16
Aug
2010

Cannabis-Medizin

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Hier eine Auswahl unserer Meinung nach wichtiger Informationen und Links.

Falls Sie weitere Informationen und Links für uns haben, bitte per Kommentar hinzufügen oder nehmen Sie Kontakt auf.

 Hier geht es zu den ‘Arbeitskreis Cannabis als Medizin’(ACM)-Mitteilungen, mit umfangreichen Suchfunktionen

Hier die internationalen Neuigkeiten (IACM), ebenfalls mit umfangreichen Suchfunktionen

Overview Clinical Studies and Case Reports
 

 

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14
Aug
2010

Kaum Vorbehalte gegen die medizinische Verwendung von Cannabis in der deutschen Bevölkerung


Nach einer Meldung der dpa (Deutsche Presseagentur) ist die
Unterstützung für die medizinische Verwendung von Cannabis in
allen gesellschaftlichen Schichten und Gruppen groß. Zwei Drittel
der Befragten unterstützen zudem die Kostenübernahme des
Medikaments Dronabinol (THC) durch die Krankenkassen. In der
Meldung unter dem Titel "Umfrage: Kaum Vorbehalte gegen
" heißt es:

"Die Verwendung von Cannabis zur Behandlung Schwerkranker
findet in einer Umfrage zufolge breite Zustimmung. Bei
einer Emnid-Befragung im Auftrag der
Cannabis als (ACM) waren mehr als 75 Prozent der
angerufenen Bürger dafür, Cannabis-Produkte zur Therapie
chronischer Schmerzen oder zur Linderung der Spastiken bei
Multipler Sklerose zuzulassen. Das teilte der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft, , am Freitag in Rüthen
(Kreis Soest) mit. Die Zustimmung gehe quer durch die
Bevölkerung, sagte Grotenhermen. Am größten sei sie in
gebildeten Schichten, bei Männern und bei Anhängern der
kleineren Parteien FDP, Grüne und Linkspartei. Auffällig ist die mit
55 Prozent vergleichsweise geringe Akzeptanz von Cannabis-
Medizin bei Schülern. Das Ergebnis der Befragung von 1001
Bürgern hat wenig mit dem eigenen Cannabis-Konsum der
Befragten zu tun. Der Großteil der Interviewten gab an, selber nie
Cannabis geraucht zu haben. Dennoch sprachen sich auch aus
dieser Gruppe 73 Prozent für die medizinische Nutzung aus. Die
ACM hatte auch fragen lassen, wie die Bundesbürger zur
Übernahme der Kosten für eine Cannabis-Behandlung stehen.
Auch hier sprachen sich rund zwei Drittel (65 Prozent) für eine
Kostenübernahme durch die Krankenkassen aus. Nach Auskunft
der ACM helfen Cannabis-Produkte unter anderem bei Multipler
Sklerose und chronischen Schmerzen Krebskranker. Bisher
müssten Betroffene häufig langwierig mit Behörden, Ärzten und
Kassen um die Nutzung von Cannabis-Medizin und die Übernahme
der Kosten kämpfen. In der Bundesrepublik dürfen laut
Grotenhermen nur 40 Patienten Cannabis aus der Apotheke
beziehen. In anderen Ländern wie beispielsweise und
Spanien seien verschiedene Cannabis- Medikamente zugelassen.
‘Außerdem werden , die sich selber mit Cannabis versorgen,
in diesen Ländern strafrechtlich nicht verfolgt’, sagte
Grotenhermen."

Weitere Informationen zur Umfrage:
Die Befürwortung der medizinischen Verwendung von Cannabis ist
am höchsten in gebildeten Schichten, bei Männern und bei
Anhängern der kleineren Parteien FDP, Grüne und Linkspartei,
liegt jedoch auch bei Befragten mit mittlerem Bildungsabschluss
und bei Anhängern von CDU oder CSU noch über 75 Prozent.
Sind Sie der Meinung, dass auch in Deutschland die Möglichkeit
bestehen sollte, dass wie in diversen anderen Ländern Patienten
Cannabis gegen ihre Symptome einsetzen dürfen, oder sind Sie
dagegen? Nach dieser Frage sprechen sich 76 Prozent der
Deutschen dafür aus, eine Behandlung von Schwerkranken mit
natürlichen Cannabisprodukten zuzulassen, während 18 Prozent
dies verbieten wollen und 6 Prozent unentschieden sind oder keine
Angabe machten. Die Frage wird in Ost und West und unabhängig
vom Einkommen ähnlich bewertet. Die Zustimmung ist bei den
Männern mit 82 Prozent größer als bei den Frauen mit 70 Prozent
und am höchstens in der Altersklasse der 50- bis 59-Jährigen.
Bezogen auf den Bildungsgrad, sprechen sich Befragte mit Abitur
oder abgeschlossenem Studium besonders stark für die
Verwendung von Cannabis bei Schwerkranken aus, nämlich zu 85
Prozent. Parteipolitisch wird die Forderung nach einem legalen
Zugang zu Cannabis für Kranke am stärksten von Anhängern der
Grünen mit 90 Prozent, der FDP und der Linken mit jeweils 85
Prozent und der mit 83 Prozent unterstützt. Anhänger der
Unionsparteien sprachen sich zu 77 Prozent und Nichtwähler zu 72
Prozent für die Möglichkeit der Behandlung von Schwerkranken mit
natürlichen Cannabisprodukten aus.
Bei der zweiten Frage sprachen sich 65 Prozent der Deutschen
dafür aus, dass die Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung
mit Cannabisprodukten erstatten. 27 Prozent  waren dagegen, 2
Prozent dafür, wenn die Medikamente wirken, und 6 Prozent
machten keine Angaben. Die Befragten waren darüber informiert
worden, dass der Cannabiswirkstoff Dronabinol in Deutschland von
Ärzten verschrieben werden darf, dass die Krankenkassen jedoch
nicht verpflichtet sind, die Kosten der Behandlung mit diesem
Medikament zu übernehmen. Die Einstellungen der
unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen sind hier ähnlich
verteilt wie bei der Frage nach dem Einsatz natürlicher
Cannabisprodukte.

Mehr unter:
http://www.krankenkassen.de/dpa/175241.html
http://www.cannabis-med.org/german/emnid_2010.pdf

aus den ACMInformationen vom 14.August 2010

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28
Apr
2010

Völkerrechts-Tollhaus

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Für gesunde, logisch denkende Menschen dürfte es absolut unverständlich sein, mit welcher institutionellen Zeitschinderei und verwaltungsgerichtlicher Blockadetaktik schwer kranke Personen heutzutage noch immer regelrecht gefoltert werden, wenn es um die Frage des Selbstanbaus von Cannabis zu medizinischen Zwecken geht. Für die Betroffen selbst ist die Haltung des Bundesinstituts für und Medizinprodukte, , schlicht und einfach unzumutbar.

Näheren Einblick ins Geschehen gibt der auszugsweise Bericht des jüngsten Rundbriefs der ACM, Cannabis als Medizin…

Antrag auf – Erörterung vor dem Verwaltungsgericht

Am 31. März fand vor dem Verwaltungsgericht Köln ein Erörterungstermin zum Antrag von Michael Fischer aus auf den Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke statt. Der Antrag an die Bundesopiumstelle liegt bereits mehrere Jahre zurück. Er war bereits mit einem Bescheid vom 6. Dezember 2007 von der Bundesopiumstelle abgelehnt worden, mit der Begründung, ein Eigenanbau sei zur medizinischen Versorgung nicht notwendig, da zwei pharmazeutische Hersteller einen auf Delta-9- standardisierten entwickelt hätten. Der Widerspruch von Herrn Fischer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Tolmein aus Hamburg, vom 8. Januar 2008 wurde von der Bundesopiumstelle trotz mehrmaligen Nachhakens nicht bearbeitet. Im Juni 2009 reichte der Patient eine Untätigkeitsklage gegen die Bundesopiumstelle beim Verwaltungsgericht Köln ein. Das Gericht setzte der Bundesopiumstelle mehrfach weitere Fristen zur Bearbeitung des Antrags. Schließlich legte das Gericht einen Erörterungstermin fest. Fünf Tage vorher – am 26. März 2010 – äußerte sich die Bundesopiumstelle erstmals zu dem Widerspruch.

An dem nicht öffentlichen Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht Köln nahmen neben der Richterin zwei Vertreter der Bundesopiumstelle, Gabriele Gebhardt, Partnerin von Michael Fischer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen konnte, sowie der rechtliche Vertreter von Herrn Fischer, Rechtsanwalt Tolmein, teil.

 

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20
Mrz
2010

Werbung für den Selbstanbau

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       Pro Cannabis - krank                                    Contra Cannabis - gesund?

von ist ebenso wie eine Umsetzung desselben zum eigenen (medizinischen) Gebrauch strafbar. Diese eindringliche Warnung verbreitet die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans, , unter http://www.abgeordnetenwatch.de

Sie rät dort dem Schmerzpatienten und Cannabismedizin-Erlaubnisinhaber Christian Gruß zu Therapie-Alternativen mit zugelassenen Arzneimitteln, sofern dieser sich Apotheken-Cannabis aus finanziellen Gründen nicht leisten könne. Mit diesem wenig hilfreichen Rat“schlag“ ignoriert Frau Dyckmans allerdings die gesetzliche Bestimmung, dass medizinischer Cannabisgebrauch bereits die letzte Option möglicher Behandlungsformen darstellt. Bedingung für die Erteilung einer BfArM- ist nämlich das vorherige Scheitern von Behandlungsversuchen mit zugelassenen Arzneimitteln!

So werden bedauernswerte Patienten erneut auf die risikenbehaftete „-Versuchskarnickel-Schiene“ verwiesen, die sich schon längst als ausgeschöpft erwiesen hat. Dabei läge es vielmehr in Frau Dyckmans Obliegenheit, ihren politischen Einfluss zu Gunsten der Verfügbarkeit von Cannabispräparaten für schwerstkranke Erlaubnisinhaber geltend zu machen! (Wie offener Hohn mag es jenen Patienten anmuten, dass der Gemeinsame Bundesausschuss jüngst die von Diamorphin in die BtM-Anlage II  - d.h. als medizinisch verkehrs- und erstattungsfähig – absegnete, Cannabis aber in der Anlage I - als medizinisch nicht verkehrs- bzw. erstattungsfähig – beließ…)

 

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23
Feb
2010

Tellerrand-News

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Appell an die : Drogenpolitik weiterdenken – Entkriminalisierung ausgestalten 

 

Pressemitteilung vom 24.11.2009

Anlässlich der Ernennung der Drogenbeauftragten Dyckmans erklärt Prof. Dr. jur., Dipl.-Psych. Lorenz Böllinger, Sprecher des Schildower Kreises:

„Wir begrüßen die neue Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans in ihrem Amt. Damit verbinden wir die Hoffnung auf ein Ende des Stillstandes in der Drogenpolitik. Nach der von Diamorphin zu medizinischen Zwecken sind nun weitere mutige Schritte nötig. Gerade als Juristin sollte Frau Dyckmans um gesetzgeberische Initiativen bemüht sein, die ansatzweise praktizierte Entkriminalisierung des Drogengebrauchs in Deutschland endlich in eine rechtlich einwandfreie Form zu bringen. Dazu kann inzwischen auf umfangreiche Erfahrungen in anderen Ländern zurückgegriffen werden. Entscheidend ist der Vorrang der Sozial- und Gesundheitspolitik vor der Strafverfolgung sowie die Berücksichtigung der Eigenverantwortung des Einzelnen.

Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik ideologiefrei wissenschaftlich zu überprüfen. Der Bundestag sollte hierzu eine Enquête-Kommission einrichten, die sich grundsätzliche Gedanken macht. Auch die Abschaffung der Drogenprohibition und die Möglichkeit legaler Bezugswege müssen hierbei in Erwägung gezogen werden.“

 

 

 

Reputation der Pharmaindustrie sinkt auf Rekord-Tief

 

http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/ansehen-der-pharmaindustrie-in-der-bevoelkerung-direkt-hinter-drogen-dealer-922

 

PKV, 09.02.2010 - Schwere Vorwürfe muss sich die Pharmaindustrie von Ex-Arzneimittelprüfer Peter Sawicki gefallen lassen. Mangelhafte Produktpipelines und fehlende ethische Verantwortung deutscher Pharmakonzerne sollen bei einem Großteil der Bevölkerung inzwischen Verstimmung ausgelöst haben. Sogar Manager von Großkonzernen bestätigen den inzwischen schlechten Ruf bei den Bürgern, der so weit gehe, dass die Pharmabranche im Ansehen "direkt nach den Drogen-Dealern komme".

 

 

 

 

Unterfranken: Drei Schmerzpatienten berichten über Linderungen und Nöte mit Cannabis aus der .

 

 

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