18
Aug
2010

Polizisten gegen Patienten auf der Hanfparade


Berlin, 07.08.2010, HANFPARADE:

Eine kleine Gruppe entschlossen wirkender Ordnungshüter versucht beflissen, gegen einen kiffenden Demo-Teilnehmer vorzugehen – was an sich nichts Außergewöhnliches ist. Cannabis- an sich ist zwar nicht verboten, aber wer konsumiert muss auch Cannabis besitzen und dies ist „verboten“ (oder zumindest nicht explizit erlaubt) und stellt einen Straftatbestand dar.

 

Die Staatsgewalt muss daher eingreifen, um die möglichen Besitzverhältnisse am Konsumgut festzustellen und bedient sich dafür in aller Regel einer Personalien-Überprüfung und ggf. vorübergehenden des auffälligen Konsumenten – auch wenn inzwischen immer mehr Beamte zur Überzeugung gelangen, dass gegen Falschparker vorzugehen eindeutig sinnvoller ist als harmlose zu verfolgen.

Besonders erwähnenswert am genannten Vorfall jedoch ist, dass es sich bei dem zu überprüfenden Konsumenten um den am Tourette-Syndrom erkrankten Lars S. handelt, der in der Cannabis-Aufklärungs- und Aktivistenszene als "Dr. " bekannt ist.)

 

Lars verfügt seit etwa Ende 2009 über eine sog. „Ausnahmegenehmigung zur medizinischen von Cannabis nach § 3 Abs. 2 BtMG“ und gehört daher zu dem kleinen überschaubaren Patientenkreis von nur rund 40 Personen, die in Deutschland behördlich genehmigtes Cannabis zur ihrer einsetzen dürfen. Überall. Natürlich auch auf einer Demonstration für die Legalisierung von Cannabis, auf der sich die Teilnehmer u.a. für die existenziellen Interessen von cannabisbedürftigen Kranken einsetzen.

Natürlich konnten die martialisch wirkenden Gesetzeshüter in Grün nicht von vornherein wissen, dass Lars S. ein „Genehmigter“ ist. Insofern sei die Frage gestattet, ob der massive Einsatz mehrerer Beamter zur Überprüfung einer einzelnen Person inmitten einer Demonstration eher dem Aspekt des Selbstschutzes oder einer etwaigen – vom brennenden ausgehenden Gefahr – geschuldet sei.

 

 

Peinlich war der Einsatz dennoch. Geradezu beschämend und unverständlich. Und nicht zu vergessen: im Sinne des Steuerzahlers empörend unverhältnismäßig, berücksichtigt man das gnadenlose, erst kurz zurückliegende Debakel auf der Love-Parade in Duisburg…

 

Man stelle sich vor, fünf Schutzpolizisten würden aus einer mehrere hundert Personen zählenden Gruppe von Fußballfans auf dem Weg zum Stadion einen einzelnen Fan heraus greifen und dessen Personalien überprüfen, bloß weil dieser mehrfach an einer Bierdose genippt hat…

Dieses Video der Hanfparade zeigt die Aufregung der Polizeibeamten wegen einer Damiana-Zigarette (das Kraut gibt’s in jedem Kräuterladen legal zu kaufen): http://de.wikipedia.org/wiki/Damiana

 

 

Es muss endlich Schluss sein mit diesem baren Unsinn, mit diesem unverhältnismäßigen Sicherheitswahn! Kiffer sind in aller Regel harmlos. Es geht keine Gefahr von ihnen aus; selbst wenn sie der bestehenden Gesetzeslage zum Trotz ihr Spaß- oder Sportzigarettchen in aller Öffentlichkeit und unter freiem Himmel rauchen. Noch sehr viel harmloser sind aber Patienten, die an einer schweren Erkrankung leiden und (zumindest moralisch) das Recht haben, sich in jeder Situation ihres Medikamentes zu bedienen.

 

Anzumerken ist immerhin, dass sich besagte Polizisten nach kurzer Sichtung der Genehmigungspapiere ohne weitere Beanstandung still und zügig vom Ort des Geschehens entfernt haben. Sicher dürfte allerdings sein, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein einziger der involvierten Polizisten jemals eine solche Genehmigungs-Urkunde gesehen hat und sich dennoch nachhaltig vom Urkundenstempel mit Bundesadler hat überzeugen lassen.

Leider ist nicht übermittelt, ob der Gruppen-Einsatzleiter sich der guten Ordnung halber bei Lars S. für die aufdringliche Unannehmlichkeit entschuldigt hat…

 

A. J.

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16
Aug
2010

Cannabis-Medizin

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Hier eine Auswahl unserer Meinung nach wichtiger Informationen und Links.

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 Hier geht es zu den ‘Arbeitskreis Cannabis als Medizin’(ACM)-Mitteilungen, mit umfangreichen Suchfunktionen

Hier die internationalen Neuigkeiten (IACM), ebenfalls mit umfangreichen Suchfunktionen

Overview Clinical Studies and Case Reports
 

 

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14
Aug
2010

Kaum Vorbehalte gegen die medizinische Verwendung von Cannabis in der deutschen Bevölkerung


Nach einer Meldung der dpa (Deutsche Presseagentur) ist die
Unterstützung für die medizinische Verwendung von Cannabis in
allen gesellschaftlichen Schichten und Gruppen groß. Zwei Drittel
der Befragten unterstützen zudem die Kostenübernahme des
Medikaments Dronabinol (THC) durch die Krankenkassen. In der
Meldung unter dem Titel ": Kaum Vorbehalte gegen
" heißt es:

"Die Verwendung von Cannabis zur Behandlung Schwerkranker
findet in einer Umfrage zufolge breite Zustimmung. Bei
einer Emnid-Befragung im Auftrag der
Cannabis als () waren mehr als 75 Prozent der
angerufenen Bürger dafür, Cannabis-Produkte zur Therapie
chronischer oder zur Linderung der Spastiken bei
Multipler Sklerose zuzulassen. Das teilte der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft, Franjo Grotenhermen, am Freitag in Rüthen
(Kreis Soest) mit. Die Zustimmung gehe quer durch die
Bevölkerung, sagte Grotenhermen. Am größten sei sie in
gebildeten Schichten, bei Männern und bei Anhängern der
kleineren Parteien FDP, Grüne und Linkspartei. Auffällig ist die mit
55 Prozent vergleichsweise geringe Akzeptanz von Cannabis-
Medizin bei Schülern. Das Ergebnis der Befragung von 1001
Bürgern hat wenig mit dem eigenen Cannabis- der
Befragten zu tun. Der Großteil der Interviewten gab an, selber nie
Cannabis geraucht zu haben. Dennoch sprachen sich auch aus
dieser Gruppe 73 Prozent für die medizinische Nutzung aus. Die
ACM hatte auch fragen lassen, wie die Bundesbürger zur
Übernahme der Kosten für eine Cannabis-Behandlung stehen.
Auch hier sprachen sich rund zwei Drittel (65 Prozent) für eine
Kostenübernahme durch die Krankenkassen aus. Nach Auskunft
der ACM helfen Cannabis-Produkte unter anderem bei Multipler
Sklerose und chronischen Schmerzen Krebskranker. Bisher
müssten Betroffene häufig langwierig mit Behörden, Ärzten und
Kassen um die Nutzung von Cannabis-Medizin und die Übernahme
der Kosten kämpfen. In der Bundesrepublik dürfen laut
Grotenhermen nur 40 Patienten Cannabis aus der Apotheke
beziehen. In anderen Ländern wie beispielsweise Kanada und
Spanien seien verschiedene Cannabis- Medikamente zugelassen.
‘Außerdem werden Kranke, die sich selber mit Cannabis versorgen,
in diesen Ländern strafrechtlich nicht verfolgt’, sagte
Grotenhermen."

Weitere Informationen zur Umfrage:
Die Befürwortung der medizinischen Verwendung von Cannabis ist
am höchsten in gebildeten Schichten, bei Männern und bei
Anhängern der kleineren Parteien FDP, Grüne und Linkspartei,
liegt jedoch auch bei Befragten mit mittlerem Bildungsabschluss
und bei Anhängern von CDU oder CSU noch über 75 Prozent.
Sind Sie der Meinung, dass auch in Deutschland die Möglichkeit
bestehen sollte, dass wie in diversen anderen Ländern Patienten
Cannabis gegen ihre Symptome einsetzen dürfen, oder sind Sie
dagegen? Nach dieser Frage sprechen sich 76 Prozent der
Deutschen dafür aus, eine Behandlung von Schwerkranken mit
natürlichen Cannabisprodukten zuzulassen, während 18 Prozent
dies verbieten wollen und 6 Prozent unentschieden sind oder keine
Angabe machten. Die Frage wird in Ost und West und unabhängig
vom Einkommen ähnlich bewertet. Die Zustimmung ist bei den
Männern mit 82 Prozent größer als bei den Frauen mit 70 Prozent
und am höchstens in der Altersklasse der 50- bis 59-Jährigen.
Bezogen auf den Bildungsgrad, sprechen sich Befragte mit Abitur
oder abgeschlossenem Studium besonders stark für die
Verwendung von Cannabis bei Schwerkranken aus, nämlich zu 85
Prozent. Parteipolitisch wird die Forderung nach einem legalen
Zugang zu Cannabis für Kranke am stärksten von Anhängern der
Grünen mit 90 Prozent, der FDP und der Linken mit jeweils 85
Prozent und der SPD mit 83 Prozent unterstützt. Anhänger der
Unionsparteien sprachen sich zu 77 Prozent und Nichtwähler zu 72
Prozent für die Möglichkeit der Behandlung von Schwerkranken mit
natürlichen Cannabisprodukten aus.
Bei der zweiten Frage sprachen sich 65 Prozent der Deutschen
dafür aus, dass die Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung
mit Cannabisprodukten erstatten. 27 Prozent  waren dagegen, 2
Prozent dafür, wenn die Medikamente wirken, und 6 Prozent
machten keine Angaben. Die Befragten waren darüber informiert
worden, dass der Cannabiswirkstoff Dronabinol in Deutschland von
Ärzten verschrieben werden darf, dass die Krankenkassen jedoch
nicht verpflichtet sind, die Kosten der Behandlung mit diesem
zu übernehmen. Die Einstellungen der
unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen sind hier ähnlich
verteilt wie bei der Frage nach dem Einsatz natürlicher
Cannabisprodukte.

Mehr unter:
http://www.krankenkassen.de/dpa/175241.html
http://www.cannabis-med.org/german/emnid_2010.pdf

aus den ACMInformationen vom 14.August 2010

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5
Aug
2010

Brief einer Lebensgefährtin eines Schmerzpatienten


 

 

für
und Medizinprodukte
Bundesopiumstelle
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

 

xxxx, 23.07.2010

Betreff:  Gesch.Z.: xxxxxxxxxxx xxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Sorge um meinen Lebensgefährten, Uwe C., möchte ich mich heute an Sie wenden.

Nachdem ich hautnah die unzulängliche Wirkung und die schweren Nebenwirkungen seiner jahrelang verschriebenen und eingenommenen Medikamente, sowie den langwierigen Entzug dieser miterlebt habe, bin ich entsetzt, dass er nun wieder zu den „harten Drogen“ greifen soll, statt und Cannabisblüten zu nutzen. So jedenfalls lese ich das aus dem Schreiben vom XX.07.2010 heraus.

Ich könnte allein über die letzten drei Jahre Romane schreiben, möchte aber versuchen, mich halbwegs kurz zu fassen, was bei der Fülle der Erlebnisse nicht leicht ist.

Ich empfand die Medikamente, welche Uwe C. einnahm, als problematisch. Sie linderten seine , wenn überhaupt, nur sehr kurzzeitig oder ungenügend, verursachten aber allesamt enorme Nebenwirkungen.

 

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21
Jul
2010

FREISPRUCH ohne Gewähr

Eintrag unter News | Keine Kommentare »

 

Update des Schmerzpatienten und /SCM-Mitgliedes Uwe, dem nach über 12 Jahre währender Leidensgeschichte nunmehr zumindest vorläufig juristische "Gerechtigkeit" widerfahren ist. Eine Gerechtigkeit, die akute Unsicherheit birgt, nachdem Uwes Einforderung des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit nahezu all seine Finanzressourcen gefressen hat…

 

 

Nichts bleibt wie es ist, und da ich immer noch am Leben teilnehmen kann, möchte ich kurz berichten, wie es in meiner Sache weiter gegangen ist:

2,5 Jahre nach Anklage und mehreren Verhandlungen wurde ich am 15.07.2010 vom Landgericht Dresden wegen gerechtfertigten Notstandes freigesprochen. Das Urteil ist am 23.07.2010 rechtskräftig, falls die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel einlegt.

Die angestrebte Hirn-OP in Zürich wurde nicht durchgeführt, jedoch eine teilweise Entfernung der implantierten SCS-Geräte. Elektrode plus Kabel blieben, da sie nicht entfernt werden konnten, in meinem Rücken bzw. auf meinem Rückenmark. Es folgte eine sogenannte DREZ-Läsion, was die allerletzte Option auf Linderung darstellt. Wer sich über diese Op informiert, wird feststellen, dass diese äußerst gefährlich -  und keine Dauerlösung ist. Mir hat die DREZ-Läsion spürbare Erleichterung gebracht, wenn auch mit verbleibenden Restschmerzen und neuerlichen Beeinträchtigungen.
Ich habe nun unter anderem das Gefühl einer "eingeblechten" linken Körperhälfte und ich habe Schwierigkeiten meinen Kopf zu halten. Ständig habe ich Verkrampfungen in diesen Bereichen.
Nachdem zur Linderung der Operationsschmerzen keine starken Schmerzmittel mehr nötig gewesen sind, habe ich in Absprache mit meinem Arzt begonnen alle bisher verordneten Medikamente und Betäubungsmittel (bis auf Dronabinol und pflanzliches ) auszuschleichen und restlos abzusetzen.
Zu einem solchen Radikal-Entzug kann ich nur raten,  wenn eine sehr starke und feste Persönlichkeit und genug Freunde vorhanden sind, die einem in diesen überaus harten Zeit beistehen. Ich kann jeden Abbrecher eines solchen Entzuges verstehen, denn es ist über Monate hinweg eine unglaubliche körperlich-geistige Hölle.
Ein solcher Entzug ist von Vorteil um in Schmerz-Notsituationen eventuell starke Medikamente erneut erfolgreich einsetzen zu können. Dazu musste mein Körper jedoch erst restlos von diesen Substanzen gesäubert sein und meine Rezeptoren mussten die Chance erhalten sich zu erholen.

Ich habe diesen brachialen Entzug inzwischen geschafft und behandle meine schweren Leiden und Erkrankungen zur Zeit ausschließlich mit öliger Dronabinol-Lösung und Cannabisblüten aus der Apotheke.
Allerdings habe ich seit Erlaubnis-Erteilung zu Beginn 2009 bisher über 10.000 € für das natürliche Cannabis aus der Apotheke bezahlt. Nachdem meine Ersparnisse aufgebraucht waren und ich beginnen musste Schulden für meine zu machen, stellte ich einen weiteren Antrag beim . Diesmal auf legalen Eigen-Anbau von Cannabis zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie.
Dieser Antrag ist nach abgelaufener 3monatiger Bearbeitungsfrist noch immer nicht beschieden. Das für und Medizinprodukte ist in dieser Sache aktuell untätig.

Ich habe also eine vom Zahlungsträger finanziell übernommene Dronabinoltherapie und eine Bestätigung über den Bedarf von zusätzlichem Natur-Cannabis, kann mir aber das benötigte Kraut aus eigenen Geldmitteln nicht mehr leisten.

Lange Warte- und Bearbeitungszeiten und vermeidbare in Kauf nehmen zu müssen, ohne zu wissen, ob und wann mein Antrag bearbeitet wird, bzw. die Ungewissheit wie der Entscheid letztlich ausfällt, sind für mich als mit Erlaubnis zur legalen Nutzung von Cannabis eine traurige und beschämende Konsequenz.

Wenn ich mir vorstelle, dass es vielen anderen Menschen in unserer Republik vermutlich ähnlich geht wie mir – jahrelang von Schmerz geplagt, juristisch verfolgt und finanziell ausgeblutet – dann trifft mich das kalte Entsetzen. Die Verhältnisse sollten sich schleunigst zugunsten der von Cannabis profitierenden Patienten verbessern.

Uwe 

 

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