7
Feb
2010

Tellerrand-News

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Das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel (engl. Single Convention on Narcotic Drugs, franz. Convention unique sur les stupéfiants) von 1961 ist ein internationales Vertragswerk mit dem Ziel, die Verfügbarkeit einiger Drogen einzuschränken. Das Einheitsabkommen bindet als völkerrechtlicher Vertrag alle Mitglieder aufgrund internationalen Rechts. Das Einheitsabkommen betont aber auch wiederholt die medizinische Bedeutung eines Teils der betroffenen Drogen. Bereits die Präambel stellt fest, dass „die ärztliche Verwendung von Betäubungsmitteln zur Schmerzlinderung weiterhin unerlässlich bleibt, und dass die als notwendig erachteten Maßnahmen getroffen werden müssen, damit Betäubungsmittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen“. Die Artikel 1, 2, 4, 9, 12 und 49 behandeln unter anderem die wissenschaftlich-medizinische Verwendung der jeweiligen Substanzen. Den Unterzeichnerstaaten wird das Recht zugesprochen, kontrollierte Substanzen aufgrund nachweispflichtiger Verschreibungen abzugeben. Was für das Betäubungsmittel Heroin – Handelname „Diamorphin“ – zur Behandlung schwerst Opiatabhängiger in einigen Ländern – seit 2009 auch in – bereits Rechtsgültigkeit hat, muss in Bezug auf als gegen den anhaltenden politischen Widerstand der Regierungsparteien aber erst noch erkämpft werden. Zum Großteil von vergleichbar schwer erkrankten Betroffenen selbst, die im Verlaufe zeitaufwändiger Rechtsklagen durch mehrere Instanzen progrediente – also zunehmend sich verschlechternde – Krankheitsverläufe in Kauf nehmen müssen und leidgeprüft erkennen, dass das „Recht“ auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und freie Therapiewahl angesichts der längst überkommenen Verpflichtung zur Einhaltung eines internationalen Schutzabkommens schlicht hohle Phrasen sind.

 

Medizinisches Asyl  zur straffreien Behandlung von Leberzirrhose?

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Land/Lokalnews/Artikel,-Zwei-Jahre-Haft-fuer-Kiffer-_arid,2057795_regid,2_puid,2_pageid,4493.html

Augsburg, 31.01.2010 – Zwei Jahre Haft ohne Bewährung für einen 51-jährigen, schwer leberkranken Mann, der insgesamt zwölf Marihuana-Pflanzen angebaut hatte, welche ihm nach eigenen Angaben als Medizin dienen sollten. Aufgrund seiner bereits 24 Vorstrafen – die zumeist mit BtM-Verstößen korrelierten – riet Richterin Gabriele Holzer dem „unbelehrbaren und strafunempfindlichen“ Mann, nach der Entlassung aus dem Gefängnis in die zu ziehen. Die Verteidigung will in Berufung gehen.

 

700.000 Unterstützer für Regulierung, Kontrolle und Besteuerung von Cannabis in Kalifornien

 

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24
Jan
2010

Hinter dem Tellerrand-News

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Das wird künftig die jeweils interessantesten Nachrichten des Monats im Zusammenhang mit bzw. veröffentlichen. Sinn dieser Maßnahme ist eine verbesserte Aufklärung von Patienten, Angehörigen und sonstigen Interessierten an der gängigen bundesrepublikanischen Cannabis-, welche unter Milliarden-Aufwand weiterhin an der Kriminalisierung und Repression von Kranken (oder Genusswilligen) festhält, dabei jedoch aktuelle internationale Trends einer Cannabis-Freigabe zu medizinischen Zwecken (sowie Regulierung und Besteuerung) komplett ignoriert. Unser besonderes Augenmerk wird bei der Dokumentation sachdienlicher Presse-Artikel und sonstiger Neuigkeiten aus der Cannabis-Nachrichtenwelt den jeweiligen Antworten der Drogenbeauftragten Mechthild Dyckmans und ihrer auf dem Portal www.abgeordnetenwatch.de öffentlich bekundeten Drogenpolitik gelten.

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Köln/Kerpen, 2010-01-22. Hoffnung für Kerpener Schüler, der seit Jahren auf  angewiesen ist? Dronabinol wird bis dato von der DAK (und anderen gesetzlichen Krankenkassen) nicht erstattet. Dazu ein DAK-Vertreter: “Aufgrund der Zeugenaussagen müsse die DAK den Sachverhalt vielleicht anders bewerten als bisher…“ Neue Studien, welche die Wirksamkeit von Cannabis-Medikamenten erneut belegen sollen, wurden erst kürzlich von Pharmafirmen in Auftrag gegeben.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger http://www.ksta.de/html/artikel/1262688315325.shtml

 

Prag, 2010-01-21. Tschechien erklärt den Besitz von bis zu 15 Gramm Marihuana und den Anbau von bis zu 5 Cannabispflanzen für straffrei. Das Land schert neben Staaten wie z.B. den Niederlanden, Portugal, Mexiko und Argentinien aus den bisher von deutschen Politikern oftmals bloß vorgeschobenen Verpflichtungen des sogenannten „Internationalen Suchtstoffabkommens“ aus, doch der Mangel an Prävention und Hilfe wird hier weiterhin beklagt…

Quelle: n-tv http://www.n-tv.de/panorama/dossier/Neues-Drogengesetz-in-Tschechien-article689288.html


Schweiz, 2010-01-21. In der Schweiz möchten die Gesundheitskommissionen des National- und Ständerats das Kiffen künftig mit Geldbußen – ähnlich wie Schwarzfahren oder Falschparken – ahnden. Man verspricht sich davon erzieherische Effekte auf  Cannabis konsumierende Jugendliche und eine deutliche Entlastung des Justiz-Systems. Auf nach wie vor scharfe Kritik stößt diese Maßnahme allerdings noch bei der Opposition.

 

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14
Okt
2009

Cannabis und die FDP

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Am 30.09. startete der Deutsch Hanfverband (DHV) einen Protestmailer, um die aufzufordern, im Zuge der Koalitionsverhandlungen ein Ende der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten durchzusetzen.

Wir haben an der Aktion teilgenommen. Der Schriftverkehr daraus im Folgenden:

 

fdp-point [at] fdp [dot] de schrieb:

Sehr geehrter Herr Einsle,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. In gibt es immer wieder Diskussionen um die Legalisierung von . Die in der Öffentlichkeit oft geäußerte völlige Unbedenklichkeit des Hanfkonsums entspricht jedoch nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen. Experten warnen insbesondere, dass immer stärker und immer giftiger wird und nicht mehr vergleichbar ist mit der Substanz der so genannten Hippie-Droge der 70er Jahre. Der –Gehalt ist im Laufe der Jahre stetig gestiegen. Beispielsweise weisen Experten auf die Gefahr von schizophrenen Psychosen hin. Der von Cannabisprodukten ist eng mit dem Jugend- bzw. jungen Erwachsenenalter verknüpft. Untersuchungen zeigen, dass fast jeder Zweite in der Altersgruppe der 18- bis 20jährigen Erfahrungen mit hat. Wenn auch der Großteil der Jugendlichen nur selten Cannabis raucht oder der Konsum später beendet wird, wächst die Zahl derjenigen, die exzessiv konsumieren. Gerade für Kinder und Jugendliche ist die Gefahr von lebenslangen gesundheitlichen Schäden hoch. Nach aktuellem Forschungsstand kann davon ausgegangen werden, dass etwa 10 bis 15 % aller Konsumenten und Konsumentinnen nach internationalen Diagnosestandards einen abhängigen Cannabiskonsum aufweisen. Cannabiskonsumenten rauchen zudem häufiger Zigaretten und haben eine durchschnittlich größere Affinität zum exzessiven Alkoholkonsum. Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird eine Legalisierung der so genannten weichen Drogen abgelehnt.

Allerdings hält die FDP den Weg, den Gelegenheitskonsumenten zu entkriminalisieren, für richtig. Es gilt angemessen und verhältnismäßig auf die Tatsache zu reagieren, dass das gelegentliche Rauchen eines Joints ein gesellschaftliches Phänomen ist, das nicht repressiv und mit aller Staatsmacht angegangen werden muss. Hier muss nach praktikablen Lösungen gesucht werden, die auch die Behörden und Gerichte so gering wie möglich belasten.

Die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Gefahren, die entstehen, sobald aus dem gelegentlichen Konsum ein Dauerkonsum wird und die Konsumenten keine Erwachsenen sondern Kinder sind, verlangen eine Intensivierung der Aufklärungsarbeit. Vor allem in Zeiten, in denen der Cannabiskonsum gerade bei Kindern und Jugendlichen besorgniserregend ansteigt. Daher setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion dafür ein, dass zudem bereits bestehende Präventionsmaßnahmen – beispielsweise der BzgA – und weitere effektive suchtspezifische Hilfsangebote und zielgruppenspezifische Präventionsansätze ausgebaut werden.
 
Eine liberale Sucht- und Drogenpolitik setzt stärker auf Prävention als auf Repression. Das gilt auch für Cannabis.

Mit freundlichen Grüßen

Tonja Kuhn
FDP-Info-Point

FDP-Bundesgeschäftsstelle
Thomas-Dehler-Haus
FDP-Info-Point
Reinhardtstr. 14
10117 Berlin

Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.00 – 20.00 Uhr

Tel. (030) 28 49 58 0
Fax (030) 28 49 58 22

fdp-point [at] fdp [dot] de
www.fdp.de

P.S.: "Deutschland kann es besser. Stärken Sie uns, damit wir Sie stärken können: Mehr unter: mitmachen.fdp.de"

 

Sehr geehrte Frau Kuhn,

 

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22
Nov
2008

Aufforderung an die Politik zur Verbesserung der von Experten am 15. Oktober festgestellten unbefriedigenden Situation in Deutschland


In einem Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses
vom 13. November fordert der ACM-Vorstand die Fraktionen des
Deutschen Bundestags auf, konkrete Vorschläge zu machen, wie
die Situation hinsichtlich der Möglichkeiten zur medizinischen
Verwendung von Cannabisprodukten in verbessert
werden kann. Dieser Brief wurde zur Kenntnis auch an die
geladenen Teilnehmer und Experten der Anhörung und andere
medizinische Verbände geschickt. In dem Schreiben heißt es:

"Bei der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss am 15.
Oktober haben die befragten Experten den medizinischen Wert
von Cannabisprodukten und die unbefriedigende Situation von
Patienten in Deutschland, die von ihnen medizinisch profitieren
bzw. profitieren könnten, betont.
Die Beantwortung der Frage, wie die unbefriedigende Situation
der betroffenen Patienten verbessert werden kann, kann nach
unserer Auffassung nicht von der an medizinische
Experten delegiert werden, sondern muss von politischer Seite
erfolgen. Dies gilt sowohl für die Frage der Kostenerstattung von
als auch für die rechtliche Situation von Kranken, die
sonst illegalen zu medizinischen Zwecken verwenden.
Ich bitte Sie im Namen der Cannabis als
Medizin um eine konkrete Beantwortung dieser Frage, nicht nur
von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und ,
sondern auch von den anderen Fraktionen des Deutschen
Bundestags und von der . Wir erwarten
zumindest eine klare Stellungnahme gegen die Kriminalisierung
von Patienten, wie sie von der FDP abgegeben wurde."

In einem Anhang mit dem Titel "Fünf Klarstellungen und eine
Frage an die Politik" werden einige Aussagen im Rahmen der
Anhörung am 15. Oktober richtiggestellt. Dabei werden Aussagen
zur Zahl der tödlichen Zwischenfälle bei der medizinischen
Verwendung von Cannabisprodukten, zu den Kosten der
Versorgung von Schwerkranken mit medizinischen
Cannabisprodukten in Deutschland und zu weiteren Themen
gemacht. Dieser Anhang findet sich als PDF-Datei online hier

 

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23
Okt
2008

Offener Brief von Ingrid Sander


 

Ingrid Sander, Oskar Schlemmer-Str 1, 99085 Erfurt

An die gesundheitspolitischen Sprecher und Mitglieder des Bundestages der Parteien CDU/, , Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, FDP – Platz der Republik 1 – 11011 BERLIN.

Betreff: 172. Sitzung des Deutschen Bundestages, Berlin, Donnerstag, 26. Juni 2008. Redebeiträge von Frau Maria Eichhorn, CDU/CSU, Frau Dr. Marlies Volkmer, SPD und Frau Sabine Bätzing, SPD – Freigabe von als Medikament.

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages!

Mit 70 Jahren wird das Dasein zusehends beschwerlicher. Wen wundert`s? Ich habe mein Leben trotz aller Schwierigkeiten gelebt und spüre nun, dass die Kräfte rapide nachlassen. Aber nicht nur die Kräfte ebben ab, die Schmerzen werden immer heftiger und penetranter. Auf der Suche nach habe ich etwas gefunden, das bei bestimmten Schmerzarten sehr gut hilft – mit so gut wie keinen unerwünschten Nebenwirkungen. Und genau das ist verboten. Jetzt habe ich noch zwei Themen, für die ich lebe und für die ich kämpfe. Das eine ist die Legalisierung von , die andere ist die Legalisierung der Sterbehilfe.

Die Bemühungen vieler deutscher Politiker, Kirchenvertreter, Medizinfunktionäre u. A., eine offene Diskussion zu diesen Problematiken zu verhindern, sind horrent und wären einer besseren Lösung würdig. Die Göttin der Vernunft scheint einige Politiker/innen genauso zu fliehen wie die Göttin der Barmherzigkeit. Wahrhaftig trügerisch ist unser Hoffen! Man arbeitet mit allen Mitteln der Macht und setzt alle Arten von Angstfaktoren ganz gezielt ein, um die Leute mundtot zu machen. Und das funktioniert in den meisten Fällen hervorragend. Bin ich nun ein mündiger Bürger meiner Republik oder bloß das Humankapital, das für die Interessen der Lobbyisten widerspruchslos zur Verfügung zu stehen hat? Ich für meine Person habe mich für den mündigen Bürger entschieden und das heisst, ich werde mich für meine Rechte einsetzen und den dabei auftretenden Ärger nicht scheuen. Jeder weiß, dass die halbe Nation "kifft". Hier geht es jedoch nicht um "Spaß" oder gar "Missbrauch", hier scheint es darum zu gehen an Schmerzpatienten ein Exempel zu statuieren. Im übertragenen Sinne komme ich mir vor wie ein geknebelter, mit Steinen beschwerter und mit Ketten gefesselter Verbrecher, der ins Wasser geworfen wird, um sich frei zu schwimmen. Das machen Sie mir doch bitte einmal praktisch vor! Ich denke, dass Sie überhaupt keine Ahnung davon haben wie es jemandem zumute ist, der ständig unter starken bis unerträglichen Schmerzen leidet: All die Tage und Nächte, die zu einer einzigen dauernden Qual geworden sind; bar aller Lebensqualität, weil Körper und Seele leiden und sich nicht mehr regenerieren können. Dann, meine Damen und Herren, ist das Bemühen und auch die Ausführung legal, sich dieser Pein – wie auch immer – wenigstens für kurze Stunden entziehen zu wollen und – wenn man Glück hat – dies auch zu können. Da ist mir doch jedes Mittel recht.

Und dann kommen Politiker/innen, die eigentlich meine Interessenvertreter – doch nicht meine Herren und Henkersknechte sein sollten – mit windigen Gesetzen und unbrauchbaren Veordnungen, die mir per Dekret verbieten, mich dieser Schmerzen zu entziehen. Denn die Medikamente, die offiziell gegen Schmerzen vertrieben werden, sind in vielen Fällen schlicht wirkungslos, dafür öfter kontraindiziert. Es entwickelt sich ein Teufelskreis, d. h. alles wird noch schlimmer und unerträglicher. Um Fremdinteressen durchzusetzen und mein eigenes Urteilsvermögen als Leidtragende in Frage zu stellen, wird mit infamen Praktiken gearbeitet: Verbote – und wenn die nicht helfen, Stigmatisierungen und Diskriminierungen. Doch Kadavergehorsam gehört der Vergangenheit an…Die deutsche Drogenpolitik verbreitet einen undurchsichtigen Mix aus Wahrheit, Lügen, Halbwahrheiten, Über- und Untertreibungen, ohne eine wirkliche Drogen-Aufklärung zu wollen oder gar zu praktizieren. Wenn ich nicht wüsste wie das Cannabisverbot zustande gekommen ist, würde ich all das glauben müssen. Dazu kommt das Risiko der Verzweifelten, möglicherweise mit schädlichen Stoffen versetzte Ware zu bekommen, weil ein Teil der Politiker jegliche Liberalisierung verteufelt. Bin ich als freier Bürger einer freien Republik wirklich solchen hirnlosen Verdächtigungen hilflos ausgeliefert? Ich bin ein mündiger Bürger. Ich weiß sehr wohl, was gut für mich ist und was nicht. Erlaubt oder nicht – für mich ist es legal, mir das zu beschaffen, was wenigstens eine Linderung ohne weiteren zusätzlichen Schaden bringt. Cannabis als Medikament ist kein Wundermittel. Es hat seine Grenzen wie jedes andere Heilmittel auch. Das utopische Ideal einer Welt ohne Drogen wird es nie geben. Unaufrichtigkeit scheint mir daher ein wesentlicher Faktor derzeitiger politischer Kommunikation zu sein. Woher diese eiserne Kompromisslosigkeit?

Ich habe diesbezüglich einige Überlegungen angestellt, die nicht unbedingt zutreffend sein müssen, die sich mir aber immer wieder aufdrängen: Entweder einige Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen es nicht besser, d. h. sie haben sich nicht eingehend mit der gesamten Materie befasst, (Zeitmangel, am Thema desinteressiert oder sich nicht der Tragweite der Entscheidungen bewusst, weil man die Schwierigkeiten nicht nachfühlen kann) bzw. der/die eine oder andere Abgeordnete vertritt eher andere Interessen als die der problematisch-chronisch Kranken. Voll und ganz anschließen möchte ich mich einigen Worten von Frau Sabine Bätzing (SPD), obwohl sie ihren Vorrednerinnen, Frau Maria Eichhorn (CDU/CSU) und Frau Dr. Marlies Volkmer, die diesbezüglich alles und jeden unter Generalverdacht gestellt haben, mehr oder weniger direkt beipflichtet. Zitat: "Um die Versorgung von Betroffenen mit Cannabis als Medizin zu gewährleisten, braucht es kein Gesetz wie es der vorliegende Antrag fordert"…"den in der Regel unter schwerwiegenden Krankheiten Leidenden ist es kaum zuzumuten…" (nämlich das Antragsprozedere als perpetuum mobile).

Dem stimme ich – die Unterzeichnende – voll und ganz bei. Ich habe nicht gewartet. Ich habe gehandelt. Für mich. Wir brauchen kein Gesetz! Betrachten Sie mein (illegales?) Tun als eine Korrektur der Schändlichkeit des Schicksals.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Sander

 

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