18
Aug
2010

Polizisten gegen Patienten auf der Hanfparade


Berlin, 07.08.2010, :

Eine kleine Gruppe entschlossen wirkender Ordnungshüter versucht beflissen, gegen einen kiffenden Demo-Teilnehmer vorzugehen – was an sich nichts Außergewöhnliches ist. -Konsum an sich ist zwar nicht verboten, aber wer konsumiert muss auch besitzen und dies ist „verboten“ (oder zumindest nicht explizit erlaubt) und stellt einen Straftatbestand dar.

 

Die Staatsgewalt muss daher eingreifen, um die möglichen Besitzverhältnisse am Konsumgut festzustellen und bedient sich dafür in aller Regel einer Personalien-Überprüfung und ggf. vorübergehenden Festnahme des auffälligen Konsumenten – auch wenn inzwischen immer mehr Beamte zur Überzeugung gelangen, dass gegen Falschparker vorzugehen eindeutig sinnvoller ist als harmlose zu verfolgen.

Besonders erwähnenswert am genannten Vorfall jedoch ist, dass es sich bei dem zu überprüfenden Konsumenten um den am Tourette-Syndrom erkrankten S. handelt, der in der Cannabis-Aufklärungs- und Aktivistenszene als "Dr. Hanf" bekannt ist.)

 

Lars verfügt seit etwa Ende 2009 über eine sog. „ zur medizinischen Verwendung von Cannabis nach § 3 Abs. 2 BtMG“ und gehört daher zu dem kleinen überschaubaren Patientenkreis von nur rund 40 Personen, die in behördlich genehmigtes Cannabis zur Linderung ihrer einsetzen dürfen. Überall. Natürlich auch auf einer Demonstration für die Legalisierung von Cannabis, auf der sich die Teilnehmer u.a. für die existenziellen Interessen von cannabisbedürftigen Kranken einsetzen.

Natürlich konnten die martialisch wirkenden Gesetzeshüter in Grün nicht von vornherein wissen, dass Lars S. ein „Genehmigter“ ist. Insofern sei die Frage gestattet, ob der massive Einsatz mehrerer Beamter zur Überprüfung einer einzelnen Person inmitten einer Demonstration eher dem Aspekt des Selbstschutzes oder einer etwaigen – vom brennenden Joint ausgehenden Gefahr – geschuldet sei.

 

 

Peinlich war der Einsatz dennoch. Geradezu beschämend und unverständlich. Und nicht zu vergessen: im Sinne des Steuerzahlers empörend unverhältnismäßig, berücksichtigt man das gnadenlose, erst kurz zurückliegende Debakel auf der Love-Parade in Duisburg…

 

Man stelle sich vor, fünf Schutzpolizisten würden aus einer mehrere hundert Personen zählenden Gruppe von Fußballfans auf dem Weg zum Stadion einen einzelnen Fan heraus greifen und dessen Personalien überprüfen, bloß weil dieser mehrfach an einer Bierdose genippt hat…

Dieses Video der Hanfparade zeigt die Aufregung der wegen einer Damiana- (das Kraut gibt’s in jedem Kräuterladen legal zu kaufen): http://de.wikipedia.org/wiki/Damiana

 

 

Es muss endlich Schluss sein mit diesem baren Unsinn, mit diesem unverhältnismäßigen Sicherheitswahn! Kiffer sind in aller Regel harmlos. Es geht keine Gefahr von ihnen aus; selbst wenn sie der bestehenden Gesetzeslage zum Trotz ihr Spaß- oder Sportzigarettchen in aller Öffentlichkeit und unter freiem Himmel rauchen. Noch sehr viel harmloser sind aber Patienten, die an einer schweren Erkrankung leiden und (zumindest moralisch) das Recht haben, sich in jeder Situation ihres Medikamentes zu bedienen.

 

Anzumerken ist immerhin, dass sich besagte Polizisten nach kurzer Sichtung der Genehmigungspapiere ohne weitere Beanstandung still und zügig vom Ort des Geschehens entfernt haben. Sicher dürfte allerdings sein, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein einziger der involvierten Polizisten jemals eine solche Genehmigungs-Urkunde gesehen hat und sich dennoch nachhaltig vom Urkundenstempel mit Bundesadler hat überzeugen lassen.

Leider ist nicht übermittelt, ob der Gruppen-Einsatzleiter sich der guten Ordnung halber bei Lars S. für die aufdringliche Unannehmlichkeit entschuldigt hat…

 

A. J.

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21
Jul
2010

FREISPRUCH ohne Gewähr

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Update des Schmerzpatienten und ACM/-Mitgliedes Uwe, dem nach über 12 Jahre währender Leidensgeschichte nunmehr zumindest vorläufig juristische "Gerechtigkeit" widerfahren ist. Eine Gerechtigkeit, die akute Unsicherheit birgt, nachdem Uwes Einforderung des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit nahezu all seine Finanzressourcen gefressen hat…

 

 

Nichts bleibt wie es ist, und da ich immer noch am Leben teilnehmen kann, möchte ich kurz berichten, wie es in meiner Sache weiter gegangen ist:

2,5 Jahre nach Anklage und mehreren Verhandlungen wurde ich am 15.07.2010 vom Landgericht Dresden wegen gerechtfertigten Notstandes freigesprochen. Das Urteil ist am 23.07.2010 rechtskräftig, falls die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel einlegt.

Die angestrebte Hirn-OP in Zürich wurde nicht durchgeführt, jedoch eine teilweise Entfernung der implantierten SCS-Geräte. Elektrode plus Kabel blieben, da sie nicht entfernt werden konnten, in meinem Rücken bzw. auf meinem Rückenmark. Es folgte eine sogenannte DREZ-Läsion, was die allerletzte Option auf Linderung darstellt. Wer sich über diese Op informiert, wird feststellen, dass diese äußerst gefährlich -  und keine Dauerlösung ist. Mir hat die DREZ-Läsion spürbare Erleichterung gebracht, wenn auch mit verbleibenden Restschmerzen und neuerlichen Beeinträchtigungen.
Ich habe nun unter anderem das Gefühl einer "eingeblechten" linken Körperhälfte und ich habe Schwierigkeiten meinen Kopf zu halten. Ständig habe ich Verkrampfungen in diesen Bereichen.
Nachdem zur Linderung der Operationsschmerzen keine starken Schmerzmittel mehr nötig gewesen sind, habe ich in Absprache mit meinem begonnen alle bisher verordneten Medikamente und Betäubungsmittel (bis auf Dronabinol und pflanzliches Cannabis) auszuschleichen und restlos abzusetzen.
Zu einem solchen Radikal-Entzug kann ich nur raten,  wenn eine sehr starke und feste Persönlichkeit und genug Freunde vorhanden sind, die einem in diesen überaus harten Zeit beistehen. Ich kann jeden Abbrecher eines solchen Entzuges verstehen, denn es ist über Monate hinweg eine unglaubliche körperlich-geistige Hölle.
Ein solcher Entzug ist von Vorteil um in Schmerz-Notsituationen eventuell starke Medikamente erneut erfolgreich einsetzen zu können. Dazu musste mein Körper jedoch erst restlos von diesen Substanzen gesäubert sein und meine Rezeptoren mussten die Chance erhalten sich zu erholen.

Ich habe diesen brachialen Entzug inzwischen geschafft und behandle meine schweren Leiden und Erkrankungen zur Zeit ausschließlich mit öliger Dronabinol-Lösung und Cannabisblüten aus der Apotheke.
Allerdings habe ich seit Erlaubnis-Erteilung zu Beginn 2009 bisher über 10.000 € für das natürliche Cannabis aus der Apotheke bezahlt. Nachdem meine Ersparnisse aufgebraucht waren und ich beginnen musste Schulden für meine Medizin zu machen, stellte ich einen weiteren Antrag beim . Diesmal auf legalen Eigen-Anbau von Cannabis zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie.
Dieser Antrag ist nach abgelaufener 3monatiger Bearbeitungsfrist noch immer nicht beschieden. Das Bundesinstitut für und Medizinprodukte ist in dieser Sache aktuell untätig.

Kraut | Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin

Ich habe also eine vom Zahlungsträger finanziell übernommene Dronabinoltherapie und eine Bestätigung über den Bedarf von zusätzlichem Natur-Cannabis, kann mir aber das benötigte aus eigenen Geldmitteln nicht mehr leisten.

Lange Warte- und Bearbeitungszeiten und vermeidbare in Kauf nehmen zu müssen, ohne zu wissen, ob und wann mein Antrag bearbeitet wird, bzw. die Ungewissheit wie der Entscheid letztlich ausfällt, sind für mich als mit Erlaubnis zur legalen Nutzung von Cannabis eine traurige und beschämende Konsequenz.

Wenn ich mir vorstelle, dass es vielen anderen Menschen in unserer Republik vermutlich ähnlich geht wie mir – jahrelang von Schmerz geplagt, juristisch verfolgt und finanziell ausgeblutet – dann trifft mich das kalte Entsetzen. Die Verhältnisse sollten sich schleunigst zugunsten der von Cannabis profitierenden Patienten verbessern.

Uwe 

 

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20
Mrz
2010

Werbung für den Selbstanbau

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       Pro Cannabis - krank                                    Contra Cannabis - gesund?

von Cannabis ist ebenso wie eine Umsetzung desselben zum eigenen (medizinischen) Gebrauch strafbar. Diese eindringliche Warnung verbreitet die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans, FDP, unter http://www.abgeordnetenwatch.de

Sie rät dort dem Schmerzpatienten und Cannabismedizin-Erlaubnisinhaber Christian Gruß zu -Alternativen mit zugelassenen Arzneimitteln, sofern dieser sich Apotheken-Cannabis aus finanziellen Gründen nicht leisten könne. Mit diesem wenig hilfreichen Rat“schlag“ ignoriert Frau Dyckmans allerdings die gesetzliche Bestimmung, dass medizinischer Cannabisgebrauch bereits die letzte Option möglicher Behandlungsformen darstellt. Bedingung für die Erteilung einer - ist nämlich das vorherige Scheitern von Behandlungsversuchen mit zugelassenen Arzneimitteln!

So werden bedauernswerte Patienten erneut auf die risikenbehaftete „-Versuchskarnickel-Schiene“ verwiesen, die sich schon längst als ausgeschöpft erwiesen hat. Dabei läge es vielmehr in Frau Dyckmans Obliegenheit, ihren politischen Einfluss zu Gunsten der Verfügbarkeit von Cannabispräparaten für schwerstkranke Erlaubnisinhaber geltend zu machen! (Wie offener Hohn mag es jenen Patienten anmuten, dass der Gemeinsame Bundesausschuss jüngst die von Diamorphin in die BtM-Anlage II  - d.h. als medizinisch verkehrs- und erstattungsfähig – absegnete, Cannabis aber in der Anlage I - als medizinisch nicht verkehrs- bzw. erstattungsfähig – beließ…)

 

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7
Feb
2010

Tellerrand-News

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Das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel (engl. Single Convention on Narcotic Drugs, franz. Convention unique sur les stupéfiants) von 1961 ist ein internationales Vertragswerk mit dem Ziel, die Verfügbarkeit einiger Drogen einzuschränken. Das Einheitsabkommen bindet als völkerrechtlicher Vertrag alle Mitglieder aufgrund internationalen Rechts. Das Einheitsabkommen betont aber auch wiederholt die medizinische Bedeutung eines Teils der betroffenen Drogen. Bereits die Präambel stellt fest, dass „die ärztliche von Betäubungsmitteln zur Schmerzlinderung weiterhin unerlässlich bleibt, und dass die als notwendig erachteten Maßnahmen getroffen werden müssen, damit Betäubungsmittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen“. Die Artikel 1, 2, 4, 9, 12 und 49 behandeln unter anderem die wissenschaftlich-medizinische Verwendung der jeweiligen Substanzen. Den Unterzeichnerstaaten wird das Recht zugesprochen, kontrollierte Substanzen aufgrund nachweispflichtiger Verschreibungen abzugeben. Was für das Betäubungsmittel Heroin – Handelname „Diamorphin“ – zur Behandlung schwerst Opiatabhängiger in einigen Ländern – seit 2009 auch in – bereits Rechtsgültigkeit hat, muss in Bezug auf gegen den anhaltenden politischen Widerstand der Regierungsparteien aber erst noch erkämpft werden. Zum Großteil von vergleichbar schwer erkrankten Betroffenen selbst, die im Verlaufe zeitaufwändiger Rechtsklagen durch mehrere Instanzen progrediente – also zunehmend sich verschlechternde – Krankheitsverläufe in Kauf nehmen müssen und leidgeprüft erkennen, dass das „Recht“ auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und freie Therapiewahl angesichts der längst überkommenen Verpflichtung zur Einhaltung eines internationalen Schutzabkommens schlicht hohle Phrasen sind.

 

Medizinisches Asyl  zur straffreien Behandlung von Leberzirrhose?

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Land/Lokalnews/Artikel,-Zwei-Jahre-Haft-fuer-Kiffer-_arid,2057795_regid,2_puid,2_pageid,4493.html

Augsburg, 31.01.2010 – Zwei Jahre Haft ohne Bewährung für einen 51-jährigen, schwer leberkranken Mann, der insgesamt zwölf Marihuana-Pflanzen angebaut hatte, welche ihm nach eigenen Angaben als dienen sollten. Aufgrund seiner bereits 24 Vorstrafen – die zumeist mit BtM-Verstößen korrelierten – riet Richterin Gabriele Holzer dem „unbelehrbaren und strafunempfindlichen“ Mann, nach der Entlassung aus dem Gefängnis in die Niederlande zu ziehen. Die Verteidigung will in Berufung gehen.

 

700.000 Unterstützer für Regulierung, Kontrolle und Besteuerung von Cannabis in Kalifornien

 

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21
Nov
2009

AMA (American Medical Association) fordert Überprüfung des Betäubungsmittelstatus von Cannabis


So langsam bewegt sich ‘was!

Nach 72 Jahren Leugnung des medizinischen Nutzens von hat die größte Ärzte-Organisation Amerikas, die AMA (American Medical Association), nun ihre Haltung gegenüber geändert.

Sie empfiehlt der Regierung nun den Betäubungsmittelstatus zu überprüfen und Cannabis aus der ‘Schedule I’-Klasse herauszunehmen, denn alle Substanzen darin sind per Definition ohne jeglichen medizinischen Nutzen und sehr gefährlich.

Das diese Fehleinstufung, noch aus Zeiten und durch Machenschaften eines Herrn Harry J. Anslingers, nicht den aktuellen seriösen Forschungsergebnissen und praktischen Erfahrungen vieler Cannabisnutzer/-patienten entspricht, war dies längst überfällig.

Die AMA ist aber nicht die erste Organisation, die diesen Schritt macht. Im Februar 2008 hat Amerikas zweitgrößte Ärztevereinigung, das American College of Physicians (ACP) eine Überprüfung des Betäubungsmittelstatus gefordert, im Juni 2008 hat die Medical Student Section (MSS) als großer Teilbereich der AMA dieses Vorhaben ebenfalls schon unterstützt.

Die englischen Unterlagen dazu:
ACP_medmarijuana.pdf
AMA_Report_Executive_Summary.pdf
AMA_Report_Recommendations.pdf

Die mögliche , über die noch nicht endgültig entschieden ist, wird in Amerika neue seriöse Forschungen auf dem Gebiet Cannabis und Cannabinoidmedikamente anstoßen und verhilft Ärzten zu mehr Rechtssicherheit in Bezug auf Cannabis.

Dies wird in Amerika für weiteren ‘frischen Wind’ in der Diskussion um "Marihuana" sorgen, die Nutzung für medizinische Zwecke erleichtern und auch der allgemeinen Legalisierungsbewegung helfen.

Was bedeutet das für uns in Deutschland?

Direkt erstmal nichts.

Bis in Deutschland ein ähnlicher, längst überfälliger Schritt einer wichtigen Ärztevereinigung dahingehend unternommen wird, können noch Jahre vergehen.

Allerdings waren und sind die wegen ihres "Gewichtes" in der Welt, das Land, das die weltweite Cannabis-Ächtung in ihrem Sinne erst durchgesetzt hat und es wird eine Signalwirkung auf andere Länder und zeitlich verzögert letztendlich auch auf die Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben, dann mit Wirkung auf nahezu alle Länder der Erde (Mitgliedsstaaten).

Bisher waren die Patienten die Opfer, nun scheint ein Umdenken statt zu finden, eine Rückbesinnung auf "Patienten dürfen unter nicht leiden".

Der Druck auf die Kriminalisierungs- und Dämonisierungsbefürworter wächst beständig und nimmt ihnen zunehmend mehr verbale Scheinargumente-Munition im unmenschlich geführten politischen Kampf gegen das "Wunderkraut" .

ToolStoi

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Stop censorship