Am 30.09. startete der Deutsch Hanfverband (DHV) einen Protestmailer, um die FDP aufzufordern, im Zuge der Koalitionsverhandlungen ein Ende der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten durchzusetzen.
Wir haben an der Aktion teilgenommen. Der Schriftverkehr daraus im Folgenden:
vielen Dank für Ihre Zuschrift. In Deutschland gibt es immer wieder Diskussionen um die Legalisierung von Cannabis. Die in der Öffentlichkeit oft geäußerte völlige Unbedenklichkeit des Hanfkonsums entspricht jedoch nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen. Experten warnen insbesondere, dass Cannabis immer stärker und immer giftiger wird und nicht mehr vergleichbar ist mit der Substanz der so genannten Hippie-Droge der 70er Jahre. Der THC–Gehalt ist im Laufe der Jahre stetig gestiegen. Beispielsweise weisen Experten auf die Gefahr von schizophrenen Psychosen hin. Der Konsum von Cannabisprodukten ist eng mit dem Jugend- bzw. jungen Erwachsenenalter verknüpft. Untersuchungen zeigen, dass fast jeder Zweite in der Altersgruppe der 18- bis 20jährigen Erfahrungen mit Hanf hat. Wenn auch der Großteil der Jugendlichen nur selten Cannabis raucht oder der Konsum später beendet wird, wächst die Zahl derjenigen, die exzessiv konsumieren. Gerade für Kinder und Jugendliche ist die Gefahr von lebenslangen gesundheitlichen Schäden hoch. Nach aktuellem Forschungsstand kann davon ausgegangen werden, dass etwa 10 bis 15 % aller Konsumenten und Konsumentinnen nach internationalen Diagnosestandards einen abhängigen Cannabiskonsum aufweisen. Cannabiskonsumenten rauchen zudem häufiger Zigaretten und haben eine durchschnittlich größere Affinität zum exzessiven Alkoholkonsum. Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird eine Legalisierung der so genannten weichen Drogen abgelehnt.
Allerdings hält die FDP den Weg, den Gelegenheitskonsumenten zu entkriminalisieren, für richtig. Es gilt angemessen und verhältnismäßig auf die Tatsache zu reagieren, dass das gelegentliche Rauchen eines Joints ein gesellschaftliches Phänomen ist, das nicht repressiv und mit aller Staatsmacht angegangen werden muss. Hier muss nach praktikablen Lösungen gesucht werden, die auch die Behörden und Gerichte so gering wie möglich belasten.
Die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Gefahren, die entstehen, sobald aus dem gelegentlichen Konsum ein Dauerkonsum wird und die Konsumenten keine Erwachsenen sondern Kinder sind, verlangen eine Intensivierung der Aufklärungsarbeit. Vor allem in Zeiten, in denen der Cannabiskonsum gerade bei Kindern und Jugendlichen besorgniserregend ansteigt. Daher setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion dafür ein, dass zudem bereits bestehende Präventionsmaßnahmen – beispielsweise der BzgA – und weitere effektive suchtspezifische Hilfsangebote und zielgruppenspezifische Präventionsansätze ausgebaut werden.
Eine liberale Sucht- und Drogenpolitik setzt stärker auf Prävention als auf Repression. Das gilt auch für Cannabis.
Mit freundlichen Grüßen
Tonja Kuhn FDP-Info-Point
FDP-Bundesgeschäftsstelle Thomas-Dehler-Haus FDP-Info-Point Reinhardtstr. 14 10117 Berlin
Diese ungewöhnliche und an längst vergangene Zeiten und Verirrungen medizinischer „Experten“ erinnernde Frage würden wir – die Patienten des Selbsthilfenetzwerks Cannabis als Medizin (SCM) – gerne Frau Vanessa von Blumenstein stellen, die den Artikel „Cannabis: Rauschgift auf Rezept?“ auf der Website der Apotheken-Rundschau verfasst hat.
Während der Artikel einigermaßen sachlich die medizinischen Anwendungsmöglichkeiten von Cannabinoiden schildert, ist Frau von Blumenstein leider nicht in der Lage, Fakten von längst widerlegten Mythen und Klischees zu trennen.
„Rauschgift auf Rezept“
Ein Gift, so weiß jedes Kind, tötet den, der es konsumiert. Doch gerade bei Cannabis handelt es sich um eine Substanz, die – im Gegensatz zu vielen konventionellen Medikamenten – nicht toxisch wirkt. Eine Überdosierung mit gesundheitsschädlichen Folgen ist bei verantwortungsbewusster Einnahme praktisch nicht möglich, darüber hinaus konnte eine Letaldosis von THC noch nie ermittelt werden.
Auch sollte es wenig verwunderlich sein, dass Betäubungsmittel, so der an dieser Stelle (vermisste) korrekte Ausdruck, ärztlich verordnet werden können. Hierzu gibt es das schon seit langem in Deutschland etablierte BTM-Rezept, mit Hilfe dessen jeder Arzt entsprechend eingestufte Substanzen verordnen kann. Dazu zählen u.a. die Gruppen der Opiate und Opioide. Wer aber, der sich nicht zu den ewig Gestrigen zählen möchte, würde ärztlich verordnete und von der Apotheke abgegebene Opioide heutzutage noch als „Rauschgift“ bezeichnen?
Dronabinol kann daher bereits seit 1998 auf Rezept verordnet werden kann. Man sollte vielmehr eruieren, weshalb es vielen Patienten noch immer so schwer gemacht wird, dieses äußerst wirksame Medikament zu erhalten – oder Fragen stellen, weshalb eine schwerstkranke Ute Köhler aus Thüringen bereits seit 8 Jahren um die Erstattung dieses Medikamentes ringen muss. Denn wie die Autorin richtig bemerkt, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen – im Gegensatz zu einigen privaten Kassen – die Kosten für das Medikament (ca. 400€ für 500mg Wirkstoff) in den meisten Fällen nicht, was das hierzulande noch immer praktizierte Zwei-Klassen-Patienten-System offensichtlich macht. Für Versicherte der GKV bedeutet diese Situation immer noch die unzumutbare Wahl zwischen Illegalität und Schmerz.
„Die gefährliche Einstiegsdroge Cannabis“
Die Verwendung der unsäglichen Bezeichnung „Einstiegsdroge“ in diesem Zusammenhang zeugt ebenfalls von dürftigem Hintergrundwissen: diverse Studien und Gutachten kommen bereits seit geraumer Zeit zu dem Ergebnis, dass der These der „Einstiegsdroge Cannabis“ jegliche Grundlage fehlt. Dies wird ebenfalls offiziell von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestätigt.
Immer wieder erreichen das Selbsthilfenetzwerk dringliche Anfragen verzweifelter Kranker auf der Suche nach Ärzten, die natürliches Cannabis als Mittel gegen z.B. Schmerzen, Spastik, Entzündungen, Appetitverlust oder Schlafstörungen nicht nur hinter vorgehaltener Hand empfehlen, sondern den Erkrankten bei der mühseligen Prozedur einer Beantragung auf Vergabe von Cannabis aus medizinischen Gründen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) konkret unterstützen. Auch das Hanfjournal, das dem cannabismedizinischen Thema dankenswerterweise viel redaktionelle Aufmerksamkeit widmet, wird mit Anfragen überhäuft. Beim Hanfjournal steht man jedoch – ebenso wie beim SCM – dem drängenden Problem weitgehend hilflos gegenüber. Wenn es um Namen von Medizinern geht, die sich mit der komplizierten Materie auskennen und über hinreichend Erfahrung bei der Behandlung mit Cannabisblüten, Extrakt oder Dronabinol® verfügen, herrscht allseits betretenes Schweigen und weitgehende Ratlosigkeit. Woran mag das liegen?
Einerseits geht ja das mediale Schreckgespenst von der sogenannten „Ärzteschwemme“ um, vom Überangebot an niedergelassenen Medizinern in den Ballungsgebieten. Andererseits sprechen selbst die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) von einer immens hohen Anzahl allein an Schmerzpatienten, die für eine Therapie mit cannabisbasierten Mitteln in Betracht käme. Zudem ist Hanf als Arzneimittelproduktions-Grundstoff verhältnismäßig leicht und kostengünstig anzubauen, was der gesundheitspolitischen Forderung nach Verschreibung von billig(er)en Medikamenten logischerweise in die Hände spielen sollte. Angesichts dieser Tatsachen erscheint es unverständlich, dass in Deutschland um Cannabis nachsuchende Patienten – der Vielzahl an Medizinern und dem bestätigten medikamentösen Bedarf zum Trotz – es mit einer Art permanenter Ärztenot zu tun haben und in der Mehrzahl aller Hilfsanfragen am Unwissen, an Vorurteilen oder an Regressforderungsängsten scheitern, wenn sie mit dem Thema bei ihren Hausärzten vorstellig werden. Das weit verbreitete Unwissen der „Götter in Weiß“ erklärt sich zum großen Teil aus der Einstufung der Substanz Cannabis in die Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes, wo es allerdings seines geringen toxischen Gefährdungspotentials wegen zu Unrecht neben Heroin, Kokain, Mescalin oder Psylocibin aufgeführt wird – also im pharmakologischen Bewertungsrang der „nicht verkehrsfähigen Stoffe“. Zum anderen erklärt sich das ärztliche Mangelwissen aber auch aus dem Fehlen klinischer Patientenstudien. Letztere werden entgegen vielfacher Sachverständigen-Forderung institutionell eher gebremst – denn gefördert, weil das BfArM – Genehmigungsverfahren für wissenschaftliche Zwecke ebenso hürdenreich und kompliziert ist wie das aktuelle Antragswesen für chronisch oder todkranke bzw. fast schon im Sterben befindliche Patienten.
Am 23.März 2009 findet in Flensburg das Berufungsverfahren gegen Axel Junker statt. Axel hatte im Jahr 2006 als Protestaktion gegen die Verschleppungstaktik des BfArM eine seiner Skulpturen sowie eine Cannabis-Pflanze öffentlich verbrannt und sich anschließend wegen Eigenanbau selbst angezeigt.
Ziel dieser Aktion war es, durch ein Strafgericht seinen medizinischen Gebrauch von Cannabis durch Anerkennung eines Übergesetzlichen Notstandes legalisieren zu lassen. Anträge beim BfArM hatten bis dahin keinen Erfolg und wurden ja nicht mal bearbeitet. Auch wenn inzwischen etwa 30 Patienten eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabisprodukten bekommen haben, hat sich an der grundlegenden Situation von Patienten, die Cannabis aus therapeutischen Gründen brauchen, nichts wesentlich verändert, denn es sind nicht 30 sondern 10Tausende Patienten, die medizinisch von Cannabis profitieren könnten. Und deren Situat ist weiterhin, wie der Verfassungsrechtler Prof. Böllinger bei der öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses sagte "prekär. Sie auch weiterhin im Dickicht von Sozialrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht zappeln zu lassen, ist eine gröbliche Verletzung der Menschenwürde, des Grundrechts auf körperliche und seelische Gesundheit, des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Sozialstaatsprinzips. "
Axels Selbstanzeige hat auch heute noch Relevanz, denn der Masse an medizinischen Cannabisanwendern bleibt noch immer kein anderer Weg, als der Eigenanbau von Cannabis und im Notfall der juristische Kampf für einen Freispruch wegen "Notstandes", weil die Politik sich weiterhin weigert, die Notlage dieser Patienten endlich gesetzlich zu ändern.
Obwohl bei der öffentlichen Anhörung am 15. Oktober 2008 alle geladenen medizinischen Experten einhellig den medizinischen Wert von Cannabisprodukten beschrieben und einen dringenden Handlungsbedarf aufzeigten, damit diese zur Behandlung von Patienten, die von ihnen medizinisch profitieren, eingesetzt werden können, sehen die Regierungsparteien keinen Handlungsbedarf.
Patienten werden weiterhin strafrechtlich verfolgt, ein Patient ist sogar in Haft. Das Verfahren gegen Axel Junker ist deshalb ein Verfahren gegen uns alle.
Alles, was wir bisher erreicht haben, von der offiziellen Anerkennung unserer unerträglichen Situation in der Anhörung bis zu den ersten Genehmigungen jetzt für Patienten, Cannabis aus den Niederlanden einzuführen, hätte es nicht gegeben, wenn sich nicht einzelne Patienten in der Vergangenheit immer wieder in ihrer Verzweiflung zu mutigen Aktionen entschlossen hätten, um unsere unhaltbare Situation in die öffentliche Diskussion zu bringen, oder juristische Entscheidungen zu erzwingen.
Wir sind ohne Lobby, die meisten von uns sehr krank, schwach, arm und die zusätzliche Bedrohung durch Strafverfolgung machte eine Organisierung, durch die politischer Druck aufgebaut werden kann, sehr schwer. Aktionen wie die Verfassungsklage, das öffentliche Outen von Patienten in den Medien, sowie mehrere Selbstanzeigen, haben nicht nur den öffentlichen Blick geschärft, sondern auch den mitbetroffenen Kranken Mut gemacht, sich zu zeigen und ihre Rechte einzufordern. Diese Aktionen waren eine Voraussetzung dafür, dass es uns als Selbsthilfenetzwerk der betroffenen Patienten gibt und wir gemeinsam erste positive Ergebnisse erreichen konnten.
Schluss mit der Strafverfolgung von Cannabis-Patienten !!!
Im September 2006 erstattet der heute 55jährige Axel Junker aus Westerland bei der Polizei eine Selbstanzeige wegen des Anbaus von Cannabis aus medizinischen Gründen. Junker leidet seit 28 Jahren u. a. an einer Hepatitis C-Virusinfektion und Schmerzzuständen nach einer Bandscheiben – OP. Er kuriert sich seit 10 Jahren unter ärztlicher Aufsicht erfolgreich mit Cannabis, konnte seinen sonstigen Medikamentengebrauch seither drastisch senken und ist noch immer berufstätig. Erfolg seiner Selbstanzeige: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von 8 Cannabispflanzen, erstinstanzliche Verurteilung zu einem Jahr Haft ohne Bewährung. Für juristische und verwaltungsrechtliche Auseinadersetzungen hat er bisher allein 8000 € an Kosten für Rechtsanwälte aufwenden müssen. Das Urteil in der Sache ist noch immer nicht rechtskräftig. Es steht zu befürchten, dass Junker wegen seiner tiefen Überzeugung und Erfahrung, dass Cannabis medizinisch in der Tat überaus hilfreich wirkt, nicht nur in Haft genommen wird, sondern nach verbüßter Strafe weiterhin um die lebensqualitätsnotwendige Anerkennung seiner medizinischen Indikation wird kämpfen und zahlen müssen.
Im September 2007 sitzt der schwer an Morbus Crohn und Morbus Bechterew erkrankte Volker Krug aus Würzburg noch immer in bayrischer Untersuchungshaft, nachdem er zuvor beim Import von Cannabis zu medizinischen Zwecken erwischt worden war. In Haft wird Krug nicht nur depressiv, sondern verliert auch rapide an Gewicht und erleidet durch falsche ärztliche Betreuung ein kaum vorstellbares Martyrium. Nach schriftlicher Intervention einiger Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft – (ACM) so wie des Selbsthilfenetzwerkes Cannabis als Medizin (SCM) bei Gericht und Staatsanwaltschaft wird er entlassen, kurze Zeit später jedoch zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Gerichtlich ergeht an ihn die quasi unerfüllbare Auflage, Dronabinol® – statt Cannabis einzunehmen. Obgleich er finanziell dazu nicht in der Lage ist, das Medikament dauerhaft zu bezahlen, muss er in sog. „Screenings“ gegenüber dem Gericht seine Naturcannabis-Abstinenz nachweisen, um nicht für Jahre in Haft genommen zu werden. Erfolg der Kriminalisierung: Der Kontakt zwischen Mitpatienten und Krug reißt kurz nach Veröffentlichung hilfesuchender Spendenaufrufe ab. Sein Antrag auf eine nach § 3 BtmG mögliche Ausnahmegenehmigung wird bereits lange vor Inhaftnahme u. a. deshalb abgelehnt, weil er zuvor laut ärztlicher Stellungnahme Cannabis „missbräuchlich“ verwendet habe. Krug äußert daraufhin die Befürchtung, ins gesundheitliche Exil im Ausland gehen zu müssen, um überleben zu können.
Im September 2008 richtet die 70jährige Ingrid Sander aus Erfurt einen sog. Offenen Brief an die gesundheitspolitischen Sprecher aller im Bundestag vertretenen Parteien. Sie beklagt die noch stets anhaltende Situation, wie zynisch und menschenverachtend die deutsche Politik mit cannabisbedürftigen Schmerzpatienten umgeht. Frau Sander leidet infolge einer lange schon bestehenden Kinderlähmung unter schweren Polyneuropathien und Gehbehinderungen. Von ihrer geringen Rente schafft sie es notdürftig ein wenig Geld für Cannabis abzuzweigen, um einige wenige Tage im Monat annähernd schmerzfrei – und dadurch leidlich mobil zu leben. Das für sie so kostbare Mittel verbackt sie in Kekse und setzt diese ihrer schweren Krankheit entsprechend verantwortungsvoll, sparsam und im streng medizinischen Sinne – ohne jegliche Absicht einer möglichen Erzeugung psychoaktiver Nebenwirkungen - ein. Ohne ärztliches Rezept, ohne vorliegende Arzneimittel-Gebrauchsanweisung und ohne Rücksicht auf die von CDU/CSU und SPD geäußerten Bedenken, “eine Liberalisierung von Cannabisprodukten zu medizinischen Zwecken könne einen signifikanten Anstieg von Cannabis-Missbrauch unter Jugendlichen nach sich ziehen.“ Erfolg des Sander-Schreibens: Bis dato nicht eine einzige Antwort von sämtlichen angeschriebenen Volksvertretern.
Im November 08 – drei Wochen nach der Anhörung des Gesundheitsausschusses beim Bundestag zur Cannabis als Medizin-Debatte, in dessen Verlauf sich 15 Experten und Interessenverbände für – und lediglich die Gesetzlichen Krankenversicherer gegen die Forderungen nach erleichterten Möglichkeiten zur medizinischen Cannabis/Dronabinol-Vergabe ausgesprochen haben – stehen Sander, Junker, eventuell Krug und Hunderttausende anderer ungenannter, chronisch Kranker noch immer machtlos, rechtlos, hilflos da:
Abhängig von aufgezwungen illegalem Verhalten zu Schmerzfreiheits-/Überlebenszwecken.
Willkürlich gegängelt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, welches nach Belieben und freiem Ermessen Fristen in der Antragsbearbeitung überschreitet und wissentlich mit nahezu jeder Antragsablehnung auf Cannabisversorgung Grundrechte bricht.
Bedroht von sozialschädlichen Verfolgungen und Inhaftierungen.
Schmählich im Stich gelassen von äußerst träge reagierender Justiz und Politik, die seit zehn Jahren bestehende Gesetze von Verfassungsrang offensichtlich nicht auf cannabisbedürftige Patientengruppierungen angewendet wissen wollen.
Einigkeit von Ignoranz in punkto Recht auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Therapiewahl, aber für die Betroffenen noch immer nicht Einigkeit und Recht und Freiheit.