20
Mrz
2010

von Cannabis ist ebenso wie eine Umsetzung desselben zum eigenen (medizinischen) Gebrauch strafbar. Diese eindringliche Warnung verbreitet die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans, FDP, unter http://www.abgeordnetenwatch.de
Sie rät dort dem Schmerzpatienten und Cannabismedizin-Erlaubnisinhaber Christian Gruß zu Therapie-Alternativen mit zugelassenen Arzneimitteln, sofern dieser sich Apotheken-Cannabis aus finanziellen Gründen nicht leisten könne. Mit diesem wenig hilfreichen Rat“schlag“ ignoriert Frau Dyckmans allerdings die gesetzliche Bestimmung, dass medizinischer Cannabisgebrauch bereits die letzte Option möglicher Behandlungsformen darstellt. Bedingung für die Erteilung einer BfArM-Ausnahmegenehmigung ist nämlich das vorherige Scheitern von Behandlungsversuchen mit zugelassenen Arzneimitteln!
So werden bedauernswerte Patienten erneut auf die risikenbehaftete „Arzneimittel-Versuchskarnickel-Schiene“ verwiesen, die sich schon längst als ausgeschöpft erwiesen hat. Dabei läge es vielmehr in Frau Dyckmans Obliegenheit, ihren politischen Einfluss zu Gunsten der Verfügbarkeit von Cannabispräparaten für schwerstkranke Erlaubnisinhaber geltend zu machen! (Wie offener Hohn mag es jenen Patienten anmuten, dass der Gemeinsame Bundesausschuss jüngst die Umstufung von Diamorphin in die BtM-Anlage II - d.h. als medizinisch verkehrs- und erstattungsfähig – absegnete, Cannabis aber in der Anlage I - als medizinisch nicht verkehrs- bzw. erstattungsfähig – beließ…)
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von Cannabis ist ebenso wie eine Umsetzung desselben zum eigenen (medizinischen) Gebrauch strafbar. Diese eindringliche Warnung verbreitet die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans, FDP,...
24
Jan
2010
Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin wird künftig die jeweils interessantesten Nachrichten des Monats im Zusammenhang mit Cannabis bzw. Cannabis als Medizin veröffentlichen. Sinn dieser Maßnahme ist eine verbesserte Aufklärung von Patienten, Angehörigen und sonstigen Interessierten an der gängigen bundesrepublikanischen Cannabis-Politik, welche unter Milliarden-Aufwand weiterhin an der Kriminalisierung und Repression von Kranken (oder Genusswilligen) festhält, dabei jedoch aktuelle internationale Trends einer Cannabis-Freigabe zu medizinischen Zwecken (sowie Regulierung und Besteuerung) komplett ignoriert. Unser besonderes Augenmerk wird bei der Dokumentation sachdienlicher Presse-Artikel und sonstiger Neuigkeiten aus der Cannabis-Nachrichtenwelt den jeweiligen Antworten der Drogenbeauftragten Mechthild Dyckmans und ihrer auf dem Portal www.abgeordnetenwatch.de öffentlich bekundeten Drogenpolitik gelten.
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Köln/Kerpen, 2010-01-22. Hoffnung für Kerpener Schüler, der seit Jahren auf Dronabinol angewiesen ist? Dronabinol wird bis dato von der DAK (und anderen gesetzlichen Krankenkassen) nicht erstattet. Dazu ein DAK-Vertreter: “Aufgrund der Zeugenaussagen müsse die DAK den Sachverhalt vielleicht anders bewerten als bisher…“ Neue Studien, welche die Wirksamkeit von Cannabis-Medikamenten erneut belegen sollen, wurden erst kürzlich von Pharmafirmen in Auftrag gegeben.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger http://www.ksta.de/html/artikel/1262688315325.shtml
Prag, 2010-01-21. Tschechien erklärt den Besitz von bis zu 15 Gramm Marihuana und den Anbau von bis zu 5 Cannabispflanzen für straffrei. Das Land schert neben Staaten wie z.B. den Niederlanden, Portugal, Mexiko und Argentinien aus den bisher von deutschen Politikern oftmals bloß vorgeschobenen Verpflichtungen des sogenannten „Internationalen Suchtstoffabkommens“ aus, doch der Mangel an Prävention und Hilfe wird hier weiterhin beklagt…
Quelle: n-tv http://www.n-tv.de/panorama/dossier/Neues-Drogengesetz-in-Tschechien-article689288.html
Schweiz, 2010-01-21. In der Schweiz möchten die Gesundheitskommissionen des National- und Ständerats das Kiffen künftig mit Geldbußen – ähnlich wie Schwarzfahren oder Falschparken – ahnden. Man verspricht sich davon erzieherische Effekte auf Cannabis konsumierende Jugendliche und eine deutliche Entlastung des Justiz-Systems. Auf nach wie vor scharfe Kritik stößt diese Maßnahme allerdings noch bei der Opposition.
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5
Jan
2010

Thanks to Ivan Art and Marco Renda from "Treating Youself Magazine"
1.
Mein Name ist Uwe C., ich bin 46 Jahre alt, bislang nicht vorbestraft, zweifacher Vater und Großvater, verwitwet seit 1998 und seither alleinerziehend. Überdies bin ich seit dem 22.01.2009 Inhaber einer Ausnahmegenehmigung zur legalen Nutzung von Medizinal-Cannabisblüten. Die genehmigte monatliche Menge beträgt 84 Gramm Bedrocan-Cannabis.
Ich leide seit 1997 an einem chronischen schweren neurophatischen Schmerzsyndrom nach Plexusausriss C5-C8 (schwerer Verkehrsunfall). Der Grad meiner Behinderung beträgt 90 %. Ich hatte sehr aufwändige, gefährliche und ausgesprochen belastende Nerventransplantationen, Rückenmarksoperationen (operative Einpflanzung einer “Spinal cord stimulation”, wenige Monate danach wieder Entfernung derselben sowie eine spätere Drezläsion von TH1-C5). Trotz dieser Maßnahmen leide ich an ständigen neuropathischen und körperlichen Schmerzen, die mein Leben sehr stark und bis an die Grenzen der Leidensfähigkeit einschränken und belasten. Durch besagte Eingriffe habe ich das Gefühl, nur eine (rechte) Körperhälfte zu besitzen, d.h. die Empfindung einer immer kalten, "eingeblechten" rechten Körperhälfte. Meine Wirbelsäule und sonstige Skelettur weist eine ausgeprägte Skoliose auf: Linker Arm, linke Schulter und linke Brust sind durch operative Entfernung des Brustnervs degeneriert.
Vor geraumer Zeit – vor der Cannabistherapie-Erlaubniserteilung – erfolgte gegen mich wegen Anbau und Besitz von Cannabis eine Hausdurchsuchung und eine Anklage. Momentaner Stand des Verfahrens ist eine Verurteilung zur Zahlung von 6.300 € Geldstrafe, gegen die ich Berufung eingelegt habe. Hierbei schlagen zusätzliche Anwaltskosten und Kosten für Laboruntersuchungen hinsichtlich des beschlagnahmten Asservates (unter Einbeziehung des Wertes der sonstigen beschlagnahmten Gegenstände) mit insgesamt rund 13.000 € zu Buche.
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Thanks to Ivan Art and Marco Renda from "Treating Youself Magazine" 1. Mein Name ist Uwe C., ich bin 46 Jahre alt, bislang nicht vorbestraft, zweifacher Vater und...
21
Okt
2009

Medizinal-Cannabis nach der Wahl
Hurra, wir haben eine neue Regierung! Millionenfache Hoffnung, dass nun endlich alles besser wird. Oder wenigstens einiges.
Zum Beispiel die unwürdige Situation, in welcher eine 60jährige Frau aus Schleswig-Holstein, die seit über 20 Jahren unter HIV leidet und erfolgreich Cannabis gegen diese Krankheit einsetzte, acht Jahre an Behördenkampf auszustehen hatte, bis sie endlich ihre offizielle Genehmigung für eine Selbsttherapie mit Cannabis unter ärztlicher Begleitung bekam. Nebeneffekt dieser Erlaubnis ist allerdings, dass die Krankenkasse die Kosten des importierten Marihuanas nicht erstattet. Deshalb geht die Hälfte der Rente der Betroffenen für Cannabis aus der Apotheke drauf.
Zum Beispiel der untragbare Umstand, dass ein seit 11 Jahren an unerträglichen Schmerzsymptomatiken leidender Mann aus den Neuen Bundesländern, dem Cannabis wenigstens teilweise Linderung verschafft, (nachdem ihm praktisch schon alles an Opiaten verschrieben worden war, was auf dem Pharma-Markt erhältlich ist) wegen Selbstanbaus von Cannabis zu einer immens hohen Geldstrafe verurteilt wurde, obgleich dem Gericht bekannt war, dass dieser Patient ebenfalls eine Erlaubnis der zuständigen Behörde – dem BfArM – bekommen würde. Auch diesem Mann werden die Kosten für das inzwischen offiziell genehmigte Schmerzlinderungsmittel Cannabis nicht erstattet.
Zum Beispiel das traurige Szenario, dass es in der kommenden Zeit immer mehr und mehr Menschen geben wird, die aufgrund ihrer prekären gesundheitlichen Situation eine Erlaubnis zur selbsttherapeutischen Verwendung von Cannabis erhalten werden, aber in der Folge an den Apotheker-Wucherpreisen finanziell ausbluten. Statt diesen Patienten eine Erlaubnis auf Selbstanbau zu erteilen, wie es in anderen Ländern bereits lange Zeit praktiziert wird, zwingt man sie behördlich auf den Verwaltungsgerichts-Klageweg, verlängert so ihr Leiden und erhöht ihre Kosten im Kampf für die eigene Gesundheit.
Es ist leicht erkennbar und ein vielfacher Erfahrungswert, dass ein Großteil der vor der Wahl vollmundig gemachten Versprechungen wieder nicht eingehalten werden (können). Verantwortlich gemacht wird dafür – natürlich – die Vorgänger-Regierung. "Die Kassen sind leer", heißt es. Einzig Schulden sind im Überfluss vorhanden.
Das mit dem „Hurra!“ war deshalb wohl etwas voreilig. Oder von Anfang an nicht sonderlich ernst gemeint…
Wer sich als von den o.g. Umständen betroffener Patient also wundert, dass der Staat an der durchschnittlichen Verfünffachung des Grundpreises für Medizinal-Cannabis aus den Niederlanden noch ordentlich am Leiden des Kranken mitverdient…
- oder wer sich nach vielen aufreibenden Jahren der gebührenpflichtigen Auseinandersetzung mit einer bis etwa November 2008 noch strikt ablehnenden Erlaubnisbehörde darüber wundert, dass das BfArM immer noch nicht den weisen Weg einer Erlaubniserteilung zum Selbstanbau beschreitet…
- oder aber wer sich darüber wundert, dass man durch den selbstverantwortlichen Gebrauch von Cannabis den Krankenkassen die Erstattungskosten von vielen anderen pharmazeutischen Medikamenten mit wesentlich schwereren Nebenwirkungen zur Krankheitsbekämpfung erspart, aber selbst keinen traurigen Cent der erhobenen Wucherpreise fürs Apotheken-Cannabis von den Krankenkassen zurückbekommt…
- derjenige gehört – sollte er noch immer blauäugige Hoffnungen haben, dass sich die Medizinalcannabis-Verhältnisse auf absehbare Zeit bessern – augenscheinlich zu den Polit-Ignoranten, die entweder gar nicht gewählt haben – oder ihre Kreuze an die falsche Stelle setzten.
A. J.
Medizinal-Cannabis nach der Wahl Hurra, wir haben eine neue Regierung! Millionenfache Hoffnung, dass nun endlich alles besser wird. Oder wenigstens einiges. Zum Beispiel die unwürdige Situation, in welcher eine...
30
Aug
2009
Diese ungewöhnliche und an längst vergangene Zeiten und Verirrungen medizinischer „Experten“ erinnernde Frage würden wir – die Patienten des Selbsthilfenetzwerks Cannabis als Medizin (SCM) – gerne Frau Vanessa von Blumenstein stellen, die den Artikel „Cannabis: Rauschgift auf Rezept?“ auf der Website der Apotheken-Rundschau verfasst hat.
Während der Artikel einigermaßen sachlich die medizinischen Anwendungsmöglichkeiten von Cannabinoiden schildert, ist Frau von Blumenstein leider nicht in der Lage, Fakten von längst widerlegten Mythen und Klischees zu trennen.
„Rauschgift auf Rezept“
Ein Gift, so weiß jedes Kind, tötet den, der es konsumiert. Doch gerade bei Cannabis handelt es sich um eine Substanz, die – im Gegensatz zu vielen konventionellen Medikamenten – nicht toxisch wirkt. Eine Überdosierung mit gesundheitsschädlichen Folgen ist bei verantwortungsbewusster Einnahme praktisch nicht möglich, darüber hinaus konnte eine Letaldosis von THC noch nie ermittelt werden.
Auch sollte es wenig verwunderlich sein, dass Betäubungsmittel, so der an dieser Stelle (vermisste) korrekte Ausdruck, ärztlich verordnet werden können. Hierzu gibt es das schon seit langem in Deutschland etablierte BTM-Rezept, mit Hilfe dessen jeder Arzt entsprechend eingestufte Substanzen verordnen kann. Dazu zählen u.a. die Gruppen der Opiate und Opioide. Wer aber, der sich nicht zu den ewig Gestrigen zählen möchte, würde ärztlich verordnete und von der Apotheke abgegebene Opioide heutzutage noch als „Rauschgift“ bezeichnen?
Dronabinol kann daher bereits seit 1998 auf Rezept verordnet werden kann. Man sollte vielmehr eruieren, weshalb es vielen Patienten noch immer so schwer gemacht wird, dieses äußerst wirksame Medikament zu erhalten – oder Fragen stellen, weshalb eine schwerstkranke Ute Köhler aus Thüringen bereits seit 8 Jahren um die Erstattung dieses Medikamentes ringen muss. Denn wie die Autorin richtig bemerkt, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen – im Gegensatz zu einigen privaten Kassen – die Kosten für das Medikament (ca. 400€ für 500mg Wirkstoff) in den meisten Fällen nicht, was das hierzulande noch immer praktizierte Zwei-Klassen-Patienten-System offensichtlich macht. Für Versicherte der GKV bedeutet diese Situation immer noch die unzumutbare Wahl zwischen Illegalität und Schmerz.
„Die gefährliche Einstiegsdroge Cannabis“
Die Verwendung der unsäglichen Bezeichnung „Einstiegsdroge“ in diesem Zusammenhang zeugt ebenfalls von dürftigem Hintergrundwissen: diverse Studien und Gutachten kommen bereits seit geraumer Zeit zu dem Ergebnis, dass der These der „Einstiegsdroge Cannabis“ jegliche Grundlage fehlt. Dies wird ebenfalls offiziell von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestätigt.
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Diese ungewöhnliche und an längst vergangene Zeiten und Verirrungen medizinischer „Experten“ erinnernde Frage würden wir – die Patienten des Selbsthilfenetzwerks Cannabis als Medizin (SCM) – gerne Frau Vanessa von Blumenstein...