21
Jul
2010

FREISPRUCH ohne Gewähr

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Update des Schmerzpatienten und /SCM-Mitgliedes Uwe, dem nach über 12 Jahre währender Leidensgeschichte nunmehr zumindest vorläufig juristische "Gerechtigkeit" widerfahren ist. Eine Gerechtigkeit, die akute Unsicherheit birgt, nachdem Uwes Einforderung des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit nahezu all seine Finanzressourcen gefressen hat…

 

 

Nichts bleibt wie es ist, und da ich immer noch am Leben teilnehmen kann, möchte ich kurz berichten, wie es in meiner Sache weiter gegangen ist:

2,5 Jahre nach Anklage und mehreren Verhandlungen wurde ich am 15.07.2010 vom Landgericht Dresden wegen gerechtfertigten Notstandes freigesprochen. Das Urteil ist am 23.07.2010 rechtskräftig, falls die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel einlegt.

Die angestrebte Hirn-OP in Zürich wurde nicht durchgeführt, jedoch eine teilweise Entfernung der implantierten SCS-Geräte. Elektrode plus Kabel blieben, da sie nicht entfernt werden konnten, in meinem Rücken bzw. auf meinem Rückenmark. Es folgte eine sogenannte DREZ-Läsion, was die allerletzte Option auf darstellt. Wer sich über diese Op informiert, wird feststellen, dass diese äußerst gefährlich -  und keine Dauerlösung ist. Mir hat die DREZ-Läsion spürbare Erleichterung gebracht, wenn auch mit verbleibenden Restschmerzen und neuerlichen Beeinträchtigungen.
Ich habe nun unter anderem das Gefühl einer "eingeblechten" linken Körperhälfte und ich habe Schwierigkeiten meinen Kopf zu halten. Ständig habe ich Verkrampfungen in diesen Bereichen.
Nachdem zur Linderung der Operationsschmerzen keine starken Schmerzmittel mehr nötig gewesen sind, habe ich in Absprache mit meinem begonnen alle bisher verordneten Medikamente und Betäubungsmittel (bis auf und pflanzliches ) auszuschleichen und restlos abzusetzen.
Zu einem solchen Radikal-Entzug kann ich nur raten,  wenn eine sehr starke und feste Persönlichkeit und genug Freunde vorhanden sind, die einem in diesen überaus harten Zeit beistehen. Ich kann jeden Abbrecher eines solchen Entzuges verstehen, denn es ist über Monate hinweg eine unglaubliche körperlich-geistige Hölle.
Ein solcher Entzug ist von Vorteil um in Schmerz-Notsituationen eventuell starke Medikamente erneut erfolgreich einsetzen zu können. Dazu musste mein Körper jedoch erst restlos von diesen Substanzen gesäubert sein und meine Rezeptoren mussten die Chance erhalten sich zu erholen.

Ich habe diesen brachialen Entzug inzwischen geschafft und behandle meine schweren Leiden und Erkrankungen zur Zeit ausschließlich mit öliger Dronabinol-Lösung und Cannabisblüten aus der .
Allerdings habe ich seit -Erteilung zu Beginn 2009 bisher über 10.000 € für das natürliche Cannabis aus der Apotheke bezahlt. Nachdem meine Ersparnisse aufgebraucht waren und ich beginnen musste Schulden für meine Medizin zu machen, stellte ich einen weiteren Antrag beim . Diesmal auf legalen Eigen-Anbau von Cannabis zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie.
Dieser Antrag ist nach abgelaufener 3monatiger Bearbeitungsfrist noch immer nicht beschieden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist in dieser Sache aktuell untätig.

Ich habe also eine vom Zahlungsträger finanziell übernommene Dronabinoltherapie und eine Bestätigung über den Bedarf von zusätzlichem Natur-Cannabis, kann mir aber das benötigte Kraut aus eigenen Geldmitteln nicht mehr leisten.

Lange Warte- und Bearbeitungszeiten und vermeidbare Schmerzen in Kauf nehmen zu müssen, ohne zu wissen, ob und wann mein Antrag bearbeitet wird, bzw. die Ungewissheit wie der Entscheid letztlich ausfällt, sind für mich als Patient mit Erlaubnis zur legalen Nutzung von Cannabis eine traurige und beschämende Konsequenz.

Wenn ich mir vorstelle, dass es vielen anderen Menschen in unserer Republik vermutlich ähnlich geht wie mir – jahrelang von Schmerz geplagt, juristisch verfolgt und finanziell ausgeblutet – dann trifft mich das kalte Entsetzen. Die Verhältnisse sollten sich schleunigst zugunsten der von Cannabis profitierenden Patienten verbessern.

Uwe 

 

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20
Mrz
2010

Werbung für den Selbstanbau

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       Pro Cannabis - krank                                    Contra Cannabis - gesund?

von Cannabis ist ebenso wie eine Umsetzung desselben zum eigenen (medizinischen) Gebrauch strafbar. Diese eindringliche Warnung verbreitet die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans, , unter http://www.abgeordnetenwatch.de

Sie rät dort dem Schmerzpatienten und Cannabismedizin-Erlaubnisinhaber Christian Gruß zu -Alternativen mit zugelassenen Arzneimitteln, sofern dieser sich Apotheken-Cannabis aus finanziellen Gründen nicht leisten könne. Mit diesem wenig hilfreichen Rat“schlag“ ignoriert Frau Dyckmans allerdings die gesetzliche Bestimmung, dass medizinischer Cannabisgebrauch bereits die letzte Option möglicher Behandlungsformen darstellt. Bedingung für die Erteilung einer - ist nämlich das vorherige Scheitern von Behandlungsversuchen mit zugelassenen Arzneimitteln!

So werden bedauernswerte Patienten erneut auf die risikenbehaftete „-Versuchskarnickel-Schiene“ verwiesen, die sich schon längst als ausgeschöpft erwiesen hat. Dabei läge es vielmehr in Frau Dyckmans Obliegenheit, ihren politischen Einfluss zu Gunsten der Verfügbarkeit von Cannabispräparaten für schwerstkranke Erlaubnisinhaber geltend zu machen! (Wie offener Hohn mag es jenen Patienten anmuten, dass der Gemeinsame Bundesausschuss jüngst die Umstufung von Diamorphin in die BtM-Anlage II  - d.h. als medizinisch verkehrs- und erstattungsfähig – absegnete, Cannabis aber in der Anlage I - als medizinisch nicht verkehrs- bzw. erstattungsfähig – beließ…)

 

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23
Feb
2010

Tellerrand-News

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Appell an die Bundesregierung: Drogenpolitik weiterdenken – Entkriminalisierung ausgestalten 

 

Pressemitteilung vom 24.11.2009

Anlässlich der Ernennung der Drogenbeauftragten Dyckmans erklärt Prof. Dr. jur., Dipl.-Psych. , Sprecher des Schildower Kreises:

„Wir begrüßen die neue Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans in ihrem Amt. Damit verbinden wir die Hoffnung auf ein Ende des Stillstandes in der Drogenpolitik. Nach der von Diamorphin zu medizinischen Zwecken sind nun weitere mutige Schritte nötig. Gerade als Juristin sollte Frau Dyckmans um gesetzgeberische Initiativen bemüht sein, die ansatzweise praktizierte Entkriminalisierung des Drogengebrauchs in endlich in eine rechtlich einwandfreie Form zu bringen. Dazu kann inzwischen auf umfangreiche Erfahrungen in anderen Ländern zurückgegriffen werden. Entscheidend ist der Vorrang der Sozial- und Gesundheitspolitik vor der Strafverfolgung sowie die Berücksichtigung der Eigenverantwortung des Einzelnen.

Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik ideologiefrei wissenschaftlich zu überprüfen. Der sollte hierzu eine Enquête-Kommission einrichten, die sich grundsätzliche Gedanken macht. Auch die Abschaffung der Drogenprohibition und die Möglichkeit legaler Bezugswege müssen hierbei in Erwägung gezogen werden.“

 

 

 

Reputation der Pharmaindustrie sinkt auf Rekord-Tief

 

http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/ansehen-der-pharmaindustrie-in-der-bevoelkerung-direkt-hinter-drogen-dealer-922

 

PKV, 09.02.2010 - Schwere Vorwürfe muss sich die Pharmaindustrie von Ex-Arzneimittelprüfer Peter Sawicki gefallen lassen. Mangelhafte Produktpipelines und fehlende ethische Verantwortung deutscher Pharmakonzerne sollen bei einem Großteil der Bevölkerung inzwischen Verstimmung ausgelöst haben. Sogar Manager von Großkonzernen bestätigen den inzwischen schlechten Ruf bei den Bürgern, der so weit gehe, dass die Pharmabranche im Ansehen "direkt nach den Drogen-Dealern komme".

 

 

 

 

Unterfranken: Drei Schmerzpatienten berichten über Linderungen und Nöte mit aus der .

 

 

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15
Dez
2009

UNBEFRIEDIGEND: Bis auf Bemühungsbekundungen bleibt alles beim Alten

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Thanks to Ivan Art and Marco Renda from Treating Yourself magazine.

Die Drogenbeauftrage Mechthild Dyckmans bestätigt am 14.12.09 in einigen Antworten auf Fragen bei Abgeordneten-Watch, dass bis auf  Bemühungsbekundungen für von profitierende Patienten alles so bleibt, wie es derzeit ist.
 
1.
"Grundsätzlich unterstütze ich alle Bemühungen, damit wirksame Arzneimittel auch auf der Basis von Cannabis in den Verkehr gebracht werden können.
Dennoch ist Cannabis kein Medikament, sondern ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Der Erwerb von Cannabis ist daher illegal und kann – wie Sie selbst schildern – staatsanwaltliche Ermittlungen und ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Wenn Ihnen keine gleich wirksame Therapiealternative zur Verfügung steht, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit Cannabisprodukten zu stellen.
Ich werde mich künftig dafür einsetzen, die von Cannabis zu medizinischen Zwecken voranzubringen."

2.
"Beim Thema Cannabis als Medizin steht im internationalen Vergleich nicht so schlecht da, wie Sie es mit Ihrer Frage erscheinen lassen wollen (Anm.: Gemeint sind ,  Niederlande, Mexico, Brasilien, Portugal, Spanien, Österreich, Dänemark, , Italien, Tschechien und Kroatien.)
Die befürwortet alle Anstrengungen, die dazu führen, dass wirksame Arzneimittel auf der Basis von Cannabis in den Verkehr gebracht werden können. Dies muss aber – im Interesse der Patienten und wie bei allen anderen Arzneimitteln auch – auf der Basis des Arzneimittelgesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes geschehen, damit Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel sichergestellt bleiben."

3.
"Ich werde mich dafür einsetzen, die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken voranzubringen. Dies bedeutet in der Schmerztherapie vor allem, wirkungsvolle und qualitätsgesicherte Arzneimittel für die Patienten verfügbar zu machen, welche nicht die unerwünschte Rauschwirkung hervorrufen.
Derzeit sind bereits die synthetischen Cannabinoide Dronabinol und Nabilon in der Anlage III des BtMG enthalten, können also auf ärztliche Verschreibung legal erworben werden. Da diese nicht von allen Patienten vertragen werden, ist es sicher sinnvoll, nach verträglicheren, nicht rauscherzeugenden Arzneimitteln zu suchen, die nach dem für Arzneimitteln üblichen Zulassungsverfahren zugelassen und in die Anlage III des BtMG aufgenommen werden können. Dies ist im Interesse der Patienten, da nur so die Zusammensetzung, die Qualität und die Wirksamkeit der Arzneimittel sichergestellt werden können. Jeder Schmerzpatient hat außerdem die Möglichkeit, beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel einen Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie zu stellen.
Eine von Cannabis von Anhang I in Anhang III des BtMG kommt meines Erachtens nicht in Betracht, da die Gesundheitsrisiken durch nicht qualitätsgesicherte Produkte, unsachgemäßen Gebrauch und ungeeignete Versuche der Selbsttherapie zu hoch sind."

4.
"Ebenso wie die Vorgängerregierung sieht die jetzige Bundesregierung auch unter liberalen Gesichtspunkten keine Veranlassung, die Drogenpolitik grundlegend neu auszurichten."

A.J.

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15
Mai
2009

ÄRZTENOT – NOT DER ÄRZTE – NOTÄRZTE

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Immer wieder erreichen das Selbsthilfenetzwerk dringliche Anfragen verzweifelter auf der Suche nach Ärzten, die natürliches Cannabis als Mittel gegen z.B. Schmerzen, Spastik, Entzündungen, Appetitverlust oder Schlafstörungen nicht nur hinter vorgehaltener Hand empfehlen, sondern den Erkrankten bei der mühseligen Prozedur einer Beantragung auf Vergabe von Cannabis aus medizinischen Gründen beim Bundesinstitut für und Medizinprodukte () konkret unterstützen. Auch das Hanfjournal, das dem cannabismedizinischen Thema dankenswerterweise viel redaktionelle Aufmerksamkeit widmet, wird mit Anfragen überhäuft. Beim Hanfjournal steht man jedoch – ebenso wie beim – dem drängenden Problem weitgehend hilflos gegenüber. Wenn es um Namen von Medizinern geht, die sich mit der komplizierten Materie auskennen und über hinreichend Erfahrung bei der Behandlung mit Cannabisblüten, Extrakt oder ® verfügen, herrscht allseits betretenes Schweigen und weitgehende Ratlosigkeit. Woran mag das liegen?

Einerseits geht ja das mediale Schreckgespenst von der sogenannten „Ärzteschwemme“ um, vom Überangebot an niedergelassenen Medizinern in den Ballungsgebieten. Andererseits sprechen selbst die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) von einer immens hohen Anzahl allein an Schmerzpatienten, die für eine mit cannabisbasierten Mitteln in Betracht käme. Zudem ist Hanf als Arzneimittelproduktions-Grundstoff verhältnismäßig leicht und kostengünstig anzubauen, was der gesundheitspolitischen Forderung nach Verschreibung von billig(er)en Medikamenten logischerweise in die Hände spielen sollte. Angesichts dieser Tatsachen erscheint es unverständlich, dass in um Cannabis nachsuchende Patienten – der Vielzahl an Medizinern und dem bestätigten medikamentösen Bedarf zum Trotz – es mit einer Art permanenter Ärztenot zu tun haben und in der Mehrzahl aller Hilfsanfragen am Unwissen, an Vorurteilen oder an Regressforderungsängsten scheitern, wenn sie mit dem Thema bei ihren Hausärzten vorstellig werden. Das weit verbreitete Unwissen der „Götter in Weiß“ erklärt sich zum großen Teil aus der Einstufung der Substanz Cannabis in die Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes, wo es allerdings seines geringen toxischen Gefährdungspotentials wegen zu Unrecht neben Heroin, Kokain, Mescalin oder Psylocibin aufgeführt wird – also im pharmakologischen Bewertungsrang der „nicht verkehrsfähigen Stoffe“.  Zum anderen erklärt sich das ärztliche Mangelwissen aber auch aus dem Fehlen klinischer Patientenstudien. Letztere werden entgegen vielfacher Sachverständigen-Forderung institutionell eher gebremst – denn gefördert, weil das BfArM – Genehmigungsverfahren für wissenschaftliche Zwecke ebenso hürdenreich und kompliziert ist wie das aktuelle Antragswesen für chronisch oder todkranke bzw. fast schon im Sterben befindliche Patienten.

 

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