Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat in jüngster Zeit mehrere Patienten-Anträge auf Eigen(bedarfs)anbau von Cannabis abgelehnt. Einem Aktenvermerk in der Sache Michael Fischer zufolge kann davon ausgegangen werden, dass das Deutsche Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als direkter Weisungsgeber diese Ablehnungen zu verantworten hat. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, FDP, warnt bekanntlich vehement vor jeglichem Eigen(bedarfs)anbau, ohne aber dabei schwer bedürftige Schmerzpatienten von zu schützenden Jugendlichen zu unterscheiden.
Es herrscht Gewissheit darüber, dass die Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP nicht nur mit narzisstischer Ignoranz und beflissenem Pharma-Lobbying protzen, sondern auch mit offen zur Schau getragener Arroganz gegenüber schwerstkranken Mitbürgern… – welchen sie die sichere Selbstversorgung mit Cannabis mit unsäglichen Hinhalte-Schikanen vereiteln, verlängern, verteuern, oder gar unmöglich machen.
Während Frau Dyckmans – etwa unter Abgeordnetenwatch ( http://www.abgeordnetenwatch.de/mechthild_dyckmans-575-37544.html#questions) - ihre negative Haltung in erster Linie damit begründet, dass im "Heim-Anbau" keine Standardisierung gemäß Arzneimittel-Zulassungsrecht möglich sei, (hier werden mögliche Nebenwirkungen als "gesundheitliche Gefahren" hingestellt), argumentiert das BfArM/BMG auch mit Zweifeln an der Sicherung des Krautes gegen unbefugte Wegnahme:
Auszug aus einer Eigenanbau-Ablehnung:
Dieser Art des beantragten Betäubungsmittelverkehrs (Anbau in einer Privatwohnung zu medizinischen Zwecken) stehen im konkreten Einzelfall zwingende Versagungsgründe des § 5 Absatz 1 BtMG entgegen, die auch mittels Nebenbestimmungen nach § 9 Absatz 2 BtMG nicht überwunden werden können.
a.) Nach § 5 Absatz 1 Nummern 4 und 5 BtMG ist die Erlaubnis nach § 3 BtMG zu versagen, wenn die Sicherheit oder Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs nicht gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn geeignete Räume, Einrichtungen und Sicherungen für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr nicht vorhanden sind (§ 5 Absatz 1 Nummer 4 BtMG).
Einige deutsche Zeitungen – darunter die Süddeutsche – verkünden die vermeintlich überraschende Nachricht der Koalition, Cannabis werde als Medikament zugelassen.
Indes suggerierten diese Presse-Artikel den interessierten Lesern die humane Botschaft, dies sei ein bedeutender Fortschritt in der Behandlung von Schwerstkranken.
Ein Meilenstein in der deutschen Gesundheitspolitik schien passiert, endlich sollen Patienten den Wirkstoff zugebilligt bekommen, der ihnen nachweislich hilft, ihr immenses Leid besser zu ertragen.
Den gleichen Wirkstoff nämlich, dem beinahe ein Jahrhundert lang die Absprache jeglicher medizinischer Wirksamkeit sowie die diffamierende Reduzierung zur bloßen Rauschdroge zum Verhängnis wurde.
Also endlich eine positive Nachricht zur ansonsten so sehr schwächelnden Gesundheitspolitik…?
Mitnichten, denn bereits im August 2007 war u.a. im STERN zu lesen, dass es nun möglich sei, Cannabis aus der Apotheke zu beziehen. Einer an Multiple Sklerose erkrankten Frau aus Baden-Württemberg sei eine entsprechende Genehmigung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erteilt worden. Die Patientin erhalte einen aus Cannabis erzeugten Extrakt.
Inzwischen aber dürfte allen intensiv mit dem Sachthema befassten Personen klar sein, dass diese vermeintliche "Ringeltäubchen-Nachricht" aus FDP/CDU/CSU-Regierungskreisen nichts weiter ist als eine bleierne Ente.
Ein Etikettenschwindel.
Manche selbst von schwerer Krankheit Betroffene, die sich weiterhin illegal und von Strafverfolgung bedroht mit pflanzlichen Cannabis-Varietäten behandeln müssen, sprechen sogar von "schön geredeten Lügen".
Von "Stimmenfang auf Kosten von Todkranken" und von "Hintertür-Öffnung mit Hofknicks für den Einstieg der pharmazeutischen-Industrie in ein lukratives Geschäft" zu Lasten des Steuerzahlers, und auf Kosten von Menschenleben …
Ironie der Geschichte: Erst zwei Jahre zuvor – angesichts einer drohenden Kostenexplosion – hatte der Sprecher der GKV anlässlich der Experten-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags im Oktober 2008 noch gewarnt, als er ein rabenschwarzes Szenario drohender Milliarden-Kosten für die Kassen entwarf, "weil künftig jede Person mit einfachen Kopfschmerzen zu Cannabis greifen werde…"Woraufhin gegen die Empfehlung der 14 übrigen anwesenden Experten der Antrag auf eine Zulassung von Cannabis als Arzneimittel durch den Gesundheitsausschuss abgelehnt wurde.
"Nunmehr also möge der Bundestag beschließen – so die Empfehlung der Koalition – dass einem Teil der in Deutschland an Multipler Sklerose erkrankten Menschen – nämlich denjenigen, denen das Mittel nach Erprobung tatsächlich hilft – SATIVEX zuteil werde."
Gemeint ist ein Fertigarzneimittel aus dem Hause GW-Pharmaceuticals, das aufwändig und per patentiertem Geheimverfahren aus Hanf gewonnen wird und das im direkten Vergleich mit dem pflanzlichen Naturprodukt Cannabis Sativa nicht gerade als billig zu bezeichnen ist.
Die einzige Indikation des Präparats dürfte den profitierenden Patientenkreis drastisch einengen – sie lautet nämlich "Spastik" bei Multipler Sklerose. Ähnlich gelagert ist die Situation mit dem synthetisch hergestellten Dronabinol.
Womit aber soll den unzähligen an Krebs, HIV, Tourette, ALS, Hepatitis, Morbus Crohn, Morbus Bechterew, Alzheimer, chronischen Schmerz-Syndromen u.ä. erkrankten Menschen geholfen werden, die weltweit lebendiges Zeugnis davon ablegen, dass sie von natürlichem Cannabis aus Eigen- oder (staatlichem) Fremdanbau gesundheitlich gut – jedenfalls besser profitieren als von herkömmlichen, synthetischen Varianten?
Mit Nichts!
Das bedeutet eine fortwährende willkürliche Kriminalisierung und weiterhin drohende Strafverfolgung inklusive Führerscheinentzug.
Nichts außer der Einsicht auf Betroffenen-Seite, dass man gewisse Presseberichte gar nicht erst zu lesen braucht, um schon vorher enttäuscht festzustellen, dass auch diese Regierung insgesamt nicht wirklich besser ist als ihr in Cannabis-Gesundheitsbelangen bereits heftig lädierter Untätigkeits-Ruf.
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin hat vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklung eine Stellungnahme abgegeben, auf die das Selbsthilfenetzwerk an dieser Stelle aufmerksam machen möchte. Aufgegriffen wird darin auch die aktuelle Ablehnung eines Antrags auf Eigenanbau durch einen an MS schwer erkrankten Patienten aus Mannheim.
International Association for Cannabinoid Medicines (IACM)
Eine kleine Gruppe entschlossen wirkender Ordnungshüter versucht beflissen, gegen einen kiffenden Demo-Teilnehmer vorzugehen – was an sich nichts Außergewöhnliches ist. Cannabis-Konsum an sich ist zwar nicht verboten, aber wer konsumiert muss auch Cannabis besitzen und dies ist „verboten“ (oder zumindest nicht explizit erlaubt) und stellt einen Straftatbestand dar.
Die Staatsgewalt muss dahereingreifen, um die möglichen Besitzverhältnisse am Konsumgut festzustellen und bedient sich dafür in aller Regel einer Personalien-Überprüfung und ggf. vorübergehenden Festnahme des auffälligen Konsumenten – auch wenn inzwischen immer mehr Beamte zur Überzeugung gelangen, dass gegen Falschparker vorzugehen eindeutig sinnvoller ist als harmlose Kiffer zu verfolgen.
Besonders erwähnenswert am genannten Vorfall jedoch ist, dass es sich bei dem zu überprüfenden Konsumenten um den am Tourette-Syndrom erkrankten Lars S. handelt, der in der Cannabis-Aufklärungs- und Aktivistenszene als "Dr. Hanf" bekannt ist.)
Lars verfügt seit etwa Ende 2009 über eine sog. „Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis nach § 3 Abs. 2 BtMG“ und gehört daher zu dem kleinen überschaubaren Patientenkreis von nur rund 40 Personen, die in Deutschland behördlich genehmigtes Cannabis zur Linderung ihrer Krankheit einsetzen dürfen. Überall. Natürlich auchauf einer Demonstration für die Legalisierung von Cannabis, auf der sich die Teilnehmer u.a. für die existenziellen Interessen von cannabisbedürftigen Kranken einsetzen.
Natürlich konnten die martialisch wirkenden Gesetzeshüter in Grün nicht von vornherein wissen, dass Lars S. ein „Genehmigter“ ist. Insofern sei die Frage gestattet, ob der massive Einsatz mehrerer Beamter zur Überprüfung einer einzelnen Person inmitten einer Demonstration eher dem Aspekt des Selbstschutzes oder einer etwaigen – vom brennenden Joint ausgehenden Gefahr – geschuldet sei.
Peinlich war der Einsatz dennoch. Geradezu beschämend und unverständlich. Und nicht zu vergessen: im Sinne des Steuerzahlers empörend unverhältnismäßig, berücksichtigt man das gnadenlose, erst kurz zurückliegende Debakel auf der Love-Parade in Duisburg…
Man stelle sich vor, fünf Schutzpolizisten würden aus einer mehrere hundert Personen zählenden Gruppe von Fußballfans auf dem Weg zum Stadion einen einzelnen Fan heraus greifen und dessen Personalien überprüfen, bloß weil dieser mehrfach an einer Bierdose genippt hat…
Dieses Video der Hanfparade zeigt die Aufregung der Polizeibeamten wegen einer Damiana-Zigarette (das Kraut gibt’s in jedem Kräuterladen legal zu kaufen): http://de.wikipedia.org/wiki/Damiana
Es muss endlich Schluss sein mit diesem baren Unsinn, mit diesem unverhältnismäßigen Sicherheitswahn! Kiffer sind in aller Regel harmlos. Es geht keine Gefahr von ihnen aus; selbst wenn sie der bestehenden Gesetzeslage zum Trotz ihr Spaß- oder Sportzigarettchen in aller Öffentlichkeit und unter freiem Himmel rauchen. Noch sehr viel harmloser sind aber Patienten, die an einer schweren Erkrankung leiden und (zumindest moralisch) das Recht haben, sich in jeder Situation ihres Medikamentes zu bedienen.
Anzumerken ist immerhin, dass sich besagte Polizisten nach kurzer Sichtung der Genehmigungspapiere ohne weitere Beanstandung still und zügig vom Ort des Geschehens entfernt haben. Sicher dürfte allerdings sein, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein einziger der involvierten Polizisten jemals eine solche Genehmigungs-Urkunde gesehen hat und sich dennoch nachhaltig vom Urkundenstempel mit Bundesadler hat überzeugen lassen.
Leider ist nicht übermittelt, ob der Gruppen-Einsatzleiter sich der guten Ordnung halber bei Lars S. für die aufdringliche Unannehmlichkeit entschuldigt hat…
Nach einer Meldung der dpa (Deutsche Presseagentur) ist die Unterstützung für die medizinische Verwendung von Cannabis in allen gesellschaftlichen Schichten und Gruppen groß. Zwei Drittel der Befragten unterstützen zudem die Kostenübernahme des Medikaments Dronabinol (THC) durch die Krankenkassen. In der Meldung unter dem Titel "Umfrage: Kaum Vorbehalte gegen Cannabis-Medizin" heißt es:
"Die Verwendung von Cannabis zur Behandlung Schwerkranker findet in Deutschland einer Umfrage zufolge breite Zustimmung. Bei einer Emnid-Befragung im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) waren mehr als 75 Prozent der angerufenen Bürger dafür, Cannabis-Produkte zur Therapie chronischer Schmerzen oder zur Linderung der Spastiken bei Multipler Sklerose zuzulassen. Das teilte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Franjo Grotenhermen, am Freitag in Rüthen (Kreis Soest) mit. Die Zustimmung gehe quer durch die Bevölkerung, sagte Grotenhermen. Am größten sei sie in gebildeten Schichten, bei Männern und bei Anhängern der kleineren Parteien FDP, Grüne und Linkspartei. Auffällig ist die mit 55 Prozent vergleichsweise geringe Akzeptanz von Cannabis- Medizin bei Schülern. Das Ergebnis der Befragung von 1001 Bürgern hat wenig mit dem eigenen Cannabis-Konsum der Befragten zu tun. Der Großteil der Interviewten gab an, selber nie Cannabis geraucht zu haben. Dennoch sprachen sich auch aus dieser Gruppe 73 Prozent für die medizinische Nutzung aus. Die ACM hatte auch fragen lassen, wie die Bundesbürger zur Übernahme der Kosten für eine Cannabis-Behandlung stehen. Auch hier sprachen sich rund zwei Drittel (65 Prozent) für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen aus. Nach Auskunft der ACM helfen Cannabis-Produkte unter anderem bei Multipler Sklerose und chronischen Schmerzen Krebskranker. Bisher müssten Betroffene häufig langwierig mit Behörden, Ärzten und Kassen um die Nutzung von Cannabis-Medizin und die Übernahme der Kosten kämpfen. In der Bundesrepublik dürfen laut Grotenhermen nur 40 Patienten Cannabis aus der Apotheke beziehen. In anderen Ländern wie beispielsweise Kanada und Spanien seien verschiedene Cannabis- Medikamente zugelassen. ‘Außerdem werden Kranke, die sich selber mit Cannabis versorgen, in diesen Ländern strafrechtlich nicht verfolgt’, sagte Grotenhermen."
Weitere Informationen zur Umfrage: Die Befürwortung der medizinischen Verwendung von Cannabis ist am höchsten in gebildeten Schichten, bei Männern und bei Anhängern der kleineren Parteien FDP, Grüne und Linkspartei, liegt jedoch auch bei Befragten mit mittlerem Bildungsabschluss und bei Anhängern von CDU oder CSU noch über 75 Prozent. Sind Sie der Meinung, dass auch in Deutschland die Möglichkeit bestehen sollte, dass wie in diversen anderen Ländern Patienten Cannabis gegen ihre Symptome einsetzen dürfen, oder sind Sie dagegen? Nach dieser Frage sprechen sich 76 Prozent der Deutschen dafür aus, eine Behandlung von Schwerkranken mit natürlichen Cannabisprodukten zuzulassen, während 18 Prozent dies verbieten wollen und 6 Prozent unentschieden sind oder keine Angabe machten. Die Frage wird in Ost und West und unabhängig vom Einkommen ähnlich bewertet. Die Zustimmung ist bei den Männern mit 82 Prozent größer als bei den Frauen mit 70 Prozent und am höchstens in der Altersklasse der 50- bis 59-Jährigen. Bezogen auf den Bildungsgrad, sprechen sich Befragte mit Abitur oder abgeschlossenem Studium besonders stark für die Verwendung von Cannabis bei Schwerkranken aus, nämlich zu 85 Prozent. Parteipolitisch wird die Forderung nach einem legalen Zugang zu Cannabis für Kranke am stärksten von Anhängern der Grünen mit 90 Prozent, der FDP und der Linken mit jeweils 85 Prozent und der SPD mit 83 Prozent unterstützt. Anhänger der Unionsparteien sprachen sich zu 77 Prozent und Nichtwähler zu 72 Prozent für die Möglichkeit der Behandlung von Schwerkranken mit natürlichen Cannabisprodukten aus. Bei der zweiten Frage sprachen sich 65 Prozent der Deutschen dafür aus, dass die Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung mit Cannabisprodukten erstatten. 27 Prozent waren dagegen, 2 Prozent dafür, wenn die Medikamente wirken, und 6 Prozent machten keine Angaben. Die Befragten waren darüber informiert worden, dass der Cannabiswirkstoff Dronabinol in Deutschland von Ärzten verschrieben werden darf, dass die Krankenkassen jedoch nicht verpflichtet sind, die Kosten der Behandlung mit diesem Medikament zu übernehmen. Die Einstellungen der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen sind hier ähnlich verteilt wie bei der Frage nach dem Einsatz natürlicher Cannabisprodukte.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bundesopiumstelle Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn
xxxx, 23.07.2010
Betreff: Gesch.Z.: xxxxxxxxxxx xxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Sorge um meinen Lebensgefährten, Uwe C., möchte ich mich heute an Sie wenden.
Nachdem ich hautnah die unzulängliche Wirkung und die schweren Nebenwirkungen seiner jahrelang verschriebenen und eingenommenen Medikamente, sowie den langwierigen Entzug dieser miterlebt habe, bin ich entsetzt, dass er nun wieder zu den „harten Drogen“ greifen soll, statt Dronabinol und Cannabisblüten zu nutzen. So jedenfalls lese ich das aus dem Schreiben vom XX.07.2010 heraus.
Ich könnte allein über die letzten drei Jahre Romane schreiben, möchte aber versuchen, mich halbwegs kurz zu fassen, was bei der Fülle der Erlebnisse nicht leicht ist.
Ich empfand die Medikamente, welche Uwe C. einnahm, als problematisch. Sie linderten seine Schmerzen, wenn überhaupt, nur sehr kurzzeitig oder ungenügend, verursachten aber allesamt enorme Nebenwirkungen.