5
Jan
2010

GENEHMIGUNGSINHABER-PROBLEME

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Thanks to Ivan Art and Marco Renda from "Treating Youself Magazine"

 

1.

Mein Name ist Uwe C., ich bin 46 Jahre alt, bislang nicht vorbestraft, zweifacher Vater und Großvater, verwitwet seit 1998 und seither alleinerziehend. Überdies bin ich seit dem 22.01.2009 Inhaber einer zur legalen Nutzung von Medizinal-Cannabisblüten. Die genehmigte monatliche Menge beträgt 84 Gramm Bedrocan-.

Ich leide seit 1997 an einem chronischen schweren neurophatischen Schmerzsyndrom nach Plexusausriss C5-C8 (schwerer Verkehrsunfall). Der Grad meiner Behinderung beträgt 90 %. Ich hatte sehr aufwändige, gefährliche und ausgesprochen belastende Nerventransplantationen, Rückenmarksoperationen (operative Einpflanzung einer “Spinal cord stimulation”, wenige Monate danach wieder Entfernung derselben sowie eine spätere Drezläsion von TH1-C5). Trotz dieser Maßnahmen leide ich an ständigen neuropathischen und körperlichen , die mein Leben sehr stark und bis an die Grenzen der Leidensfähigkeit einschränken und belasten. Durch besagte Eingriffe habe ich das Gefühl, nur eine (rechte) Körperhälfte zu besitzen, d.h. die Empfindung einer immer kalten, "eingeblechten" rechten Körperhälfte. Meine Wirbelsäule und sonstige Skelettur weist eine ausgeprägte Skoliose auf: Linker Arm, linke Schulter und linke Brust sind durch operative Entfernung des Brustnervs degeneriert.

Vor geraumer Zeit – vor der Cannabistherapie-Erlaubniserteilung –  erfolgte gegen mich wegen Anbau und Besitz von Cannabis eine Hausdurchsuchung und eine Anklage. Momentaner Stand des Verfahrens ist eine Verurteilung zur Zahlung von 6.300 € Geldstrafe, gegen die ich Berufung eingelegt habe. Hierbei schlagen zusätzliche Anwaltskosten und Kosten für Laboruntersuchungen hinsichtlich des beschlagnahmten Asservates (unter Einbeziehung des Wertes der sonstigen beschlagnahmten Gegenstände) mit insgesamt rund 13.000 zu Buche.

 

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15
Dez
2009

UNBEFRIEDIGEND: Bis auf Bemühungsbekundungen bleibt alles beim Alten

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Thanks to Ivan Art and Marco Renda from Treating Yourself magazine.

Die Drogenbeauftrage Mechthild Dyckmans bestätigt am 14.12.09 in einigen Antworten auf Fragen bei Abgeordneten-Watch, dass bis auf  Bemühungsbekundungen für von profitierende Patienten alles so bleibt, wie es derzeit ist.
 
1.
"Grundsätzlich unterstütze ich alle Bemühungen, damit wirksame Arzneimittel auch auf der Basis von Cannabis in den Verkehr gebracht werden können.
Dennoch ist Cannabis kein Medikament, sondern ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Der Erwerb von Cannabis ist daher illegal und kann – wie Sie selbst schildern – staatsanwaltliche Ermittlungen und ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Wenn Ihnen keine gleich wirksame Therapiealternative zur Verfügung steht, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit Cannabisprodukten zu stellen.
Ich werde mich künftig dafür einsetzen, die von Cannabis zu medizinischen Zwecken voranzubringen."

2.
"Beim Thema Cannabis als steht Deutschland im internationalen Vergleich nicht so schlecht da, wie Sie es mit Ihrer Frage erscheinen lassen wollen (Anm.: Gemeint sind Kanada,  , Mexico, Brasilien, Portugal, Spanien, , Dänemark, USA, Italien, und Kroatien.)
Die Bundesregierung befürwortet alle Anstrengungen, die dazu führen, dass wirksame Arzneimittel auf der Basis von Cannabis in den Verkehr gebracht werden können. Dies muss aber – im Interesse der Patienten und wie bei allen anderen Arzneimitteln auch – auf der Basis des Arzneimittelgesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes geschehen, damit Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel sichergestellt bleiben."

3.
"Ich werde mich dafür einsetzen, die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken voranzubringen. Dies bedeutet in der Schmerztherapie vor allem, wirkungsvolle und qualitätsgesicherte Arzneimittel für die Patienten verfügbar zu machen, welche nicht die unerwünschte Rauschwirkung hervorrufen.
Derzeit sind bereits die synthetischen Cannabinoide Dronabinol und Nabilon in der Anlage III des BtMG enthalten, können also auf ärztliche Verschreibung legal erworben werden. Da diese nicht von allen Patienten vertragen werden, ist es sicher sinnvoll, nach verträglicheren, nicht rauscherzeugenden Arzneimitteln zu suchen, die nach dem für Arzneimitteln üblichen Zulassungsverfahren zugelassen und in die Anlage III des BtMG aufgenommen werden können. Dies ist im Interesse der Patienten, da nur so die Zusammensetzung, die Qualität und die Wirksamkeit der Arzneimittel sichergestellt werden können. Jeder Schmerzpatient hat außerdem die Möglichkeit, beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel einen Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie zu stellen.
Eine Umstufung von Cannabis von Anhang I in Anhang III des BtMG kommt meines Erachtens nicht in Betracht, da die Gesundheitsrisiken durch nicht qualitätsgesicherte Produkte, unsachgemäßen Gebrauch und ungeeignete Versuche der Selbsttherapie zu hoch sind."

4.
"Ebenso wie die Vorgängerregierung sieht die jetzige Bundesregierung auch unter liberalen Gesichtspunkten keine Veranlassung, die Drogenpolitik grundlegend neu auszurichten."

A.J.

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21
Okt
2009

Wunde(r)n – Medizinalcannabis nach der Wahl

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44

 

Medizinal-Cannabis nach der Wahl

Hurra, wir haben eine neue Regierung! Millionenfache Hoffnung, dass nun endlich alles besser wird. Oder wenigstens einiges.

Zum Beispiel die unwürdige Situation, in welcher eine 60jährige Frau aus Schleswig-Holstein, die seit über 20 Jahren unter leidet und erfolgreich Cannabis gegen diese Krankheit einsetzte, acht Jahre an Behördenkampf auszustehen hatte, bis sie endlich ihre offizielle Genehmigung für eine Selbsttherapie mit Cannabis unter ärztlicher Begleitung bekam. Nebeneffekt dieser ist allerdings, dass die die Kosten des importierten Marihuanas nicht erstattet. Deshalb geht die Hälfte der Rente der Betroffenen für Cannabis aus der drauf.

Zum Beispiel der untragbare Umstand, dass ein seit 11 Jahren an unerträglichen Schmerzsymptomatiken leidender Mann aus den Neuen Bundesländern, dem Cannabis wenigstens teilweise Linderung verschafft, (nachdem ihm praktisch schon alles an Opiaten verschrieben worden war, was auf dem Pharma-Markt erhältlich ist) wegen Selbstanbaus von Cannabis zu einer immens hohen Geldstrafe verurteilt wurde, obgleich dem Gericht bekannt war, dass dieser Patient ebenfalls eine Erlaubnis der zuständigen Behörde – dem – bekommen würde. Auch diesem Mann werden die Kosten für das inzwischen offiziell genehmigte Schmerzlinderungsmittel Cannabis nicht erstattet.

Zum Beispiel das traurige Szenario, dass es in der kommenden Zeit immer mehr und mehr Menschen geben wird, die aufgrund ihrer prekären gesundheitlichen Situation eine Erlaubnis zur selbsttherapeutischen von Cannabis erhalten werden, aber in der Folge an den Apotheker-Wucherpreisen finanziell ausbluten. Statt diesen Patienten eine Erlaubnis auf Selbstanbau zu erteilen, wie es in anderen Ländern bereits lange Zeit praktiziert wird, zwingt man sie behördlich auf den Verwaltungsgerichts-Klageweg, verlängert so ihr Leiden und erhöht ihre Kosten im Kampf für die eigene Gesundheit.

Es ist leicht erkennbar und ein vielfacher Erfahrungswert, dass ein Großteil der vor der Wahl vollmundig gemachten Versprechungen wieder nicht eingehalten werden (können). Verantwortlich gemacht wird dafür – natürlich – die Vorgänger-Regierung. "Die Kassen sind leer", heißt es. Einzig Schulden sind im Überfluss vorhanden.

Das mit dem „Hurra!“ war deshalb wohl etwas voreilig. Oder von Anfang an nicht sonderlich ernst gemeint…

Wer sich als von den o.g. Umständen betroffener Patient also wundert, dass der Staat an der durchschnittlichen Verfünffachung des Grundpreises für Medizinal-Cannabis aus den Niederlanden noch ordentlich am Leiden des Kranken mitverdient…

- oder wer sich nach vielen aufreibenden Jahren der gebührenpflichtigen Auseinandersetzung mit einer bis etwa November 2008 noch strikt ablehnenden Erlaubnisbehörde darüber wundert, dass das BfArM immer noch nicht den weisen Weg einer Erlaubniserteilung zum Selbstanbau beschreitet…

- oder aber wer sich darüber wundert, dass man durch den selbstverantwortlichen Gebrauch von Cannabis den Krankenkassen die Erstattungskosten von vielen anderen pharmazeutischen Medikamenten mit wesentlich schwereren Nebenwirkungen zur Krankheitsbekämpfung erspart, aber selbst keinen traurigen Cent der erhobenen Wucherpreise fürs Apotheken-Cannabis von den Krankenkassen zurückbekommt…

- derjenige gehört – sollte er noch immer blauäugige Hoffnungen haben, dass sich die Medizinalcannabis-Verhältnisse auf absehbare Zeit bessern – augenscheinlich zu den Polit-Ignoranten, die entweder gar nicht gewählt haben – oder ihre Kreuze an die falsche Stelle setzten.

A. J.

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15
Mai
2009

ÄRZTENOT – NOT DER ÄRZTE – NOTÄRZTE

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Immer wieder erreichen das Selbsthilfenetzwerk dringliche Anfragen verzweifelter Kranker auf der Suche nach Ärzten, die natürliches als Mittel gegen z.B. Schmerzen, Spastik, Entzündungen, Appetitverlust oder Schlafstörungen nicht nur hinter vorgehaltener Hand empfehlen, sondern den Erkrankten bei der mühseligen Prozedur einer Beantragung auf Vergabe von aus medizinischen Gründen beim Bundesinstitut für und Medizinprodukte (BfArM) konkret unterstützen. Auch das Hanfjournal, das dem cannabismedizinischen Thema dankenswerterweise viel redaktionelle Aufmerksamkeit widmet, wird mit Anfragen überhäuft. Beim Hanfjournal steht man jedoch – ebenso wie beim – dem drängenden Problem weitgehend hilflos gegenüber. Wenn es um Namen von Medizinern geht, die sich mit der komplizierten Materie auskennen und über hinreichend Erfahrung bei der Behandlung mit Cannabisblüten, Extrakt oder Dronabinol® verfügen, herrscht allseits betretenes Schweigen und weitgehende Ratlosigkeit. Woran mag das liegen?

Einerseits geht ja das mediale Schreckgespenst von der sogenannten „Ärzteschwemme“ um, vom Überangebot an niedergelassenen Medizinern in den Ballungsgebieten. Andererseits sprechen selbst die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) von einer immens hohen Anzahl allein an Schmerzpatienten, die für eine mit cannabisbasierten Mitteln in Betracht käme. Zudem ist als Arzneimittelproduktions-Grundstoff verhältnismäßig leicht und kostengünstig anzubauen, was der gesundheitspolitischen Forderung nach Verschreibung von billig(er)en Medikamenten logischerweise in die Hände spielen sollte. Angesichts dieser Tatsachen erscheint es unverständlich, dass in um Cannabis nachsuchende Patienten – der Vielzahl an Medizinern und dem bestätigten medikamentösen Bedarf zum Trotz – es mit einer Art permanenter Ärztenot zu tun haben und in der Mehrzahl aller Hilfsanfragen am Unwissen, an Vorurteilen oder an Regressforderungsängsten scheitern, wenn sie mit dem Thema bei ihren Hausärzten vorstellig werden. Das weit verbreitete Unwissen der „Götter in Weiß“ erklärt sich zum großen Teil aus der Einstufung der Substanz Cannabis in die Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes, wo es allerdings seines geringen toxischen Gefährdungspotentials wegen zu Unrecht neben Heroin, Kokain, Mescalin oder Psylocibin aufgeführt wird – also im pharmakologischen Bewertungsrang der „nicht verkehrsfähigen Stoffe“.  Zum anderen erklärt sich das ärztliche Mangelwissen aber auch aus dem Fehlen klinischer Patientenstudien. Letztere werden entgegen vielfacher Sachverständigen-Forderung institutionell eher gebremst – denn gefördert, weil das BfArM – Genehmigungsverfahren für wissenschaftliche Zwecke ebenso hürdenreich und kompliziert ist wie das aktuelle Antragswesen für chronisch oder todkranke bzw. fast schon im Sterben befindliche Patienten.

 

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16
Feb
2009

Erste Patienten erhalten Cannabiskraut aus der Apotheke

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aus: -Informationen vom 14.Februar 2009

Am 7. Februar hat die erste Patientin Cannabiskraut als
Medikament aus der erhalten. Bisher haben sieben
Patienten vom für und
Medizinprodukte (BfArM) in Bonn eine entsprechende
Ausnahmegenehmigung erhalten und bekommen in diesen Tagen
erstmals ihr Medikament, Cannabis aus den Niederlanden, das
auch dort in Apotheken erhältlich ist. Das erklärte der Leiter der
Bundesopiumstelle beim BfArM, Dr. Winfried Kleinert, in Bonn.
Weitere 27 Patienten besitzen bisher eine Ausnahmegenehmigung
zu eines Cannabisextrakts, der aus diesem Cannabis
hergestellt wird.

Die sieben Patienten leiden an chronischen Schmerzen, multipler
Sklerose, Tourette-Syndrom und anderen schweren
Erkrankungen. Die Kosten belaufen sich für die Betroffenen auf
etwa 15 Euro pro Gramm Cannabis mit einem -Gehalt
von 18 Prozent, etwa das Doppelte des Preises in
niederländischen Apotheken. Das Antragsverfahren ist zur Zeit
recht aufwändig, da die behandelnden Ärzte ein ausführliches
Gutachten erstellen müssen, indem sie die Notwendigkeit einer
Therapie mit Cannabis begründen. In einem aktuellen Gutachten
von Dr. Lorenz Böllinger, Professor für Rechtswissenschaften an
der Universität Bremen, und Dr. Harald Hans Körner,
Oberstaatsanwalt aus Frankfurt und bekannter Kommentator des
Betäubungsmittelgesetzes, weisen die Autoren darauf hin, dass
das Antragsverfahren erleichtert werden sollte, um den Interessen
der Patienten auf eine angemessene Linderung ihrer Leiden
gerecht werden zu können.

Mehr unter:
Aachener Zeitung

Das juristische Gutachten ist verfügbar unter:
Gutachten Boellinger/Koerner

Ich möchte diesem Artikel anfügen, dass wir uns alle freuen, dass
das BfArM endlich anerkennt, dass es Patienten gibt, die das natürliche
Wirkstoffgemisch der ganzen Pflanze brauchen und nicht nur isolierte
Cannabinoide.
Der Preis von 15€/Gramm wird aber für die meisten Patienten nicht
bezahlbar sein.Der Eigenanbau bleibt deshalb weiterhin für die Mehrheit
der Patienten die einzig realistische Option.
Wir fordern das BfArM deshalb auf, diese Möglichkeit endlich zu genehmigen
und dahingehende Anträge bzw. Widersprüche nicht weiter zu verschleppen.
Schon das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil urteil_bverwg.pdf ,
mit dem es das BfArM zur Neuentscheidung der Patientenanträge gezwungen hat,
ganz deutlich gemacht, dass Patienten nicht auf teure Alternativen
verwiesen werden dürfen, die sie nicht finanzieren können.

G.G.

 

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