5
Jan
2010

GENEHMIGUNGSINHABER-PROBLEME

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Thanks to Ivan Art and Marco Renda from "Treating Youself Magazine"

 

1.

Mein Name ist Uwe C., ich bin 46 Jahre alt, bislang nicht vorbestraft, zweifacher Vater und Großvater, verwitwet seit 1998 und seither alleinerziehend. Überdies bin ich seit dem 22.01.2009 Inhaber einer zur legalen Nutzung von Medizinal-Cannabisblüten. Die genehmigte monatliche Menge beträgt 84 Gramm Bedrocan-.

Ich leide seit 1997 an einem chronischen schweren neurophatischen Schmerzsyndrom nach Plexusausriss C5-C8 (schwerer Verkehrsunfall). Der Grad meiner Behinderung beträgt 90 %. Ich hatte sehr aufwändige, gefährliche und ausgesprochen belastende Nerventransplantationen, Rückenmarksoperationen (operative Einpflanzung einer “Spinal cord stimulation”, wenige Monate danach wieder Entfernung derselben sowie eine spätere Drezläsion von TH1-C5). Trotz dieser Maßnahmen leide ich an ständigen neuropathischen und körperlichen , die mein Leben sehr stark und bis an die Grenzen der Leidensfähigkeit einschränken und belasten. Durch besagte Eingriffe habe ich das Gefühl, nur eine (rechte) Körperhälfte zu besitzen, d.h. die Empfindung einer immer kalten, "eingeblechten" rechten Körperhälfte. Meine Wirbelsäule und sonstige Skelettur weist eine ausgeprägte Skoliose auf: Linker Arm, linke Schulter und linke Brust sind durch operative Entfernung des Brustnervs degeneriert.

Vor geraumer Zeit – vor der Cannabistherapie-Erlaubniserteilung –  erfolgte gegen mich wegen Anbau und Besitz von Cannabis eine Hausdurchsuchung und eine Anklage. Momentaner Stand des Verfahrens ist eine Verurteilung zur Zahlung von 6.300 € Geldstrafe, gegen die ich Berufung eingelegt habe. Hierbei schlagen zusätzliche Anwaltskosten und Kosten für Laboruntersuchungen hinsichtlich des beschlagnahmten Asservates (unter Einbeziehung des Wertes der sonstigen beschlagnahmten Gegenstände) mit insgesamt rund 13.000 zu Buche.

 

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15
Mai
2009

ÄRZTENOT – NOT DER ÄRZTE – NOTÄRZTE

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Immer wieder erreichen das Selbsthilfenetzwerk dringliche Anfragen verzweifelter auf der Suche nach Ärzten, die natürliches als Mittel gegen z.B. , Spastik, Entzündungen, Appetitverlust oder Schlafstörungen nicht nur hinter vorgehaltener Hand empfehlen, sondern den Erkrankten bei der mühseligen Prozedur einer Beantragung auf Vergabe von Cannabis aus medizinischen Gründen beim Bundesinstitut für und Medizinprodukte (BfArM) konkret unterstützen. Auch das Hanfjournal, das dem cannabismedizinischen Thema dankenswerterweise viel redaktionelle Aufmerksamkeit widmet, wird mit Anfragen überhäuft. Beim Hanfjournal steht man jedoch – ebenso wie beim SCM – dem drängenden Problem weitgehend hilflos gegenüber. Wenn es um Namen von Medizinern geht, die sich mit der komplizierten Materie auskennen und über hinreichend Erfahrung bei der Behandlung mit Cannabisblüten, Extrakt oder ® verfügen, herrscht allseits betretenes Schweigen und weitgehende Ratlosigkeit. Woran mag das liegen?

Einerseits geht ja das mediale Schreckgespenst von der sogenannten „Ärzteschwemme“ um, vom Überangebot an niedergelassenen Medizinern in den Ballungsgebieten. Andererseits sprechen selbst die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) von einer immens hohen Anzahl allein an Schmerzpatienten, die für eine mit cannabisbasierten Mitteln in Betracht käme. Zudem ist als Arzneimittelproduktions-Grundstoff verhältnismäßig leicht und kostengünstig anzubauen, was der gesundheitspolitischen Forderung nach Verschreibung von billig(er)en Medikamenten logischerweise in die Hände spielen sollte. Angesichts dieser Tatsachen erscheint es unverständlich, dass in um Cannabis nachsuchende Patienten – der Vielzahl an Medizinern und dem bestätigten medikamentösen Bedarf zum Trotz – es mit einer Art permanenter Ärztenot zu tun haben und in der Mehrzahl aller Hilfsanfragen am Unwissen, an Vorurteilen oder an Regressforderungsängsten scheitern, wenn sie mit dem Thema bei ihren Hausärzten vorstellig werden. Das weit verbreitete Unwissen der „Götter in Weiß“ erklärt sich zum großen Teil aus der Einstufung der Substanz Cannabis in die Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes, wo es allerdings seines geringen toxischen Gefährdungspotentials wegen zu Unrecht neben Heroin, Kokain, Mescalin oder Psylocibin aufgeführt wird – also im pharmakologischen Bewertungsrang der „nicht verkehrsfähigen Stoffe“.  Zum anderen erklärt sich das ärztliche Mangelwissen aber auch aus dem Fehlen klinischer Patientenstudien. Letztere werden entgegen vielfacher Sachverständigen-Forderung institutionell eher gebremst – denn gefördert, weil das BfArM – Genehmigungsverfahren für wissenschaftliche Zwecke ebenso hürdenreich und kompliziert ist wie das aktuelle Antragswesen für chronisch oder todkranke bzw. fast schon im Sterben befindliche Patienten.

 

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16
Feb
2009

Erste Patienten erhalten Cannabiskraut aus der Apotheke

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aus: IACM-Informationen vom 14.Februar 2009

Am 7. Februar hat die erste Patientin Cannabiskraut als
Medikament aus der Apotheke erhalten. Bisher haben sieben
Patienten vom Bundesinstitut für und
Medizinprodukte (BfArM) in Bonn eine entsprechende
erhalten und bekommen in diesen Tagen
erstmals ihr Medikament, aus den Niederlanden, das
auch dort in Apotheken erhältlich ist. Das erklärte der Leiter der
Bundesopiumstelle beim BfArM, Dr. Winfried Kleinert, in Bonn.
Weitere 27 Patienten besitzen bisher eine Ausnahmegenehmigung
zu Verwendung eines Cannabisextrakts, der aus diesem Cannabis
hergestellt wird.

Die sieben Patienten leiden an chronischen Schmerzen, multipler
Sklerose, Tourette-Syndrom und anderen schweren
Erkrankungen. Die Kosten belaufen sich für die Betroffenen auf
etwa 15 Euro pro Gramm Cannabis mit einem Dronabinol-Gehalt
von 18 Prozent, etwa das Doppelte des Preises in
niederländischen Apotheken. Das Antragsverfahren ist zur Zeit
recht aufwändig, da die behandelnden Ärzte ein ausführliches
Gutachten erstellen müssen, indem sie die Notwendigkeit einer
Therapie mit Cannabis begründen. In einem aktuellen Gutachten
von Dr. , Professor für Rechtswissenschaften an
der Universität Bremen, und Dr. Harald Hans Körner,
Oberstaatsanwalt aus Frankfurt und bekannter Kommentator des
Betäubungsmittelgesetzes, weisen die Autoren darauf hin, dass
das Antragsverfahren erleichtert werden sollte, um den Interessen
der Patienten auf eine angemessene ihrer Leiden
gerecht werden zu können.

Mehr unter:
Aachener Zeitung

Das juristische Gutachten ist verfügbar unter:
Gutachten Boellinger/Koerner

Ich möchte diesem Artikel anfügen, dass wir uns alle freuen, dass
das BfArM endlich anerkennt, dass es Patienten gibt, die das natürliche
Wirkstoffgemisch der ganzen Pflanze brauchen und nicht nur isolierte
Cannabinoide.
Der Preis von 15€/Gramm wird aber für die meisten Patienten nicht
bezahlbar sein.Der bleibt deshalb weiterhin für die Mehrheit
der Patienten die einzig realistische Option.
Wir fordern das BfArM deshalb auf, diese Möglichkeit endlich zu genehmigen
und dahingehende Anträge bzw. Widersprüche nicht weiter zu verschleppen.
Schon das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil urteil_bverwg.pdf ,
mit dem es das BfArM zur Neuentscheidung der Patientenanträge gezwungen hat,
ganz deutlich gemacht, dass Patienten nicht auf teure Alternativen
verwiesen werden dürfen, die sie nicht finanzieren können.

G.G.

 

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13
Feb
2009

G.

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Ich bin G. ein 28 Jahriger der seit einem Autounfall an
einem chronischen Schmerzsyndrom leidet. Bei dem Autounfall
anfang 2005 erlitt ich:
 
– 3-gradig offene Unterschenkelfraktur rechts
– Talusfraktur rechts
– Os cuboideum Fraktur rechts
– Os cuneiforme laterale Fraktur rechts
– Talusfraktur links
– Calcaneusfraktur links
– Distale Fibulafraktur links
– Lungenkontusion links
– Multiple Schnittwunden: Hand, Gesicht, untere Extremitäten

Mein Problem sind meine Füße! Der linke Fuß fängt bei längerer
Belastung, dabei meine ich hier knapp eine halbe Stunde, an zu
Schmerzen und der rechte Fuß ist seit dem Unfall immer noch nicht
zusammengewachsen. Er hält also an Schrauben und Klammern zusammen.
Dabei hat sich auch eine Arthrose im rechten Sprunggelenk gebildet
die bei jedem Schritt schmerzt!
 
Ich war im Krankenhaus Anfangs trotz dieser schweren Verletzungen
auf Novalgin und Paracetamol eingestellt. Diese haben bei diesen
Verletzungen jedoch nicht angeschlagen und ich wurde auf Tramal
eingestellt. Auf Tramal hatte ich ein komischeres Körpergefühl, und
die Schmerzen waren auch nur bedingt gemildert. Ich wurde auf hoch-
potente Opiate eingestellt, die den vorerst auch gut milderten
doch die Nebenwirkungen wie Verstopfung, Schlafstörungen, chronische
Müdigkeit, Magenschmerzen und introvertiertheit stellten sich ein.
 
Nach einigen Operationen, insgesamt waren es knapp 20 an den Füßen,
wurde ich auf Tramal eingestellt und aus dem Krankenhaus entlassen.
Die Schmerzen waren nur gemildert aber nicht weg! Ich versuchte wegen
den Nebenwirkungen Tramal wegzulassen, doch wer jetzt sagt Tramal macht
nicht abhängig, da kann ich nur schmunzeln! Ich hatte einen dermaßenen
körperlichen Entzug vom Tramal das ich selbst nicht mehr wusste was
abging! Mir war heiß und kalt zugleich, hatte Schüttelfrost, mir lief
der schweiß aus allen Poren und ich entschloß mich dann notgedrungen
Tramal weiterzunehmen.
 
So setzte ich mich ans Internet und suchte nach Alternativen zu Opiaten!
Ich fand Cannabis als Schmerztherapie! Das habe ich meinem auch
vorgeschlagen, der meinte auch Direkt: Das ist ein gutes nur
kann ich es Dir nicht verschreiben ich hänge schon in einer Regressforderung
von der Krankenkasse! Somit beschaffte ich mir mein Alternatives Medikament
auf dem Schwarzmarkt. Doch als ich es ausprobiert hatte war ich so dermaßen
positiv überrasche das ich Schmerzfrei war das ich mich extrem gefreut habe!
 
Nun nutze ich Cannabis als Schmerztherapie über Jahre und die Nebenwirkungen
wie Müdigkeit und Mundtrockenheit sind nach einer Woche Einstellung auf das
Medikament fast vollständig verschwunden.
 
Meine Krankenkasse finanziert nicht obwohl mein Arzt eine Therapie
mit Dronabinol () vorschlägt. Er hat auch bestätigt das sich keine psychischen
Bedenken zeigen. Somit sollte meine Krankenkasse eigentlich das Medikament
übernehmen, doch sie hat es mittlerweile zum dritten mal abgelehnt! Das selbe Spiel
beim für und Medizinprodukte, dort werden von mir
Dokumente von meiner Schmerztherapie gefordert obwohl Ärzte und Gutachten bestätigen
das ein Umgang mit Cannabis in meinem Fall einen positiven Nutzen hat! Doch das liegt
jetzt auch alles im Widerspruchsverfahren und kann sich nur auf Kosten der Patienten
auswirken!
 
Ich werde in die Kriminalität getrieben und da sollte der Staat einen Riegel vor-
schieben! Denn ich bin kein Spaßkonsument, ich gebrauche es aus therapeutischem Nutzen
um ein relativ Schmerzfreies Leben führen zu können obwohl ich nicht weiß ob mein
Fuß nach ein oder mehreren Operationen überhaupt mal wieder richtig wird!
 
Mit freundlichem Gruß
G.

 

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18
Jan
2009

BUNDESINSTITUTIONELLE POLITIK DES VERSAGENS-OHRFEIGEN

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Es ist noch gar nicht so lange her, dass chronisch kranke Menschen, die durch natürliches eine Leidenslinderung ihrer schlimmen Symptome erfahren haben, vom für und Medizinprodukte (BfArM) unter dem unfassbaren Hinweis, es bestünde kein „öffentliches Interesse“ an einer Cannabisvergabe zu rein medizinischen Zwecken, abgefertigt worden sind. Zahllose Anträge von verzweifelten Patienten wurden unter dieser obskuren Begründung zurückgewiesen und zur Abschreckung vor Widersprüchen oder weiteren Genehmigungsanfragen mit saftigen Gebührenbescheiden belegt. Erst ein mühseliges Klageverfahren eines schwer an Multipler Sklerose erkrankten Rechtsanwaltes führte 2005 beim Oberverwaltungsgericht zu dem Urteil, dass das zuvor so hartnäckig verneinte öffentliche Interesse sehr wohl gegeben sei und Anträge deshalb nicht pauschal abgelehnt werden dürften. Das war eine weit schallende Ohrfeige für den Pool an verantwortlichen Entscheidungsträgern beim BfArM, der aus lauter sachkundigen, belesenen und gut informierten Professoren, Doktoren und Rechtsexperten besteht. Die Organisations- und Sachbearbeitungsstruktur des Bundesinstituts jedenfalls soll uns – den Opfern dieser vermeintlichen Sachkunde – dies Glauben machen. Doch der Glaube bröckelt… 

Das BfArM blieb auch nach jenem Urteil bei seiner Strategie, Anträge auf Selbstanbau oder Vergabe von Cannabis weit über das gesetzlich vorgegebene Maß einer Bearbeitungsdauer von 3 Monaten hinaus nicht zu bescheiden. Oftmals wurde den kranken Antragsstellern erst nach Jahren ein Ablehnungsbescheid zuteil, der etwa dahingehend lautete, dass das BfArM u. a. die Aufgabe habe, „dem Entstehen und Erhalten einer mit der Verwendung von Cannabis möglicherweise einhergehenden Abhängigkeitserkrankung entgegenzuwirken.“ Oder man redete sich heraus, der jeweilige Antrag sei noch nicht beschieden worden, weil man noch immer das Urteil aus 2005 prüfe.

Als – Mitglieder schließlich in ihrer alltäglich brutalen Schmerzensnot schriftlich nachfragten, ob denn bis zur endgültigen rechtlichen Klärung des Selbstanbaus nicht übergangsweise ein Import von medizinischem Cannabis aus den Niederlanden in Betracht käme, lautete die niederschmetternde Antwort, dass dafür der erforderliche „administrative Aufwand zu hoch sei“. In einem etwa zeitgleich beim eingehenden Schreiben wurde zusätzlich auf die mangelhafte finanzielle Ausstattung und personelle Unterbesetzung des Bundesinstituts verwiesen. Diese unglaublichen Begründungen kamen diesmal zwar einer lauten Retour-Ohrfeige an das Gesundheitsministerium gleich, aber da sie dort ungehört und ohne Empfindung für die prekäre Situation verhallte, blieben wiederum nur die Patienten die eigentlichen Leidtragenden. Opfer des Versagens auf oberster politischer Ebene und Opfer der Versagens ihrer ausführenden Organe.

Vom Entscheidungsdruck womöglich vollends konfus geworden, richtete das BfArM zusätzlichen Schaden an seiner mehr und mehr flötengehenden Glaubwürdigkeit – ebenfalls aber auch an der Gesundheit von betroffenen Kranken – an, als man behördlicherseits mit großem medialen Pomp an die Öffentlichkeit trat und hinausposaunte, Antragsteller auf Cannabis könnten nunmehr bei entsprechend vorliegender medizinischer Indikation einen Extrakt auf THC-Basis verschrieben bekommen. Diese Form der Medikation sei für die Antragsteller die einzig mögliche Option, da es Genehmigungen auf das pflanzliche Produkt nicht geben werde.

In einer Art pharmakologischem Schnellschussverfahren hatte zuvor ein vom BfArM angefragtes, renommiertes Unternehmen – trotz wissenschaftlich fundierter Warnungen seitens der niederländischen Grundstofflieferanten – ein stark überteuertes und nicht kassenerstattungsfähiges „Ewas“ zusammengebastelt. Die Patienten mussten das Mittel wohl oder übel einnehmen und wurden so genötigt, sich als menschliche Versuchskaninchen zur Verfügung zu stellen, quasi missbrauchen zu lassen. Klinische Forschungen mit dem eilends auf den Markt gebrachten „Medikament“ hatte es offenbar nicht gegeben. In der Folge wurden durch die gänzliche Unwirksamkeit des Extraktes und insofern auch durch das direkte Verschulden des BfArM und der Herstellerfirma die im Antragsverfahren Pflanzencannabis erbittenden Patienten neuerlich zu Opfern degradiert, denn weder wusste man beim BfArM, ob der Extrakt etwaige Abhängigkeitserkrankungen erzeugt – noch konnten zuverlässige Prognosen über das mögliche Nebenwirkungsspektrum des Mittels abgegeben werden. De facto kommt dieses bundesbehördliche Verhalten einem direkten Eingriff zum Nachteil individueller Patientengesundheit durch Schädigung derselben infolge unfassbarer Inkompetenz gleich. Ein krasser Grundgesetzbruch par Exzess-excellence, für den jener großkopferte  Megapool aus Politikern, Professoren, Doktoren, Wissenschaftlern und falsch interpretierenden Gesetzeskoryphäen im – und über dem BfArM verantwortlich zeichnet. Sämtlich gut dotierte „Experten“, gesund und ohne Existenz- und Sozialängste, die seit über 10 Jahren an notleidende Menschen mit Krankheitsgeißeln namens Krebs, HIV, Morbus Crohn, Tourette, CFS, Parkinson, Hepatitis, Multipler Sklerose u. Ä.  furchtbare Ohrfeigen über Ohrfeigen verteilten – statt billiges Cannabis aus staatlich überwachter niederländischer Produktion.

Welche Hürden wurden damals vom Sachkunde-Poolteam nicht getürmt, welche an den Haaren herbeigezogenen Versagungsgründe – angefangen vom Jugendschutz über allgemeine Sicherheitsaspekte bis hin zu medizinischen Bedenken und angeblich fehlenden Standardisierungsanforderungen – wurden nicht angeführt, um das ohnehin komplizierte Antragsprocedere zusätzlich zu erschweren und dabei die positiven Patientenerfahrungen mit natürlichem Cannabis auf dem Verwaltungswege zu negieren und zu eliminieren? Welche Lügen wurden nicht aufgetischt, welche Ausreden nicht gebraucht und welches dringliche Verfahren nicht über Gebühr hinausgezögert, um sich ja nur nicht der eigentlichen Problematik zu stellen, die ein ursprünglich als „Rauschgift“ verfemter Wirkstoff mit sich bringt, wenn es sich – gar nicht mal überraschend nach einem Blick in die Historie – als Mittel erster Wahl bei vielen Krankheiten erweist? Hat nicht schon die Frage der Diamorfin-Versorgung bei vorliegender Heroinabhängigkeit erwiesen, dass überkommene Vorurteile und Blockadehaltungen bei besserem Hinschauen absolut auf den Kopf gestellt werden müssen?

Die eigene Wange für diese langjährige Politik des Versagens, Verweigerns und Verhinderns hinzuhalten, wird den Damen und Herren Verantwortlichen jedoch unmöglich sein. Es gibt in der Hierarchie des Gesundheitswesens nämlich immer Schuldige weiter oben, auf die bequem abgewälzt werden kann, worüber weiter unten – auf der ausführenden Ebene – man einfach zu bequem ist nachzudenken. Oder mangelt es oben und unten gleichermaßen an Zivilcourage gegen falsche politische Entschlüsse, gegen Fraktionszwangs-Empfehlungen aus Parteiräson und gegen falsche Entscheidungen wider besseren wissenschaftlichen Rat zu opponieren? Solcherart „ Feigheit“ und die Tatsache, dass billigstes Naturcannabis der lauthals eingeforderten Gesundheitsreform direkt in die Karten spielt, lässt den Schluss zu, dass die bisherigen Opferquälereien durch ungelöste Cannabis als Medizin-Fragen zwar aus rein medizinethischen, menschenrechtlichen und moralischen Gründen falsch waren. Aber bis dato ebenso überaus behördengebühreneinträglich und monetär profitabel für die sogenannte „Pharmafia“ und deren Lobbyisten sind.

Dass inzwischen mindestens fünf Patienten Ihren Anspruch doch gegen den erklärten Willen der oberen und unteren Entscheidungsträger durchgesetzt haben und voraussichtlich Ende Januar 2009 nun endlich das von Anfang an beantragte Natur-Cannabis in pharmakologisch „unversauter“ Reinform über ihre Apotheken erhalten, ist – nach meinem persönlichen Eindruck – allerdings die schlimmste „Klatsche“ aller bisherigen BfArM – Skandale. Ein peinlicheres Eingeständnis einer Politik des Versagens zu Lasten Millionen Kranker über die Dauer eines gesamten Jahrzehnts kann es kaum geben.

Von seinem schlecht gemachten – doch gut honorierten Job wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder im Bundesgesundheitsministerium freiwillig jedoch niemand zurücktreten. Eine solche Reaktion würde nämlich bedingen, dass man in verantwortlicher Position zur Entscheidung der Cannabis als Medizin-Frage so etwas wie ein menschliches Gewissen im behördlichen Umgang mit chronisch Kranken gehabt haben muss. Bis dato hat sich aber leider nicht mehr als ein kärgliches Selektionsgespür für die wirklich dringlichsten Krankheitsfälle entwickelt. Und statt glaubhafte Entschuldigungen für die immens lange Bearbeitungsdauer und wegen der vielen bisherigen Fehlentscheidungen zu integrieren, werden positiv beschiedene Anträge vom BfArM künftig wohl weiterhin nur von saftigen Gebührenforderungen begleitet und von der Erwartung, dass cannabisbedürftige Patienten – egal ob arbeitsunfähig und/oder Hartz IV – das importierte künftig aus eigener Tasche zahlen dürfen.

Das Ohrfeigen hört nicht auf. 

 

Axel Junker

   

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