20
Mrz
2010

Werbung für den Selbstanbau

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       Pro Cannabis - krank                                    Contra Cannabis - gesund?

von ist ebenso wie eine Umsetzung desselben zum eigenen (medizinischen) Gebrauch strafbar. Diese eindringliche Warnung verbreitet die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans, , unter http://www.abgeordnetenwatch.de

Sie rät dort dem Schmerzpatienten und Cannabismedizin-Erlaubnisinhaber Christian Gruß zu -Alternativen mit zugelassenen Arzneimitteln, sofern dieser sich Apotheken-Cannabis aus finanziellen Gründen nicht leisten könne. Mit diesem wenig hilfreichen Rat“schlag“ ignoriert Frau Dyckmans allerdings die gesetzliche Bestimmung, dass medizinischer Cannabisgebrauch bereits die letzte Option möglicher Behandlungsformen darstellt. Bedingung für die Erteilung einer -Ausnahmegenehmigung ist nämlich das vorherige Scheitern von Behandlungsversuchen mit zugelassenen Arzneimitteln!

So werden bedauernswerte Patienten erneut auf die risikenbehaftete „-Versuchskarnickel-Schiene“ verwiesen, die sich schon längst als ausgeschöpft erwiesen hat. Dabei läge es vielmehr in Frau Dyckmans Obliegenheit, ihren politischen Einfluss zu Gunsten der Verfügbarkeit von Cannabispräparaten für schwerstkranke Erlaubnisinhaber geltend zu machen! (Wie offener Hohn mag es jenen Patienten anmuten, dass der Gemeinsame Bundesausschuss jüngst die Umstufung von Diamorphin in die BtM-Anlage II  - d.h. als medizinisch verkehrs- und erstattungsfähig – absegnete, Cannabis aber in der Anlage I - als medizinisch nicht verkehrs- bzw. erstattungsfähig – beließ…)

 

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24
Apr
2009

Cannabis als Medizin – ausgebremstes Erfolgsmodell

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In immer mehr Zeitschriftenartikeln, Fernsehberichten, Radiosendungen und in immer mehr Internet-Clips ist die Rede von den vielen krankheitslindernden wie gesundheitsförderlichen Eigenschaften der Pflanze . Nur ein beispielgebender Film unter vielen anderen:

http://www.youtube.com/watch?v=UbNLm4IDnps

(Vier je fast 10minütige Teile in englischer Sprache, in denen Patienten und Ärzte ihre durchweg positiven Erfahrungen preisgeben und sich neben einer Apothekerin auch Wissenschaftler zum Thema zu Wort melden.)

 Cannabis hilft bei Entzündungen, Spastiken, Magen-Darmproblemen, Schlafschwierigkeiten, Monatsbeschwerden und vielerlei Schmerzformen. HIV-Erkrankten kann damit ebenso zu einer besseren Lebensqualität verholfen werden wie Krebs- oder Hepatitis-Patienten. Tourette-Syndrom-Betroffene profitieren und Menschen mit u. a. Glaukom, Neuropathien oder Epilepsie. Die Liste der vielfältigen Einsetzbarkeit der Wirkstoffe ist lang und beweist, dass Cannabis appetitsteigernde und depressionslösende Effekte zeigt, hilfreich gegen und ist und sonstigen Medikamentenverbrauch erheblich zu senken vermag. Dabei ist der simple Grundstoff – die natürliche Pflanze - zur Bekämpfung der genannten und ungenannten Krankheiten billig zu produzieren und kann bei entsprechender Sachkunde sogar vom Patienten selbst hergestellt bzw. gärtnerisch herangezogen werden.

Allein…Cannabis ist nicht patentierbar und deshalb bisher noch weitgehend uninteressant für die pharmazeutische Industrie. Mit einer Art kurzsichtigem Widerwillen abgelehnt, weil der Antragsverfahrensweg in der -Forschung ebenso unverhältnismäßig hürdenreich, kostenreich und zeitaufwendig ist wie für gewöhnliche Patienten.

 

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18
Jan
2009

BUNDESINSTITUTIONELLE POLITIK DES VERSAGENS-OHRFEIGEN

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Es ist noch gar nicht so lange her, dass chronisch Menschen, die durch natürliches Cannabis eine Leidenslinderung ihrer schlimmen Symptome erfahren haben, vom für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter dem unfassbaren Hinweis, es bestünde kein „öffentliches Interesse“ an einer Cannabisvergabe zu rein medizinischen Zwecken, abgefertigt worden sind. Zahllose Anträge von verzweifelten Patienten wurden unter dieser obskuren Begründung zurückgewiesen und zur Abschreckung vor Widersprüchen oder weiteren Genehmigungsanfragen mit saftigen Gebührenbescheiden belegt. Erst ein mühseliges Klageverfahren eines schwer an Multipler Sklerose erkrankten Rechtsanwaltes führte 2005 beim Oberverwaltungsgericht zu dem Urteil, dass das zuvor so hartnäckig verneinte öffentliche Interesse sehr wohl gegeben sei und Anträge deshalb nicht pauschal abgelehnt werden dürften. Das war eine weit schallende Ohrfeige für den Pool an verantwortlichen Entscheidungsträgern beim BfArM, der aus lauter sachkundigen, belesenen und gut informierten Professoren, Doktoren und Rechtsexperten besteht. Die Organisations- und Sachbearbeitungsstruktur des Bundesinstituts jedenfalls soll uns – den Opfern dieser vermeintlichen Sachkunde – dies Glauben machen. Doch der Glaube bröckelt… 

Das BfArM blieb auch nach jenem Urteil bei seiner Strategie, Anträge auf Selbstanbau oder Vergabe von Cannabis weit über das gesetzlich vorgegebene Maß einer Bearbeitungsdauer von 3 Monaten hinaus nicht zu bescheiden. Oftmals wurde den kranken Antragsstellern erst nach Jahren ein Ablehnungsbescheid zuteil, der etwa dahingehend lautete, dass das BfArM u. a. die Aufgabe habe, „dem Entstehen und Erhalten einer mit der Verwendung von Cannabis möglicherweise einhergehenden Abhängigkeitserkrankung entgegenzuwirken.“ Oder man redete sich heraus, der jeweilige Antrag sei noch nicht beschieden worden, weil man noch immer das Urteil aus 2005 prüfe.

Als – Mitglieder schließlich in ihrer alltäglich brutalen Schmerzensnot schriftlich nachfragten, ob denn bis zur endgültigen rechtlichen Klärung des Selbstanbaus nicht übergangsweise ein Import von medizinischem Cannabis aus den Niederlanden in Betracht käme, lautete die niederschmetternde Antwort, dass dafür der erforderliche „administrative Aufwand zu hoch sei“. In einem etwa zeitgleich beim eingehenden Schreiben wurde zusätzlich auf die mangelhafte finanzielle Ausstattung und personelle Unterbesetzung des Bundesinstituts verwiesen. Diese unglaublichen Begründungen kamen diesmal zwar einer lauten Retour-Ohrfeige an das gleich, aber da sie dort ungehört und ohne Empfindung für die prekäre Situation verhallte, blieben wiederum nur die Patienten die eigentlichen Leidtragenden. Opfer des Versagens auf oberster politischer Ebene und Opfer der Versagens ihrer ausführenden Organe.

Vom Entscheidungsdruck womöglich vollends konfus geworden, richtete das BfArM zusätzlichen Schaden an seiner mehr und mehr flötengehenden Glaubwürdigkeit – ebenfalls aber auch an der Gesundheit von betroffenen Kranken – an, als man behördlicherseits mit großem medialen Pomp an die Öffentlichkeit trat und hinausposaunte, Antragsteller auf Cannabis könnten nunmehr bei entsprechend vorliegender medizinischer Indikation einen Extrakt auf -Basis verschrieben bekommen. Diese Form der Medikation sei für die Antragsteller die einzig mögliche Option, da es Genehmigungen auf das pflanzliche Produkt nicht geben werde.

In einer Art pharmakologischem Schnellschussverfahren hatte zuvor ein vom BfArM angefragtes, renommiertes Unternehmen – trotz wissenschaftlich fundierter Warnungen seitens der niederländischen Grundstofflieferanten – ein stark überteuertes und nicht kassenerstattungsfähiges „Ewas“ zusammengebastelt. Die Patienten mussten das Mittel wohl oder übel einnehmen und wurden so genötigt, sich als menschliche Versuchskaninchen zur Verfügung zu stellen, quasi missbrauchen zu lassen. Klinische Forschungen mit dem eilends auf den Markt gebrachten „Medikament“ hatte es offenbar nicht gegeben. In der Folge wurden durch die gänzliche Unwirksamkeit des Extraktes und insofern auch durch das direkte Verschulden des BfArM und der Herstellerfirma die im Antragsverfahren Pflanzencannabis erbittenden Patienten neuerlich zu Opfern degradiert, denn weder wusste man beim BfArM, ob der Extrakt etwaige Abhängigkeitserkrankungen erzeugt – noch konnten zuverlässige Prognosen über das mögliche Nebenwirkungsspektrum des Mittels abgegeben werden. De facto kommt dieses bundesbehördliche Verhalten einem direkten Eingriff zum Nachteil individueller Patientengesundheit durch Schädigung derselben infolge unfassbarer Inkompetenz gleich. Ein krasser Grundgesetzbruch par Exzess-excellence, für den jener großkopferte  Megapool aus Politikern, Professoren, Doktoren, Wissenschaftlern und falsch interpretierenden Gesetzeskoryphäen im – und über dem BfArM verantwortlich zeichnet. Sämtlich gut dotierte „Experten“, gesund und ohne Existenz- und Sozialängste, die seit über 10 Jahren an notleidende Menschen mit Krankheitsgeißeln namens Krebs, , Morbus Crohn, Tourette, CFS, Parkinson, Hepatitis, Multipler Sklerose u. Ä.  furchtbare Ohrfeigen über Ohrfeigen verteilten – statt billiges Cannabis aus staatlich überwachter niederländischer Produktion.

Welche Hürden wurden damals vom Sachkunde-Poolteam nicht getürmt, welche an den Haaren herbeigezogenen Versagungsgründe – angefangen vom Jugendschutz über allgemeine Sicherheitsaspekte bis hin zu medizinischen Bedenken und angeblich fehlenden Standardisierungsanforderungen – wurden nicht angeführt, um das ohnehin komplizierte Antragsprocedere zusätzlich zu erschweren und dabei die positiven Patientenerfahrungen mit natürlichem Cannabis auf dem Verwaltungswege zu negieren und zu eliminieren? Welche Lügen wurden nicht aufgetischt, welche Ausreden nicht gebraucht und welches dringliche Verfahren nicht über Gebühr hinausgezögert, um sich ja nur nicht der eigentlichen Problematik zu stellen, die ein ursprünglich als „Rauschgift“ verfemter Wirkstoff mit sich bringt, wenn es sich – gar nicht mal überraschend nach einem Blick in die Historie – als Mittel erster Wahl bei vielen Krankheiten erweist? Hat nicht schon die Frage der Diamorfin- bei vorliegender Heroinabhängigkeit erwiesen, dass überkommene Vorurteile und Blockadehaltungen bei besserem Hinschauen absolut auf den Kopf gestellt werden müssen?

Die eigene Wange für diese langjährige Politik des Versagens, Verweigerns und Verhinderns hinzuhalten, wird den Damen und Herren Verantwortlichen jedoch unmöglich sein. Es gibt in der Hierarchie des Gesundheitswesens nämlich immer Schuldige weiter oben, auf die bequem abgewälzt werden kann, worüber weiter unten – auf der ausführenden Ebene – man einfach zu bequem ist nachzudenken. Oder mangelt es oben und unten gleichermaßen an Zivilcourage gegen falsche politische Entschlüsse, gegen Fraktionszwangs-Empfehlungen aus Parteiräson und gegen falsche Entscheidungen wider besseren wissenschaftlichen Rat zu opponieren? Solcherart „ Feigheit“ und die Tatsache, dass billigstes Naturcannabis der lauthals eingeforderten Gesundheitsreform direkt in die Karten spielt, lässt den Schluss zu, dass die bisherigen Opferquälereien durch ungelöste -Fragen zwar aus rein medizinethischen, menschenrechtlichen und moralischen Gründen falsch waren. Aber bis dato ebenso überaus behördengebühreneinträglich und monetär profitabel für die sogenannte „Pharmafia“ und deren Lobbyisten sind.

Dass inzwischen mindestens fünf Patienten Ihren Anspruch doch gegen den erklärten Willen der oberen und unteren Entscheidungsträger durchgesetzt haben und voraussichtlich Ende Januar 2009 nun endlich das von Anfang an beantragte Natur-Cannabis in pharmakologisch „unversauter“ Reinform über ihre Apotheken erhalten, ist – nach meinem persönlichen Eindruck – allerdings die schlimmste „Klatsche“ aller bisherigen BfArM – Skandale. Ein peinlicheres Eingeständnis einer Politik des Versagens zu Lasten Millionen über die Dauer eines gesamten Jahrzehnts kann es kaum geben.

Von seinem schlecht gemachten – doch gut honorierten Job wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder im Bundesgesundheitsministerium freiwillig jedoch niemand zurücktreten. Eine solche Reaktion würde nämlich bedingen, dass man in verantwortlicher Position zur Entscheidung der Cannabis als Medizin-Frage so etwas wie ein menschliches Gewissen im behördlichen Umgang mit chronisch Kranken gehabt haben muss. Bis dato hat sich aber leider nicht mehr als ein kärgliches Selektionsgespür für die wirklich dringlichsten Krankheitsfälle entwickelt. Und statt glaubhafte Entschuldigungen für die immens lange Bearbeitungsdauer und wegen der vielen bisherigen Fehlentscheidungen zu integrieren, werden positiv beschiedene Anträge vom BfArM künftig wohl weiterhin nur von saftigen Gebührenforderungen begleitet und von der Erwartung, dass cannabisbedürftige Patienten – egal ob arbeitsunfähig und/oder Hartz IV – das importierte künftig aus eigener Tasche zahlen dürfen.

Das Ohrfeigen hört nicht auf. 

 

Axel Junker

   

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21
Mai
2008

DROGENBEAUFTRAGTE DOPPELMORAL

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KRANKEN-GEDANKEN über„UNANNEHMLICHKEITEN“, „UNBEDENKLICHKEITEN“ und „EXISTENZZERSTÖRUNGEN“

Die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing, SPD, spricht sich unter Verweis auf das vorbildliche holländische Modell für die kassengestützte Behandlung von Heroin-Schwerstabhängigen in der Bundesrepublik Deutschland aus und zeigt sich dabei unbeeindruckt vom nicht ganz von der Hand zu weisenden Vorwurf, dass auf diese Weise die Staatsmacht durch das permanente Abschöpfen eines aus furchtbarem Suchtelend erwirtschafteten Profites die Stelle des illegal tätigen Dealers einnehmen würde.

35 Jahre im Grunde noch nicht restriktiv genug gehandhabter BTM-Gesetzgebung wären durch diese Maßnahme ad absurdum geführt, meinen deshalb die ewig Erz-Konservativen. Geschätzt 50.000 seit 1973 letal Überdosierte müssten folglich zu falsch behandelten Opfer unrichtiger Drogenpolitik erklärt werden.

Das ist blamabel und im Ergebnis untragbar für eine bisher mit Milliarden-Aufwand betriebene Prävention, die allen noch immer initiierten Drogen-Kampagnen zum Trotz als „erfolgreich“ dargestellt wird.

Zugleich ist Frau Bätzing gegen jegliche Freistellung von Strafverfolgung in Bezug auf Cannabis nutzende Patienten, welche das überaus billige, hochwirksame und mangels tödlicher Folgen ungefährliche Naturheilmittel auf eigene Verantwortung zur Stabilisierung ihrer jeweiligen gesundheitlichen Situation einsetzen. Das Schicksal der abgelehnten AIDS-, -, Hepatitis-, Krebs- und übrigen Kranken, die eine Jahre andauernde, behördliche Einzelfall-Genehmigungsprüfungsprozedur unter schwierigsten Erfüllungskriterien der zuständigen Verwaltungsbehörde (BfArM) durchlaufen mussten/müssen, um alternativ zu natürlichem Cannabis ein im besten Fall „ähnlich“ wirkendes zu überteuerten Konditionen – den sog. „Extrakt“ – zugesprochen zu bekommen, beeindruckt unsere Drogenbeauftragte jedoch ebenso wenig wie die zu erduldenden Schmerzen und Qualen der Patienten ohne überbrückende Medikation.

Stattdessen moniert sie eine fehlende „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ für die medizinische Verwendung von pflanzlichen Cannabis und vertritt im Übrigen die nicht von der Mehrheit der Gesellschaft geteilte Meinung, dass die bis zur Existenzzerstörung reichenden Folgen aus bewusst in Kauf genommenen Strafverfolgungskonsequenzen wegen der willentlich getätigten Verbotsmissachtung absolut gerechtfertigt seien. Immerhin könnte ein Richter nach eigenem Ermessen von Bestrafung absehen, sagt sie.

Die im Volksmund als „Junkies und Fixer“ geltenden Personenkreise mit pharmazeutisch hergestellten Heroin süchtig zu erhalten und dadurch nachweisbar sozial zu stabilisieren, ist für das Selbstverständnis und das Gewissen der Drogenbeauftragten Bätzing offenbar in Ordnung. Ähnlich gravierend Kranke mit eindeutiger Cannabisindikation hingegen werden nach Bätzing- Philosophie der im Eventualfall vorhandenen Einsichtsfähigkeit eines zumeist kaum sachkundigen Richters übereignet; sie werden einer durch heftige Vorurteile geprägten sozialprognostischen Entscheidung ausgeliefert, welcher in aller Regel (und wie die jüngsten Übergriffe gegen Schwerkranke aus SCM – Kreisen und nachfolgend entsprechend drastische Gerichtsurteile und Auflagen eindeutig belegen) weder die erforderliche medizinische Sachkenntnis in der Cannabisthematik innewohnt – noch irgendwie das kleinste Quäntchen an notwendigem Einfühlungsvermögen in die sozialdeprimierende Aussichtslosigkeit diverser krankheitsbedingter Umstände zeigt.

Beschämend und unerträglich ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass die Verantwortung für gesundheitspolitisches Fehlverhalten und die daraus zu Menschenlebenlasten gehende Reform-Stagnation quasi von oben nach unten in das „freie und unparteiische“ Ermessen einer Richterschaft delegiert wird, die dafür bekannt ist, eher kein Verständnis für die das BTM-Gesetz tangierenden Randgruppen in übergeordneter Notwehrlage zu entwickeln, zumal für die lebenswichtige Bedürfnisbefriedigung der Cannabismedizin-Problemkranken (laut Auskunft des Sachwalters zum Geschäftszeichen –82 beim BfArM, Dr. Wilhelm Schinkel), es noch nicht einmal ein auf die Sache zugeschnittenes und handhabbares Verwaltungsregelwerk gibt. Passende Verwaltungsvorschriften zu erarbeiten gelingt ihm, dem Bundesinstitut und dem schon seit mehr als 10 Jahren nicht. Frau Bätzing hält derweil still und veranlasst nichts weiter.

Deutschlands oberste Suchtberaterin doppelmoralisiert Sucht- oder Medizinalproblematiken nach eigenem Belieben. Mit einer totalen Hingabe an den absoluten Abstinenzgedanken, so als wenn es Komasaufen, Lungenkrebstote oder aus ärztlichen Verschreibungen gefährlicher Arzneimittel resultierende Tote unter ihrer Drogenbeauftragungs-Ägide schlichtweg nicht gibt, sondern bloß einen jährlich erscheinenden Suchtbericht mit lauter Nullen hinter der Eins mit „all den bösen, nach Selbstvernichtung strebenden Illegal-Substanzmittelgebrauchern“. All jenen, die sich demnach mit dem wiederholten Griff zum Verbotenen automatisch der nachfolgenden Konsequenzen sog. „Unannehmlichkeiten“ – sogar der Gefahr der eigenen „Existenzzerstörung“ – bewusst sein müssten. So wie die Richter, die stellvertretend für Frau Bätzing genau hierüber eine sinnfällige Entscheidung treffen sollen.

Wenn aber AIDS-, Krebs-, Hepatitis- und MS-Kranke aus dem grundgesetzlich verbürgten Anspruch auf körperliche Unversehrtheit ihrem -Impuls folgend eine drohende Existenzzerstörung aus gesundheitliche Gründen mittels Cannabisgebrauch abzuwehren für sich reklamieren, dann sollten die Drogenbeauftragte und der Gesetzgeber wenigstens diesen „gewöhnlichen und unverschuldeten Kranken“ das gleiche hohe Maß an gesundheitlicher Fürsorge und palliativmedizinischer Begleitung zukommen lassen, wie sie es für „freiwillig Schwerst-Abhängige“ ebenso beabsichtigen zu tun, weil der Artikel 2 des Grundgesetzes bekanntlich nicht nach Medizinal-Junkies oder Medizinalcannabis-Patienten unterscheidet.

Für die dauerhafte Manifestierung von Heroin-Abhängigkeit zu votieren, scheint in Zeiten Bätzing`scher Total-Abstinenzforderungen von einer gewissen politischen Courage zu zeugen. Sich jedoch zeitgleich in abgehobener Gutsherren-Manier über die tagtäglichen Qualen von Tausenden Schmerzpatienten zu erheben und diesen bedauernswerten Menschen den Gebrauch einer preisgünstigen, hochwirksamen und lebensqualitätsverbessernden Stimulans zu verweigern, zeigt leider auch, dass der einstmals voller Hoffnung geprägte Resozialisierungsslogan „Therapie statt Strafe“ in punkto Medizinalcannabiskonsumenten inzwischen der traurigen Feigheitshaltung eines „nicht notwendige Strafe vor erforderlicher Therapie“ weicht.

Unannehmlicher kann eine eingeforderte Unbedenklichkeitsbescheinigung für nicht sein. Aber existenzzerstörend…

 

 

 

 

 

 

 

 

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29
Mrz
2008

aXXL

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Bewältigte Hepatitis C, Opiatabhängigkeit, Schmerzsymptomatik wg. Bandscheibenvorfall (Zustand nach OP)

NIHIL NOCERE

Mein Name ist Junker.
Ich bin 57 Jahre alt und u.a. Schreiberling, Musiker, Holzbildhauer, -Aktivist und seit etwa 11 Jahren Nutzer von als Medizin. Mein behandelnder Arzt unterstützt mich trotz 18 Monate währender anderslautender Ankündigung nicht bei meiner Antragstellung auf eine ärztlich begleitete Selbsttherapie mit Cannabisblüten. Ich bemühe mich bereits seit dem 20.12. 2003 um eine Ausnahmegenhmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG. Bislang erfolglos. Meine Akte beim Bonner Bundesinstitut für und Medizinprodukte umfasst inzwischen mehr als 300 Seiten.

Politisch scheint es auch aktuell (April 2011) nicht opportun zu sein, die schon seit Jahrzehnten schwelende Frage einer Liberalisierung der (BTM-) Gesetzgebung und eine damit einhergehende Entkriminalisierung von Patienten und/oder Cannabis- Genusskonsumenten anzugehen, weil die gesamte Drogendiskussion als gesellschaftliches Tabuthema nur geeignet scheint bei anstehenden Wahlen vielfache Stimmenverluste zu generieren. Angesichts des medialen Aufruhrs und der massiv kontrovers geführten Debatten um den Zustand des so genannten deutschen "Gesundheitswesens" ist verständlich, dass derzeit kein Interesse der Bundesregierung  vorhanden sein kann, sich als Förderer einer Sache zu outen, die in den Köpfen unserer Gesellschaft noch immer mit dem Zensurbalken "RAUSCHGIFT!" versehen ist.

In diese schematische Verweigerungshaltung passt die Deckelung der "Kleiber/Kovar – Studie" des Bundesgesundheitsministerium unter Horst Seehofer, CDU, aus dem Jahre 1997 allzu gut, welche sich auf den reinen Genusskonsum – also den Gebrauch von Cannabis gesunder Menschen bezieht.

Zitate:

  • "Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird."
  • "Was die Auswirkungen von Cannabis auf die psychische Gesundheit anbelangt, muss aufgrund der vorliegenden Ergebnisse die Annahme, dass der von Cannabis einer Verschlechterung der psychischen Gesundheit nach sich zieht, zurückgewiesen werden."
  • "Bezüglich des Abhängigkeitspotentials der Droge fassen wir zusammen: Der Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu einer Abhängigkeitsentwicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus pharmakologischen Wirkungen der Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden psychischen Stimmungen und Problemen erklärt werden. Die Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme gesehen werden."
  • Ein wichtiges Argument in der Diskussion um Cannabis ist seine mögliche "Schrittmacherfunktion" für den Einstieg in den Konsum von illegalen Drogen bzw. dem Umstieg auf härtere Substanzen. Diese These muss nach Analyse der vorliegenden Studien zurückgewiesen werden. "Die These, Cannabis führe mit einer gewissen Regelmäßigkeit zu einem amotivationalen Syndrom, kann nicht belegt werden."

Wenn diese Zusammenfassung schon Geltung hat für Gesunde…was gilt dann für Kranke, die Cannabis zum schmerzfreien Überleben, zur Linderung vielfältiger Leiden (ge)brauchen? 

Wäre es nicht ein Gebot des Grundgesetzes, der Humanität und der Menschenrechte kranken Menschen den Zugang zum medizinischen Mittel Cannabis so leicht und so kostengünstig als möglich zu machen, wenn diese gesundheitlich und in Bezug auf ihre individuelle Lebensqualität enorm von pflanzlichem Cannabis oder von sonstigen Cannabispräparaten profitieren können?

DIE REALITÄT SIEHT ANDERS AUS:

Prof. Dr. jur. Böllinger schreibt: "Die offensichtliche Rotzigkeit, Zynismus und der blanke Hohn der führenden Mitarbeiter der Bundesbehörde (Anm.: gemeint ist das BfArM) stehen einer vernünftigen Drogenpolitik ebenso willkürlich entgegen wie die Verachtung der Beamten für kranke Antragsteller. Die Ursachen sind womöglich in Selbstüberschätzung und sturem Gesetzesdogmatismus zu finden."

Dr. , Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabinoide in der Medizn (ACM) urteilt:…"ideologisch bornierter Zynismus der Macht gegen Schwerkranke."

Diese aus Patientensicht glaubwürdige Einschätzung dürfte aktuell neben dem BfArM auch auf das Bundesgesundheitsministerium, auf Dr. Rösler, auf die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans und auf weitere in medizinischen Cannabisfragen inkompetente Entscheidungsträger der CDU/CSU/FDP-Regierungskoalition zutreffen.

 

    Nihil nocere

    lat. für "Niemand darf durch die Behandlung an seiner Gesundheit geschädigt werden" ist einer der höchsten Glaubensgrundsätze der Medizin. Die Untätigkeit der deutschen Politik, die in der noch immer ausstehenden des auf eine einzige Indikation zugeschnittenen Präparats SATIVEX als Alibi für für angebliche Reformen und Eigenbemühungen der Regierung in Sachen Cannabismedizin gipfelt, während Fragen der Versorgungssicherheit mit Cannabisblüten, Fragen der Kostenerstattung von sonstigen Cannabispräparaten durch Krankenkassen, Fragen der Genehmigung des Eigenanbaus von medizinischem Cannabis zur Entlastung der Krankenkassen ungeklärt – und deshalb zum Nachteil von Patienten sind, diese Untätigkeit konterkariert das Credo nihil nocere. Mit Fug und Recht – und nicht bloß aus meiner persönlichen  Erfahrung – kann deshalb momentan nur folgendes Fazit gezogen werden:

                                        

    April, 2011

    Axel Junker

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