Eine kleine Gruppe entschlossen wirkender Ordnungshüter versucht beflissen, gegen einen kiffenden Demo-Teilnehmer vorzugehen – was an sich nichts Außergewöhnliches ist. Cannabis-Konsum an sich ist zwar nicht verboten, aber wer konsumiert muss auch Cannabis besitzen und dies ist „verboten“ (oder zumindest nicht explizit erlaubt) und stellt einen Straftatbestand dar.
Die Staatsgewalt muss dahereingreifen, um die möglichen Besitzverhältnisse am Konsumgut festzustellen und bedient sich dafür in aller Regel einer Personalien-Überprüfung und ggf. vorübergehenden Festnahme des auffälligen Konsumenten – auch wenn inzwischen immer mehr Beamte zur Überzeugung gelangen, dass gegen Falschparker vorzugehen eindeutig sinnvoller ist als harmlose Kiffer zu verfolgen.
Besonders erwähnenswert am genannten Vorfall jedoch ist, dass es sich bei dem zu überprüfenden Konsumenten um den am Tourette-Syndrom erkrankten Lars S. handelt, der in der Cannabis-Aufklärungs- und Aktivistenszene als "Dr. Hanf" bekannt ist.)
Lars verfügt seit etwa Ende 2009 über eine sog. „Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis nach § 3 Abs. 2 BtMG“ und gehört daher zu dem kleinen überschaubaren Patientenkreis von nur rund 40 Personen, die in Deutschland behördlich genehmigtes Cannabis zur Linderung ihrer Krankheit einsetzen dürfen. Überall. Natürlich auchauf einer Demonstration für die Legalisierung von Cannabis, auf der sich die Teilnehmer u.a. für die existenziellen Interessen von cannabisbedürftigen Kranken einsetzen.
Natürlich konnten die martialisch wirkenden Gesetzeshüter in Grün nicht von vornherein wissen, dass Lars S. ein „Genehmigter“ ist. Insofern sei die Frage gestattet, ob der massive Einsatz mehrerer Beamter zur Überprüfung einer einzelnen Person inmitten einer Demonstration eher dem Aspekt des Selbstschutzes oder einer etwaigen – vom brennenden Joint ausgehenden Gefahr – geschuldet sei.
Peinlich war der Einsatz dennoch. Geradezu beschämend und unverständlich. Und nicht zu vergessen: im Sinne des Steuerzahlers empörend unverhältnismäßig, berücksichtigt man das gnadenlose, erst kurz zurückliegende Debakel auf der Love-Parade in Duisburg…
Man stelle sich vor, fünf Schutzpolizisten würden aus einer mehrere hundert Personen zählenden Gruppe von Fußballfans auf dem Weg zum Stadion einen einzelnen Fan heraus greifen und dessen Personalien überprüfen, bloß weil dieser mehrfach an einer Bierdose genippt hat…
Dieses Video der Hanfparade zeigt die Aufregung der Polizeibeamten wegen einer Damiana-Zigarette (das Kraut gibt’s in jedem Kräuterladen legal zu kaufen): http://de.wikipedia.org/wiki/Damiana
Es muss endlich Schluss sein mit diesem baren Unsinn, mit diesem unverhältnismäßigen Sicherheitswahn! Kiffer sind in aller Regel harmlos. Es geht keine Gefahr von ihnen aus; selbst wenn sie der bestehenden Gesetzeslage zum Trotz ihr Spaß- oder Sportzigarettchen in aller Öffentlichkeit und unter freiem Himmel rauchen. Noch sehr viel harmloser sind aber Patienten, die an einer schweren Erkrankung leiden und (zumindest moralisch) das Recht haben, sich in jeder Situation ihres Medikamentes zu bedienen.
Anzumerken ist immerhin, dass sich besagte Polizisten nach kurzer Sichtung der Genehmigungspapiere ohne weitere Beanstandung still und zügig vom Ort des Geschehens entfernt haben. Sicher dürfte allerdings sein, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein einziger der involvierten Polizisten jemals eine solche Genehmigungs-Urkunde gesehen hat und sich dennoch nachhaltig vom Urkundenstempel mit Bundesadler hat überzeugen lassen.
Leider ist nicht übermittelt, ob der Gruppen-Einsatzleiter sich der guten Ordnung halber bei Lars S. für die aufdringliche Unannehmlichkeit entschuldigt hat…
Nach einer Meldung der dpa (Deutsche Presseagentur) ist die Unterstützung für die medizinische Verwendung von Cannabis in allen gesellschaftlichen Schichten und Gruppen groß. Zwei Drittel der Befragten unterstützen zudem die Kostenübernahme des Medikaments Dronabinol (THC) durch die Krankenkassen. In der Meldung unter dem Titel "Umfrage: Kaum Vorbehalte gegen Cannabis-Medizin" heißt es:
"Die Verwendung von Cannabis zur Behandlung Schwerkranker findet in Deutschland einer Umfrage zufolge breite Zustimmung. Bei einer Emnid-Befragung im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) waren mehr als 75 Prozent der angerufenen Bürger dafür, Cannabis-Produkte zur Therapie chronischer Schmerzen oder zur Linderung der Spastiken bei Multipler Sklerose zuzulassen. Das teilte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Franjo Grotenhermen, am Freitag in Rüthen (Kreis Soest) mit. Die Zustimmung gehe quer durch die Bevölkerung, sagte Grotenhermen. Am größten sei sie in gebildeten Schichten, bei Männern und bei Anhängern der kleineren Parteien FDP, Grüne und Linkspartei. Auffällig ist die mit 55 Prozent vergleichsweise geringe Akzeptanz von Cannabis- Medizin bei Schülern. Das Ergebnis der Befragung von 1001 Bürgern hat wenig mit dem eigenen Cannabis-Konsum der Befragten zu tun. Der Großteil der Interviewten gab an, selber nie Cannabis geraucht zu haben. Dennoch sprachen sich auch aus dieser Gruppe 73 Prozent für die medizinische Nutzung aus. Die ACM hatte auch fragen lassen, wie die Bundesbürger zur Übernahme der Kosten für eine Cannabis-Behandlung stehen. Auch hier sprachen sich rund zwei Drittel (65 Prozent) für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen aus. Nach Auskunft der ACM helfen Cannabis-Produkte unter anderem bei Multipler Sklerose und chronischen Schmerzen Krebskranker. Bisher müssten Betroffene häufig langwierig mit Behörden, Ärzten und Kassen um die Nutzung von Cannabis-Medizin und die Übernahme der Kosten kämpfen. In der Bundesrepublik dürfen laut Grotenhermen nur 40 Patienten Cannabis aus der Apotheke beziehen. In anderen Ländern wie beispielsweise Kanada und Spanien seien verschiedene Cannabis- Medikamente zugelassen. ‘Außerdem werden Kranke, die sich selber mit Cannabis versorgen, in diesen Ländern strafrechtlich nicht verfolgt’, sagte Grotenhermen."
Weitere Informationen zur Umfrage: Die Befürwortung der medizinischen Verwendung von Cannabis ist am höchsten in gebildeten Schichten, bei Männern und bei Anhängern der kleineren Parteien FDP, Grüne und Linkspartei, liegt jedoch auch bei Befragten mit mittlerem Bildungsabschluss und bei Anhängern von CDU oder CSU noch über 75 Prozent. Sind Sie der Meinung, dass auch in Deutschland die Möglichkeit bestehen sollte, dass wie in diversen anderen Ländern Patienten Cannabis gegen ihre Symptome einsetzen dürfen, oder sind Sie dagegen? Nach dieser Frage sprechen sich 76 Prozent der Deutschen dafür aus, eine Behandlung von Schwerkranken mit natürlichen Cannabisprodukten zuzulassen, während 18 Prozent dies verbieten wollen und 6 Prozent unentschieden sind oder keine Angabe machten. Die Frage wird in Ost und West und unabhängig vom Einkommen ähnlich bewertet. Die Zustimmung ist bei den Männern mit 82 Prozent größer als bei den Frauen mit 70 Prozent und am höchstens in der Altersklasse der 50- bis 59-Jährigen. Bezogen auf den Bildungsgrad, sprechen sich Befragte mit Abitur oder abgeschlossenem Studium besonders stark für die Verwendung von Cannabis bei Schwerkranken aus, nämlich zu 85 Prozent. Parteipolitisch wird die Forderung nach einem legalen Zugang zu Cannabis für Kranke am stärksten von Anhängern der Grünen mit 90 Prozent, der FDP und der Linken mit jeweils 85 Prozent und der SPD mit 83 Prozent unterstützt. Anhänger der Unionsparteien sprachen sich zu 77 Prozent und Nichtwähler zu 72 Prozent für die Möglichkeit der Behandlung von Schwerkranken mit natürlichen Cannabisprodukten aus. Bei der zweiten Frage sprachen sich 65 Prozent der Deutschen dafür aus, dass die Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung mit Cannabisprodukten erstatten. 27 Prozent waren dagegen, 2 Prozent dafür, wenn die Medikamente wirken, und 6 Prozent machten keine Angaben. Die Befragten waren darüber informiert worden, dass der Cannabiswirkstoff Dronabinol in Deutschland von Ärzten verschrieben werden darf, dass die Krankenkassen jedoch nicht verpflichtet sind, die Kosten der Behandlung mit diesem Medikament zu übernehmen. Die Einstellungen der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen sind hier ähnlich verteilt wie bei der Frage nach dem Einsatz natürlicher Cannabisprodukte.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bundesopiumstelle Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn
xxxx, 23.07.2010
Betreff: Gesch.Z.: xxxxxxxxxxx xxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Sorge um meinen Lebensgefährten, Uwe C., möchte ich mich heute an Sie wenden.
Nachdem ich hautnah die unzulängliche Wirkung und die schweren Nebenwirkungen seiner jahrelang verschriebenen und eingenommenen Medikamente, sowie den langwierigen Entzug dieser miterlebt habe, bin ich entsetzt, dass er nun wieder zu den „harten Drogen“ greifen soll, statt Dronabinol und Cannabisblüten zu nutzen. So jedenfalls lese ich das aus dem Schreiben vom XX.07.2010 heraus.
Ich könnte allein über die letzten drei Jahre Romane schreiben, möchte aber versuchen, mich halbwegs kurz zu fassen, was bei der Fülle der Erlebnisse nicht leicht ist.
Ich empfand die Medikamente, welche Uwe C. einnahm, als problematisch. Sie linderten seine Schmerzen, wenn überhaupt, nur sehr kurzzeitig oder ungenügend, verursachten aber allesamt enorme Nebenwirkungen.
Update des Schmerzpatienten und ACM/SCM-Mitgliedes Uwe, dem nach über 12 Jahre währender Leidensgeschichte nunmehr zumindest vorläufig juristische "Gerechtigkeit" widerfahren ist. Eine Gerechtigkeit, die akute Unsicherheit birgt, nachdem Uwes Einforderung des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit nahezu all seine Finanzressourcen gefressen hat…
Nichts bleibt wie es ist, und da ich immer noch am Leben teilnehmen kann, möchte ich kurz berichten, wie es in meiner Sache weiter gegangen ist:
2,5 Jahre nach Anklage und mehreren Verhandlungen wurde ich am 15.07.2010 vom Landgericht Dresden wegen gerechtfertigten Notstandes freigesprochen. Das Urteil ist am 23.07.2010 rechtskräftig, falls die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel einlegt.
Die angestrebte Hirn-OP in Zürich wurde nicht durchgeführt, jedoch eine teilweise Entfernung der implantierten SCS-Geräte. Elektrode plus Kabel blieben, da sie nicht entfernt werden konnten, in meinem Rücken bzw. auf meinem Rückenmark. Es folgte eine sogenannte DREZ-Läsion, was die allerletzte Option auf Linderung darstellt. Wer sich über diese Op informiert, wird feststellen, dass diese äußerst gefährlich - und keine Dauerlösung ist. Mir hat die DREZ-Läsion spürbare Erleichterung gebracht, wenn auch mit verbleibenden Restschmerzen und neuerlichen Beeinträchtigungen. Ich habe nun unter anderem das Gefühl einer "eingeblechten" linken Körperhälfte und ich habe Schwierigkeiten meinen Kopf zu halten. Ständig habe ich Verkrampfungen in diesen Bereichen. Nachdem zur Linderung der Operationsschmerzen keine starken Schmerzmittel mehr nötig gewesen sind, habe ich in Absprache mit meinem Arzt begonnen alle bisher verordneten Medikamente und Betäubungsmittel (bis auf Dronabinol und pflanzliches Cannabis) auszuschleichen und restlos abzusetzen. Zu einem solchen Radikal-Entzug kann ich nur raten, wenn eine sehr starke und feste Persönlichkeit und genug Freunde vorhanden sind, die einem in diesen überaus harten Zeit beistehen. Ich kann jeden Abbrecher eines solchen Entzuges verstehen, denn es ist über Monate hinweg eine unglaubliche körperlich-geistige Hölle. Ein solcher Entzug ist von Vorteil um in Schmerz-Notsituationen eventuell starke Medikamente erneut erfolgreich einsetzen zu können. Dazu musste mein Körper jedoch erst restlos von diesen Substanzen gesäubert sein und meine Rezeptoren mussten die Chance erhalten sich zu erholen.
Ich habe diesen brachialen Entzug inzwischen geschafft und behandle meine schweren Leiden und Erkrankungen zur Zeit ausschließlich mit öliger Dronabinol-Lösung und Cannabisblüten aus der Apotheke. Allerdings habe ich seit Erlaubnis-Erteilung zu Beginn 2009 bisher über 10.000 € für das natürliche Cannabis aus der Apotheke bezahlt. Nachdem meine Ersparnisse aufgebraucht waren und ich beginnen musste Schulden für meine Medizin zu machen, stellte ich einen weiteren Antrag beim BfArM. Diesmal auf legalen Eigen-Anbau von Cannabis zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie. Dieser Antrag ist nach abgelaufener 3monatiger Bearbeitungsfrist noch immer nicht beschieden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist in dieser Sache aktuell untätig.
Ich habe also eine vom Zahlungsträger finanziell übernommene Dronabinoltherapie und eine Bestätigung über den Bedarf von zusätzlichem Natur-Cannabis, kann mir aber das benötigte Kraut aus eigenen Geldmitteln nicht mehr leisten.
Lange Warte- und Bearbeitungszeiten und vermeidbare Schmerzen in Kauf nehmen zu müssen, ohne zu wissen, ob und wann mein Antrag bearbeitet wird, bzw. die Ungewissheit wie der Entscheid letztlich ausfällt, sind für mich als Patient mit Erlaubnis zur legalen Nutzung von Cannabis eine traurige und beschämende Konsequenz.
Wenn ich mir vorstelle, dass es vielen anderen Menschen in unserer Republik vermutlich ähnlich geht wie mir – jahrelang von Schmerz geplagt, juristisch verfolgt und finanziell ausgeblutet – dann trifft mich das kalte Entsetzen. Die Verhältnisse sollten sich schleunigst zugunsten der von Cannabis profitierenden Patienten verbessern.