5
Aug
2010

Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte
Bundesopiumstelle
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
xxxx, 23.07.2010
Betreff: Gesch.Z.: xxxxxxxxxxx xxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Sorge um meinen Lebensgefährten, Uwe C., möchte ich mich heute an Sie wenden.
Nachdem ich hautnah die unzulängliche Wirkung und die schweren Nebenwirkungen seiner jahrelang verschriebenen und eingenommenen Medikamente, sowie den langwierigen Entzug dieser miterlebt habe, bin ich entsetzt, dass er nun wieder zu den „harten Drogen“ greifen soll, statt Dronabinol und Cannabisblüten zu nutzen. So jedenfalls lese ich das aus dem Schreiben vom XX.07.2010 heraus.
Ich könnte allein über die letzten drei Jahre Romane schreiben, möchte aber versuchen, mich halbwegs kurz zu fassen, was bei der Fülle der Erlebnisse nicht leicht ist.
Ich empfand die Medikamente, welche Uwe C. einnahm, als problematisch. Sie linderten seine Schmerzen, wenn überhaupt, nur sehr kurzzeitig oder ungenügend, verursachten aber allesamt enorme Nebenwirkungen.
Weiterlesen …
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bundesopiumstelle Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn xxxx, 23.07.2010 Betreff: Gesch.Z.: xxxxxxxxxxx xxxxx Sehr geehrte Damen und Herren, in Sorge um meinen Lebensgefährten, Uwe...
21
Jul
2010
Update des Schmerzpatienten und ACM/SCM-Mitgliedes Uwe, dem nach über 12 Jahre währender Leidensgeschichte nunmehr zumindest vorläufig juristische "Gerechtigkeit" widerfahren ist. Eine Gerechtigkeit, die akute Unsicherheit birgt, nachdem Uwes Einforderung des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit nahezu all seine Finanzressourcen gefressen hat…
Nichts bleibt wie es ist, und da ich immer noch am Leben teilnehmen kann, möchte ich kurz berichten, wie es in meiner Sache weiter gegangen ist:
2,5 Jahre nach Anklage und mehreren Verhandlungen wurde ich am 15.07.2010 vom Landgericht Dresden wegen gerechtfertigten Notstandes freigesprochen. Das Urteil ist am 23.07.2010 rechtskräftig, falls die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel einlegt.
Die angestrebte Hirn-OP in Zürich wurde nicht durchgeführt, jedoch eine teilweise Entfernung der implantierten SCS-Geräte. Elektrode plus Kabel blieben, da sie nicht entfernt werden konnten, in meinem Rücken bzw. auf meinem Rückenmark. Es folgte eine sogenannte DREZ-Läsion, was die allerletzte Option auf Linderung darstellt. Wer sich über diese Op informiert, wird feststellen, dass diese äußerst gefährlich - und keine Dauerlösung ist. Mir hat die DREZ-Läsion spürbare Erleichterung gebracht, wenn auch mit verbleibenden Restschmerzen und neuerlichen Beeinträchtigungen.
Ich habe nun unter anderem das Gefühl einer "eingeblechten" linken Körperhälfte und ich habe Schwierigkeiten meinen Kopf zu halten. Ständig habe ich Verkrampfungen in diesen Bereichen.
Nachdem zur Linderung der Operationsschmerzen keine starken Schmerzmittel mehr nötig gewesen sind, habe ich in Absprache mit meinem Arzt begonnen alle bisher verordneten Medikamente und Betäubungsmittel (bis auf Dronabinol und pflanzliches Cannabis) auszuschleichen und restlos abzusetzen.
Zu einem solchen Radikal-Entzug kann ich nur raten, wenn eine sehr starke und feste Persönlichkeit und genug Freunde vorhanden sind, die einem in diesen überaus harten Zeit beistehen. Ich kann jeden Abbrecher eines solchen Entzuges verstehen, denn es ist über Monate hinweg eine unglaubliche körperlich-geistige Hölle.
Ein solcher Entzug ist von Vorteil um in Schmerz-Notsituationen eventuell starke Medikamente erneut erfolgreich einsetzen zu können. Dazu musste mein Körper jedoch erst restlos von diesen Substanzen gesäubert sein und meine Rezeptoren mussten die Chance erhalten sich zu erholen.
Ich habe diesen brachialen Entzug inzwischen geschafft und behandle meine schweren Leiden und Erkrankungen zur Zeit ausschließlich mit öliger Dronabinol-Lösung und Cannabisblüten aus der Apotheke.
Allerdings habe ich seit Erlaubnis-Erteilung zu Beginn 2009 bisher über 10.000 € für das natürliche Cannabis aus der Apotheke bezahlt. Nachdem meine Ersparnisse aufgebraucht waren und ich beginnen musste Schulden für meine Medizin zu machen, stellte ich einen weiteren Antrag beim BfArM. Diesmal auf legalen Eigen-Anbau von Cannabis zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie.
Dieser Antrag ist nach abgelaufener 3monatiger Bearbeitungsfrist noch immer nicht beschieden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist in dieser Sache aktuell untätig.
Ich habe also eine vom Zahlungsträger finanziell übernommene Dronabinoltherapie und eine Bestätigung über den Bedarf von zusätzlichem Natur-Cannabis, kann mir aber das benötigte Kraut aus eigenen Geldmitteln nicht mehr leisten.
Lange Warte- und Bearbeitungszeiten und vermeidbare Schmerzen in Kauf nehmen zu müssen, ohne zu wissen, ob und wann mein Antrag bearbeitet wird, bzw. die Ungewissheit wie der Entscheid letztlich ausfällt, sind für mich als Patient mit Erlaubnis zur legalen Nutzung von Cannabis eine traurige und beschämende Konsequenz.
Wenn ich mir vorstelle, dass es vielen anderen Menschen in unserer Republik vermutlich ähnlich geht wie mir – jahrelang von Schmerz geplagt, juristisch verfolgt und finanziell ausgeblutet – dann trifft mich das kalte Entsetzen. Die Verhältnisse sollten sich schleunigst zugunsten der von Cannabis profitierenden Patienten verbessern.
Uwe
Update des Schmerzpatienten und ACM/SCM-Mitgliedes Uwe, dem nach über 12 Jahre währender Leidensgeschichte nunmehr zumindest vorläufig juristische "Gerechtigkeit" widerfahren ist. Eine Gerechtigkeit, die akute Unsicherheit birgt, nachdem Uwes Einforderung...
23
Feb
2010

Appell an die Bundesregierung: Drogenpolitik weiterdenken – Entkriminalisierung ausgestalten
Pressemitteilung vom 24.11.2009
Anlässlich der Ernennung der Drogenbeauftragten Dyckmans erklärt Prof. Dr. jur., Dipl.-Psych. Lorenz Böllinger, Sprecher des Schildower Kreises:
„Wir begrüßen die neue Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans in ihrem Amt. Damit verbinden wir die Hoffnung auf ein Ende des Stillstandes in der Drogenpolitik. Nach der Legalisierung von Diamorphin zu medizinischen Zwecken sind nun weitere mutige Schritte nötig. Gerade als Juristin sollte Frau Dyckmans um gesetzgeberische Initiativen bemüht sein, die ansatzweise praktizierte Entkriminalisierung des Drogengebrauchs in Deutschland endlich in eine rechtlich einwandfreie Form zu bringen. Dazu kann inzwischen auf umfangreiche Erfahrungen in anderen Ländern zurückgegriffen werden. Entscheidend ist der Vorrang der Sozial- und Gesundheitspolitik vor der Strafverfolgung sowie die Berücksichtigung der Eigenverantwortung des Einzelnen.
Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik ideologiefrei wissenschaftlich zu überprüfen. Der Bundestag sollte hierzu eine Enquête-Kommission einrichten, die sich grundsätzliche Gedanken macht. Auch die Abschaffung der Drogenprohibition und die Möglichkeit legaler Bezugswege müssen hierbei in Erwägung gezogen werden.“
Reputation der Pharmaindustrie sinkt auf Rekord-Tief
http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/ansehen-der-pharmaindustrie-in-der-bevoelkerung-direkt-hinter-drogen-dealer-922
PKV, 09.02.2010 - Schwere Vorwürfe muss sich die Pharmaindustrie von Ex-Arzneimittelprüfer Peter Sawicki gefallen lassen. Mangelhafte Produktpipelines und fehlende ethische Verantwortung deutscher Pharmakonzerne sollen bei einem Großteil der Bevölkerung inzwischen Verstimmung ausgelöst haben. Sogar Manager von Großkonzernen bestätigen den inzwischen schlechten Ruf bei den Bürgern, der so weit gehe, dass die Pharmabranche im Ansehen "direkt nach den Drogen-Dealern komme".
Unterfranken: Drei Schmerzpatienten berichten über Linderungen und Nöte mit Cannabis aus der Apotheke.
Weiterlesen …
Appell an die Bundesregierung: Drogenpolitik weiterdenken – Entkriminalisierung ausgestalten Pressemitteilung vom 24.11.2009 Anlässlich der Ernennung der Drogenbeauftragten Dyckmans erklärt Prof. Dr. jur., Dipl.-Psych. Lorenz Böllinger,...
7
Feb
2010

Das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel (engl. Single Convention on Narcotic Drugs, franz. Convention unique sur les stupéfiants) von 1961 ist ein internationales Vertragswerk mit dem Ziel, die Verfügbarkeit einiger Drogen einzuschränken. Das Einheitsabkommen bindet als völkerrechtlicher Vertrag alle Mitglieder aufgrund internationalen Rechts. Das Einheitsabkommen betont aber auch wiederholt die medizinische Bedeutung eines Teils der betroffenen Drogen. Bereits die Präambel stellt fest, dass „die ärztliche Verwendung von Betäubungsmitteln zur Schmerzlinderung weiterhin unerlässlich bleibt, und dass die als notwendig erachteten Maßnahmen getroffen werden müssen, damit Betäubungsmittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen“. Die Artikel 1, 2, 4, 9, 12 und 49 behandeln unter anderem die wissenschaftlich-medizinische Verwendung der jeweiligen Substanzen. Den Unterzeichnerstaaten wird das Recht zugesprochen, kontrollierte Substanzen aufgrund nachweispflichtiger Verschreibungen abzugeben. Was für das Betäubungsmittel Heroin – Handelname „Diamorphin“ – zur Behandlung schwerst Opiatabhängiger in einigen Ländern – seit 2009 auch in Deutschland – bereits Rechtsgültigkeit hat, muss in Bezug auf Cannabis als Medizin gegen den anhaltenden politischen Widerstand der Regierungsparteien aber erst noch erkämpft werden. Zum Großteil von vergleichbar schwer erkrankten Betroffenen selbst, die im Verlaufe zeitaufwändiger Rechtsklagen durch mehrere Instanzen progrediente – also zunehmend sich verschlechternde – Krankheitsverläufe in Kauf nehmen müssen und leidgeprüft erkennen, dass das „Recht“ auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und freie Therapiewahl angesichts der längst überkommenen Verpflichtung zur Einhaltung eines internationalen Schutzabkommens schlicht hohle Phrasen sind.
Medizinisches Asyl zur straffreien Behandlung von Leberzirrhose?
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Land/Lokalnews/Artikel,-Zwei-Jahre-Haft-fuer-Kiffer-_arid,2057795_regid,2_puid,2_pageid,4493.html
Augsburg, 31.01.2010 – Zwei Jahre Haft ohne Bewährung für einen 51-jährigen, schwer leberkranken Mann, der insgesamt zwölf Marihuana-Pflanzen angebaut hatte, welche ihm nach eigenen Angaben als Medizin dienen sollten. Aufgrund seiner bereits 24 Vorstrafen – die zumeist mit BtM-Verstößen korrelierten – riet Richterin Gabriele Holzer dem „unbelehrbaren und strafunempfindlichen“ Mann, nach der Entlassung aus dem Gefängnis in die Niederlande zu ziehen. Die Verteidigung will in Berufung gehen.
700.000 Unterstützer für Regulierung, Kontrolle und Besteuerung von Cannabis in Kalifornien
Weiterlesen …
Das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel (engl. Single Convention on Narcotic Drugs, franz. Convention unique sur les stupéfiants) von 1961 ist ein internationales Vertragswerk mit dem Ziel, die Verfügbarkeit einiger...
24
Jan
2010
Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin wird künftig die jeweils interessantesten Nachrichten des Monats im Zusammenhang mit Cannabis bzw. Cannabis als Medizin veröffentlichen. Sinn dieser Maßnahme ist eine verbesserte Aufklärung von Patienten, Angehörigen und sonstigen Interessierten an der gängigen bundesrepublikanischen Cannabis-Politik, welche unter Milliarden-Aufwand weiterhin an der Kriminalisierung und Repression von Kranken (oder Genusswilligen) festhält, dabei jedoch aktuelle internationale Trends einer Cannabis-Freigabe zu medizinischen Zwecken (sowie Regulierung und Besteuerung) komplett ignoriert. Unser besonderes Augenmerk wird bei der Dokumentation sachdienlicher Presse-Artikel und sonstiger Neuigkeiten aus der Cannabis-Nachrichtenwelt den jeweiligen Antworten der Drogenbeauftragten Mechthild Dyckmans und ihrer auf dem Portal www.abgeordnetenwatch.de öffentlich bekundeten Drogenpolitik gelten.
—–
Köln/Kerpen, 2010-01-22. Hoffnung für Kerpener Schüler, der seit Jahren auf Dronabinol angewiesen ist? Dronabinol wird bis dato von der DAK (und anderen gesetzlichen Krankenkassen) nicht erstattet. Dazu ein DAK-Vertreter: “Aufgrund der Zeugenaussagen müsse die DAK den Sachverhalt vielleicht anders bewerten als bisher…“ Neue Studien, welche die Wirksamkeit von Cannabis-Medikamenten erneut belegen sollen, wurden erst kürzlich von Pharmafirmen in Auftrag gegeben.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger http://www.ksta.de/html/artikel/1262688315325.shtml
Prag, 2010-01-21. Tschechien erklärt den Besitz von bis zu 15 Gramm Marihuana und den Anbau von bis zu 5 Cannabispflanzen für straffrei. Das Land schert neben Staaten wie z.B. den Niederlanden, Portugal, Mexiko und Argentinien aus den bisher von deutschen Politikern oftmals bloß vorgeschobenen Verpflichtungen des sogenannten „Internationalen Suchtstoffabkommens“ aus, doch der Mangel an Prävention und Hilfe wird hier weiterhin beklagt…
Quelle: n-tv http://www.n-tv.de/panorama/dossier/Neues-Drogengesetz-in-Tschechien-article689288.html
Schweiz, 2010-01-21. In der Schweiz möchten die Gesundheitskommissionen des National- und Ständerats das Kiffen künftig mit Geldbußen – ähnlich wie Schwarzfahren oder Falschparken – ahnden. Man verspricht sich davon erzieherische Effekte auf Cannabis konsumierende Jugendliche und eine deutliche Entlastung des Justiz-Systems. Auf nach wie vor scharfe Kritik stößt diese Maßnahme allerdings noch bei der Opposition.
Weiterlesen …
Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin wird künftig die jeweils interessantesten Nachrichten des Monats im Zusammenhang mit Cannabis bzw. Cannabis als Medizin veröffentlichen. Sinn dieser Maßnahme ist eine verbesserte Aufklärung von...