21
Nov
2010

Kleine Anfrage zur medizinischen Verwendung von Cannabis durch Die Linke im Deutschen Bundestag


 

Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag hat eine kleine
Anfrage " von Cannabis-Medikamenten zur
von schweren Erkrankungen" (Bundestagsdrucksache 17/3554) an
die gestellt, die am 18. November 2010 auf die
Fragen geantwortet hat. Hier einige Auszüge.

"Frage Nr. 4:
Für welche und für welche Indikationsgebiete
außerhalb der Behandlung der Spastik bei Multipler Sklerose
wurden bisher Zulassungsanträge beim gestellt?

Antwort:
Gegenwärtig ist beim BfArM ein Zulassungsantrag der Fa.
Bionorica für ein dronabinolhaltiges Arzneimittel anhängig. Nach
Angaben des Antragstellers wird eine Zulassung für die
Indikationen Gewichtsverlust, und Erbrechen bei ,
Krebserkrankungen und Krebschemotherapie angestrebt.

(…)

Frage Nr. 7:
Wie viele Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Abs. 2 zur
medizinischen von Cannabis in Deutschland wurden
bisher beim BfArM beantragt? Wie vielen Anträgen wurde
stattgegeben, wie viele Anträge wurden abgelehnt und wie viele
Anträge wurden noch nicht beschieden (bitte jeweils für die
Anwendung im Rahmen von Eigenanbau, von importierten
Medizinal-Hanfblüten sowie sonstigen Anwendungen sowie den
jeweiligen Indikationen einzeln auflisten)?

Antwort:
Seit dem Urteil des BVerwG vom 19. Mai 2005 haben 156 Patientinnen und Patienten beim BfArM Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich
 begleiteten und betreuten Selbsttherapie gestellt.

 

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10
Nov
2010

Sicherheitsbedenken und akute Versorgungs-Unzuverlässigkeiten

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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat in jüngster Zeit mehrere Patienten-Anträge auf Eigen(bedarfs)anbau von Cannabis abgelehnt. Einem Aktenvermerk in der Sache Michael Fischer zufolge kann davon ausgegangen werden, dass das Deutsche Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als direkter Weisungsgeber diese Ablehnungen zu verantworten hat. Auch die Drogenbeauftragte der , Mechthild Dyckmans, , warnt bekanntlich vehement vor jeglichem Eigen(bedarfs)anbau, ohne aber dabei schwer bedürftige Schmerzpatienten von zu schützenden Jugendlichen zu unterscheiden.

Es herrscht Gewissheit darüber, dass die Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP nicht nur mit narzisstischer Ignoranz und beflissenem Pharma-Lobbying protzen, sondern auch mit offen zur Schau getragener Arroganz gegenüber schwerstkranken Mitbürgern… – welchen sie die sichere Selbstversorgung mit Cannabis mit unsäglichen Hinhalte-Schikanen vereiteln, verlängern, verteuern, oder gar unmöglich machen.

Während Frau Dyckmans – etwa unter Abgeordnetenwatch ( http://www.abgeordnetenwatch.de/mechthild_dyckmans-575-37544.html#questions) - ihre negative Haltung in erster Linie damit begründet, dass im "Heim-Anbau" keine Standardisierung gemäß Arzneimittel-Zulassungsrecht möglich sei, (hier werden mögliche Nebenwirkungen als "gesundheitliche Gefahren" hingestellt), argumentiert das BfArM/BMG auch mit Zweifeln an der Sicherung des Krautes gegen unbefugte Wegnahme:

Auszug aus einer -Ablehnung:

Dieser Art des beantragten Betäubungsmittelverkehrs (Anbau in einer Privatwohnung zu medizinischen Zwecken) stehen im konkreten Einzelfall zwingende Versagungsgründe des § 5 Absatz 1 BtMG entgegen, die auch mittels Nebenbestimmungen nach § 9 Absatz 2 BtMG nicht überwunden werden können.

a.) Nach § 5 Absatz 1 Nummern 4 und 5 BtMG ist die Erlaubnis nach § 3 BtMG zu versagen, wenn die Sicherheit oder Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs nicht gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn geeignete Räume, Einrichtungen und Sicherungen für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr nicht vorhanden sind (§ 5 Absatz 1 Nummer 4 BtMG).

 

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31
Aug
2010

ABGELEHNT!

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Bundesinstitut für und Medizinprodukte
lehnt Antrag auf Eigenanbau von für medizinische
Zwecke ab

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (),
das der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums untersteht,
hat einem Multiple-Sklerose-Patienten untersagt, Cannabis selbst
anzubauen. Der Bescheid vom 10. August wurde vor allem
begründet mit Sicherheitsbedenken beim Anbau in der Wohnung,
einer erhöhten Gefahr für Missbrauch, der Verwendung einer nicht
standardisierten Substanz und der Schädigung des internationalen
Ansehens Deutschlands
. Zudem argumentiert das BfArM, dass der
Antragsteller Zugang zu Cannabis aus der Apotheke habe. Michael
Fischer aus ist seit vielen Jahren auf Cannabis
angewiesen und wurde im Jahr 2003 in einem strafrechtlichen
Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
unter dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstands
freigesprochen.

Er besitzt bereits eine Ausnahmegenehmigung vom BfArM zur
Verwendung von Cannabis aus der Apotheke, der aus den
Niederlanden importiert wurde. Angesichts des erheblichen Bedarfs
an Cannabis würde Cannabis aus der Apotheke allerdings etwa
1500 EUR kosten. Daher kommt für Herrn Fischer nur der
Eigenanbau in Frage. Sein Antrag wurde vom BfArM jahrelang nicht
bearbeitet, obwohl das in einem Urteil
vom 19. Mai 2005 darauf hingewiesen hatte, dass bei einer
Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von
Cannabis am ehesten eine Erlaubnis zum Eigenanbau in Frage
komme. In dem Gerichtsurteil heißt es: "Der Verweis auf ein
Arzneimittel, das weder ohne weiteres verfügbar noch für den
normalen Bürger erschwinglich ist, stellt aber keine Alternative dar,
die das öffentliche Interesse am Einsatz von Cannabis zur
Krankheitsbekämpfung entfalten lässt."

Erst eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln führte
nun dazu, dass das BfArM eine Entscheidung getroffen hat. Diese
Entscheidung geschah offenbar aufgrund einer Weisung aus dem
Bundesgesundheitsministerium, da aus Aktennotizen in den
Unterlagen von Herrn Fischer beim BfArM hervorgeht, dass "die
Erteilung einer Erlaubnis zum Cannabis-Eigenanbau therapeutisch
begründet und auf Grund seiner prekären Situation ohne
Alternative" sei. Nun müsse das Bundesgesundheitsministerium
entscheiden,
heißt es in den Aktenvermerken.  

Quelle: -Mitteilungen Aug. 2010

 

                

Anmerkung: Unbeschadet durch die Ermöglichung von Cannabiseigenanbau-Genehmigungen zu medizinischen Zwecken für Patienten bleibt das Ansehen von  , Spanien und 14 Bundesstaaten der USA

 

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27
Aug
2010

Über das regierungsamtliche Cannabis-Märchen


Etwa Mitte August 2010:

Einige deutsche Zeitungen – darunter die Süddeutsche – verkünden die vermeintlich überraschende Nachricht der Koalition, werde als Medikament zugelassen.

http://www.sueddeutsche.de/politik/cannabis-medikamente-drogen-auf-rezept-1.988986

Indes suggerierten diese Presse-Artikel den interessierten Lesern die humane Botschaft, dies sei ein bedeutender Fortschritt in der Behandlung von Schwerstkranken.

Ein Meilenstein in der deutschen Gesundheitspolitik schien passiert, endlich sollen Patienten den Wirkstoff zugebilligt bekommen, der ihnen nachweislich hilft, ihr immenses Leid besser zu ertragen.

Den gleichen Wirkstoff nämlich, dem beinahe ein Jahrhundert lang die Absprache jeglicher medizinischer Wirksamkeit sowie die diffamierende Reduzierung zur bloßen Rauschdroge zum Verhängnis wurde.

Also endlich eine positive Nachricht zur ansonsten so sehr schwächelnden Gesundheitspolitik…?

Mitnichten, denn bereits im August 2007 war u.a. im STERN zu lesen, dass es nun möglich sei, Cannabis aus der Apotheke zu beziehen. Einer an erkrankten Frau aus Baden-Württemberg sei eine entsprechende Genehmigung vom Bundesinstitut für und Medizinprodukte () erteilt worden. Die Patientin erhalte einen aus Cannabis erzeugten Extrakt.

http://www.stern.de/gesundheit/gesundheitsnews/multiple-sklerose-patientin-cannabis-aus-der-apotheke-595792.html

Inzwischen aber dürfte allen intensiv mit dem Sachthema befassten Personen klar sein, dass diese vermeintliche "Ringeltäubchen-Nachricht" aus FDP/CDU/-Regierungskreisen nichts weiter ist als eine bleierne Ente.

Ein Etikettenschwindel.

Manche selbst von schwerer Krankheit , die sich weiterhin illegal und von Strafverfolgung bedroht mit pflanzlichen Cannabis-Varietäten behandeln müssen, sprechen sogar von "schön geredeten Lügen".

Westerwelle (FDP) interessiert das Wahlvieh nicht.Von "Stimmenfang auf Kosten von Todkranken" und von "Hintertür-Öffnung mit Hofknicks für den Einstieg der pharmazeutischen-Industrie in ein lukratives Geschäft" zu Lasten des Steuerzahlers, und auf Kosten von Menschenleben …

Ironie der Geschichte: Erst zwei Jahre zuvor – angesichts einer drohenden Kostenexplosion – hatte der Sprecher der GKV anlässlich der Experten-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags im Oktober 2008 noch gewarnt, als er ein rabenschwarzes Szenario drohender Milliarden-Kosten für die Kassen entwarf, "weil künftig jede Person mit einfachen Kopfschmerzen zu Cannabis greifen werde…" Woraufhin gegen die Empfehlung der 14 übrigen anwesenden Experten der Antrag auf eine Zulassung von Cannabis als Arzneimittel durch den Gesundheitsausschuss abgelehnt wurde.

"Nunmehr also möge der Bundestag beschließen – so die Empfehlung der Koalition – dass einem Teil der in Deutschland an Multipler Sklerose erkrankten Menschen – nämlich denjenigen, denen das Mittel nach Erprobung tatsächlich hilft – SATIVEX zuteil werde."

Gemeint ist ein Fertigarzneimittel aus dem Hause GW-Pharmaceuticals, das aufwändig und per patentiertem Geheimverfahren aus Hanf gewonnen wird und das im direkten Vergleich mit dem pflanzlichen Naturprodukt Cannabis Sativa nicht gerade als billig zu bezeichnen ist.

Die einzige Indikation des Präparats dürfte den profitierenden Patientenkreis drastisch einengen – sie lautet nämlich "Spastik" bei Multipler Sklerose. Ähnlich gelagert ist die Situation mit dem synthetisch hergestellten Dronabinol.

 

Womit aber soll den unzähligen an Krebs, HIV, Tourette, ALS, Hepatitis, Morbus Crohn, Morbus Bechterew, Alzheimer, chronischen Schmerz-Syndromen u.ä. erkrankten Menschen geholfen werden, die weltweit lebendiges Zeugnis davon ablegen, dass sie von natürlichem Cannabis aus Eigen- oder (staatlichem) Fremdanbau gesundheitlich gut – jedenfalls besser profitieren als von herkömmlichen, synthetischen Varianten?

Kriminalisierung von Schwerstkranken

 

Mit Nichts!

 

Das bedeutet eine fortwährende willkürliche Kriminalisierung und weiterhin drohende Strafverfolgung inklusive Führerscheinentzug.

 

Nichts außer der Einsicht auf Betroffenen-Seite, dass man gewisse Presseberichte gar nicht erst zu lesen braucht, um schon vorher enttäuscht festzustellen, dass auch diese Regierung insgesamt nicht wirklich besser ist als ihr in Cannabis-Gesundheitsbelangen bereits heftig lädierter Untätigkeits-Ruf.

 

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin hat vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklung eine Stellungnahme abgegeben, auf die das Selbsthilfenetzwerk an dieser Stelle aufmerksam machen möchte. Aufgegriffen wird darin auch die aktuelle Ablehnung eines Antrags auf Eigenanbau durch einen an MS schwer erkrankten Patienten aus Mannheim.

IACM-Logo

International Association for Cannabinoid Medicines (IACM)

Am Mildenweg 6

59602 Ruethen

Tel.: +49 (0)2952-9708572

Fax: +49 (0)2952-902651

Email: info [at] cannabis-med [dot] org

 

 

Stellungnahme der ACM zum Referentenentwurf einer 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittel-rechtlicher Vorschriften (25. BtMÄndV)

 

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18
Aug
2010

Polizisten gegen Patienten auf der Hanfparade


, 07.08.2010, HANFPARADE:

Eine kleine Gruppe entschlossen wirkender Ordnungshüter versucht beflissen, gegen einen kiffenden Demo-Teilnehmer vorzugehen – was an sich nichts Außergewöhnliches ist. Cannabis-Konsum an sich ist zwar nicht verboten, aber wer konsumiert muss auch Cannabis besitzen und dies ist „verboten“ (oder zumindest nicht explizit erlaubt) und stellt einen Straftatbestand dar.

 

Die Staatsgewalt muss daher eingreifen, um die möglichen Besitzverhältnisse am Konsumgut festzustellen und bedient sich dafür in aller Regel einer Personalien-Überprüfung und ggf. vorübergehenden des auffälligen Konsumenten – auch wenn inzwischen immer mehr Beamte zur Überzeugung gelangen, dass gegen Falschparker vorzugehen eindeutig sinnvoller ist als harmlose Kiffer zu verfolgen.

Besonders erwähnenswert am genannten Vorfall jedoch ist, dass es sich bei dem zu überprüfenden Konsumenten um den am Tourette-Syndrom erkrankten S. handelt, der in der Cannabis-Aufklärungs- und Aktivistenszene als "Dr. " bekannt ist.)

 

Lars verfügt seit etwa Ende 2009 über eine sog. „ zur medizinischen Verwendung von Cannabis nach § 3 Abs. 2 BtMG“ und gehört daher zu dem kleinen überschaubaren Patientenkreis von nur rund 40 Personen, die in Deutschland behördlich genehmigtes Cannabis zur Linderung ihrer Krankheit einsetzen dürfen. Überall. Natürlich auch auf einer Demonstration für die von Cannabis, auf der sich die Teilnehmer u.a. für die existenziellen Interessen von cannabisbedürftigen Kranken einsetzen.

Natürlich konnten die martialisch wirkenden Gesetzeshüter in Grün nicht von vornherein wissen, dass Lars S. ein „Genehmigter“ ist. Insofern sei die Frage gestattet, ob der massive Einsatz mehrerer Beamter zur Überprüfung einer einzelnen Person inmitten einer Demonstration eher dem Aspekt des Selbstschutzes oder einer etwaigen – vom brennenden Joint ausgehenden Gefahr – geschuldet sei.

 

 

Peinlich war der Einsatz dennoch. Geradezu beschämend und unverständlich. Und nicht zu vergessen: im Sinne des Steuerzahlers empörend unverhältnismäßig, berücksichtigt man das gnadenlose, erst kurz zurückliegende Debakel auf der Love-Parade in Duisburg…

 

Man stelle sich vor, fünf Schutzpolizisten würden aus einer mehrere hundert Personen zählenden Gruppe von Fußballfans auf dem Weg zum Stadion einen einzelnen Fan heraus greifen und dessen Personalien überprüfen, bloß weil dieser mehrfach an einer Bierdose genippt hat…

Dieses Video der Hanfparade zeigt die Aufregung der Polizeibeamten wegen einer Damiana-Zigarette (das Kraut gibt’s in jedem Kräuterladen legal zu kaufen): http://de.wikipedia.org/wiki/Damiana

 

 

Es muss endlich Schluss sein mit diesem baren Unsinn, mit diesem unverhältnismäßigen Sicherheitswahn! Kiffer sind in aller Regel harmlos. Es geht keine Gefahr von ihnen aus; selbst wenn sie der bestehenden Gesetzeslage zum Trotz ihr Spaß- oder Sportzigarettchen in aller Öffentlichkeit und unter freiem Himmel rauchen. Noch sehr viel harmloser sind aber Patienten, die an einer schweren Erkrankung leiden und (zumindest moralisch) das Recht haben, sich in jeder Situation ihres Medikamentes zu bedienen.

 

Anzumerken ist immerhin, dass sich besagte Polizisten nach kurzer Sichtung der Genehmigungspapiere ohne weitere Beanstandung still und zügig vom Ort des Geschehens entfernt haben. Sicher dürfte allerdings sein, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein einziger der involvierten Polizisten jemals eine solche Genehmigungs-Urkunde gesehen hat und sich dennoch nachhaltig vom Urkundenstempel mit Bundesadler hat überzeugen lassen.

Leider ist nicht übermittelt, ob der Gruppen-Einsatzleiter sich der guten Ordnung halber bei Lars S. für die aufdringliche Unannehmlichkeit entschuldigt hat…

 

A. J.

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