriefs der ACM, Arbeitsgemeinschaft Cannabis als

Antrag auf Eigenanbau – Erörterung vor dem Verwaltungsgericht Köln

Am 31. März fand vor dem Verwaltungsgericht Köln ein Erörterungstermin zum Antrag von Michael Fischer aus auf den Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke statt. Der Antrag an die Bundesopiumstelle liegt bereits mehrere Jahre zurück. Er war bereits mit einem Bescheid vom 6. Dezember 2007 von der Bundesopiumstelle abgelehnt worden, mit der Begründung, ein Eigenanbau sei zur medizinischen Versorgung nicht notwendig, da zwei pharmazeutische Hersteller einen auf Delta-9- standardisierten entwickelt hätten. Der Widerspruch von Herrn Fischer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Tolmein aus Hamburg, vom 8. Januar 2008 wurde von der Bundesopiumstelle trotz mehrmaligen Nachhakens nicht bearbeitet. Im Juni 2009 reichte der eine Untätigkeitsklage gegen die Bundesopiumstelle beim Verwaltungsgericht Köln ein. Das Gericht setzte der Bundesopiumstelle mehrfach weitere Fristen zur Bearbeitung des Antrags. Schließlich legte das Gericht einen Erörterungstermin fest. Fünf Tage vorher – am 26. März 2010 – äußerte sich die Bundesopiumstelle erstmals zu dem Widerspruch.

An dem nicht öffentlichen Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht Köln nahmen neben der Richterin zwei Vertreter der Bundesopiumstelle, Gabriele Gebhardt, Partnerin von Michael Fischer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen konnte, sowie der rechtliche Vertreter von Herrn Fischer, Rechtsanwalt Tolmein, teil.

 

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23
Feb
2010

Tellerrand-News

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Appell an die Bundesregierung: Drogenpolitik weiterdenken – Entkriminalisierung ausgestalten 

 

Pressemitteilung vom 24.11.2009

Anlässlich der Ernennung der Drogenbeauftragten Dyckmans erklärt Prof. Dr. jur., Dipl.-Psych. , Sprecher des Schildower Kreises:

„Wir begrüßen die neue Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans in ihrem Amt. Damit verbinden wir die Hoffnung auf ein Ende des Stillstandes in der Drogenpolitik. Nach der von Diamorphin zu medizinischen Zwecken sind nun weitere mutige Schritte nötig. Gerade als Juristin sollte Frau Dyckmans um gesetzgeberische Initiativen bemüht sein, die ansatzweise praktizierte Entkriminalisierung des Drogengebrauchs in endlich in eine rechtlich einwandfreie Form zu bringen. Dazu kann inzwischen auf umfangreiche Erfahrungen in anderen Ländern zurückgegriffen werden. Entscheidend ist der Vorrang der Sozial- und Gesundheitspolitik vor der Strafverfolgung sowie die Berücksichtigung der Eigenverantwortung des Einzelnen.

Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik ideologiefrei wissenschaftlich zu überprüfen. Der sollte hierzu eine Enquête-Kommission einrichten, die sich grundsätzliche Gedanken macht. Auch die Abschaffung der Drogenprohibition und die Möglichkeit legaler Bezugswege müssen hierbei in Erwägung gezogen werden.“

 

 

 

Reputation der Pharmaindustrie sinkt auf Rekord-Tief

 

http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/ansehen-der-pharmaindustrie-in-der-bevoelkerung-direkt-hinter-drogen-dealer-922

 

PKV, 09.02.2010 - Schwere Vorwürfe muss sich die Pharmaindustrie von Ex-Arzneimittelprüfer Peter Sawicki gefallen lassen. Mangelhafte Produktpipelines und fehlende ethische Verantwortung deutscher Pharmakonzerne sollen bei einem Großteil der Bevölkerung inzwischen Verstimmung ausgelöst haben. Sogar Manager von Großkonzernen bestätigen den inzwischen schlechten Ruf bei den Bürgern, der so weit gehe, dass die Pharmabranche im Ansehen "direkt nach den Drogen-Dealern komme".

 

 

 

 

Unterfranken: Drei Schmerzpatienten berichten über Linderungen und Nöte mit Cannabis aus der .

 

 

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14
Okt
2009

Cannabis und die FDP

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Am 30.09. startete der Deutsch Hanfverband (DHV) einen Protestmailer, um die aufzufordern, im Zuge der Koalitionsverhandlungen ein Ende der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten durchzusetzen.

Wir haben an der Aktion teilgenommen. Der Schriftverkehr daraus im Folgenden:

 

fdp-point [at] fdp [dot] de schrieb:

Sehr geehrter Herr Einsle,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. In Deutschland gibt es immer wieder Diskussionen um die von . Die in der Öffentlichkeit oft geäußerte völlige Unbedenklichkeit des Hanfkonsums entspricht jedoch nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen. Experten warnen insbesondere, dass immer stärker und immer giftiger wird und nicht mehr vergleichbar ist mit der Substanz der so genannten Hippie-Droge der 70er Jahre. Der –Gehalt ist im Laufe der Jahre stetig gestiegen. Beispielsweise weisen Experten auf die Gefahr von schizophrenen Psychosen hin. Der von Cannabisprodukten ist eng mit dem Jugend- bzw. jungen Erwachsenenalter verknüpft. Untersuchungen zeigen, dass fast jeder Zweite in der Altersgruppe der 18- bis 20jährigen Erfahrungen mit Hanf hat. Wenn auch der Großteil der Jugendlichen nur selten Cannabis raucht oder der später beendet wird, wächst die Zahl derjenigen, die exzessiv konsumieren. Gerade für Kinder und Jugendliche ist die Gefahr von lebenslangen gesundheitlichen Schäden hoch. Nach aktuellem Forschungsstand kann davon ausgegangen werden, dass etwa 10 bis 15 % aller Konsumenten und Konsumentinnen nach internationalen Diagnosestandards einen abhängigen Cannabiskonsum aufweisen. Cannabiskonsumenten rauchen zudem häufiger Zigaretten und haben eine durchschnittlich größere Affinität zum exzessiven Alkoholkonsum. Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird eine der so genannten weichen Drogen abgelehnt.

Allerdings hält die FDP den Weg, den Gelegenheitskonsumenten zu entkriminalisieren, für richtig. Es gilt angemessen und verhältnismäßig auf die Tatsache zu reagieren, dass das gelegentliche Rauchen eines Joints ein gesellschaftliches Phänomen ist, das nicht repressiv und mit aller Staatsmacht angegangen werden muss. Hier muss nach praktikablen Lösungen gesucht werden, die auch die Behörden und Gerichte so gering wie möglich belasten.

Die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Gefahren, die entstehen, sobald aus dem gelegentlichen Konsum ein Dauerkonsum wird und die Konsumenten keine Erwachsenen sondern Kinder sind, verlangen eine Intensivierung der Aufklärungsarbeit. Vor allem in Zeiten, in denen der Cannabiskonsum gerade bei Kindern und Jugendlichen besorgniserregend ansteigt. Daher setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion dafür ein, dass zudem bereits bestehende Präventionsmaßnahmen – beispielsweise der BzgA – und weitere effektive suchtspezifische Hilfsangebote und zielgruppenspezifische Präventionsansätze ausgebaut werden.
 
Eine liberale Sucht- und Drogenpolitik setzt stärker auf Prävention als auf Repression. Das gilt auch für Cannabis.

Mit freundlichen Grüßen

Tonja Kuhn
FDP-Info-Point

FDP-Bundesgeschäftsstelle
Thomas-Dehler-Haus
FDP-Info-Point
Reinhardtstr. 14
10117 Berlin

Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.00 – 20.00 Uhr

Tel. (030) 28 49 58 0
Fax (030) 28 49 58 22

fdp-point [at] fdp [dot] de
www.fdp.de

P.S.: "Deutschland kann es besser. Stärken Sie uns, damit wir Sie stärken können: Mehr unter: mitmachen.fdp.de"

 

Sehr geehrte Frau Kuhn,

 

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30
Aug
2009

Erzeugt Onanieren Rückenmarksschäden?

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Diese ungewöhnliche und an längst vergangene Zeiten und Verirrungen medizinischer „Experten“ erinnernde Frage würden wir – die Patienten des Selbsthilfenetzwerks Cannabis als (SCM) – gerne Frau Vanessa von Blumenstein stellen, die den Artikel „Cannabis: Rauschgift auf Rezept?“ auf der Website der Apotheken-Rundschau verfasst hat.

Während der Artikel einigermaßen sachlich die medizinischen Anwendungsmöglichkeiten von Cannabinoiden schildert, ist Frau von Blumenstein leider nicht in der Lage, Fakten von längst widerlegten Mythen und Klischees zu trennen.

„Rauschgift auf Rezept“

Ein Gift, so weiß jedes Kind, tötet den, der es konsumiert. Doch gerade bei Cannabis handelt es sich um eine Substanz, die – im Gegensatz zu vielen konventionellen Medikamenten – nicht toxisch wirkt. Eine Überdosierung mit gesundheitsschädlichen Folgen ist bei verantwortungsbewusster Einnahme praktisch nicht möglich, darüber hinaus konnte eine Letaldosis von noch nie ermittelt werden.

Auch sollte es wenig verwunderlich sein, dass Betäubungsmittel, so der an dieser Stelle (vermisste) korrekte Ausdruck, ärztlich verordnet werden können. Hierzu gibt es das schon seit langem in etablierte BTM-Rezept, mit Hilfe dessen jeder Arzt entsprechend eingestufte Substanzen verordnen kann. Dazu zählen u.a. die Gruppen der Opiate und Opioide. Wer aber, der sich nicht zu den ewig Gestrigen zählen möchte, würde ärztlich verordnete und von der Apotheke abgegebene Opioide heutzutage noch als „Rauschgift“ bezeichnen?

kann daher bereits seit 1998 auf Rezept verordnet werden kann. Man sollte vielmehr eruieren, weshalb es vielen Patienten noch immer so schwer gemacht wird, dieses äußerst wirksame zu erhalten – oder Fragen stellen, weshalb eine schwerstkranke Ute Köhler aus Thüringen bereits seit 8 Jahren um die Erstattung dieses Medikamentes ringen muss. Denn wie die Autorin richtig bemerkt, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen – im Gegensatz zu einigen privaten Kassen – die Kosten für das Medikament (ca. 400€ für 500mg Wirkstoff) in den meisten Fällen nicht, was das hierzulande noch immer praktizierte Zwei-Klassen-Patienten-System offensichtlich macht. Für Versicherte der GKV bedeutet diese Situation immer noch die unzumutbare Wahl zwischen Illegalität und Schmerz.

„Die gefährliche Einstiegsdroge Cannabis“

Die Verwendung der unsäglichen Bezeichnung „Einstiegsdroge“ in diesem Zusammenhang zeugt ebenfalls von dürftigem Hintergrundwissen: diverse Studien und Gutachten kommen bereits seit geraumer Zeit zu dem Ergebnis, dass der These der „Einstiegsdroge Cannabis“ jegliche Grundlage fehlt. Dies wird ebenfalls offiziell von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestätigt.

 

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