21
Mrz
2009

Hausdurchsuchung bei der ACM und Dr. Grotenhermen


Am 17. März nahm die örtliche Polizei eine Hausdurchsuchung in den Räumen der und den Privaträumen des Vorsitzenden der , Dr. Franjo Grotenhermen, vor und beschlagnahmte Aktenordner der . Zudem wurden eine Kopie der Festplatte des Computers angefertigt und die Kontodaten der Vereins- und privaten Konten notiert. Die Durchsuchung erfolgte auf Grund eines Beschlusses "in dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, wegen des bestehenden Verdachts des Verstoßes gegen das " durch das Amtsgericht Hamburg vom 3.02.2009 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg. Die Ermittlungsbehörden erhoffen sich Hinweise auf verbrecherische Aktivitäten im Zusammenhang mit der Hanfapotheke.
Hintergrund ist ein bereits abgeschlossenes Strafverfahren gegen eine Patientin aus Hamburg, die von einem unbekannten Spender der Hanfapotheke erhalten haben soll. Formal sind die ACM und in dem Beschluss Zeugen, inhaltlich ist es jedoch offensichtlich, dass er wie ein Verdächtiger behandelt wird.
So heißt es in den beiden Beschlüssen: "(…) Der Betroffene Grotenhermen ist Mitglied des ‘Solidaritätskreises Hanfapotheke’, der die ‘Hanfapotheke’ nach eigenem Bekunden als gesellschaftlich wünschenswerte Einrichtung betrachtet. In einem von ihm gegebenen Interview im [...] schilderte der Betroffene Grotenhermen detailliert die Verfahrensweise bei der ‘Hanfapotheke’ und gab dabei auch ausdrücklich die vorgenannte E-Mail-Adresse als Mittel der Kontaktaufnahme mit der ‘Hanfapotheke’ an, was auf eine genaue Kenntnis der dortigen Abläufe und damit auf eine nicht unerhebliche Einbindung des Betroffenen Grotenhermen in die Tätigkeit der ‘Hanfapotheke’ schließen lässt. Hinzu kommt, dass es nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand der Betroffene Grotenhermen war, der die Webseite der ‘Hanfapotheke’ entwickelt und betreut hat. (…)"
Dr. Grotenhermen: "Wenn die Justiz zum Thema Cannabis als zuschlägt, sind es letztlich immer Menschen, die unter einem übergriffigen Staatsapparat, der sie eigentlich schützen und ihnen Perspektiven zur ihrer Symptome eröffnen sollte, leiden müssen. Hyperaktive Anwälte des Staates, die veraltete Rechtsnormen unbarmherzig durchsetzen wollen, ergänzen dabei hyperpassive Vertreter des Volkes, die dieses in Paragrafen gegossene Unrecht mit Verweis auf die Gefahren des Cannabiskonsums aufrechterhalten. Die ACM ist dankbar dafür, dass die Zahl der verständnisvollen und denkenden Juristen und der mitfühlenden und um Verbesserungen bemühten Politiker zunimmt, was leider nur ein geringer Trost für alle ist, die von diesen langsamen Veränderungen nicht oder noch nicht profitieren. Justitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit, und ihre Prinzipien müssen offensichtlich auch in einem Rechtsstaat erst erkämpft werden. Es gibt noch viel zu tun."

aus: ACM-Mitteilungen Spezial vom 21. März 2009

 G.G.

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8
Jul
2008

Über die un/anzweifelbare Richtigkeit fehlender Wissenschaftsergebnisse

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Die Drogenbeauftragte der , Sabine Bätzing [SPD], hat in ihrer jüngsten Rede vor dem Bundestag in Sachen Medizinalcannabis die Meinung vertreten, es gäbe hinsichtlich der therapeutischen Wirksamkeit von nicht genügend wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, die eine regulierte und straffreie Vergabe von pflanzlichem an Schwerkranke und/oder Schmerzpatienten rechtfertigen könnten.

Eine der vielen möglichen richtigen Antworten auf diese schier unglaublich anmutende Aussage der Drogenbeauftragten ist in den IACM – Mitteilungen vom 05. 07. 08 durch Dr. Franjo Grotenhermens Verweis und Auflistung der bisherigen Positiv-Studienergebnisse zu gegeben worden. Weitere richtige Antworten gegen die mit Hilfe der sozialdemokratischen Stimmen am Gesetzesleben erhaltenen Kriminalisierungsstrategien chronisch kranker Randgruppen finden sich in den Kommentarspalten der von der Situation Betroffenen im Online-Aufruf des SCM. Ebenfalls zutreffend richtige Antworten auf diesen nach ethisch-moralischen Grundsätzen kaum zu rechtfertigenden Drogenbeauftragten-Versuch, drastisches Menschen-Unrecht wegen angeblich fehlender Wissenschaftsergebnisse als in Kauf zu nehmendes Übel für chronisch bis tödlich erkrankte Patienten umzudeklarieren, finden sich …

… in der aus juristischer Sicht von Prof. Dr. Böllinger, zutreffenden Einschätzung der oftmals lebensbedrohlichen Notstandslage inadäquat behandelter Schmerzpatienten mit rechtlichem Anspruch (bei ärztlich festgestellter Bedürftigkeit) auf Cannabismedizin, veröffentlicht im Statement „Der Kampf um Cannabis als Medizin“ NJW 2005 …

…in der deutschen Bevölkerungs-Meinungsrepräsentanz der Allensbach-Umfrage zu Cannabismedizin aus dem Jahre 2006 …

… im Kurzgutachten des Leiters der Zentralstelle zur Bekämpfung der Betäubungsmittel-kriminalität, Oberstaatsanwalt Dr. Harald Hans Körner unter dem Titel “Die Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabis“ aus dem Jahr 2007 …

… im aktiven Widerstand gegen aufgezwungene Schmerzen und Alltagsleiden all derjenigen bedauernswerten Menschen und Schicksale, die noch 2008 ebenso unorganisiert wie unreguliert und unter größten Ängsten vor Entdeckung ihren medizinisch begründeten Bedarf an Cannabis auf dem illegalen Schwarzmarkt decken müssen, weil Drogenbeauftragte und andere politische Verantwortungsträger klinische Cannabis-Positivstudien zugunsten finanziell geförderter Negativ-Studien unterdrücken oder schlicht nicht nur Kenntnis nehmen.

Es sind stets die Patienten und ihre individuellen Krankheitserfahrungen, die für die Basis einer unanzweifelbaren Richtigkeit medizinwissenschaftlicher Ergebnisse sorgen. Nicht nur – aber auch in der Cannabismedizin-Frage.

Diese Meinungen, Erfahrungsschätze und Menschen zu ignorieren, zu diffamieren und bis zur Existenzschädigung zu kriminalisieren kann an der Tatsache einer unanzweifelbar lindernden und lebensqualitätsverbessernden Wirksamkeitseigenschaft des natürlichen Cannabis nichts ändern, zumal Wissenschaft sich an eindeutigen Fakten orientiert – nicht etwa an falschen Hoffnungen einiger weniger doppelzüngig agierender, die Lebensrechte Kranker in Abrede stellender Politiker mit vorgeblich sozial- oder christdemokratischer Grundhaltung.

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29
Mrz
2008

A

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Hallo liebe Leidensgenossen!

Ich bin 20 Jahre alt und Morbus Crohn Patient.
Ich bekam die Diagnose 2002/2003 und wurde vorher nicht wirklich zufriedenstellend behandelt. Das Jahr davor war quasi Horror pur – ohne zu wissen was eigendlich mit mir und meinem Körper los ist. Der Internist diagnostizierte mir erst eine Weizenunverträglichkeit, welche sich aber als Irrtum erwies. Dieser Irrtum kostete mich einiges an Kraft und Kilos (wenn ihr versteht was ich meine), da die Diät logischerweise nichts gebracht hat, ausser noch mehr Ekel vor Nahrung.
Im Krankenhaus (HSK Wiesbaden – kann ich nur empfehlen) behandelte man mich direkt mit Cortison (ziemlich reines Präperat) und mit Mesalazin (Hartkapseln, magensaftresistent – Marke unbekannt). Schon nach 3 Tagen hörten die Horrorsyntome langsam auf und ich hatte seit einem Jahr wieder ein Hoffnungsschimmer.
Wieder zu Hause unterzog ich mich wieder der Obhut meines Internisten, welcher mir Prednisolon und Pentasa Sachet 1000mg verschrieb. Mein Zustand verbesserte/stabilisierte sich zunehmend allerdings bekam ich schon langsam die Nebenwirkungen zu spüren. Zufriedenstellend war also noch lange nichts bei mir …
Bei verstärkten Problemen erhöhte er die Cortisondosis, was die Nebenwirkungen nur noch verstärkte und mein Körper abhängig machte. (Das wurde mir vorallem beim Ausschleichen von Cortison bewusst)
Auf der Suche nach Alternativmedizin stieß ich auf die Leidensgeschichte von Michael Grosse aus , welcher Cannabis als Medizin gegen sein MC einsetzt. Da ich schon vor der Diagnose Erfahrungen mit Cannabis hatte, entschloss ich mich nach einem Gespräch mit von der (Internationale Cannabis als Medizin e.V.) auf eigene Faust mein Cortison auszuschleichen und die entzündungshemmende Wirkung der Cannabinoide zu nutzen. Ich habe mittlerweile viel Fachliteratur zu Morbus Crohn und Cannabis gesammelt und was ich so mitbekommen habe, scheint sich vorallem die Verlangsamung der Darmperistalik positiv auf den Morbus Crohn auszuwirken. Begleitend dazu nehme ich immer noch 2 x täglich Pentasa Sachet 1000mg (Immunsupressiva). Cannabis hat auch leichte immununterdrückende Eigenschaften, die dafür verantwortlich sind, dass eine Komination mit Pentasa möglich / gut wirksam ist. Die bisherigen Ärztlichen Untersuchungen bestätigen meine Annahme, dass es mir hervorragend hilft. Blutwerte bzw. Entzündungswerte waren so stabil und niedrig, wie nie zuvor und das jetzt schon seit 2 Jahren konstant. In der Zeit habe ich von 46kg (Krankenhaus) auf 66kg zugenommen (bei 1,85m Körpergröße) und bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden.
Allerdings gibt es auch hier Nebenwirkungen, die für mich aber soweit die "seichtesten" bei einem gegen MC sind. Dazu gehört eine häufige Müdigkeit, die alleine durch meinen Eisenmangel schon immer da ist und bei höheren Dosen ( z.B. Bei akuten, starken ) kann auch der "Rausch" als unangenehm empfunden werden ( je nach Person – Körpergewicht, Größe usw. sind Faktoren, die die Wirkung zusätzlich beeinflussen ). Aktuelle Studien waren jedoch davor, Cannabis bei psychischen Problemen einzunehmen, da dies Auslöser für eine Shizophrenie oder ähnliche psychischen Erkrankungen sein kann. ( Hat man schon Personen im familiären Umfeld mit solchen Erkrankungen, sollte man tunlichst die Finger davon lassen! )
Da es weiterhin illegal ist und das BfArM ( für Arzneimittel), welches als einzigste Stelle befugt ist Ausnahmegenehmigungen für Cannabis als Medizin zu erteilen, weiterhin keine Anträge bewilligt ( obwohl die Erfahrungen der Patienten und deren Ärzte für sich sprechen ), bleibt jedem Morbus Crohn Patient der Cannabis als Medizin ausprobieren möchte nur übrig auf ein entsprechendes, zugelassenes Präperat zu warten, welches sich dem therapeutischen Potential von Cannabinoiden ( THC, , usw. ) bedient.

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29
Mrz
2008

aXXL

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Bewältigte Hepatitis C, Opiatabhängigkeit, Schmerzsymptomatik wg. Bandscheibenvorfall (Zustand nach OP)

NIHIL NOCERE

Mein Name ist Axel Junker.
Ich bin 57 Jahre alt und u.a. Schreiberling, Musiker, Holzbildhauer, -Aktivist und seit etwa 11 Jahren Nutzer von als . Mein behandelnder Arzt unterstützt mich trotz 18 Monate währender anderslautender Ankündigung nicht bei meiner Antragstellung auf eine ärztlich begleitete Selbsttherapie mit Cannabisblüten. Ich bemühe mich bereits seit dem 20.12. 2003 um eine Ausnahmegenhmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG. Bislang erfolglos. Meine Akte beim Bonner Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte umfasst inzwischen mehr als 300 Seiten.

Politisch scheint es auch aktuell (April 2011) nicht opportun zu sein, die schon seit Jahrzehnten schwelende Frage einer Liberalisierung der (BTM-) Gesetzgebung und eine damit einhergehende Entkriminalisierung von Patienten und/oder Cannabis- Genusskonsumenten anzugehen, weil die gesamte Drogendiskussion als gesellschaftliches Tabuthema nur geeignet scheint bei anstehenden Wahlen vielfache Stimmenverluste zu generieren. Angesichts des medialen Aufruhrs und der massiv kontrovers geführten Debatten um den Zustand des so genannten deutschen "Gesundheitswesens" ist verständlich, dass derzeit kein Interesse der   vorhanden sein kann, sich als Förderer einer Sache zu outen, die in den Köpfen unserer Gesellschaft noch immer mit dem Zensurbalken "RAUSCHGIFT!" versehen ist.

In diese schematische Verweigerungshaltung passt die Deckelung der "Kleiber/Kovar – Studie" des Bundesgesundheitsministerium unter Horst Seehofer, , aus dem Jahre 1997 allzu gut, welche sich auf den reinen Genusskonsum – also den Gebrauch von Cannabis gesunder Menschen bezieht.

Zitate:

  • "Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird."
  • "Was die Auswirkungen von Cannabis auf die psychische Gesundheit anbelangt, muss aufgrund der vorliegenden Ergebnisse die Annahme, dass der Konsum von Cannabis einer Verschlechterung der psychischen Gesundheit nach sich zieht, zurückgewiesen werden."
  • "Bezüglich des Abhängigkeitspotentials der Droge fassen wir zusammen: Der Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu einer Abhängigkeitsentwicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus pharmakologischen Wirkungen der Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden psychischen Stimmungen und Problemen erklärt werden. Die Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme gesehen werden."
  • Ein wichtiges Argument in der Diskussion um Cannabis ist seine mögliche "Schrittmacherfunktion" für den Einstieg in den Konsum von illegalen Drogen bzw. dem Umstieg auf härtere Substanzen. Diese These muss nach Analyse der vorliegenden Studien zurückgewiesen werden. "Die These, Cannabis führe mit einer gewissen Regelmäßigkeit zu einem amotivationalen Syndrom, kann nicht belegt werden."

Wenn diese Zusammenfassung schon Geltung hat für Gesunde…was gilt dann für Kranke, die Cannabis zum schmerzfreien Überleben, zur Linderung vielfältiger Leiden (ge)brauchen? 

Wäre es nicht ein Gebot des Grundgesetzes, der Humanität und der Menschenrechte kranken Menschen den Zugang zum medizinischen Mittel Cannabis so leicht und so kostengünstig als möglich zu machen, wenn diese gesundheitlich und in Bezug auf ihre individuelle Lebensqualität enorm von pflanzlichem Cannabis oder von sonstigen Cannabispräparaten profitieren können?

DIE REALITÄT SIEHT ANDERS AUS:

Prof. Dr. jur. Böllinger schreibt: "Die offensichtliche Rotzigkeit, Zynismus und der blanke Hohn der führenden Mitarbeiter der Bundesbehörde (Anm.: gemeint ist das BfArM) stehen einer vernünftigen Drogenpolitik ebenso willkürlich entgegen wie die Verachtung der Beamten für kranke Antragsteller. Die Ursachen sind womöglich in Selbstüberschätzung und sturem Gesetzesdogmatismus zu finden."

Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabinoide in der Medizn (ACM) urteilt:…"ideologisch bornierter Zynismus der Macht gegen Schwerkranke."

Diese aus Patientensicht glaubwürdige Einschätzung dürfte aktuell neben dem BfArM auch auf das Bundesgesundheitsministerium, auf Dr. Rösler, auf die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans und auf weitere in medizinischen Cannabisfragen inkompetente Entscheidungsträger der CDU/CSU/FDP-Regierungskoalition zutreffen.

 

    Nihil nocere

    lat. für "Niemand darf durch die Behandlung an seiner Gesundheit geschädigt werden" ist einer der höchsten Glaubensgrundsätze der Medizin. Die Untätigkeit der deutschen Politik, die in der noch immer ausstehenden Zulassung des auf eine einzige Indikation zugeschnittenen Präparats SATIVEX als Alibi für für angebliche Reformen und Eigenbemühungen der Regierung in Sachen Cannabismedizin gipfelt, während Fragen der Versorgungssicherheit mit Cannabisblüten, Fragen der Kostenerstattung von sonstigen Cannabispräparaten durch Krankenkassen, Fragen der Genehmigung des Eigenanbaus von medizinischem Cannabis zur Entlastung der Krankenkassen ungeklärt – und deshalb zum Nachteil von Patienten sind, diese Untätigkeit konterkariert das Credo nihil nocere. Mit Fug und Recht – und nicht bloß aus meiner persönlichen  Erfahrung – kann deshalb momentan nur folgendes Fazit gezogen werden:

                                        

    April, 2011

    Axel Junker

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    28
    Feb
    2008

    Impressum

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    -Medizin

    Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin

    c/o Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.
    Am Mildenweg 6
    59602 Ruethen

    Tel: 02952-9708571
    Fax: 02952-902651

    Kontaktformular: Direkt eine Nachricht senden
    Email: info [at] cannabis-med [dot] org
    Internet: http://www.cannabis-med.org/

    Vereinssitz (Nordrhein-Westfalen)
    Registergericht: Köln
    Vereinsregisternummer: VR 12697
    Rechtsform:  eingetragener Verein


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    Datenschutz- und Jugendschutzbeauftragter:

    Dr. med. Franjo Grotenhermen
    (Kontaktdaten wie oben)


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