15
Dez
2009

UNBEFRIEDIGEND: Bis auf Bemühungsbekundungen bleibt alles beim Alten

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Thanks to Ivan Art and Marco Renda from Treating Yourself magazine.

Die Drogenbeauftrage Mechthild Dyckmans bestätigt am 14.12.09 in einigen Antworten auf Fragen bei Abgeordneten-Watch, dass bis auf  Bemühungsbekundungen für von Cannabis profitierende Patienten alles so bleibt, wie es derzeit ist.
 
1.
"Grundsätzlich unterstütze ich alle Bemühungen, damit wirksame Arzneimittel auch auf der Basis von Cannabis in den Verkehr gebracht werden können.
Dennoch ist Cannabis kein Medikament, sondern ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Der Erwerb von Cannabis ist daher illegal und kann – wie Sie selbst schildern – staatsanwaltliche Ermittlungen und ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Wenn Ihnen keine gleich wirksame Therapiealternative zur Verfügung steht, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit Cannabisprodukten zu stellen.
Ich werde mich künftig dafür einsetzen, die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken voranzubringen."

2.
"Beim Thema Cannabis als Medizin steht im internationalen Vergleich nicht so schlecht da, wie Sie es mit Ihrer Frage erscheinen lassen wollen (Anm.: Gemeint sind Kanada,  Niederlande, Mexico, Brasilien, Portugal, Spanien, , Dänemark, , Italien, Tschechien und Kroatien.)
Die Bundesregierung befürwortet alle Anstrengungen, die dazu führen, dass wirksame Arzneimittel auf der Basis von Cannabis in den Verkehr gebracht werden können. Dies muss aber – im Interesse der Patienten und wie bei allen anderen Arzneimitteln auch – auf der Basis des Arzneimittelgesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes geschehen, damit Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel sichergestellt bleiben."

3.
"Ich werde mich dafür einsetzen, die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken voranzubringen. Dies bedeutet in der Schmerztherapie vor allem, wirkungsvolle und qualitätsgesicherte Arzneimittel für die Patienten verfügbar zu machen, welche nicht die unerwünschte Rauschwirkung hervorrufen.
Derzeit sind bereits die synthetischen Cannabinoide Dronabinol und in der Anlage III des BtMG enthalten, können also auf ärztliche Verschreibung legal erworben werden. Da diese nicht von allen Patienten vertragen werden, ist es sicher sinnvoll, nach verträglicheren, nicht rauscherzeugenden Arzneimitteln zu suchen, die nach dem für Arzneimitteln üblichen Zulassungsverfahren zugelassen und in die Anlage III des BtMG aufgenommen werden können. Dies ist im Interesse der Patienten, da nur so die Zusammensetzung, die Qualität und die Wirksamkeit der Arzneimittel sichergestellt werden können. Jeder hat außerdem die Möglichkeit, beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel einen Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie zu stellen.
Eine Umstufung von Cannabis von Anhang I in Anhang III des BtMG kommt meines Erachtens nicht in Betracht, da die Gesundheitsrisiken durch nicht qualitätsgesicherte Produkte, unsachgemäßen Gebrauch und ungeeignete Versuche der Selbsttherapie zu hoch sind."

4.
"Ebenso wie die Vorgängerregierung sieht die jetzige Bundesregierung auch unter liberalen Gesichtspunkten keine Veranlassung, die Drogenpolitik grundlegend neu auszurichten."

A.J.

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21
Nov
2009

AMA (American Medical Association) fordert Überprüfung des Betäubungsmittelstatus von Cannabis


So langsam bewegt sich ‘was!

Nach 72 Jahren Leugnung des medizinischen Nutzens von Cannabis hat die größte Ärzte-Organisation Amerikas, die AMA (American Medical Association), nun ihre Haltung gegenüber Cannabis geändert.

Sie empfiehlt der Regierung nun den Betäubungsmittelstatus zu überprüfen und Cannabis aus der ‘Schedule I’-Klasse herauszunehmen, denn alle Substanzen darin sind per Definition ohne jeglichen medizinischen Nutzen und sehr gefährlich.

Das diese Fehleinstufung, noch aus Zeiten und durch Machenschaften eines Herrn Harry J. Anslingers, nicht den aktuellen seriösen Forschungsergebnissen und praktischen Erfahrungen vieler Cannabisnutzer/-patienten entspricht, war dies längst überfällig.

Die AMA ist aber nicht die erste Organisation, die diesen Schritt macht. Im Februar 2008 hat Amerikas zweitgrößte Ärztevereinigung, das American College of Physicians (ACP) eine Überprüfung des Betäubungsmittelstatus gefordert, im Juni 2008 hat die Medical Student Section (MSS) als großer Teilbereich der AMA dieses Vorhaben ebenfalls schon unterstützt.

Die englischen Unterlagen dazu:
ACP_medmarijuana.pdf
AMA_Report_Executive_Summary.pdf
AMA_Report_Recommendations.pdf

Die mögliche , über die noch nicht endgültig entschieden ist, wird in Amerika neue seriöse Forschungen auf dem Gebiet Cannabis und Cannabinoidmedikamente anstoßen und verhilft Ärzten zu mehr Rechtssicherheit in Bezug auf Cannabis.

Dies wird in Amerika für weiteren ‘frischen Wind’ in der Diskussion um "Marihuana" sorgen, die Nutzung für medizinische Zwecke erleichtern und auch der allgemeinen Legalisierungsbewegung helfen.

Was bedeutet das für uns in ?

Direkt erstmal nichts.

Bis in Deutschland ein ähnlicher, längst überfälliger Schritt einer wichtigen Ärztevereinigung dahingehend unternommen wird, können noch Jahre vergehen.

Allerdings waren und sind die wegen ihres "Gewichtes" in der Welt, das Land, das die weltweite Cannabis-Ächtung in ihrem Sinne erst durchgesetzt hat und es wird eine Signalwirkung auf andere Länder und zeitlich verzögert letztendlich auch auf die Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben, dann mit Wirkung auf nahezu alle Länder der Erde (Mitgliedsstaaten).

Bisher waren die Patienten die Opfer, nun scheint ein Umdenken statt zu finden, eine Rückbesinnung auf "Patienten dürfen unter Politik nicht leiden".

Der Druck auf die Kriminalisierungs- und Dämonisierungsbefürworter wächst beständig und nimmt ihnen zunehmend mehr verbale Scheinargumente-Munition im unmenschlich geführten politischen Kampf gegen das "Wunderkraut" .

ToolStoi

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14
Okt
2009

Cannabis und die FDP

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Am 30.09. startete der Deutsch Hanfverband (DHV) einen Protestmailer, um die aufzufordern, im Zuge der Koalitionsverhandlungen ein Ende der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten durchzusetzen.

Wir haben an der Aktion teilgenommen. Der Schriftverkehr daraus im Folgenden:

 

fdp-point [at] fdp [dot] de schrieb:

Sehr geehrter Herr Einsle,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. In Deutschland gibt es immer wieder Diskussionen um die Legalisierung von . Die in der Öffentlichkeit oft geäußerte völlige Unbedenklichkeit des Hanfkonsums entspricht jedoch nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen. Experten warnen insbesondere, dass immer stärker und immer giftiger wird und nicht mehr vergleichbar ist mit der Substanz der so genannten Hippie-Droge der 70er Jahre. Der THC–Gehalt ist im Laufe der Jahre stetig gestiegen. Beispielsweise weisen Experten auf die Gefahr von schizophrenen Psychosen hin. Der von Cannabisprodukten ist eng mit dem Jugend- bzw. jungen Erwachsenenalter verknüpft. Untersuchungen zeigen, dass fast jeder Zweite in der Altersgruppe der 18- bis 20jährigen Erfahrungen mit Hanf hat. Wenn auch der Großteil der Jugendlichen nur selten raucht oder der Konsum später beendet wird, wächst die Zahl derjenigen, die exzessiv konsumieren. Gerade für Kinder und Jugendliche ist die Gefahr von lebenslangen gesundheitlichen Schäden hoch. Nach aktuellem Forschungsstand kann davon ausgegangen werden, dass etwa 10 bis 15 % aller Konsumenten und Konsumentinnen nach internationalen Diagnosestandards einen abhängigen Cannabiskonsum aufweisen. Cannabiskonsumenten rauchen zudem häufiger Zigaretten und haben eine durchschnittlich größere Affinität zum exzessiven Alkoholkonsum. Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird eine Legalisierung der so genannten weichen Drogen abgelehnt.

Allerdings hält die FDP den Weg, den Gelegenheitskonsumenten zu entkriminalisieren, für richtig. Es gilt angemessen und verhältnismäßig auf die Tatsache zu reagieren, dass das gelegentliche Rauchen eines Joints ein gesellschaftliches Phänomen ist, das nicht repressiv und mit aller Staatsmacht angegangen werden muss. Hier muss nach praktikablen Lösungen gesucht werden, die auch die Behörden und Gerichte so gering wie möglich belasten.

Die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Gefahren, die entstehen, sobald aus dem gelegentlichen Konsum ein Dauerkonsum wird und die Konsumenten keine Erwachsenen sondern Kinder sind, verlangen eine Intensivierung der Aufklärungsarbeit. Vor allem in Zeiten, in denen der Cannabiskonsum gerade bei Kindern und Jugendlichen besorgniserregend ansteigt. Daher setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion dafür ein, dass zudem bereits bestehende Präventionsmaßnahmen – beispielsweise der BzgA – und weitere effektive suchtspezifische Hilfsangebote und zielgruppenspezifische Präventionsansätze ausgebaut werden.
 
Eine liberale Sucht- und Drogenpolitik setzt stärker auf Prävention als auf Repression. Das gilt auch für Cannabis.

Mit freundlichen Grüßen

Tonja Kuhn
FDP-Info-Point

FDP-Bundesgeschäftsstelle
Thomas-Dehler-Haus
FDP-Info-Point
Reinhardtstr. 14
10117 Berlin

Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.00 – 20.00 Uhr

Tel. (030) 28 49 58 0
Fax (030) 28 49 58 22

fdp-point [at] fdp [dot] de
www.fdp.de

P.S.: "Deutschland kann es besser. Stärken Sie uns, damit wir Sie stärken können: Mehr unter: mitmachen.fdp.de"

 

Sehr geehrte Frau Kuhn,

 

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30
Aug
2009

Erzeugt Onanieren Rückenmarksschäden?

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Diese ungewöhnliche und an längst vergangene Zeiten und Verirrungen medizinischer „Experten“ erinnernde Frage würden wir – die Patienten des Selbsthilfenetzwerks (SCM) – gerne Frau Vanessa von Blumenstein stellen, die den Artikel „Cannabis: Rauschgift auf Rezept?“ auf der Website der Apotheken-Rundschau verfasst hat.

Während der Artikel einigermaßen sachlich die medizinischen Anwendungsmöglichkeiten von Cannabinoiden schildert, ist Frau von Blumenstein leider nicht in der Lage, Fakten von längst widerlegten Mythen und Klischees zu trennen.

„Rauschgift auf Rezept“

Ein Gift, so weiß jedes Kind, tötet den, der es konsumiert. Doch gerade bei Cannabis handelt es sich um eine Substanz, die – im Gegensatz zu vielen konventionellen Medikamenten – nicht toxisch wirkt. Eine Überdosierung mit gesundheitsschädlichen Folgen ist bei verantwortungsbewusster Einnahme praktisch nicht möglich, darüber hinaus konnte eine Letaldosis von THC noch nie ermittelt werden.

Auch sollte es wenig verwunderlich sein, dass Betäubungsmittel, so der an dieser Stelle (vermisste) korrekte Ausdruck, ärztlich verordnet werden können. Hierzu gibt es das schon seit langem in etablierte BTM-Rezept, mit Hilfe dessen jeder entsprechend eingestufte Substanzen verordnen kann. Dazu zählen u.a. die Gruppen der Opiate und Opioide. Wer aber, der sich nicht zu den ewig Gestrigen zählen möchte, würde ärztlich verordnete und von der Apotheke abgegebene Opioide heutzutage noch als „Rauschgift“ bezeichnen?

Dronabinol kann daher bereits seit 1998 auf Rezept verordnet werden kann. Man sollte vielmehr eruieren, weshalb es vielen Patienten noch immer so schwer gemacht wird, dieses äußerst wirksame Medikament zu erhalten – oder Fragen stellen, weshalb eine schwerstkranke Ute Köhler aus Thüringen bereits seit 8 Jahren um die Erstattung dieses Medikamentes ringen muss. Denn wie die Autorin richtig bemerkt, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen – im Gegensatz zu einigen privaten Kassen – die Kosten für das Medikament (ca. 400€ für 500mg Wirkstoff) in den meisten Fällen nicht, was das hierzulande noch immer praktizierte Zwei-Klassen-Patienten-System offensichtlich macht. Für Versicherte der GKV bedeutet diese Situation immer noch die unzumutbare Wahl zwischen Illegalität und .

„Die gefährliche Einstiegsdroge Cannabis“

Die Verwendung der unsäglichen Bezeichnung „Einstiegsdroge“ in diesem Zusammenhang zeugt ebenfalls von dürftigem Hintergrundwissen: diverse Studien und Gutachten kommen bereits seit geraumer Zeit zu dem Ergebnis, dass der These der „Einstiegsdroge Cannabis“ jegliche Grundlage fehlt. Dies wird ebenfalls offiziell von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestätigt.

 

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15
Mai
2009

ÄRZTENOT – NOT DER ÄRZTE – NOTÄRZTE

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Immer wieder erreichen das dringliche Anfragen verzweifelter auf der Suche nach Ärzten, die natürliches als Mittel gegen z.B. Schmerzen, Spastik, Entzündungen, Appetitverlust oder Schlafstörungen nicht nur hinter vorgehaltener Hand empfehlen, sondern den Erkrankten bei der mühseligen Prozedur einer Beantragung auf Vergabe von aus medizinischen Gründen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte () konkret unterstützen. Auch das Hanfjournal, das dem cannabismedizinischen Thema dankenswerterweise viel redaktionelle Aufmerksamkeit widmet, wird mit Anfragen überhäuft. Beim Hanfjournal steht man jedoch – ebenso wie beim SCM – dem drängenden Problem weitgehend hilflos gegenüber. Wenn es um Namen von Medizinern geht, die sich mit der komplizierten Materie auskennen und über hinreichend Erfahrung bei der Behandlung mit Cannabisblüten, Extrakt oder ® verfügen, herrscht allseits betretenes Schweigen und weitgehende Ratlosigkeit. Woran mag das liegen?

Einerseits geht ja das mediale Schreckgespenst von der sogenannten „Ärzteschwemme“ um, vom Überangebot an niedergelassenen Medizinern in den Ballungsgebieten. Andererseits sprechen selbst die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) von einer immens hohen Anzahl allein an Schmerzpatienten, die für eine Therapie mit cannabisbasierten Mitteln in Betracht käme. Zudem ist Hanf als Arzneimittelproduktions-Grundstoff verhältnismäßig leicht und kostengünstig anzubauen, was der gesundheitspolitischen Forderung nach Verschreibung von billig(er)en Medikamenten logischerweise in die Hände spielen sollte. Angesichts dieser Tatsachen erscheint es unverständlich, dass in um Cannabis nachsuchende Patienten – der Vielzahl an Medizinern und dem bestätigten medikamentösen Bedarf zum Trotz – es mit einer Art permanenter Ärztenot zu tun haben und in der Mehrzahl aller Hilfsanfragen am Unwissen, an Vorurteilen oder an Regressforderungsängsten scheitern, wenn sie mit dem Thema bei ihren Hausärzten vorstellig werden. Das weit verbreitete Unwissen der „Götter in Weiß“ erklärt sich zum großen Teil aus der Einstufung der Substanz Cannabis in die Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes, wo es allerdings seines geringen toxischen Gefährdungspotentials wegen zu Unrecht neben Heroin, Kokain, Mescalin oder Psylocibin aufgeführt wird – also im pharmakologischen Bewertungsrang der „nicht verkehrsfähigen Stoffe“.  Zum anderen erklärt sich das ärztliche Mangelwissen aber auch aus dem Fehlen klinischer Patientenstudien. Letztere werden entgegen vielfacher Sachverständigen-Forderung institutionell eher gebremst – denn gefördert, weil das BfArM – Genehmigungsverfahren für wissenschaftliche Zwecke ebenso hürdenreich und kompliziert ist wie das aktuelle Antragswesen für chronisch oder todkranke bzw. fast schon im Sterben befindliche Patienten.

 

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