14
Aug
2010

Kaum Vorbehalte gegen die medizinische Verwendung von Cannabis in der deutschen Bevölkerung


Nach einer Meldung der dpa (Deutsche Presseagentur) ist die
Unterstützung für die medizinische Verwendung von Cannabis in
allen gesellschaftlichen Schichten und Gruppen groß. Zwei Drittel
der Befragten unterstützen zudem die Kostenübernahme des
Medikaments Dronabinol () durch die Krankenkassen. In der
Meldung unter dem Titel "Umfrage: Kaum Vorbehalte gegen
Cannabis-" heißt es:

"Die Verwendung von Cannabis zur Behandlung Schwerkranker
findet in Deutschland einer Umfrage zufolge breite Zustimmung. Bei
einer Emnid-Befragung im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft
Cannabis als Medizin (ACM) waren mehr als 75 Prozent der
angerufenen Bürger dafür, Cannabis-Produkte zur
chronischer Schmerzen oder zur Linderung der Spastiken bei
Multipler Sklerose zuzulassen. Das teilte der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft, , am Freitag in Rüthen
(Kreis Soest) mit. Die Zustimmung gehe quer durch die
Bevölkerung, sagte Grotenhermen. Am größten sei sie in
gebildeten Schichten, bei Männern und bei Anhängern der
kleineren Parteien FDP, Grüne und Linkspartei. Auffällig ist die mit
55 Prozent vergleichsweise geringe Akzeptanz von Cannabis-
Medizin bei Schülern. Das Ergebnis der Befragung von 1001
Bürgern hat wenig mit dem eigenen Cannabis-Konsum der
Befragten zu tun. Der Großteil der Interviewten gab an, selber nie
Cannabis geraucht zu haben. Dennoch sprachen sich auch aus
dieser Gruppe 73 Prozent für die medizinische Nutzung aus. Die
ACM hatte auch fragen lassen, wie die Bundesbürger zur
Übernahme der Kosten für eine Cannabis-Behandlung stehen.
Auch hier sprachen sich rund zwei Drittel (65 Prozent) für eine
Kostenübernahme durch die Krankenkassen aus. Nach Auskunft
der ACM helfen Cannabis-Produkte unter anderem bei Multipler
Sklerose und chronischen Schmerzen Krebskranker. Bisher
müssten häufig langwierig mit Behörden, Ärzten und
Kassen um die Nutzung von Cannabis-Medizin und die Übernahme
der Kosten kämpfen. In der Bundesrepublik dürfen laut
Grotenhermen nur 40 Patienten Cannabis aus der Apotheke
beziehen. In anderen Ländern wie beispielsweise und
Spanien seien verschiedene Cannabis- Medikamente zugelassen.
‘Außerdem werden Kranke, die sich selber mit Cannabis versorgen,
in diesen Ländern strafrechtlich nicht verfolgt’, sagte
Grotenhermen."

Weitere Informationen zur Umfrage:
Die Befürwortung der medizinischen Verwendung von Cannabis ist
am höchsten in gebildeten Schichten, bei Männern und bei
Anhängern der kleineren Parteien FDP, Grüne und Linkspartei,
liegt jedoch auch bei Befragten mit mittlerem Bildungsabschluss
und bei Anhängern von CDU oder noch über 75 Prozent.
Sind Sie der Meinung, dass auch in Deutschland die Möglichkeit
bestehen sollte, dass wie in diversen anderen Ländern Patienten
Cannabis gegen ihre Symptome einsetzen dürfen, oder sind Sie
dagegen? Nach dieser Frage sprechen sich 76 Prozent der
Deutschen dafür aus, eine Behandlung von Schwerkranken mit
natürlichen Cannabisprodukten zuzulassen, während 18 Prozent
dies verbieten wollen und 6 Prozent unentschieden sind oder keine
Angabe machten. Die Frage wird in Ost und West und unabhängig
vom Einkommen ähnlich bewertet. Die Zustimmung ist bei den
Männern mit 82 Prozent größer als bei den Frauen mit 70 Prozent
und am höchstens in der Altersklasse der 50- bis 59-Jährigen.
Bezogen auf den Bildungsgrad, sprechen sich Befragte mit Abitur
oder abgeschlossenem Studium besonders stark für die
Verwendung von Cannabis bei Schwerkranken aus, nämlich zu 85
Prozent. Parteipolitisch wird die Forderung nach einem legalen
Zugang zu Cannabis für Kranke am stärksten von Anhängern der
Grünen mit 90 Prozent, der FDP und der Linken mit jeweils 85
Prozent und der SPD mit 83 Prozent unterstützt. Anhänger der
Unionsparteien sprachen sich zu 77 Prozent und Nichtwähler zu 72
Prozent für die Möglichkeit der Behandlung von Schwerkranken mit
natürlichen Cannabisprodukten aus.
Bei der zweiten Frage sprachen sich 65 Prozent der Deutschen
dafür aus, dass die Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung
mit Cannabisprodukten erstatten. 27 Prozent  waren dagegen, 2
Prozent dafür, wenn die Medikamente wirken, und 6 Prozent
machten keine Angaben. Die Befragten waren darüber informiert
worden, dass der Cannabiswirkstoff Dronabinol in Deutschland von
Ärzten verschrieben werden darf, dass die Krankenkassen jedoch
nicht verpflichtet sind, die Kosten der Behandlung mit diesem
zu übernehmen. Die Einstellungen der
unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen sind hier ähnlich
verteilt wie bei der Frage nach dem Einsatz natürlicher
Cannabisprodukte.

Mehr unter:
http://www.krankenkassen.de/dpa/175241.html
http://www.cannabis-med.org/german/emnid_2010.pdf

aus den ACMInformationen vom 14.August 2010

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4
Nov
2008

Deutschland im September

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EINIG IGNORANZ UNRECHT UNFREIHEIT

Im September 2006 erstattet der heute 55jährige Junker aus Westerland bei der Polizei eine Selbstanzeige wegen des Anbaus von Cannabis aus medizinischen Gründen. Junker leidet seit 28 Jahren u. a. an einer Hepatitis C-Virusinfektion und Schmerzzuständen nach einer Bandscheiben – OP. Er kuriert sich seit 10 Jahren unter ärztlicher Aufsicht erfolgreich mit Cannabis, konnte seinen sonstigen Medikamentengebrauch seither drastisch senken und ist noch immer berufstätig. Erfolg seiner Selbstanzeige: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von 8 Cannabispflanzen, erstinstanzliche Verurteilung zu einem Jahr Haft ohne Bewährung. Für juristische und verwaltungsrechtliche Auseinadersetzungen hat er bisher allein 8000 € an Kosten für Rechtsanwälte aufwenden müssen. Das Urteil in der Sache ist noch immer nicht rechtskräftig. Es steht zu befürchten, dass Junker wegen seiner tiefen Überzeugung und Erfahrung, dass Cannabis medizinisch in der Tat überaus hilfreich wirkt, nicht nur in Haft genommen wird, sondern nach verbüßter Strafe weiterhin um die lebensqualitätsnotwendige Anerkennung seiner medizinischen Indikation wird kämpfen und zahlen müssen.

Im September 2007 sitzt der schwer an Morbus Crohn und Morbus Bechterew erkrankte Volker Krug aus noch immer in bayrischer Untersuchungshaft, nachdem er zuvor beim Import von Cannabis zu medizinischen Zwecken erwischt worden war. In Haft wird Krug nicht nur depressiv, sondern verliert auch rapide an Gewicht und erleidet durch falsche ärztliche Betreuung ein kaum vorstellbares Martyrium. Nach schriftlicher Intervention einiger Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft – (ACM)  so wie des Selbsthilfenetzwerkes Cannabis als Medizin (SCM) bei Gericht und Staatsanwaltschaft wird er entlassen, kurze Zeit später jedoch zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Gerichtlich ergeht an ihn die quasi unerfüllbare Auflage, Dronabinol® – statt Cannabis einzunehmen. Obgleich er finanziell dazu nicht in der Lage ist, das Medikament dauerhaft zu bezahlen, muss er in sog. „Screenings“ gegenüber dem Gericht seine Naturcannabis-Abstinenz nachweisen, um nicht für Jahre in Haft genommen zu werden. Erfolg der Kriminalisierung: Der Kontakt zwischen Mitpatienten und Krug reißt kurz nach Veröffentlichung hilfesuchender Spendenaufrufe ab. Sein Antrag auf eine nach § 3 BtmG mögliche Ausnahmegenehmigung wird bereits lange vor Inhaftnahme u. a. deshalb abgelehnt, weil er zuvor laut ärztlicher Stellungnahme Cannabis „missbräuchlich“ verwendet habe. Krug äußert daraufhin die Befürchtung, ins gesundheitliche Exil im Ausland gehen zu müssen, um überleben zu können. 

Im September 2008 richtet die 70jährige Ingrid Sander aus Erfurt einen sog. Offenen Brief an die gesundheitspolitischen Sprecher aller im vertretenen Parteien. Sie beklagt die noch stets anhaltende Situation, wie zynisch und menschenverachtend die deutsche Politik mit cannabisbedürftigen Schmerzpatienten umgeht. Frau Sander leidet infolge einer lange schon bestehenden Kinderlähmung unter schweren Polyneuropathien und Gehbehinderungen. Von ihrer geringen Rente schafft sie es notdürftig ein wenig Geld für Cannabis abzuzweigen, um einige wenige Tage im Monat annähernd schmerzfrei – und dadurch leidlich mobil zu leben. Das für sie so kostbare Mittel verbackt sie in Kekse und setzt diese ihrer schweren entsprechend verantwortungsvoll, sparsam und im streng medizinischen Sinne – ohne jegliche Absicht einer möglichen Erzeugung psychoaktiver Nebenwirkungen -  ein. Ohne ärztliches Rezept, ohne vorliegende -Gebrauchsanweisung und ohne Rücksicht auf die von CDU/ und geäußerten Bedenken, “eine Liberalisierung von Cannabisprodukten zu medizinischen Zwecken könne einen signifikanten Anstieg von Cannabis-Missbrauch unter Jugendlichen nach sich ziehen.“ Erfolg des Sander-Schreibens: Bis dato nicht eine einzige Antwort von sämtlichen angeschriebenen Volksvertretern.

Im November 08 – drei Wochen nach der Anhörung des Gesundheitsausschusses beim Bundestag zur Cannabis als Medizin-Debatte, in dessen Verlauf sich 15 Experten und Interessenverbände für – und lediglich die Gesetzlichen Krankenversicherer gegen die Forderungen nach erleichterten Möglichkeiten zur medizinischen Cannabis/Dronabinol-Vergabe ausgesprochen haben – stehen Sander, Junker, eventuell Krug und Hunderttausende anderer ungenannter, chronisch Kranker noch immer machtlos, rechtlos, hilflos da:

Abhängig von aufgezwungen illegalem Verhalten zu Schmerzfreiheits-/Überlebenszwecken.

Willkürlich gegängelt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, welches  nach Belieben und freiem Ermessen Fristen in der Antragsbearbeitung überschreitet und wissentlich mit nahezu jeder Antragsablehnung auf Cannabisversorgung Grundrechte bricht.

Bedroht von sozialschädlichen Verfolgungen und Inhaftierungen.

Schmählich im Stich gelassen von äußerst träge reagierender Justiz und Politik, die seit zehn Jahren bestehende Gesetze von Verfassungsrang offensichtlich nicht auf cannabisbedürftige Patientengruppierungen angewendet wissen wollen.

Einigkeit von Ignoranz in punkto Recht auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Therapiewahl, aber für die Betroffenen noch immer nicht Einigkeit und Recht und Freiheit.

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23
Okt
2008

Offener Brief von Ingrid Sander


 

Ingrid Sander, Oskar Schlemmer-Str 1, 99085 Erfurt

An die gesundheitspolitischen Sprecher und Mitglieder des Bundestages der Parteien /, SPD, , Bündnis 90/Die Grünen, – Platz der Republik 1 – 11011 .

Betreff: 172. Sitzung des Deutschen Bundestages, Berlin, Donnerstag, 26. Juni 2008. Redebeiträge von Frau Maria Eichhorn, CDU/CSU, Frau Dr. Marlies Volkmer, SPD und Frau Sabine Bätzing, SPD – Freigabe von Cannabis als Medikament.

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages!

Mit 70 Jahren wird das Dasein zusehends beschwerlicher. Wen wundert`s? Ich habe mein Leben trotz aller Schwierigkeiten gelebt und spüre nun, dass die Kräfte rapide nachlassen. Aber nicht nur die Kräfte ebben ab, die Schmerzen werden immer heftiger und penetranter. Auf der Suche nach habe ich etwas gefunden, das bei bestimmten Schmerzarten sehr gut hilft – mit so gut wie keinen unerwünschten Nebenwirkungen. Und genau das ist verboten. Jetzt habe ich noch zwei Themen, für die ich lebe und für die ich kämpfe. Das eine ist die Legalisierung von , die andere ist die Legalisierung der Sterbehilfe.

Die Bemühungen vieler deutscher Politiker, Kirchenvertreter, Medizinfunktionäre u. A., eine offene Diskussion zu diesen Problematiken zu verhindern, sind horrent und wären einer besseren Lösung würdig. Die Göttin der Vernunft scheint einige Politiker/innen genauso zu fliehen wie die Göttin der Barmherzigkeit. Wahrhaftig trügerisch ist unser Hoffen! Man arbeitet mit allen Mitteln der Macht und setzt alle Arten von Angstfaktoren ganz gezielt ein, um die Leute mundtot zu machen. Und das funktioniert in den meisten Fällen hervorragend. Bin ich nun ein mündiger Bürger meiner Republik oder bloß das Humankapital, das für die Interessen der Lobbyisten widerspruchslos zur Verfügung zu stehen hat? Ich für meine Person habe mich für den mündigen Bürger entschieden und das heisst, ich werde mich für meine Rechte einsetzen und den dabei auftretenden Ärger nicht scheuen. Jeder weiß, dass die halbe Nation "kifft". Hier geht es jedoch nicht um "Spaß" oder gar "Missbrauch", hier scheint es darum zu gehen an Schmerzpatienten ein Exempel zu statuieren. Im übertragenen Sinne komme ich mir vor wie ein geknebelter, mit Steinen beschwerter und mit Ketten gefesselter Verbrecher, der ins Wasser geworfen wird, um sich frei zu schwimmen. Das machen Sie mir doch bitte einmal praktisch vor! Ich denke, dass Sie überhaupt keine Ahnung davon haben wie es jemandem zumute ist, der ständig unter starken bis unerträglichen Schmerzen leidet: All die Tage und Nächte, die zu einer einzigen dauernden Qual geworden sind; bar aller Lebensqualität, weil Körper und Seele leiden und sich nicht mehr regenerieren können. Dann, meine Damen und Herren, ist das Bemühen und auch die Ausführung legal, sich dieser Pein – wie auch immer – wenigstens für kurze Stunden entziehen zu wollen und – wenn man Glück hat – dies auch zu können. Da ist mir doch jedes Mittel recht.

Und dann kommen Politiker/innen, die eigentlich meine Interessenvertreter – doch nicht meine Herren und Henkersknechte sein sollten – mit windigen Gesetzen und unbrauchbaren Veordnungen, die mir per Dekret verbieten, mich dieser Schmerzen zu entziehen. Denn die Medikamente, die offiziell gegen Schmerzen vertrieben werden, sind in vielen Fällen schlicht wirkungslos, dafür öfter kontraindiziert. Es entwickelt sich ein Teufelskreis, d. h. alles wird noch schlimmer und unerträglicher. Um Fremdinteressen durchzusetzen und mein eigenes Urteilsvermögen als Leidtragende in Frage zu stellen, wird mit infamen Praktiken gearbeitet: Verbote – und wenn die nicht helfen, Stigmatisierungen und Diskriminierungen. Doch Kadavergehorsam gehört der Vergangenheit an…Die deutsche Drogenpolitik verbreitet einen undurchsichtigen Mix aus Wahrheit, Lügen, Halbwahrheiten, Über- und Untertreibungen, ohne eine wirkliche Drogen-Aufklärung zu wollen oder gar zu praktizieren. Wenn ich nicht wüsste wie das Cannabisverbot zustande gekommen ist, würde ich all das glauben müssen. Dazu kommt das Risiko der Verzweifelten, möglicherweise mit schädlichen Stoffen versetzte Ware zu bekommen, weil ein Teil der Politiker jegliche Liberalisierung verteufelt. Bin ich als freier Bürger einer freien Republik wirklich solchen hirnlosen Verdächtigungen hilflos ausgeliefert? Ich bin ein mündiger Bürger. Ich weiß sehr wohl, was gut für mich ist und was nicht. Erlaubt oder nicht – für mich ist es legal, mir das zu beschaffen, was wenigstens eine Linderung ohne weiteren zusätzlichen Schaden bringt. Cannabis als Medikament ist kein Wundermittel. Es hat seine Grenzen wie jedes andere Heilmittel auch. Das utopische Ideal einer Welt ohne Drogen wird es nie geben. Unaufrichtigkeit scheint mir daher ein wesentlicher Faktor derzeitiger politischer Kommunikation zu sein. Woher diese eiserne Kompromisslosigkeit?

Ich habe diesbezüglich einige Überlegungen angestellt, die nicht unbedingt zutreffend sein müssen, die sich mir aber immer wieder aufdrängen: Entweder einige Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen es nicht besser, d. h. sie haben sich nicht eingehend mit der gesamten Materie befasst, (Zeitmangel, am Thema desinteressiert oder sich nicht der Tragweite der Entscheidungen bewusst, weil man die Schwierigkeiten nicht nachfühlen kann) bzw. der/die eine oder andere Abgeordnete vertritt eher andere Interessen als die der problematisch-chronisch Kranken. Voll und ganz anschließen möchte ich mich einigen Worten von Frau Sabine Bätzing (SPD), obwohl sie ihren Vorrednerinnen, Frau Maria Eichhorn (CDU/CSU) und Frau Dr. Marlies Volkmer, die diesbezüglich alles und jeden unter Generalverdacht gestellt haben, mehr oder weniger direkt beipflichtet. Zitat: "Um die Versorgung von Betroffenen mit Cannabis als Medizin zu gewährleisten, braucht es kein Gesetz wie es der vorliegende Antrag fordert"…"den in der Regel unter schwerwiegenden Krankheiten Leidenden ist es kaum zuzumuten…" (nämlich das Antragsprozedere als perpetuum mobile).

Dem stimme ich – die Unterzeichnende – voll und ganz bei. Ich habe nicht gewartet. Ich habe gehandelt. Für mich. Wir brauchen kein Gesetz! Betrachten Sie mein (illegales?) Tun als eine Korrektur der Schändlichkeit des Schicksals.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Sander

 

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27
Jul
2008

Aufforderung zur Gegenwehr

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Sie leiden unter ständig auftretenden Schmerzen? An Schlafmangel und Appetitlosigkeit? Sie quälen sich mit Magen- und Darmproblemen oder chronischen Entzündungsformen? Erbrechen Ihre Nahrungsmittel? Sie unterliegen wiederholt depressiven Zuständen, suizidalen Gedanken oder Wünschen nach Sterbehilfe, weil möglicherweise

ADS – Krebs – /AIDS – Hepatitis C – Multiple Sklerose – Morbus Bechterew – Tourette-Syndrom – Restless Legs – Morbus Crohn – Glaukom – Asthma – ALS – Migräne – Borderline

bei Ihnen diagnostiziert worden ist? Sie sind enttäuscht von der Kostenexplosion im deutschen Gesundheitswesen und der damit einhergehenden, nahezu schon „industrialisierten“ Art einer medizinischen Behandlung? Ihr Arzt verschreibt Ihnen Pillen, Kapseln, Tabletten, Spritzen, Pülverchen, Tinkturen, Zäpfchen und/oder andere medikamentöse Zubereitungsformen, ohne dass es Ihnen mit dem dauerhaften Einsatz dieser überteuerten pharmazeutischen Rundum – Keule wirklich entscheidend besser ginge? Sogar erheblich schlechter wegen all der vielen Nebenwirkungen und unerwarteten Kreuzreaktionen der verordneten Mittel?

Informieren Sie sich über Cannabis!

Besuchen Sie die Website der – unter www.cannabis-med.org

Die Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (IACM) wurde im März 2000 von Mitgliedern der im deutschsprachigen Raum tätigen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) gegründet. Es ist eine gemeinnützige wissenschaftliche Gesellschaft, die sich für die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.) und ihrer pharmakologisch wirksamsten Inhaltstoffe, die Cannabinoide, für therapeutische Zwecke einsetzt, durch die Unterstützung der Forschung und die Verbreitung von Informationen. Die IACM erklärt, dass Ärzte das Recht haben, mit ihren Patienten über die medizinische Verwendung von Cannabis zu sprechen.

Schauen Sie sich  ggf. die englischsprachigen Videos ärztlicher Vorträge zum medizinischen Potential der Cannabispflanze an unter http://www.medicalcannabis.com/video/video2004.html

Sie werden bei genauerer Recherche zum Thema eine Fülle von Informationsmaterial über das seit Jahrtausenden bekannte Heil- und Linderungsmittel Cannabis finden. Sie werden jedoch zu Ihrer Bestürzung auch feststellen, dass Cannabis nutzende, Menschen in der Bundesrepublik Deutschland heutzutage noch immer verfolgt, kriminalisiert und ohne Rücksicht auf ihren angegriffenen Zustand ins Gefängnis gesteckt werden, weil Politik und Justiz in trauter Unfähigkeit nicht in der Lage sind, die dringliche Problematik der straffreien medizinischen Verwendung des Natuerheilmittels zu lösen.

Die im Folgenden auf der – Website genannten Beispielfälle von Ute Köhler, Ingrid Sander, Volker Krug, Harald Brunner, Lars Scheimann, Irene Weber, Axel Junker, Peter Stieg u. v. A. sind bloß die Spitze des Eisbergs an justiz- und gesundheitspolitischer Ungerechtigkeit, der sich in Deutschland tagtäglich Zehntausende chronisch und tödlich erkrankter Patienten unterwerfen müssen. Seit Jahren weigern sich und CDU/CSU beharrlich, die positiven Erfahrungen der vielen Kranken und die Flut an wissenschaftlichen Berichten zu Cannabis als Medizin zur Kenntnis zu nehmen. Man scheut sich darüber hinaus in der Regierungskoalition nicht, bereits lange wiederlegte Argumente von „Schrittmacherfunktion und Einstiegsdroge“ oder „Mangel von Nachweis an gesundheitlicher Unbedenklichkeit“ hervorzukramen, während zeitgleich in den Niederlanden, in zwölf amerikanischen Bundesstaaten und in Kanada die Steuereinnahmen aus dem Verkauf von Cannabis zur rein medizinischen Verwendung Hunderte Millionen Dollar/Euro erreichen.

Wir fordern NIEMANDEN auf, Cannabis nur spaßeshalber aus Genusszwecken oder ohne entsprechende Indikation zu konsumieren. Wir haben jedoch ein geradezu existentielles Interesse daran, dass Sie sich  – ähnlich wie die Mitglieder des Selbsthilfenetzwerks Cannabis als Medizin – beizeiten über die bisher von offizieller Seite unterdrückten therapeutischen Möglichkeiten des Cannabisgebrauchs informieren, falls Sie oder einer Ihrer Angehörigen aktuell oder zukünftig von einer der o. g. Krankheitsformen betroffen sind bzw. betroffen werden.

Unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift unseren Online-Aufruf. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und mit Ihrem Apotheker über Cannabis. Schreiben Sie ihrem Bundestags-Abgeordneten. Stellen Sie beim für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Vergabe, zum Import oder Selbstanbau von Cannabis, falls Sie definitiv wissen, dass Ihnen oder anderen Personen die natürlichen Wirkstoffe des Hanfs helfen. Wehren Sie sich aktiv dagegen, dass Sie oder andere Betroffene nicht nur mit dem Leiden furchtbarer Krankheiten im Stich gelassen werden – sondern auch als Gesetzesbrecher gelten, falls Sie Cannabis bereits erfolgreich für Ihre Gesundheit nutzen.

el er, Juli 2008

 

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8
Jul
2008

Über die un/anzweifelbare Richtigkeit fehlender Wissenschaftsergebnisse

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Die Drogenbeauftragte der , Sabine Bätzing [SPD], hat in ihrer jüngsten Rede vor dem in Sachen Medizinalcannabis die Meinung vertreten, es gäbe hinsichtlich der therapeutischen Wirksamkeit von Cannabis nicht genügend wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, die eine regulierte und straffreie Vergabe von pflanzlichem Cannabis an Schwerkranke und/oder Schmerzpatienten rechtfertigen könnten.

Eine der vielen möglichen richtigen Antworten auf diese schier unglaublich anmutende Aussage der Drogenbeauftragten ist in den IACM – Mitteilungen vom 05. 07. 08 durch Dr. Franjo Grotenhermens Verweis und Auflistung der bisherigen Positiv-Studienergebnisse zu Cannabis als Medizin gegeben worden. Weitere richtige Antworten gegen die mit Hilfe der sozialdemokratischen Stimmen am Gesetzesleben erhaltenen Kriminalisierungsstrategien chronisch kranker Randgruppen finden sich in den Kommentarspalten der von der Situation Betroffenen im Online-Aufruf des SCM. Ebenfalls zutreffend richtige Antworten auf diesen nach ethisch-moralischen Grundsätzen kaum zu rechtfertigenden Drogenbeauftragten-Versuch, drastisches Menschen-Unrecht wegen angeblich fehlender Wissenschaftsergebnisse als in Kauf zu nehmendes Übel für chronisch bis tödlich erkrankte Patienten umzudeklarieren, finden sich …

… in der aus juristischer Sicht von Prof. Dr. Böllinger, zutreffenden Einschätzung der oftmals lebensbedrohlichen Notstandslage inadäquat behandelter Schmerzpatienten mit rechtlichem Anspruch (bei ärztlich festgestellter Bedürftigkeit) auf Cannabismedizin, veröffentlicht im Statement „Der Kampf um Cannabis als Medizin“ NJW 2005 …

…in der deutschen Bevölkerungs-Meinungsrepräsentanz der Allensbach-Umfrage zu Cannabismedizin aus dem Jahre 2006 …

… im Kurzgutachten des Leiters der Zentralstelle zur Bekämpfung der Betäubungsmittel-kriminalität, Oberstaatsanwalt Dr. Harald Hans Körner unter dem Titel “Die Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabis“ aus dem Jahr 2007 …

… im aktiven Widerstand gegen aufgezwungene Schmerzen und Alltagsleiden all derjenigen bedauernswerten Menschen und Schicksale, die noch 2008 ebenso unorganisiert wie unreguliert und unter größten Ängsten vor Entdeckung ihren medizinisch begründeten Bedarf an Cannabis auf dem illegalen Schwarzmarkt decken müssen, weil Drogenbeauftragte und andere politische Verantwortungsträger klinische Cannabis-Positivstudien zugunsten finanziell geförderter Negativ-Studien unterdrücken oder schlicht nicht nur Kenntnis nehmen.

Es sind stets die Patienten und ihre individuellen Krankheitserfahrungen, die für die Basis einer unanzweifelbaren Richtigkeit medizinwissenschaftlicher Ergebnisse sorgen. Nicht nur – aber auch in der Cannabismedizin-Frage.

Diese Meinungen, Erfahrungsschätze und Menschen zu ignorieren, zu diffamieren und bis zur Existenzschädigung zu kriminalisieren kann an der Tatsache einer unanzweifelbar lindernden und lebensqualitätsverbessernden Wirksamkeitseigenschaft des natürlichen Cannabis nichts ändern, zumal Wissenschaft sich an eindeutigen Fakten orientiert – nicht etwa an falschen Hoffnungen einiger weniger doppelzüngig agierender, die Lebensrechte Kranker in Abrede stellender Politiker mit vorgeblich sozial- oder christdemokratischer Grundhaltung.

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