4
Mai
2008

SCM-Gastkommentatoren-Anfrage zur Kriminalisierung

Eintrag unter Politik | Kommentare deaktiviert

Datum: Wed, 30 Apr 2008 21:54:19 +000

Betreff: Anfrage an alle im vertretenen Parteien

Sehr geehrte Fraktionen des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Parlamentarier,

wie wohl allgemein Konsens bestehen dürfte darüber, dass strafrechtliche Regelungen immer ultima ratio in der Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens sind, stellt sich für mich schon seit längerem die Frage, warum der Cannabiskonsum in unserem Land immer noch unter dem strafrechtlichen Aspekt gehandhabt wird.

Ein Blick in die Niederlande zeigt uns, dass dies offensichtlich nicht erforderlich ist, dass eine strafrechtliche Diskriminierung, Kriminalisierung und Ausgrenzung eines Teils unserer Bürger aufgrund eines doch vergleichsweise harmlosen Konsumverhaltens offensichtlich nicht erforderlich ist, um das Bestehen und den Erhalt einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu garantieren. Im Gegenteil scheint dort die Freiheit des Einzelnen in Bezug auf individuelle Selbstbestimmung beim Gebrauch dieses Genußmittels eher gewährleistet zu sein wie in unserem Land.

Wieso wird dieser Mißstand in einem Land wie , dass den Erhalt und Ausbau von Recht und Freiheit  in der Gesellschaft als eines seiner Grundziele begreift nicht einmal offen diskutiert, geschweige denn endlich beseitigt?
War nicht  vor einiger Zeit  von der obersten Spitze der derzeitigen Regierung sogar noch die Aussage gemacht worden ‘wir wollen mehr Freiheit wagen!’ ?

In diesem Sinn wäre ich, zumal schon bald wieder Wahlen sein werden, äußerst interessiert daran von den einzelnen Parteien dazu eine konkrete Stellungsnahme zu erfahren, gerade auch in Bezug zu dem freiheitlich-demokratischen und europäischen Nachbarland Niederlande; nicht zuletzt um in Erfahrung zu bringen, warum in unserem Land weiterhin ein solcher Mißbrauch des Strafrechtes an der Tagesordnung ist.

Für Ihre hoffentlich klare und aufschlußreiche Antwort danke ich im voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

(Name bekannt)

1. ANTWORT (LINKE)

Hallo Herr …,

Ich glaube zwar, dass es bei der gegenwärtigen Politik weit schlimmere Angriffe auf den "Erhalt und Ausbau von Recht und Freiheit  in der Gesellschaft" gibt, als die Einschränkungen beim -Konsum, aber dennoch gebe ich Ihnen grundsätzlich Recht mit Ihrer Forderung. Da wir uns bereits seit Jahren für die Entkriminalisierung von eintreten, rennen Sie bei der LINKEN gewissermaßen offenen Türen ein.
Weil Drogensucht kein strafrechtliches, sondern ein soziales und medizinisches Problem ist, fordert die LINKE, den Drogenkonsum zu entkriminalisieren: Wer Drogen zum Eigenkonsum erwirbt oder besitzt, soll nicht länger als Straftäter verfolgt werden, wobei die Höchstgrenze des Eigenkonsums gesetzlich festzulegen ist. Nur so lässt sich der verhängnisvolle Kreislauf von Illegalisierung, Kriminalisierung und Abhängigkeit mit seinen Folgeerscheinungen – vor allem Beschaffungskriminalität und Prostitution – durchbrechen. An die Stelle von Fehlinformationen und Ideologisierung der restriktiven Drogenpolitik müssen Aufklärung, Information und konkrete
Maßnahmen der Prävention und Hilfe treten. Cannabisprodukte sollen legal und an Personen über 16 Jahre frei verkäuflich sein, Abgabestellen sind jedoch zu verpflichten, mit Beipackzetteln über mögliche Risiken zu informieren.
Solange Abhängige von ihrer Sucht nicht befreit sind und erfolgreichere Mittel und Methoden zur Entwöhnung nicht bereit stehen, sollen harte Drogen unter ärztlicher Aufsicht an Süchtige abgegeben werden. Das würde helfen, den Drogenmarkt auszutrocknen und den Drogendealern ihre immensen Profite zu nehmen, die sie in diesem schmutzigen Geschäft erzielen. Eine solche Abgabe rettet Menschenleben, mindert die gesundheitliche und soziale Verelendung der
Betroffenen, reduziert die Beschaffungskriminalität und dämpft den Schwarzmarkt. In verschiedenen Nachbarländern wurden positive Erfahrungen mit der kontrollierten Heroinabgabe gemacht. So ging z.B. in 21 Städten der Schweiz die Zahl der Drogentoten seit 1994 ebenso deutlich zurück wie die Beschaffungskriminalität; darüber hinaus war eine deutliche Verbesserung des Gesundheitszustands der Süchtigen zu beobachten, viele von ihnen fanden auch wieder Arbeit.
Drogensüchtige brauchen mehr Therapieplätze und eine bessere medizinische und soziale Betreuung, die ihnen mit Ausbildungs- und Arbeitsplatzangeboten, Hilfen bei der Wohnungssuche und beim Aufbau unterstützender sozialer Kontakte (z.B. in betreuten Wohnprojekten) neue Perspektiven bietet. Besonders notwendig sind dabei mehr frauenspezifische Angebote, nicht zuletzt für Migrantinnen und Aussiedlerinnen. Drogensüchtige müssen auch besser geschützt werden, z. B. durch die Schaffung einer nationalen Institution, die die Einfuhr und Weiterverarbeitung der Rohstoffe überwacht, ihre Qualität – Reinheitsgehalt und Zusammensetzung – kontrolliert und über Dosierung und Risiken informiert. Und schließlich müssen auch jene als Drogensüchtige wahrgenommen werden, die süchtig nach den offiziell bagatellisierten "Volksdrogen" Alkohol und Tabak sind. Alkohol- und Tabaksucht bringen dem Staat zwar Milliarden Euro an Steuergeldern ein, führen aber zu verheerenden sozialen Folgen und großen menschlichen Tragödien, so zu zahlreichen Toten und Verletzten im Straßenverkehr, zu vielen Straftaten – von der Gewalt in Familien bis zu Raub und Mord. Die Kosten des Alkohol- und Tabakkonsums, allein im medizinischen Bereich, bei der Betreuung, Entwöhnung und Behandlung von Süchtigen, gehen in die Milliarden. Für alle Drogen, auch für Alkohol, Tabak und andere Rauschmittel, wollen wir ein absolutes Werbeverbot. Die bisher übliche Desinformation über Rauschmittel muss durch eine öffentliche Informationskampagne von Fachleuten und eine kontinuierliche Aufklärung besonders in den Schulen überwunden werden.

Pressemitteilung 27.11.2007 – Monika Knoche
Drogenprävention ist erfolgreicher als Dämonisierung. Zur heutigen Pressekonferenz der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, erklärt Monika Knoche, stellvertretende Fraktionsvorsitzende DIE LINKE und drogenpolitische Sprecherin:
Die heute von der Drogenbeauftragten vorgelegten Zahlen bestätigen mich darin, weiter für Entkriminalisierungsstrategien einzutreten. Nur durch "Drug-Checking-Konzepte" und eine Entkriminalisierung von Cannabis kann verhindert werden, dass sich Jugendliche mit kontaminierten Stoffen drastische Gesundheitsschäden zuziehen. Wozu eine repressive Cannabispolitik führen kann, hat das Beispiel von bleiverseuchtem Marihuana im Raum Leipzig erst kürzlich wieder vor Augen geführt.
Der lange und mühsame Weg zu einer umfassenden akzeptierenden Drogenprävention ist noch nicht zu Ende. DIE LINKE fordert einen unideologischen und sachlichen Umgang mit der Realität der Drogenkonsumenten. Eine Dämonisierung und Kriminalisierung von Drogen schlägt bei Jugendlichen nicht an. Dass der Konsum der meisten illegalisierten Drogen heute rückläufig
ist, liegt auch an einer stärker wahrgenommenen Selbstverantwortung unter Jugendlichen. Dies ist der Erfolg zahlreicher Informationskampagnen.

Wir haben die Freigabe von Cannabis auch unter einen anderen Aspekt thematisiert. Siehe
http://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/7729690901_1605219.pdf
Und in unserem bereits in der 14. Legislaturperiode eingebrachten Antrag (siehe Anhang) sind unsere Positionen und Forderungen sehr eindeutig festgeschrieben.

Aber ich sage auch in aller Deutlichkeit: ich glaube bei allem Optimismus kaum, dass bei den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag einen Änderung politisch gewollt geschweige denn möglich ist.
 
Beste Grüße

Axel Goldmann

2. ANTWORT (GRÜNE)

Sehr geehrter Herr ….,
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hält die Entkriminalisierung des Besitzes von Cannabis für überfällig. Die Fälle von mit verunreinigtem Cannabis im letzten Jahr in Leipzig zeigen, welche Folgen eine ideologisch motivierte Pönalisierung von Cannabis hat. Auch der Umgang mit Cannabis in der zeigt, welche absurden oftmals menschenfeindlichen Folgen die derzeitige Cannabispolitik hat.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Gesundheitspolitik nicht nur gefordert ist, sich mit den Risiken und Nebenwirkungen des Cannabiskonsums zu beschäftigen – vielmehr muss sie sich verstärkt auch den Nebenwirkungen der derzeitigen Kriminalisierung annehmen. Aus unserer Sicht führt dabei an einer Entkriminalisierung von Cannabis kein Weg vorbei. Welches der hierfür
geeignete Weg ist, muss sicherlich noch abgewogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
C. Ilawa
Info-Service der Bundestagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen
im Deutschen Bundestag
11011 Berlin

 

ERSTE NACHFRAGE :


Betreff: FW: Anfrage an alle im Bundestag vertretenen Parteien

Sehr geehrte FDP, SPD und CDU/CSU-Fraktion,

vor gut einer Woche habe ich untenstehende Anfrage an alle im Bundestag vertretenen Fraktionen gestellt. Bisher erhielt ich allerdings nur Antwort von der Linksfraktion, dies dafür umgehend am 2. Mai, und drei Tage später von den Grünen. Leider ist bisher noch keine Antwort  Ihrer Fraktionen erfolgt.

Da ich es nicht für vorstellbar halte, dass die demokratischen Altparteien in unserem politischen System Anfragen des Bürgers, die Ihnen nicht opportun erscheinen einfach nicht beantworten, muß es einen anderen Grund geben, warum die Antwort von CDU/CSU, SPD und FDP bisher noch aussteht. Schliesslich ist eine offensichtlich unnötige und womöglich gar unzulässige strafrechtliche Diskriminierung von Teilen unserer Bürger nicht im Interesse unseres Staates und seiner Gesellschaft. Von daher darf erwartet werden, dass sich die Vertreter des Volkes mit dem Sachverhalt auseinandersetzen und dazu auch öffentlich Stellung beziehen. Es ist nach wie vor auch die Stellungsnahme in Bezug zum Beispiel der Niederlande, die den Cannabiskonsum der Bürger ohne strafrechtliche Sanktion zu regeln versteht und trotzdem, ja gerade dadurch offensichtlich mehr noch als bei uns Prinzipien der Freiheitlichkeit und Rechtsstaatlichkeit zum Ausdruck verhilft, was von höchster Relevanz für die Betrachtung sein dürfte. Darüber lohnt es sich doch nachzudenken, oder?
Schliesslich ist es doch auch das erklärte Streben unserer Politik, diese Prinzipien gewahrt und verwirklicht zu sehen, so dass manchmal eben auch etwas von unseren Nachbarn in diesem Sinne lehr- und hilfreich sein kann, wenn wir selbst der Verwirklichung dieser Prinzipien durch unsere Gesetze in geringerem Maß Rechnung  tragen sollten.

Zumindest scheinen diejenigen demokratisch legitimierten Fraktionen, die mir bisher geantwortet haben selbst den gegenwärtigen Zustand der wohl schon willkürlich zu nennenden Kriminalisierung von Cannabiskonsum für unhaltbar anzusehen.

Da dennoch bisher diesbezüglich in unserer Gesetzgebung aber nichts geschehen ist, wäre es wirklich von äußerstem Interesse, die Standpunkte der demokratischen Altparteien unseres Landes dargelegt zu bekommen um hieraus ein Verständnis und ggf. eine Lösung für die hier weiterhin rechtlich fragwürdige Situation in unserem Land zu finden. Schliesslich will man als Bürger wissen:  "Warum?" und "Wer ist dafür verantwortlich!"

In der Hoffnung, dass Ihre Antworten umfassend und sachlich fundiert erfolgen werden und gerade vielleicht deshalb noch etwas länger gedauert haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

      ……….

 

1. ANTWORT (SPD):

Von: Beate Wagner Nothelle <nothelle [at] spdfraktion [dot] de>
Organisation: SPD-Bundestagsfraktion 

Datum: Fri, 09 May 2008 11:45:47 +0200
An: …

Betreff: Strafbarkeit Cannabis

Sehr geehrter Herr …,

in der SPD-Bundestagsfraktion gibt es zur Zeit keine Initativen, die die Abschaffung der Strafrechtsvorschrifen hinsichtlich des Besitzes von Cannabis zum Ziel haben.

Mit freundlichen Grüßen
Beate Wagner-Nothelle

2. ANTWORT (SPD):

Von: Beate Wagner Nothelle <nothelle [at] spdfraktion [dot] de>
Organisation: SPD-Bundestagsfraktion
Datum: Tue, 13 May 2008 14:49:48 +0200
An:…
Betreff: Re: Strafbarkeit Cannabis
 
Sehr geehrter Herr…,
 
wenn Sie die Meinung meiner Partei einholen wollen, dann bitte ich Sie, unsere Parteizentrale anzuschreiben. Ich kann Ihnen nur aus Sicht der Fraktion antworten. Die unterschiedlichen Aufgaben von  Partei/Fraktion sind Ihnen sicherlich bekannt. Und in dieser Legislaturperiode ist das Thema aus den bereits geschilderten Gründen nicht auf der politischen Tagesordnung unserer Fraktion. Als Referentin kann ich Ihnen daher auch nicht die Position d e r  Fraktion mitteilen, denn dies kann ich nur, wenn es dazu einen entsprechenden Fraktionsbeschluss geben würde.
 
 
Mit freundlichen grüßen

Beate Wagner-Nothelle

 

ZWEITE NACHFRAGE:

Datum: Mon, 26 May 2008 07:32:58 +0000
An: ,
Betreff: FW: AW: Anfrage an alle im Bundestag vertretenen Parteien

Sehr geehrte FDP-Fraktion,

leider sind Sie die einzige im Bundestag vertretene Fraktion, die bis heute auf meine Anfrage zu keiner Antwort in der Lage war. Zwar hatten Sie in Ihrer Antwort vom 8. Mai zum Ausdruck gebracht, dies von kompetenter Stelle her erfolgen zu lassen, doch leider ist diesbezüglich bisher nichts geschehen.
Es ist schwer vorstellbar, dass der im Parlament vertretene politische Liberalismus in unserem Land dazu keine Meinung hat, noch schwerer wäre es allerdings vorstellbar, dass die Vertreter dieses Liberalismus der Auffassung sind, Fragen, die der Bürger an sie stellt zu ignorieren, bzw. auszusitzen, da man dort die konkrete Positionierung zum Thema scheut.
Was also ist der Grund für Ihr Schweigen? Ist es die Angst, durch konkrete Aussagen in der politischen Auseinandersetzung eventuell Optionen zu gefährden oder ein technisches Problem bei der Anwendung des sogenannten neuen Mediums Internet (e-mail)?

Natürlich steht es Ihnen letztlich frei, sich von der Wahrnehmung politischer Verantwortung durch klare Stellungsnahme zu gesellschaftlichen Problemen in Form einer konkreten Antwort auf eine konkrete Frage eines einfachen Bürgers zu distanzieren, dennoch dürfte das nicht den berechtigten Erwartungen des Bürgers an eine demokratische Partei in einer parlamentarischen Demokratie gerecht werden, wenngleich es dennoch eine gewisse  Transparenz bezüglich der Haltung dieser Partei zu kritischen Fragen des Bürgers schafft.

Natürlich verstehe ich die Problematik, die eine Partei, die Liberalismus, Freiheit und Bürgerrechte zu vertreten vorgibt, aber gleichzeitig mit einer Koalition mit der CDU liebäugelt, erfasst, wenn sie dazu befragt wird, warum das Problem des Cannabiskonsums im freiheitlich-demokratischen Nachbarland schon seit Jahrzehnten ohne Strafrecht eine Regelung gefunden hat, während gleichzeitig im eigenen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat der Bürger immer noch für ein vergleichsweise harmloses Konsumverhalten kriminalisiert und als Straftäter verfolgt wird. Doch gerade hier zeigt sich, ob politische Themen in dieser Partei machtpolitischem Opportunismus untergeordnet werden oder eine demokratische Meinungsbildung erfolgt, die man selbstbewusst kommunizieren kann.

Von daher bitte ich Sie also nochmals um die Freundlichkeit, sich der auch an Sie gerichteten einfachen Frage eines einfachen Bürgers anzunehmen und hierzu eine konkrete Position zu äußern.

In diesem Sinn verbleibe ich auch weiterhin

hochachtungsvoll

………………………

 

1. ANTWORT (CDU/CSU):

Sehr geehrter Herr…

vielen Dank f ür Ihre Email zur Legalisierung von Cannabis an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Deutschland- und europaweit ist Cannabis die am weitesten verbreitete Droge, deren Konsum in den vergangenen 10 bis 15 Jahren stark zugenommen hat. Fast jeder dritte nimmt Cannabis heutzutage täglich, die Zahl der Behandlungszugänge hat sich zwischen 1992 (2.600) und 2002 (14.700) mehr als verfünffacht. Cannabis ist demnach keine "Spaßdroge", wie von vielen jungen Menschen fälschlicherweise angenommen wird. Cannabis dient als Einstiegdroge. Jugendliche, die Cannabis rauchen, haben ein sechsfach höheres Risiko, später härtere Drogen zu konsumieren, als Jugendliche, die kein Cannabis nehmen.
Bei jüngeren Cannabiskonsumenten wurden in wissenschaftlichen StudienEntwicklungsstörungen festgestellt, psychischeStörungen und körperliche Erkrankungen. Selbst in geringen Dosen kann der Konsum von Cannabis zu schwerwiegenden Angststörungen und in weiterer Folge zu Realitätsverlust, Entpersonalisierung und Schwindel führen. Obwohl bestimmte Inhaltsstoffe der Cannabispflanze eine positive Wirkung bei Erkrankungen haben, ist Cannabis wegen seines berauschenden Inhaltsstoffes Tetrahydrocannabinol (THC) in Deutschland verboten. Wenn es Forschern gelingen sollte, das THC aus der Pflanze herauszuzüchten, könnte eine medizinische Verwendung der Substanz beantragt werden. Dies kann jedoch wie bei allen Arzneimitteln nur
auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erfolgen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die entsprechenden Wirkstoff e in die Anlage III des BtMG (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) auf-genommen werden. Nach dem Arzneimittelgesetz müssen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Medikaments nachgewiesen sein. Dies ist bei ungeprüften Cannabis-Zubereitungen aber nicht der Fall. Der genaue Wirkstoffgehalt sowie Art und Umfang schädlicher Beimengungen ist nicht geklärt.
Cannabis-Produkte zur medizinischen Anwendung müssen das für Medikamente übliche Zulassungsverfahren durchlaufen. Über eine Zulassung entscheidet nach fachlichen Kriterien das unabhängige Bundesinstitut für und Medizinprodukte (), nicht die jeweilige politische Mehrheit. Die Arzneimittelsicherheit darf auch weiterhin keiner politischen Einflussnahme unterliegen. Ich halte dies im Sinne der Patienten, die auf eine Linderung
ihrer Leiden hoff en, für den einzig richtigen Weg. Eine Selbstbehandlung mit Cannabis-Produkten, die nicht nach dem AMG freigegeben sind, fällt meiner Meinung nach zu Recht weiter unter das BtMG und ist damit strafbar. Die gesetzlichen Möglichkeiten zur medizinischen Verwendung von Cannabis sind von der Forderung nach einer grundsätzlichen Legalisierung des Besitzes von Cannabis oder ähnlichen Drogen zu trennen. Die Union hält konsequent am Ziel eines suchtfreien Lebens fest. Wir sind gegen Verharmlosung, Liberalisierung und Legalisierung illegaler Drogen, weil der erleichterte Zugang zu Drogen erst recht zum Konsum verleitet. Forderungen nach Drogenfreigabe sind daher keine verantwortliche Alternative zur Suchthilfe. Dies hätte fatale Auswirkungen vor allem auf Kinder und Jugendliche, denn der Gruppendruck für Drogenkonsum würde erhöht und somit die Schwächsten am stärksten gefährdet.
Die Bekämpfung von Drogen darf sich aber nicht nur auf die illegalen und sogenannten harten Drogen reduzieren. Eine zunehmende drogenpolitische Herausforderung ist der Kampf gegen die legalen Drogen Alkohol, Tabak und Medikamente. Diese werden nach wie vor von zu vielen Menschen in zu großem Umfang konsumiert. So gelten 1,6 Millionen Menschen in Deutschland als alkoholabhängig, zwischen 1,4 und 1,9 Millionen Menschen sind abhängig von
Medikamenten und 33% der Erwachsenen rauchen. Die Drogenprävention muss, gerade bei jungen Menschen, ausgebaut werden, da sie im besten Falle Drogenkonsum gar nicht erst auf kommen lässt und das drogenfreie Leben als Zielsetzung hat.
Lassen Sie mich abschließend nochmals betonen: Grundsätzlich ist gegen eine Verwendung von Cannabis-Produkten zur medizinischen Anwendung nichts einzuwenden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verwendung nach den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Knaack-Helling

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
– Bürgerinformation -mailto:
karin [dot] knaack [at] cducsu [dot] de

 

1. ANTWORT FDP:

Sehr geehrter Herr…,

vielen Dank für Ihre Email und Ihre Fragen zu rechtlichen Aspekten des Cannabiskonsums.

In Deutschland gibt es immer wieder Diskussionen um die Legalisierung von Cannabis. Die in der Öffentlichkeit oft geäußerte völlige Unbedenklichkeit des Hanfkonsums entspricht jedoch nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen. Experten warnen insbesondere, dass Cannabis immer stärker und immer giftiger wird und nicht mehr vergleichbar ist mit der Substanz der so genannten Hippie-Droge der 70er Jahre. Der THC ­ Gehalt ist im Laufe der Jahre stetig gestiegen. Beispielsweise weisen Experten auf die Gefahr von schizophrenen Psychosen hin. Der Konsum von Cannabisprodukten ist eng mit dem Jugend- bzw. jungen Erwachsenenalter verknüpft. Untersuchungen zeigen, dass fast jeder zweite in der Altersgruppe der 18- bis 20jährigen Erfahrungen mit Hanf hat. Wenn auch der Großteil der Jugendlichen nur selten Cannabis raucht oder der Konsum später beendet wird, wächst die Zahl derjenigen, die exzessiv konsumieren. Gerade für Kinder- und Jugendliche ist die Gefahr von lebenslangen gesundheitlichen Schäden hoch. Nach aktuellem Forschungsstand kann davon ausgegangen werden, dass etwa 10 bis 15 % aller Konsumenten und Konsumentinnen nach internationalen Diagnosestandards einen abhängigen Cannabiskonsum aufweisen. Cannabiskonsumenten rauchen zudem häufiger Zigaretten und haben eine durchschnittlich größere Affinität zum exzessiven Alkoholkonsum. Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird eine Legalisierung der so genannten weichen Drogen abgelehnt.

Eine prinzipielle Aufhebung des Verbotes würde zudem die Abgrenzung vom Anbau für den Eigengebrauch zu dem kommerziellen, illegalen Anbau schwierig bis unmöglich machen. Zudem ist es juristisch und gesellschaftspolitisch problematisch den Anbau eines illegalen Produkts generell legalisieren zu wollen.

Allerdings hält die FDP den Weg, den Gelegenheitskonsumenten zu entkriminalisieren, für richtig. Es gilt angemessen und verhältnismäßig auf die Tatsache zu reagieren, dass das gelegentliche Rauchen eines Joints ein gesellschaftliches Phänomen ist, das nicht repressiv und mit aller Staatsmacht angegangen werden muss. Hier muss nach praktikablen Lösungen gesucht werden, die auch die Behörden und Gerichte so gering wie möglich belasten.

Die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Gefahren, die entstehen, sobald aus dem gelegentlichen Konsum jedoch ein Dauerkonsum wird und die Konsumenten keine Erwachsenen sondern Kinder sind, verlangen eine Intensivierung der Aufklärungsarbeit. Vor allem in Zeiten, in denen der Cannabiskonsum gerade bei Kindern und Jugendlichen besorgniserregend ansteigt. Daher setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion dafür ein, dass zudem bereits bestehende Präventionsmaßnahmen ­ beispielsweise der BzgA ­ und weitere effektive suchtspezifische Hilfsangebote und zielgruppenspezifische Präventionsansätze ausgebaut werden.

Eine liberale Sucht- und Drogenpolitik setzt stärker auf Prävention als auf Repression. Das gilt auch für Cannabis.

Ich hoffe ich konnte Ihnen die Haltung der FDP-Bundestagsfraktion erläutern,

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Detlef Parr, MdB

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29
Mrz
2008

Volker

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Mein Name ist Volker Krug, ich bin am 10.07.1967 geboren und erkrankte 1984 (im Alter von 17 Jahren) an Morbus Crohn (chronische Darmentzündung). Bis 1990 hatte ich einen sehr schweren Krankheitsverlauf, gekennzeichnet von unzähligen Schüben und dadurch auch unzählige Krankenhausaufenthalte mit Bauchoperationen. Im Januar 1990 musste mir bei einer Darmoperation der gesamte Dickdarm und 30 cm Dünndarm entfernt werden und ich bekam einen künstlichen Darmausgang.Schon zu diesem Zeitpunkt wurde mir von den Ärzten gesagt, dass ich mein Leben lang Medikamente einnehmen müsse. Zwei Jahre später,1992 musste der Darmausgang aufgrund einer Fistelbildung von der  rechten auf die linke Seite durch eine erneute OP verlegt werden. Jede dieser Operationen sind mit neuen verbunden, jede Narbe mit Bewegungseinschränkung und hypersensiblem Gefühl. Von meinem damalig psychischem Zustandsbild ( depressiver Stimmung) mal ganz abgesehen.
1994 wurde mir eine erneute chronische Erkrankung diagnostiziert, einen Morbus Bechterew (Rheumatische Gelenkerkrankung). Im August 2000 zog ich mir durch einen Unfall einen Schienbeinkopftrümmerbruch zu, was zur Folge hat, dass ich in einigen Jahren, laut behandelndem , vermutlich ein künstliches Kniegelenk benötigen werde.Dass mein Leben mit all den Erkrankungen oftmals von starken Schmerzen gekennzeichnet ist, muss ich glaube ich nicht weiter erläutern.
Von 1984 bis 1999 nahm ich regelmäßig konventionelle Medikamente wie Cortison, Imoreck, Clont, Pantozol sowie Schmerzmittel wie bspw. Tramal long 200, Valoron und Mst ein. Meine Leberwerte wurden von Jahr zu Jahr problematischer. Dazu kam 1999 eine Medikamentenabhängigkeit, die sich durch physische, wie auch psychische Symptome äußerte. Inzwischen wurde bei mir auch eine vergrößerte und verfettete Leber festgestellt.
Vor ca. 12 Jahren kam ich das erste Mal mit in Kontakt. Anfangs noch sehr unregelmäßig. Seit Ende 1999 rauchte ich regelmäßiger und bemerkte bald die positive Auswirkung zu meinen Erkrankungen. Seit 2000 nehme ich bewusst Hanf als zu mir. Ich konnte meine konventionellen Medikamente immer weiter reduzieren. Seit zwei Jahren bin ich nun trotz anderer Prognose der Ärzte in der Lage auf alle konventionellen Medikamente zu verzichten. Das einzige dass ich zu mir nehme ist Cannabis.
Ich hatte seitdem keine großen  Morbus Crohn Schübe mehr, die mit einer OP hätten behandelt werden müssen. Auch mit meinen chronischen Schmerzen, verursacht durch das Rheuma, wie auch durch den M. Crohn kann ich im täglichen Leben viel besser umgehen. Selbst meine verfettete und vergrößerte Leber hat sich in den letzten Jahren schon wieder gut regeneriert und meine Leberwerte sind mittlerweile auch wieder im Normbereich.
Nachdem mir bewusst wurde, welche positive Auswirkung Cannabis bei mir hat, holte ich mir Rat bei einem meiner behandelten Professoren. Dieser sagte, dass ich Cannabis als Medikament nur durch einen richterlichen Beschluss genehmigt bekommen könne, er dies aber eher aussichtslos sehen würde.
Im Sommer 2003 ging ich zur Polizei und zeigte mich selbst an. Mir war klar, dass ich mit meinen Erkrankungen leben muss und ich hatte es satt, mein Medikament Hanf welches bei mir solche positiven Auswirkungen hat, heimlich zu besorgen und auch zu nehmen.
Schon der Richter, der meine Erwerbsunfähigkeitsrente 1999 bewilligte sagte beim Urteil "žHerr Krug, schauen sie zu, dass sie sich trotz ihrer Erkrankungen noch ein paar schöne Jahre machen".
Nun habe ich ein Medikament für mich gefunden, was mir dies ohne schwerwiegende Nebenwirkungen ermöglichen würde, doch durch unsere und unsere Gesetzgebung wird es mir widerum fast unmöglich gemacht.
Von 2003 bis heute bin ich schon vier mal mit der Polizei und dem Gericht in Konflikt geraten. Mein Führerschein wurde mir als erstes entzogen. Es folgten Hausdurchsuchungen und Personenkontrollen. Es lag nie Handeltreiben oder sonstige Involvierung dritter Personen vor. Durch viel zu hohe Strafen die mir durch meine Medikamenteneinnahme verpasst wurden, bin ich inzwischen verschuldet.
Im Sommer 2005 musste ich für sieben Wochen in der JVA einsitzen, da ich meine Geldstrafe nicht zahlen konnte und diese meiner Meinung nach sowieso nicht gerechtfertigt war.
Schon in den ersten zwei Wochen in der JVA nahm ich ca. 6 Kilogramm ab, da ich das Essen, welches ich bekam nicht vertragen habe. Ich beantragte Schonkost, leider ohne Erfolg!!!
In der dritten Woche befand ich mich auf der Krankenstation und erzählte dem Arzt, dass ich schon seit kurz nach Haftantritt unter , Durchfall und krampfartigen Bauchschmerzen leiden würde und ich das mir vorgesetzte Essen aufgrund meines Morbus Crohn nicht vertragen würde. Ich beantragte eine Magenspiegelung, die auch bis zum Ende der sieben Wochen nicht genehmigt worden war. Es wurde nichts untersucht, nicht einmal Blut abgenommen um eine Magen- oder Darmentzündung ausschließen zu können.
Bis zu meiner Entlassung nach sieben Wochen hatte ich zehn Kilogramm abgenommen. Zu meinem gesundheitlichen Desaster musste ich die sieben Wochen auf einer mit Sperma, Urin und Kot verschmierten Matratze liegen, die aussah, als wäre sie mit einer Milliarden Keimen verseucht.
Als ich letztes Jahr im Gefängnis saß, hatte ich einen Bericht über die Hanfapotheke in der SZ gelesen. Als ich Entlassen wurde, nahm ich gleich Kontakt zur Hanfapotheke auf. Dort bekam ich dann die Adresse der . Seitdem läuft auch der Antrag bei der BfArM.
Seit Monaten versuche ich auch mit Politikern, Funk und Fernsehen in Kontakt zu treten. Bisher aber leider noch ohne nennenswerten Erfolg.
Viele Grüsse
Volker Krug

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30
Jul
2007

2. Brief von Dr. Franjo Grotenhermen an das BfArM

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bundesopiumstelle
Herrn Dr. Schinkel
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

nachrichtlich:

  • ­ Sabine Bätzing, MdB, Drogenbeauftragte der
  • ­ Marion Caspers-Merk, MdB, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium
  • ­ Hubert Hüppe, MdB, Drogenpolitischer Sprecher, /CSU-Fraktion
  • ­ Monika Knoche, MdB, Drogenpolitische Sprecherin, Fraktion Die Linke
  • ­ Detlef Parr, MdB, Drogenpolitischer Sprecher, FDP-Fraktion
  • ­ Dr. Harald Terpe, MdB, Drogenpolitischer Sprecher, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

30. Juli 2007

Anträge auf eine zur Verwendung von Cannabis durch Patienten nach § 3 BtMG

Sehr geehrter Herr Dr. Schinkel,

ich möchte Sie über zwei Begebenheiten informieren und Ihnen zehn Fragen stellen.

Zunächst möchte ich Sie über die Verhaftung von Herrn Volker K. informieren. Sie hatten zu Beginn des Jahres den Antrag von Herrn K., der an einem Morbus Crohn leidet und einen künstlichen Darmausgang hat, abgelehnt. Seit dem 9. Juli 2007 befindet er sich in der Justizvollzugsanstalt Würzburg in Untersuchungshaft. Ihm wird die Einfuhr einer nicht geringen Menge Haschisch aus den Niederlanden, also nach dem Gesetz ein Verbrechen, zur Last gelegt. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie daran erinnern, worum es bei den Anträgen um Ausnahmegenehmigungen nach § 3 BtMG geht. Es geht darum, Patienten eine legale Möglichkeit zur medizinischen Verwendung von Cannabis zu eröffnen, die sie vor staatlichen Drangsalierungen, wie sie Herr K. zur Zeit erleidet, schätzt.

Zudem möchte ich Sie darüber informieren, dass ich im Fall eines Antragstellers, dem kürzlich in einem Arztbrief über einen stationären Aufenthalt durch eine entsprechende Diagnose eine Cannabis-assoziierte Pathologie angedichtet werden sollte, interveniert habe. Die Diagnose wurde nach zwei Telefonaten fallen gelassen, da ihre Unhaltbarkeit von Seiten des Krankenhauses erfreulicherweise eingesehen wurde. Diese Intervention wurde notwendig, weil Sie einige Anträge mit der Begründung abgelehnt haben, es läge eine Cannabis-assoziierte Pathologie, wie beispielsweise eine Cannabisabhängigkeit oder ein Cannabismissbrauch, vor. So haben Sie auch den Antrag von Volker K. unter anderem mit der Begründung, es liege ein "Cannabis-Abusus" vor, abgelehnt. Eine entsprechende Diagnose, die einem Cannabis-konsumierenden Patienten schnell verpasst werden kann, ist daher offenbar einer Antragstellung beim BfArM abträglich, da dem BfArM die mangelnde Ernsthaftigkeit, mit der solche Diagnosen gelegentlich in deutschen Krankenhäusern und Arztpraxen ausgeteilt werden, offenbar bisher nicht bekannt war.

Meine Fragen nehmen Bezug auf mein Schreiben vom 3. Juli 2007 und die Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Frau Marion Caspers-Merk, auf eine schriftliche Frage von Herrn Dr. Harald Terpe vom 17. Juli 2007. Sie lauten wie folgt.

1. Wie begründen Sie Ihre Bedenken gegen die Verwendung von Cannabis der Firma Bedrocan durch Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 BtMG wegen eines bis zu 5 % schwankenden THC-Gehaltes, obwohl eine Schwankungsbreite von 5 % ein für Phytoarzneimittel akzeptierter Standard ist und auch beispielsweise für den Cannador® akzeptiert wird?

2. Wie begründen Sie ihre Bedenken gegen die Verwendung von Cannabis der Firma Bedrocan wegen eines bis zu 5 % schwankenden THC-Gehaltes, angesichts der Tatsache dass die systemische Bioverfügbarkeit von THC nach oraler Aufnahme zwischen verschiedenen Individuen um mehr als 100 % schwankt und auch eine hohe intraindividuelle Variabilitt aufweist?

3. Gibt es nach Auffassung des BfArM aus medizinischer oder pharmazeutischer Sicht Gründe gegen die Verwendung von Cannabis aus eigenem Anbau von Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 BtMG, nachdem der THC-Gehalt in einem rechtsmedizinischen Institut einer Universität bestimmt wurde?

4. Nachdem Sie gegen einen Import von Cannabis aus den Niederlanden den hohen administrativen Aufwand anführen, die administrativen Anforderungen jedoch von Ihnen selbst festgelegt werden, möchte ich Sie fragen, welche Möglichkeiten Sie sehen, um den administrativen Aufwand für das BfArM gering zu halten, und welche Vorgaben Sie für einen Import von Cannabis zur Behandlung von Patienten mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung nach § 3 BtMG für unerlässlich halten?

5. Kann das BfArM Apotheken eine Ausnahmegenehmigung zur Lagerung von Cannabis, das für die medizinischen Verwendung durch einen Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 BtMG bestimmt ist, gewähren?

6. Trifft es zu, dass die von Frau Caspers-Merk in ihrer Antwort auf Frage Nr. 7/87 erwähnten, vom BfArM gem. § 15 BtMG erlassenen Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten bei Erlaubnisinhabern nach § 3 BtMG den Titel "Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten im Krankenhausbereich, in öffentlichen Apotheken, Arztpraxen sowie Alten- Pflegeheimen" tragen, mit "Stand: 1.1.2007" datiert sind und somit auch nach Bekanntwerden des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2005 nicht auf die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln bei Patienten, die diese Betäubungsmittel nur für den eigenen Bedarf aufbewahren, angewendet werden?

7. Trifft es zu, dass diese Richtlinien nach Auffassung des BfArM für alle Arten von Betäubungsmitteln gleichermaßen gelten sollen, also beispielsweise für einen Cannabisextrakt der Anlage 1 BtMG und für Dronabinol der Anlage 3 BtMG?

8. Trifft es zu, dass für Patienten, die Betäubungsmittel zum Eigenbedarf in ihrer Wohnung lagern, nach Auffassung des BfArM die Gleichartigkeit der Behandlung von Betäubungsmitteln der Anlagen 1 und 3 nicht gelten sollen?

9. Gibt es medizinische oder pharmakologische Gründe, warum das BfArM an die Aufbewahrung einer Opiumtinktur durch einen Patienten geringere Anforderungen als an die Aufbewahrung einer Cannabistinktur durch einen Patienten stellt?

10. Hält das BfArM aus medizinischer oder pharmazeutischer Sicht die Unterschiede zwischen einer Mischung aus Dronabinol und einem Extrakt aus Faserhanf ("Dronabinol-Faserhanfextrakt") einerseits und einem Extrakt aus Drogenhanf ("Cannabisextrakt") andererseits, die den gleichen Dronabinol-Gehalt aufweisen, für so gravierend, dass an ihre Aufbewahrung unterschiedliche Anforderungen gestellt werden müssen?

Im übrigen halte ich Herrn Volker K. weder für einen Verbrecher noch für einen Cannabismissbraucher, sondern für jemanden, der sein schweres Leiden möglichst in einem legalen Rahmen zu lindern sucht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Franjo Grotenhermen
Vorstandsvorsitzender

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3
Jul
2007

Brief des Vorstandsvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin an das BfArM

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesopiumstelle
Herrn Dr. Schinkel
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

nachrichtlich:

  • ­ Sabine Bätzing, MdB, Drogenbeauftragte der Bundesregierung
  • Hubert Hüppe, MdB, Drogenpolitischer Sprecher, /CSU-Fraktion
  • Monika Knoche, MdB, Drogenpolitische Sprecherin, Fraktion
  • Detlef Parr, MdB, Drogenpolitischer Sprecher, FDP-Fraktion
  • Dr. Harald Terpe, MdB, Drogenpolitischer Sprecher, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

3. Juli 2007

Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabis durch Patienten nach § 3 BtMG

Sehr geehrter Herr Dr. Schinkel,

ich freue mich, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in einigen Fällen grundsätzlich anerkannt hat, dass einzelne Patienten mit den zur Verfügung stehenden Behandlungsverfahren nicht ausreichend therapiert sind und eine Behandlung mit Cannabis indiziert ist.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf zwei Aspekte hinweisen. Der eine betrifft die Standardisierung der verwendeten Cannabispräparate, der zweite die Aufbewahrung von Cannabisprodukten in Apotheken.

Gemäß Ihrem Schreiben vom 25. Juni 2007 an Frau Gabriele Gebhardt, Sprecherin des Selbsthilfenetzwerkes , lehnen Sie die Verwendung von Cannabis der niederländischen Firma Bedrocan, die im Auftrag des niederländischen Gesundheitsministeriums Cannabis medizinischer Qualität für die Abgabe in niederländischen Apotheken herstellt, ab, weil "der THC-Gehalt im Gegensatz zu einem standardisierten Extrakt in erheblich größerem Ausmaß (bis zu 5%) variiert".

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass diese Aussage nur zutrifft, wenn der Extrakt von der Apotheke korrekt zubereitet wurde. Die Schwankungsbreite der in deutschen Apotheken abgegebenen Dronabinol-Rezepturarzneimittel ist im Einzelfall deutlich größer als 5%. Die Cannabis als Medizin hat nach Beschwerden von Patienten über eine mangelnde Wirksamkeit einer Dronabinol-Zubereitung trotz bekannter Wirksamkeit früherer Zubereitungen im Jahr 2003 am Institut für Rechtsmedizin der Universität Köln eine Probe analysieren lassen. Die Konzentration wich erheblich vom angegebenen Gehalt nach unten ab.
Delta-9-THC ist eine recht instabile Substanz und oxidiert leicht, beispielsweise wenn sie bei der Zubereitung zu stark erhitzt wird. Diese Problematik hält an, wie ich von einer Schmerzpatientin vor einigen Wochen erfahren habe. Ich möchte allerdings betonen, dass die meisten Apotheken die Rezepturarzneimittel vermutlich zuverlässig herstellen, das heißt mit einer Variabilität der THC-Konzentrationen von maximal 5%, da es nicht viele Beschwerden gibt.

Im Rahmen einer Therapie mit Dronabinol bzw. Cannabis muss stets empirisch die für den Patienten individuell geeignete Dosis gefunden werden, und auch während der Behandlung in der Regel ständig an die aktuellen Beschwerden angepasst werden. Es ist daher unerheblich, ob das Präparat 5% mehr oder weniger Wirkstoff enthält. Sowohl Arzt als auch wissen vor der Behandlung ohnehin nicht, ob 10 ± 1 Tropfen Dronabinol ausreichen, oder ob es 15 ± 1 Tropfen sein müssen.

Eine Schwankungsbreite von 5% ist ein für Phytoarzneimittel akzeptierter Standard und wird auch beispielsweise f+r den Cannabisextrakt Cannador akzeptiert. Die Variation wird auch bei bei einigen chemischen Arzneimitteln akzeptiert. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Sie diese Variabilität bei Cannabis der Firma Bedrocan als problematisch bzw. als nicht tolerabel erachten.

Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass angesichts der erheblichen Variabilität der systemischen Bioverfügbarkeit von Dronabinol bei oraler Aufnahme von mehr als 100% eine Variabilität in der THC-Konzentration des verwendeten Produktes von 5% nicht relevant ins Gewicht fällt. Die interindividuelle Variabilität der systemischen Bioverfügbarkeit betrug in einer Studie von Ohlsson et al. (1980) 4-12% (Mittelwert: 6%) und in der Untersuchung von Sporkert et al. (2001) 2-14% (Mittelwert: 7%). Da die systemische Bioverfügbarkeit offenbar durch eine Anzahl von Faktoren, wie beispielsweise der Magenfüllung, abhängt, besteht zudem eine relevante intraindividuelle Variabilität.

Zur Herstellung eines Cannabisextraktes in Apotheken möchte ich anmerken, dass Sie einem Antragsteller, der seine Apotheke mit der Lagerung seines selbst angebauten Cannabis betrauen wollte, geantwortet haben: "Auch die von Ihnen beschriebene Option, eine Apotheke mit der Lagerung zu beauftragen, ist nicht praktikabel, da Apotheken keine zum Erwerb und zur Abgabe von nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln haben." Nach den Schreiben an Patienten vom 5. und 6. Juni 2007, in denen Sie die Verwendung eines Cannabisextraktes, der in Apotheken hergestellt werden soll, in Aussicht gestellt haben, können Apotheken offenbar eine Genehmigung zum Erwerb und damit auch zur Lagerung von Cannabis erhalten. Ihre Aussage in dem Schreiben an die Patienten ist daher zwar formal korrekt, es wäre jedoch seriös gewesen, bereits den erstgenannten Antragsteller auf die Möglichkeit einer entsprechenden Genehmigung hinzuweisen.

Abschließend möchte ich auf einen Aspekt hinweisen, bei dem sich das BfArM zwar ebenfalls formal korrekt verhalten mag – dies wird juristisch zu klären sein -, jedoch zumindest inhaltlich (pharmakologisch/medizinisch) ein absurdes Bild entsteht. An die Aufbewahrung einer verschreibungsfähigen Dronabinol-Lösung stellt das BfArM keine speziellen Anforderungen, an die Aufbewahrung eines auf Dronabinol standardisierten Cannabisextraktes stellen Sie jedoch die Anforderung einer Lagerung in einem verankerten Behältnis mit Sicherheitsschloss, die dem "Gefährdungsgrad" (Ihr Schreiben vom 25. Juni 2007) Rechnung trage. Da die Mischung einer Dronabinol-Lösung mit einem Extrakt aus Faserhanf in der Zusammensetzung weitgehend dem eines auf Dronabinol standardisierten Cannabisextraktes entspricht und Tee aus Faserhanf zur Anfertigung eines solchen Extraktes in Deutschland frei verkäuflich ist, trägt diese Anforderung absurde Züge.

Sie können zurecht darauf hinweisen, dass die unterschiedliche juristische Bewertung der beiden Cannabisextrakte nicht Ihnen angelastet werden kann, sondern der Logik des Betäubungsmittelgesetzes entspricht, nach der der eine Extrakt, der aus Dronabinol-reichem , der Anlage 1, der aus Faserhanf und Dronabinol erstellte Extrakt jedoch der Anlage 3 zuzuordnen ist. Bei pharmakologisch identischer Wirkung ist der eine Extrakt daher paragraphengemäß gefährlicher als der andere. Das deutsche Betäubungsmittelgesetz definiert ja schließlich auch, dass Cannabis gefährlicher ist als Opium, so dass die Verwendung eines Cannabisextraktes einer Ausnahmegenehmigung durch das BfArM und nach Ihrer Auffassung einer besonderen Lagerung bedarf, während Opiumtinktur von jedem Arzt verschrieben werden und vom Patienten im Kühlschrank aufbewahrt werden kann. Sie können zurecht darauf hinweisen, dass Sie mit dieser absurden Logik nichts zu tun haben, sondern der Gesetzgeber bzw. das Bundesgesundheitsministerium dafÃür verantwortlich ist. Im Rahmen Ihres Ermessensspielraumes wäre es jedoch wünschenswert, dass nicht nur eine Anwendung der entsprechenden Paragraphen des Betäubungsmittelgesetzes erfolgt, sondern dass diese Anwendung auch aus medizinischer Sicht nachvollziehbar bleibt.

Insgesamt entsteht der Eindruck, dass das BfArM sich im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium auf eine bestimmte Linie – Abgabe einer oder mehrerer Cannabisextrakte durch Apotheker – geeinigt hat und mögliche Alternativen mit einer zum Teil widersprüchlichen und damit willkürlichen Argumentation ablehnt. Dies trägt nicht zur Glaubwürdigkeit des Instituts im Umgang mit den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19. Mai 2005 bei.

Ich wünschte mir, das BfArM würde seinen Entscheidungsspielraum mehr zur individuellen Hilfe betroffener Patienten, die von Cannabis gesundheitlich profitieren, und weniger zur Durchsetzung einer – so hat es nicht nur aufgrund der oben skizzierten Gründe den Anschein – nicht medizinisch motivierten Linie nutzen. Diese Linie mag in vielen Fälen mit dem Patienteninteresse übereinstimmen, ihm in vielen anderen Fällen jedoch zuwiderlaufen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Franjo Grotenhermen
Vorstandsvorsitzender

Zitierte Literatur:
1. Ohlsson A, Lindgren JE, Wahlen A, Agurell S, Hollister LE, Gillespie HK. Plasma delta-9 tetrahydrocannabinol concentrations and clinical effects after oral and intravenous administration and smoking. Clin Pharmacol Ther 1980; 28(3): 409-16
2. Sporkert F, Pragst F, Ploner CJ, Tschirch A, Stadelmann AM. Pharmacokinetic investigation of delta-9-tetrahydrocannabinol and its metabolites after single administration of 10 mg Marinol in attendance of a psychiatric study with 17 volunteers. Poster at the 39th Annual International Meeting, The International Association of Forensic Toxicologists, Prague, Czech Republic, August 26 – 30, 2001: 62

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