23
Okt
2008
Ingrid Sander, Oskar Schlemmer-Str 1, 99085 Erfurt
An die gesundheitspolitischen Sprecher und Mitglieder des Bundestages der Parteien CDU/CSU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, FDP – Platz der Republik 1 – 11011 BERLIN.
Betreff: 172. Sitzung des Deutschen Bundestages, Berlin, Donnerstag, 26. Juni 2008. Redebeiträge von Frau Maria Eichhorn, CDU/CSU, Frau Dr. Marlies Volkmer, SPD und Frau Sabine Bätzing, SPD – Freigabe von Cannabis als Medikament.
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages!
Mit 70 Jahren wird das Dasein zusehends beschwerlicher. Wen wundert`s? Ich habe mein Leben trotz aller Schwierigkeiten gelebt und spüre nun, dass die Kräfte rapide nachlassen. Aber nicht nur die Kräfte ebben ab, die Schmerzen werden immer heftiger und penetranter. Auf der Suche nach Linderung habe ich etwas gefunden, das bei bestimmten Schmerzarten sehr gut hilft – mit so gut wie keinen unerwünschten Nebenwirkungen. Und genau das ist verboten. Jetzt habe ich noch zwei Themen, für die ich lebe und für die ich kämpfe. Das eine ist die Legalisierung von Cannabis als Medizin, die andere ist die Legalisierung der Sterbehilfe.
Die Bemühungen vieler deutscher Politiker, Kirchenvertreter, Medizinfunktionäre u. A., eine offene Diskussion zu diesen Problematiken zu verhindern, sind horrent und wären einer besseren Lösung würdig. Die Göttin der Vernunft scheint einige Politiker/innen genauso zu fliehen wie die Göttin der Barmherzigkeit. Wahrhaftig trügerisch ist unser Hoffen! Man arbeitet mit allen Mitteln der Macht und setzt alle Arten von Angstfaktoren ganz gezielt ein, um die Leute mundtot zu machen. Und das funktioniert in den meisten Fällen hervorragend. Bin ich nun ein mündiger Bürger meiner Republik oder bloß das Humankapital, das für die Interessen der Lobbyisten widerspruchslos zur Verfügung zu stehen hat? Ich für meine Person habe mich für den mündigen Bürger entschieden und das heisst, ich werde mich für meine Rechte einsetzen und den dabei auftretenden Ärger nicht scheuen. Jeder weiß, dass die halbe Nation "kifft". Hier geht es jedoch nicht um "Spaß" oder gar "Missbrauch", hier scheint es darum zu gehen an Schmerzpatienten ein Exempel zu statuieren. Im übertragenen Sinne komme ich mir vor wie ein geknebelter, mit Steinen beschwerter und mit Ketten gefesselter Verbrecher, der ins Wasser geworfen wird, um sich frei zu schwimmen. Das machen Sie mir doch bitte einmal praktisch vor! Ich denke, dass Sie überhaupt keine Ahnung davon haben wie es jemandem zumute ist, der ständig unter starken bis unerträglichen Schmerzen leidet: All die Tage und Nächte, die zu einer einzigen dauernden Qual geworden sind; bar aller Lebensqualität, weil Körper und Seele leiden und sich nicht mehr regenerieren können. Dann, meine Damen und Herren, ist das Bemühen und auch die Ausführung legal, sich dieser Pein – wie auch immer – wenigstens für kurze Stunden entziehen zu wollen und – wenn man Glück hat – dies auch zu können. Da ist mir doch jedes Mittel recht.
Und dann kommen Politiker/innen, die eigentlich meine Interessenvertreter – doch nicht meine Herren und Henkersknechte sein sollten – mit windigen Gesetzen und unbrauchbaren Veordnungen, die mir per Dekret verbieten, mich dieser Schmerzen zu entziehen. Denn die Medikamente, die offiziell gegen Schmerzen vertrieben werden, sind in vielen Fällen schlicht wirkungslos, dafür öfter kontraindiziert. Es entwickelt sich ein Teufelskreis, d. h. alles wird noch schlimmer und unerträglicher. Um Fremdinteressen durchzusetzen und mein eigenes Urteilsvermögen als Leidtragende in Frage zu stellen, wird mit infamen Praktiken gearbeitet: Verbote – und wenn die nicht helfen, Stigmatisierungen und Diskriminierungen. Doch Kadavergehorsam gehört der Vergangenheit an…Die deutsche Drogenpolitik verbreitet einen undurchsichtigen Mix aus Wahrheit, Lügen, Halbwahrheiten, Über- und Untertreibungen, ohne eine wirkliche Drogen-Aufklärung zu wollen oder gar zu praktizieren. Wenn ich nicht wüsste wie das Cannabisverbot zustande gekommen ist, würde ich all das glauben müssen. Dazu kommt das Risiko der Verzweifelten, möglicherweise mit schädlichen Stoffen versetzte Ware zu bekommen, weil ein Teil der Politiker jegliche Liberalisierung verteufelt. Bin ich als freier Bürger einer freien Republik wirklich solchen hirnlosen Verdächtigungen hilflos ausgeliefert? Ich bin ein mündiger Bürger. Ich weiß sehr wohl, was gut für mich ist und was nicht. Erlaubt oder nicht – für mich ist es legal, mir das zu beschaffen, was wenigstens eine Linderung ohne weiteren zusätzlichen Schaden bringt. Cannabis als Medikament ist kein Wundermittel. Es hat seine Grenzen wie jedes andere Heilmittel auch. Das utopische Ideal einer Welt ohne Drogen wird es nie geben. Unaufrichtigkeit scheint mir daher ein wesentlicher Faktor derzeitiger politischer Kommunikation zu sein. Woher diese eiserne Kompromisslosigkeit?
Ich habe diesbezüglich einige Überlegungen angestellt, die nicht unbedingt zutreffend sein müssen, die sich mir aber immer wieder aufdrängen: Entweder einige Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen es nicht besser, d. h. sie haben sich nicht eingehend mit der gesamten Materie befasst, (Zeitmangel, am Thema desinteressiert oder sich nicht der Tragweite der Entscheidungen bewusst, weil man die Schwierigkeiten nicht nachfühlen kann) bzw. der/die eine oder andere Abgeordnete vertritt eher andere Interessen als die der problematisch-chronisch Kranken. Voll und ganz anschließen möchte ich mich einigen Worten von Frau Sabine Bätzing (SPD), obwohl sie ihren Vorrednerinnen, Frau Maria Eichhorn (CDU/CSU) und Frau Dr. Marlies Volkmer, die diesbezüglich alles und jeden unter Generalverdacht gestellt haben, mehr oder weniger direkt beipflichtet. Zitat: "Um die Versorgung von Betroffenen mit Cannabis als Medizin zu gewährleisten, braucht es kein Gesetz wie es der vorliegende Antrag fordert"…"den in der Regel unter schwerwiegenden Krankheiten Leidenden ist es kaum zuzumuten…" (nämlich das Antragsprozedere als perpetuum mobile).
Dem stimme ich – die Unterzeichnende – voll und ganz bei. Ich habe nicht gewartet. Ich habe gehandelt. Für mich. Wir brauchen kein Gesetz! Betrachten Sie mein (illegales?) Tun als eine Korrektur der Schändlichkeit des Schicksals.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Sander
Ingrid Sander, Oskar Schlemmer-Str 1, 99085 Erfurt An die gesundheitspolitischen Sprecher und Mitglieder des Bundestages der Parteien CDU/CSU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, FDP – Platz der Republik...
16
Okt
2008
27
Jul
2008
Sie leiden unter ständig auftretenden Schmerzen? An Schlafmangel und Appetitlosigkeit? Sie quälen sich mit Magen- und Darmproblemen oder chronischen Entzündungsformen? Erbrechen Ihre Nahrungsmittel? Sie unterliegen wiederholt depressiven Zuständen, suizidalen Gedanken oder Wünschen nach Sterbehilfe, weil möglicherweise
ADS – Krebs – HIV/AIDS – Hepatitis C – Multiple Sklerose – Morbus Bechterew – Tourette-Syndrom – Restless Legs – Morbus Crohn – Glaukom – Asthma – ALS – Migräne – Borderline
bei Ihnen diagnostiziert worden ist? Sie sind enttäuscht von der Kostenexplosion im deutschen Gesundheitswesen und der damit einhergehenden, nahezu schon „industrialisierten“ Art einer medizinischen Behandlung? Ihr Arzt verschreibt Ihnen Pillen, Kapseln, Tabletten, Spritzen, Pülverchen, Tinkturen, Zäpfchen und/oder andere medikamentöse Zubereitungsformen, ohne dass es Ihnen mit dem dauerhaften Einsatz dieser überteuerten pharmazeutischen Rundum – Keule wirklich entscheidend besser ginge? Sogar erheblich schlechter wegen all der vielen Nebenwirkungen und unerwarteten Kreuzreaktionen der verordneten Mittel?
Informieren Sie sich über Cannabis!
Besuchen Sie die Website der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin – ACM – unter www.cannabis-med.org
Die Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (IACM) wurde im März 2000 von Mitgliedern der im deutschsprachigen Raum tätigen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) gegründet. Es ist eine gemeinnützige wissenschaftliche Gesellschaft, die sich für die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.) und ihrer pharmakologisch wirksamsten Inhaltstoffe, die Cannabinoide, für therapeutische Zwecke einsetzt, durch die Unterstützung der Forschung und die Verbreitung von Informationen. Die IACM erklärt, dass Ärzte das Recht haben, mit ihren Patienten über die medizinische Verwendung von Cannabis zu sprechen.
Schauen Sie sich ggf. die englischsprachigen Videos ärztlicher Vorträge zum medizinischen Potential der Cannabispflanze an unter http://www.medicalcannabis.com/video/video2004.html
Sie werden bei genauerer Recherche zum Thema eine Fülle von Informationsmaterial über das seit Jahrtausenden bekannte Heil- und Linderungsmittel Cannabis finden. Sie werden jedoch zu Ihrer Bestürzung auch feststellen, dass Cannabis nutzende, kranke Menschen in der Bundesrepublik Deutschland heutzutage noch immer verfolgt, kriminalisiert und ohne Rücksicht auf ihren angegriffenen Zustand ins Gefängnis gesteckt werden, weil Politik und Justiz in trauter Unfähigkeit nicht in der Lage sind, die dringliche Problematik der straffreien medizinischen Verwendung des Natuerheilmittels zu lösen.
Die im Folgenden auf der SCM – Website genannten Beispielfälle von Ute Köhler, Ingrid Sander, Volker Krug, Harald Brunner, Lars Scheimann, Irene Weber, Axel Junker, Peter Stieg u. v. A. sind bloß die Spitze des Eisbergs an justiz- und gesundheitspolitischer Ungerechtigkeit, der sich in Deutschland tagtäglich Zehntausende chronisch und tödlich erkrankter Patienten unterwerfen müssen. Seit Jahren weigern sich SPD und CDU/CSU beharrlich, die positiven Erfahrungen der vielen Kranken und die Flut an wissenschaftlichen Berichten zu Cannabis als Medizin zur Kenntnis zu nehmen. Man scheut sich darüber hinaus in der Regierungskoalition nicht, bereits lange wiederlegte Argumente von „Schrittmacherfunktion und Einstiegsdroge“ oder „Mangel von Nachweis an gesundheitlicher Unbedenklichkeit“ hervorzukramen, während zeitgleich in den Niederlanden, in zwölf amerikanischen Bundesstaaten und in Kanada die Steuereinnahmen aus dem Verkauf von Cannabis zur rein medizinischen Verwendung Hunderte Millionen Dollar/Euro erreichen.
Wir fordern NIEMANDEN auf, Cannabis nur spaßeshalber aus Genusszwecken oder ohne entsprechende Indikation zu konsumieren. Wir haben jedoch ein geradezu existentielles Interesse daran, dass Sie sich – ähnlich wie die Mitglieder des Selbsthilfenetzwerks Cannabis als Medizin – beizeiten über die bisher von offizieller Seite unterdrückten therapeutischen Möglichkeiten des Cannabisgebrauchs informieren, falls Sie oder einer Ihrer Angehörigen aktuell oder zukünftig von einer der o. g. Krankheitsformen betroffen sind bzw. betroffen werden.
Unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift unseren Online-Aufruf. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und mit Ihrem Apotheker über Cannabis. Schreiben Sie ihrem Bundestags-Abgeordneten. Stellen Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Vergabe, zum Import oder Selbstanbau von Cannabis, falls Sie definitiv wissen, dass Ihnen oder anderen Personen die natürlichen Wirkstoffe des Hanfs helfen. Wehren Sie sich aktiv dagegen, dass Sie oder andere Betroffene nicht nur mit dem Leiden furchtbarer Krankheiten im Stich gelassen werden – sondern auch als Gesetzesbrecher gelten, falls Sie Cannabis bereits erfolgreich für Ihre Gesundheit nutzen.
el er, Juli 2008
Sie leiden unter ständig auftretenden Schmerzen? An Schlafmangel und Appetitlosigkeit? Sie quälen sich mit Magen- und Darmproblemen oder chronischen Entzündungsformen? Erbrechen Ihre Nahrungsmittel? Sie unterliegen wiederholt depressiven Zuständen, suizidalen Gedanken...
27
Jun
2008
Der SCM bezieht zur Rede von Frau Eichhorn/CSU im Bundestag Stellung:
Sehr geehrte Frau Eichhorn,
ich möchte Ihnen mein Entsetzen über Ihre Rede im Bundestag vom 26.06.2008 zur medizinischen Anwendung von Cannabis ausdrücken.
Wie Sie dort richtig einleiten, ist Cannabis keine Spaßdroge. Im Antrag der Linken geht es jedoch gar nicht um ein "Legalisierung" im Allgemeinen, sondern ausschließlich darum, schwerkranken Patienten und Patientinnen eine legale Möglichkeit der Behandlung zu ermöglichen. Weshalb Sie die Themen medizinische Anwendung, Freizeitkonsum und ausgerechnet auch noch das Thema der Abhängigkeit Jugendlicher miteinander vermischen, kann ich in keiner Weise nachvollziehen. Wie Sie wissen, werden u.a. auch Opioide in der Medizin äußerst erfolgreich eingesetzt, und zwar keineswegs "zum Spaß", sondern aufgrund der schlichten medizinischer Notwendigkeit, ohne dass ein sachlich denkender Mensch sich genötigt fühlen müsste, diesen Einsatzzweck mit einer vollig hinfälligen Diskussion über das Missbrauchspotential der in die Opioid-Kategorie fallenden Droge Heroin schlechtzureden.
Sie führen an, dass es für die Zulassung eines Arzneimittels eines wissenschaftlichen Nachweises über die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bedarf. Gerade die Einstufung von Cannabis in die Anlage 1 des BtMG behindert jedoch massivst jede wissenschaftliche Forschung, und führt letztlich auch zu horrenden Preisen für Medikamente auf Cannabinoidbasis.
Als Beispiel möchte ich hier die Substanz Dronabinol nennen, die seit einigen Jahren als Rezepturarzneimittel durch einen Arzt auf BTM-Rezept verordnet werden kann. "Dronabinol" stellt dabei die chemische Bezeichnung des aus der Hanfblüte gewinnbaren trans-Isomers des delta-9-Tetrahydrocannabinol dar, das unter dem Kürzel THC – zumindest hinsichtlich der Rauschwirkung - als Hauptwirkstoff von Cannabis bekannt ist.
Dronabinol für medizinische Zwecke muss stand heute aufgrund der rechtlichen Hürden mit äußerst aufwendigen Verfahren aus THC-armem (!) Nutzhanf teilsynthetisch hergestellt werden. Bei einem sich dadurch ergebenden Preis von ca. 1 EUR/mg Dronabinol für den Endverbraucher ergeben sich so monatliche Behandlungskosten zwischen 500 und 2000 Euro, die insbesondere von den gesetzlichen Krankenkassen NICHT übernommen werden; dass diese finanzielle Last insbesondere bei schwerer und chronischer Krankheit, die nicht selten mit einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit einhergeht, für viele Patienten schlicht und ergreifend nicht tragbar ist, liegt auf der Hand. Viele dieser Patienten sind daher gezwungen, sich ihrem schweren Los zu beugen und an Ihren Schmerzen langsam zugrunde zu gehen, oder sich in die Illegalität zu begeben, und müssen dann empfindlichen Geld- und Freiheitsstrafen fürchten – für das "Verbrechen", sich eine Medizin verschafft zu haben, die ihre Leiden lindert, die jedoch nicht finanzierbar ist.
Liegt der Sinn unseres Rechtssystems wirklich darin, Kranke, die niemanden geschädigt haben, schwer zu bestrafen und wegzusperren? Ich meine nicht!
Sollte es im Vergleich zwischen Cannabis und Dronabinol lediglich am fehlenden Nachweis der Wirksamkeit scheitern, so mögen Sie mir die Frage gestatten: wie soll dieser Nachweis denn jemals erfolgen, wenn natürliches Cannabis aufgrund seiner Einstufung nicht zur Behandlung eingesetzt werden *darf*? Es ist wenig zielführend, ein Verbot stets mit den Auswirkungen des Verbots zu rechtfertigen. Ich frage Sie daher: wäre es hier nicht an der Zeit, sich von den ewigen und gebetsmühlenartigen Ausflüchten zu verabschieden, und stattdessen den gesunden Menschenverstand zu bemühen? Der Hauptwirkstoff von natürlichem Cannabis, der auch für die von Ihnen genannten, und je nach Studie und Gutachter aufgezählten Gefahren und Risiken des Cannabiskonsums verantwortlich gemacht wird, ist Dronabinol, das isoliert sowohl als wirksam als auch als hinreichend sicher gilt! Cannabis _wird_ bereits äußerst erfolgreich, wenn auch illegal, von Patienten eingesetzt – und mit Sicherheit nicht aus Langeweile. Welche logischen Gründe führen Ihrer Meinung nach daher zu der wenig nachvollziehbaren Annahme, dronabinolhaltiges Cannabis sei medizinisch unwirksam?
Ihre Bedenken bzgl. "schädlicher Beimengungen" empfinde ich – gelinde gesagt – als Farce, weigert sich doch gerade die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Frau Sabine Bätzig, in jeglicher Weise über diese Gefahren zu informieren oder in irgend einer Form tätig zu werden. Vielmehr werden dabei billigend schwerste Gesundheitsschäden von Konsumenten in Kauf genommen, mit der lapidaren Bemerkung, Drogen zu nehmen sei ohnehin nicht gut. Hierzu sei auch gesagt, dass gerade Patienten ihre Medizin nicht "beim Dealer um die Ecke", sondern aufgrund des unwägbaren Risikos einer unbekannten Zusammensetzung die notwendige Menge Cannabis meist deutlich lieber selbst anbauen würden. Hierzu sind weder eine Spezialausbildung oder komplexe, technische Anlagen erforderlich – es genügen ein paar Blumentöpfe und eine Fensterbank. Eines der Kernziele des Selbsthilfenetzwerks Cannabis als Medizin ist daher ein legaler (!) Anbau von Cannabis zur medizinischen Verwendung für Patienten.
Die heutige Realität sieht leider so aus, dass insbesondere der Eigenanbau juristisch deutlich schärfer geahndet wird, als der Erwerb beim Dealer, durch den zudem das organisierte Verbrechen unterstützt wird. Kann das ernsthaft Sinn und zweck einer Drogenpolitik in einem Deutschland des einundzwanzigsten Jahrhunderts sein?!
Was eine generelle Nutzen-/Risikobewertung hinsichtlich Cannabis als Medikament angeht: sollte diese nur individuell beantwortbare Frage nicht einem qualifizierten, behandelnden Arzt überlassen werden? Ich weiß ja Ihre Sorge um das Patientenwohl hinsichtlich unerwünschter Nebenwirkungen einer Behandlung mit Cannabis durchaus zu schätzen. Bitte bedenken Sie aber auch: Cannabis hat den entscheidenden Vorteil, eine nur sehr geringe Toxizität aufzuweisen. Vielfach ist das bei konventionellen Arzneimitteln nicht der Fall. Ein chronisch Kranker ist an die Einnahme eines wirksamen Medikaments mitunter über viele Jahre, womöglich lebenslang gebunden, und muss somit langfristig mit zusätzlichen, schweren Organschäden rechnen. Als Morbus Bechterew Patient habe ich selbst durch die ärztlich verordnete Einnahme von NSAR eine Nierenschädigung davongetragen, die mich mein Leben lang begleiten wird. Ich bin 33 Jahre alt, und möchte nicht an die Dialyse!
Zum anderen existieren durchaus auch Krankheitsbilder, deren Symptome mit konventionellen Mitteln nicht befriedigend behandelbar sind. Weshalb soll diesen Patienten eine notwendige und zugleich kostengünstige Behandlung versagt bleiben? Selbst die Sorge hinsichtlich einer befürchteten psychischen Abhängigkeit kann hier nicht greifen: für einen Patienten spielt dies keine Rolle – er ist ohnehin auf die Dauereinnahme eines wirksamen Medikaments angewiesen; die Krankheit ist und bleibt auch mit Cannabis unheilbar, doch ein Patient hat ein Recht auf die Behandlung, die sein Leiden bestmöglich zu lindern vermag.
Ein erster – leider nur halbherziger – Schritt in die richtige Richtung wurde vom BfArM mit der Möglichkeit einer Erlaubnis zum Bezug eines natürlichen Cannabisextrakts getan. Das BfArM räumt damit sowohl eine hinreichende Wirksamkeit als auch Unbedenklichkeit ein, und versucht, durch eine Standardisierung des Wirkstoffgehalts auch das dritte erforderliche Merkmal einer gleichbleibenden Qualität zu erreichen. Doch so eine (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigung, die aufgrund hoher bürokratischer Hürden bisher lediglich zwei (!) mal für jeweils lediglich ein Jahr erteilt wurde, birgt einen Pferdefuß: Krankenkassen – sowohl gesetzliche als private – kommen keinesfalls für die auch hier in schwindelerregender Höhe liegenden Kosten auf, da es sich nicht um eine ärztliche Verordnung handelt – doch nur die wäre durch den Versicherungsschutz erfasst. Die Problematik entspricht daher der selben wie bei Dronabinol. Wundern Sie sich wirklich, weshalb einer der beiden Patienten die Behandlung abgebrochen hat?
Unsere niederländischen Nachbarn lösen diese Problematik deutlich einfacher durch einen staatlich genehmigten und überwachten Anbau von medizinischem Cannabis unter stets gleichbleibenden Anbaubedingungen. Ein sog. Cannabis-Flos ist in gleichbleibend hoher Qualität in den Niederlanden im Verhältnis sehr kostengünstig auf ärztliches Rezept erhältlich, ohne dass die Menschen dort reihenweise der Drogensucht zum Opfer fallen würden.
In Ihrer o.g. Rede verschreiben Sie sich dem Ziel, "den Einstieg junger Menschen in die Sucht zu verhindern".
Dies begrüße ich sehr! Aber doch bitte nicht auf dem Rücken der Schwächsten unserer Gesellschaft: auf dem Rücken derjenigen, die aufgrund einer schweren Erkrankung unter ärztlicher Aufsicht von einer Substanz profitieren, ohne die sie zu einem menschenunwürdigen Dasein voller Schmerz und Elend verdammt sind!
Artikel 2 (2) Grundgesetz garantiert: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" – auch wir Patienten. Ich bitte Sie daher eindringlichst, als eine Politikerin, die einen Schwur zum Wohle des Volkes geleistet hat, Ihre Position zum Thema Cannabis zu Medizinzwecken nochmals sachlich und frei von Vorurteilen, politischen und wirtschaftlichen Ideologien zu überdenken.
In Erwartung einer Stellungnahme und im Namen des Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Markus Einsle
2. Sprecher SCM
Der SCM bezieht zur Rede von Frau Eichhorn/CSU im Bundestag Stellung: Sehr geehrte Frau Eichhorn, ich möchte Ihnen mein Entsetzen über Ihre Rede im Bundestag vom 26.06.2008 zur medizinischen Anwendung...
4
Mai
2008
Datum: Wed, 30 Apr 2008 21:54:19 +000
Betreff: Anfrage an alle im Bundestag vertretenen Parteien
Sehr geehrte Fraktionen des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Parlamentarier,
wie wohl allgemein Konsens bestehen dürfte darüber, dass strafrechtliche Regelungen immer ultima ratio in der Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens sind, stellt sich für mich schon seit längerem die Frage, warum der Cannabiskonsum in unserem Land immer noch unter dem strafrechtlichen Aspekt gehandhabt wird.
Ein Blick in die Niederlande zeigt uns, dass dies offensichtlich nicht erforderlich ist, dass eine strafrechtliche Diskriminierung, Kriminalisierung und Ausgrenzung eines Teils unserer Bürger aufgrund eines doch vergleichsweise harmlosen Konsumverhaltens offensichtlich nicht erforderlich ist, um das Bestehen und den Erhalt einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu garantieren. Im Gegenteil scheint dort die Freiheit des Einzelnen in Bezug auf individuelle Selbstbestimmung beim Gebrauch dieses Genußmittels eher gewährleistet zu sein wie in unserem Land.
Wieso wird dieser Mißstand in einem Land wie Deutschland, dass den Erhalt und Ausbau von Recht und Freiheit in der Gesellschaft als eines seiner Grundziele begreift nicht einmal offen diskutiert, geschweige denn endlich beseitigt?
War nicht vor einiger Zeit von der obersten Spitze der derzeitigen Regierung sogar noch die Aussage gemacht worden ‘wir wollen mehr Freiheit wagen!’ ?
In diesem Sinn wäre ich, zumal schon bald wieder Wahlen sein werden, äußerst interessiert daran von den einzelnen Parteien dazu eine konkrete Stellungsnahme zu erfahren, gerade auch in Bezug zu dem freiheitlich-demokratischen und europäischen Nachbarland Niederlande; nicht zuletzt um in Erfahrung zu bringen, warum in unserem Land weiterhin ein solcher Mißbrauch des Strafrechtes an der Tagesordnung ist.
Für Ihre hoffentlich klare und aufschlußreiche Antwort danke ich im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
(Name bekannt)
1. ANTWORT (LINKE)
Hallo Herr …,
Ich glaube zwar, dass es bei der gegenwärtigen Politik weit schlimmere Angriffe auf den "Erhalt und Ausbau von Recht und Freiheit in der Gesellschaft" gibt, als die Einschränkungen beim Cannabis-Konsum, aber dennoch gebe ich Ihnen grundsätzlich Recht mit Ihrer Forderung. Da wir uns bereits seit Jahren für die Entkriminalisierung von Cannabis eintreten, rennen Sie bei der LINKEN gewissermaßen offenen Türen ein.
Weil Drogensucht kein strafrechtliches, sondern ein soziales und medizinisches Problem ist, fordert die LINKE, den Drogenkonsum zu entkriminalisieren: Wer Drogen zum Eigenkonsum erwirbt oder besitzt, soll nicht länger als Straftäter verfolgt werden, wobei die Höchstgrenze des Eigenkonsums gesetzlich festzulegen ist. Nur so lässt sich der verhängnisvolle Kreislauf von Illegalisierung, Kriminalisierung und Abhängigkeit mit seinen Folgeerscheinungen – vor allem Beschaffungskriminalität und Prostitution – durchbrechen. An die Stelle von Fehlinformationen und Ideologisierung der restriktiven Drogenpolitik müssen Aufklärung, Information und konkrete
Maßnahmen der Prävention und Hilfe treten. Cannabisprodukte sollen legal und an Personen über 16 Jahre frei verkäuflich sein, Abgabestellen sind jedoch zu verpflichten, mit Beipackzetteln über mögliche Risiken zu informieren.
Solange Abhängige von ihrer Sucht nicht befreit sind und erfolgreichere Mittel und Methoden zur Entwöhnung nicht bereit stehen, sollen harte Drogen unter ärztlicher Aufsicht an Süchtige abgegeben werden. Das würde helfen, den Drogenmarkt auszutrocknen und den Drogendealern ihre immensen Profite zu nehmen, die sie in diesem schmutzigen Geschäft erzielen. Eine solche Abgabe rettet Menschenleben, mindert die gesundheitliche und soziale Verelendung der
Betroffenen, reduziert die Beschaffungskriminalität und dämpft den Schwarzmarkt. In verschiedenen Nachbarländern wurden positive Erfahrungen mit der kontrollierten Heroinabgabe gemacht. So ging z.B. in 21 Städten der Schweiz die Zahl der Drogentoten seit 1994 ebenso deutlich zurück wie die Beschaffungskriminalität; darüber hinaus war eine deutliche Verbesserung des Gesundheitszustands der Süchtigen zu beobachten, viele von ihnen fanden auch wieder Arbeit.
Drogensüchtige brauchen mehr Therapieplätze und eine bessere medizinische und soziale Betreuung, die ihnen mit Ausbildungs- und Arbeitsplatzangeboten, Hilfen bei der Wohnungssuche und beim Aufbau unterstützender sozialer Kontakte (z.B. in betreuten Wohnprojekten) neue Perspektiven bietet. Besonders notwendig sind dabei mehr frauenspezifische Angebote, nicht zuletzt für Migrantinnen und Aussiedlerinnen. Drogensüchtige müssen auch besser geschützt werden, z. B. durch die Schaffung einer nationalen Institution, die die Einfuhr und Weiterverarbeitung der Rohstoffe überwacht, ihre Qualität – Reinheitsgehalt und Zusammensetzung – kontrolliert und über Dosierung und Risiken informiert. Und schließlich müssen auch jene als Drogensüchtige wahrgenommen werden, die süchtig nach den offiziell bagatellisierten "Volksdrogen" Alkohol und Tabak sind. Alkohol- und Tabaksucht bringen dem Staat zwar Milliarden Euro an Steuergeldern ein, führen aber zu verheerenden sozialen Folgen und großen menschlichen Tragödien, so zu zahlreichen Toten und Verletzten im Straßenverkehr, zu vielen Straftaten – von der Gewalt in Familien bis zu Raub und Mord. Die Kosten des Alkohol- und Tabakkonsums, allein im medizinischen Bereich, bei der Betreuung, Entwöhnung und Behandlung von Süchtigen, gehen in die Milliarden. Für alle Drogen, auch für Alkohol, Tabak und andere Rauschmittel, wollen wir ein absolutes Werbeverbot. Die bisher übliche Desinformation über Rauschmittel muss durch eine öffentliche Informationskampagne von Fachleuten und eine kontinuierliche Aufklärung besonders in den Schulen überwunden werden.
Pressemitteilung 27.11.2007 – Monika Knoche
Drogenprävention ist erfolgreicher als Dämonisierung. Zur heutigen Pressekonferenz der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, erklärt Monika Knoche, stellvertretende Fraktionsvorsitzende DIE LINKE und drogenpolitische Sprecherin:
Die heute von der Drogenbeauftragten vorgelegten Zahlen bestätigen mich darin, weiter für Entkriminalisierungsstrategien einzutreten. Nur durch "Drug-Checking-Konzepte" und eine Entkriminalisierung von Cannabis kann verhindert werden, dass sich Jugendliche mit kontaminierten Stoffen drastische Gesundheitsschäden zuziehen. Wozu eine repressive Cannabispolitik führen kann, hat das Beispiel von bleiverseuchtem Marihuana im Raum Leipzig erst kürzlich wieder vor Augen geführt.
Der lange und mühsame Weg zu einer umfassenden akzeptierenden Drogenprävention ist noch nicht zu Ende. DIE LINKE fordert einen unideologischen und sachlichen Umgang mit der Realität der Drogenkonsumenten. Eine Dämonisierung und Kriminalisierung von Drogen schlägt bei Jugendlichen nicht an. Dass der Konsum der meisten illegalisierten Drogen heute rückläufig
ist, liegt auch an einer stärker wahrgenommenen Selbstverantwortung unter Jugendlichen. Dies ist der Erfolg zahlreicher Informationskampagnen.
Wir haben die Freigabe von Cannabis auch unter einen anderen Aspekt thematisiert. Siehe
http://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/7729690901_1605219.pdf
Und in unserem bereits in der 14. Legislaturperiode eingebrachten Antrag (siehe Anhang) sind unsere Positionen und Forderungen sehr eindeutig festgeschrieben.
Aber ich sage auch in aller Deutlichkeit: ich glaube bei allem Optimismus kaum, dass bei den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag einen Änderung politisch gewollt geschweige denn möglich ist.
Beste Grüße
Axel Goldmann
2. ANTWORT (GRÜNE)
Sehr geehrter Herr ….,
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hält die Entkriminalisierung des Besitzes von Cannabis für überfällig. Die Fälle von mit Blei verunreinigtem Cannabis im letzten Jahr in Leipzig zeigen, welche Folgen eine ideologisch motivierte Pönalisierung von Cannabis hat. Auch der Umgang mit Cannabis in der Medizin zeigt, welche absurden oftmals menschenfeindlichen Folgen die derzeitige Cannabispolitik hat.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Gesundheitspolitik nicht nur gefordert ist, sich mit den Risiken und Nebenwirkungen des Cannabiskonsums zu beschäftigen – vielmehr muss sie sich verstärkt auch den Nebenwirkungen der derzeitigen Kriminalisierung annehmen. Aus unserer Sicht führt dabei an einer Entkriminalisierung von Cannabis kein Weg vorbei. Welches der hierfür
geeignete Weg ist, muss sicherlich noch abgewogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
C. Ilawa
Info-Service der Bundestagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen
im Deutschen Bundestag
11011 Berlin
ERSTE NACHFRAGE :
Betreff: FW: Anfrage an alle im Bundestag vertretenen Parteien
Sehr geehrte FDP, SPD und CDU/CSU-Fraktion,
vor gut einer Woche habe ich untenstehende Anfrage an alle im Bundestag vertretenen Fraktionen gestellt. Bisher erhielt ich allerdings nur Antwort von der Linksfraktion, dies dafür umgehend am 2. Mai, und drei Tage später von den Grünen. Leider ist bisher noch keine Antwort Ihrer Fraktionen erfolgt.
Da ich es nicht für vorstellbar halte, dass die demokratischen Altparteien in unserem politischen System Anfragen des Bürgers, die Ihnen nicht opportun erscheinen einfach nicht beantworten, muß es einen anderen Grund geben, warum die Antwort von CDU/CSU, SPD und FDP bisher noch aussteht. Schliesslich ist eine offensichtlich unnötige und womöglich gar unzulässige strafrechtliche Diskriminierung von Teilen unserer Bürger nicht im Interesse unseres Staates und seiner Gesellschaft. Von daher darf erwartet werden, dass sich die Vertreter des Volkes mit dem Sachverhalt auseinandersetzen und dazu auch öffentlich Stellung beziehen. Es ist nach wie vor auch die Stellungsnahme in Bezug zum Beispiel der Niederlande, die den Cannabiskonsum der Bürger ohne strafrechtliche Sanktion zu regeln versteht und trotzdem, ja gerade dadurch offensichtlich mehr noch als bei uns Prinzipien der Freiheitlichkeit und Rechtsstaatlichkeit zum Ausdruck verhilft, was von höchster Relevanz für die Betrachtung sein dürfte. Darüber lohnt es sich doch nachzudenken, oder?
Schliesslich ist es doch auch das erklärte Streben unserer Politik, diese Prinzipien gewahrt und verwirklicht zu sehen, so dass manchmal eben auch etwas von unseren Nachbarn in diesem Sinne lehr- und hilfreich sein kann, wenn wir selbst der Verwirklichung dieser Prinzipien durch unsere Gesetze in geringerem Maß Rechnung tragen sollten.
Zumindest scheinen diejenigen demokratisch legitimierten Fraktionen, die mir bisher geantwortet haben selbst den gegenwärtigen Zustand der wohl schon willkürlich zu nennenden Kriminalisierung von Cannabiskonsum für unhaltbar anzusehen.
Da dennoch bisher diesbezüglich in unserer Gesetzgebung aber nichts geschehen ist, wäre es wirklich von äußerstem Interesse, die Standpunkte der demokratischen Altparteien unseres Landes dargelegt zu bekommen um hieraus ein Verständnis und ggf. eine Lösung für die hier weiterhin rechtlich fragwürdige Situation in unserem Land zu finden. Schliesslich will man als Bürger wissen: "Warum?" und "Wer ist dafür verantwortlich!"
In der Hoffnung, dass Ihre Antworten umfassend und sachlich fundiert erfolgen werden und gerade vielleicht deshalb noch etwas länger gedauert haben verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
……….
1. ANTWORT (SPD):
Von: Beate Wagner Nothelle <nothelle [at] spdfraktion [dot] de>
Organisation: SPD-Bundestagsfraktion
Datum: Fri, 09 May 2008 11:45:47 +0200
An: …
Betreff: Strafbarkeit Cannabis
Sehr geehrter Herr …,
in der SPD-Bundestagsfraktion gibt es zur Zeit keine Initativen, die die Abschaffung der Strafrechtsvorschrifen hinsichtlich des Besitzes von Cannabis zum Ziel haben.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Wagner-Nothelle
2. ANTWORT (SPD):
Von: Beate Wagner Nothelle <nothelle [at] spdfraktion [dot] de>
Organisation: SPD-Bundestagsfraktion
Datum: Tue, 13 May 2008 14:49:48 +0200
An:…
Betreff: Re: Strafbarkeit Cannabis
Sehr geehrter Herr…,
wenn Sie die Meinung meiner Partei einholen wollen, dann bitte ich Sie, unsere Parteizentrale anzuschreiben. Ich kann Ihnen nur aus Sicht der Fraktion antworten. Die unterschiedlichen Aufgaben von Partei/Fraktion sind Ihnen sicherlich bekannt. Und in dieser Legislaturperiode ist das Thema aus den bereits geschilderten Gründen nicht auf der politischen Tagesordnung unserer Fraktion. Als Referentin kann ich Ihnen daher auch nicht die Position d e r Fraktion mitteilen, denn dies kann ich nur, wenn es dazu einen entsprechenden Fraktionsbeschluss geben würde.
Mit freundlichen grüßen
Beate Wagner-Nothelle
ZWEITE NACHFRAGE:
Datum: Mon, 26 May 2008 07:32:58 +0000
An: ,
Betreff: FW: AW: Anfrage an alle im Bundestag vertretenen Parteien
Sehr geehrte FDP-Fraktion,
leider sind Sie die einzige im Bundestag vertretene Fraktion, die bis heute auf meine Anfrage zu keiner Antwort in der Lage war. Zwar hatten Sie in Ihrer Antwort vom 8. Mai zum Ausdruck gebracht, dies von kompetenter Stelle her erfolgen zu lassen, doch leider ist diesbezüglich bisher nichts geschehen.
Es ist schwer vorstellbar, dass der im Parlament vertretene politische Liberalismus in unserem Land dazu keine Meinung hat, noch schwerer wäre es allerdings vorstellbar, dass die Vertreter dieses Liberalismus der Auffassung sind, Fragen, die der Bürger an sie stellt zu ignorieren, bzw. auszusitzen, da man dort die konkrete Positionierung zum Thema scheut.
Was also ist der Grund für Ihr Schweigen? Ist es die Angst, durch konkrete Aussagen in der politischen Auseinandersetzung eventuell Optionen zu gefährden oder ein technisches Problem bei der Anwendung des sogenannten neuen Mediums Internet (e-mail)?
Natürlich steht es Ihnen letztlich frei, sich von der Wahrnehmung politischer Verantwortung durch klare Stellungsnahme zu gesellschaftlichen Problemen in Form einer konkreten Antwort auf eine konkrete Frage eines einfachen Bürgers zu distanzieren, dennoch dürfte das nicht den berechtigten Erwartungen des Bürgers an eine demokratische Partei in einer parlamentarischen Demokratie gerecht werden, wenngleich es dennoch eine gewisse Transparenz bezüglich der Haltung dieser Partei zu kritischen Fragen des Bürgers schafft.
Natürlich verstehe ich die Problematik, die eine Partei, die Liberalismus, Freiheit und Bürgerrechte zu vertreten vorgibt, aber gleichzeitig mit einer Koalition mit der CDU liebäugelt, erfasst, wenn sie dazu befragt wird, warum das Problem des Cannabiskonsums im freiheitlich-demokratischen Nachbarland schon seit Jahrzehnten ohne Strafrecht eine Regelung gefunden hat, während gleichzeitig im eigenen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat der Bürger immer noch für ein vergleichsweise harmloses Konsumverhalten kriminalisiert und als Straftäter verfolgt wird. Doch gerade hier zeigt sich, ob politische Themen in dieser Partei machtpolitischem Opportunismus untergeordnet werden oder eine demokratische Meinungsbildung erfolgt, die man selbstbewusst kommunizieren kann.
Von daher bitte ich Sie also nochmals um die Freundlichkeit, sich der auch an Sie gerichteten einfachen Frage eines einfachen Bürgers anzunehmen und hierzu eine konkrete Position zu äußern.
In diesem Sinn verbleibe ich auch weiterhin
hochachtungsvoll
………………………
1. ANTWORT (CDU/CSU):
Sehr geehrter Herr…
vielen Dank f ür Ihre Email zur Legalisierung von Cannabis an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Deutschland- und europaweit ist Cannabis die am weitesten verbreitete Droge, deren Konsum in den vergangenen 10 bis 15 Jahren stark zugenommen hat. Fast jeder dritte Konsument nimmt Cannabis heutzutage täglich, die Zahl der Behandlungszugänge hat sich zwischen 1992 (2.600) und 2002 (14.700) mehr als verfünffacht. Cannabis ist demnach keine "Spaßdroge", wie von vielen jungen Menschen fälschlicherweise angenommen wird. Cannabis dient als Einstiegdroge. Jugendliche, die Cannabis rauchen, haben ein sechsfach höheres Risiko, später härtere Drogen zu konsumieren, als Jugendliche, die kein Cannabis nehmen.
Bei jüngeren Cannabiskonsumenten wurden in wissenschaftlichen StudienEntwicklungsstörungen festgestellt, psychischeStörungen und körperliche Erkrankungen. Selbst in geringen Dosen kann der Konsum von Cannabis zu schwerwiegenden Angststörungen und in weiterer Folge zu Realitätsverlust, Entpersonalisierung und Schwindel führen. Obwohl bestimmte Inhaltsstoffe der Cannabispflanze eine positive Wirkung bei Erkrankungen haben, ist Cannabis wegen seines berauschenden Inhaltsstoffes Tetrahydrocannabinol (THC) in Deutschland verboten. Wenn es Forschern gelingen sollte, das THC aus der Pflanze herauszuzüchten, könnte eine medizinische Verwendung der Substanz beantragt werden. Dies kann jedoch wie bei allen Arzneimitteln nur
auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erfolgen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die entsprechenden Wirkstoff e in die Anlage III des BtMG (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) auf-genommen werden. Nach dem Arzneimittelgesetz müssen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Medikaments nachgewiesen sein. Dies ist bei ungeprüften Cannabis-Zubereitungen aber nicht der Fall. Der genaue Wirkstoffgehalt sowie Art und Umfang schädlicher Beimengungen ist nicht geklärt.
Cannabis-Produkte zur medizinischen Anwendung müssen das für Medikamente übliche Zulassungsverfahren durchlaufen. Über eine Zulassung entscheidet nach fachlichen Kriterien das unabhängige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), nicht die jeweilige politische Mehrheit. Die Arzneimittelsicherheit darf auch weiterhin keiner politischen Einflussnahme unterliegen. Ich halte dies im Sinne der Patienten, die auf eine Linderung
ihrer Leiden hoff en, für den einzig richtigen Weg. Eine Selbstbehandlung mit Cannabis-Produkten, die nicht nach dem AMG freigegeben sind, fällt meiner Meinung nach zu Recht weiter unter das BtMG und ist damit strafbar. Die gesetzlichen Möglichkeiten zur medizinischen Verwendung von Cannabis sind von der Forderung nach einer grundsätzlichen Legalisierung des Besitzes von Cannabis oder ähnlichen Drogen zu trennen. Die Union hält konsequent am Ziel eines suchtfreien Lebens fest. Wir sind gegen Verharmlosung, Liberalisierung und Legalisierung illegaler Drogen, weil der erleichterte Zugang zu Drogen erst recht zum Konsum verleitet. Forderungen nach Drogenfreigabe sind daher keine verantwortliche Alternative zur Suchthilfe. Dies hätte fatale Auswirkungen vor allem auf Kinder und Jugendliche, denn der Gruppendruck für Drogenkonsum würde erhöht und somit die Schwächsten am stärksten gefährdet.
Die Bekämpfung von Drogen darf sich aber nicht nur auf die illegalen und sogenannten harten Drogen reduzieren. Eine zunehmende drogenpolitische Herausforderung ist der Kampf gegen die legalen Drogen Alkohol, Tabak und Medikamente. Diese werden nach wie vor von zu vielen Menschen in zu großem Umfang konsumiert. So gelten 1,6 Millionen Menschen in Deutschland als alkoholabhängig, zwischen 1,4 und 1,9 Millionen Menschen sind abhängig von
Medikamenten und 33% der Erwachsenen rauchen. Die Drogenprävention muss, gerade bei jungen Menschen, ausgebaut werden, da sie im besten Falle Drogenkonsum gar nicht erst auf kommen lässt und das drogenfreie Leben als Zielsetzung hat.
Lassen Sie mich abschließend nochmals betonen: Grundsätzlich ist gegen eine Verwendung von Cannabis-Produkten zur medizinischen Anwendung nichts einzuwenden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verwendung nach den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Knaack-Helling
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
– Bürgerinformation -mailto:
karin [dot] knaack [at] cducsu [dot] de
1. ANTWORT FDP:
Sehr geehrter Herr…,
vielen Dank für Ihre Email und Ihre Fragen zu rechtlichen Aspekten des Cannabiskonsums.
In Deutschland gibt es immer wieder Diskussionen um die Legalisierung von Cannabis. Die in der Öffentlichkeit oft geäußerte völlige Unbedenklichkeit des Hanfkonsums entspricht jedoch nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen. Experten warnen insbesondere, dass Cannabis immer stärker und immer giftiger wird und nicht mehr vergleichbar ist mit der Substanz der so genannten Hippie-Droge der 70er Jahre. Der THC Gehalt ist im Laufe der Jahre stetig gestiegen. Beispielsweise weisen Experten auf die Gefahr von schizophrenen Psychosen hin. Der Konsum von Cannabisprodukten ist eng mit dem Jugend- bzw. jungen Erwachsenenalter verknüpft. Untersuchungen zeigen, dass fast jeder zweite in der Altersgruppe der 18- bis 20jährigen Erfahrungen mit Hanf hat. Wenn auch der Großteil der Jugendlichen nur selten Cannabis raucht oder der Konsum später beendet wird, wächst die Zahl derjenigen, die exzessiv konsumieren. Gerade für Kinder- und Jugendliche ist die Gefahr von lebenslangen gesundheitlichen Schäden hoch. Nach aktuellem Forschungsstand kann davon ausgegangen werden, dass etwa 10 bis 15 % aller Konsumenten und Konsumentinnen nach internationalen Diagnosestandards einen abhängigen Cannabiskonsum aufweisen. Cannabiskonsumenten rauchen zudem häufiger Zigaretten und haben eine durchschnittlich größere Affinität zum exzessiven Alkoholkonsum. Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird eine Legalisierung der so genannten weichen Drogen abgelehnt.
Eine prinzipielle Aufhebung des Verbotes würde zudem die Abgrenzung vom Anbau für den Eigengebrauch zu dem kommerziellen, illegalen Anbau schwierig bis unmöglich machen. Zudem ist es juristisch und gesellschaftspolitisch problematisch den Anbau eines illegalen Produkts generell legalisieren zu wollen.
Allerdings hält die FDP den Weg, den Gelegenheitskonsumenten zu entkriminalisieren, für richtig. Es gilt angemessen und verhältnismäßig auf die Tatsache zu reagieren, dass das gelegentliche Rauchen eines Joints ein gesellschaftliches Phänomen ist, das nicht repressiv und mit aller Staatsmacht angegangen werden muss. Hier muss nach praktikablen Lösungen gesucht werden, die auch die Behörden und Gerichte so gering wie möglich belasten.
Die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Gefahren, die entstehen, sobald aus dem gelegentlichen Konsum jedoch ein Dauerkonsum wird und die Konsumenten keine Erwachsenen sondern Kinder sind, verlangen eine Intensivierung der Aufklärungsarbeit. Vor allem in Zeiten, in denen der Cannabiskonsum gerade bei Kindern und Jugendlichen besorgniserregend ansteigt. Daher setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion dafür ein, dass zudem bereits bestehende Präventionsmaßnahmen beispielsweise der BzgA und weitere effektive suchtspezifische Hilfsangebote und zielgruppenspezifische Präventionsansätze ausgebaut werden.
Eine liberale Sucht- und Drogenpolitik setzt stärker auf Prävention als auf Repression. Das gilt auch für Cannabis.
Ich hoffe ich konnte Ihnen die Haltung der FDP-Bundestagsfraktion erläutern,
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Detlef Parr, MdB
Datum: Wed, 30 Apr 2008 21:54:19 +000 Betreff: Anfrage an alle im Bundestag vertretenen Parteien Sehr geehrte Fraktionen des Deutschen Bundestages, sehr geehrte Parlamentarier, wie wohl allgemein Konsens bestehen dürfte...