7
Nov
2011

Eigenanbau für Patienten – TR-Beitrag vom 01.11.2011


Günter und Oliver gehören zu den rund 60 Deutschen, die natürliches als Medizin nutzen dürfen.

Doch leider zahlt die die Kosten nicht. Selbst bei austherapierten , bei denen nachweislich nur Cannabis hilft wird hier auf dem Rücken der Pharmalobbypolitik betrieben – und den die vom Grundgesetz garantierte Schmerzlinderung verweigert.

 

 

Nun läuft ein Eilverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (genauer Bundesopiumstelle innerhalb des ) zur Kostenübernahme oder Erlaubnis des Eigenanbaus.

 

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27
Okt
2011

Abgeordnetenwatch Frau Dyckmans Schweigen


Frage zum Thema Soziales
13.09.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

ich beziehe mich konkret auf die Frage Herrn Stefan M. vom 07.08.2011 und Ihrer Gegenantwort vom 12.09.2011.

Es wurden gezielt Fragen an Sie gestellt, wie: "Warum schreiben Sie etwas zum , obwohl ich danach überhaupt nicht gefragt habe?" oder eine Nachfrage auf nach wie vor offene Fragen aus einer vorangegangen Fragestellund die nicht endgültig beantwortet wurden.

Generell wurde schon oft angeprangert, dass Ihre Antworten "themenbezogener und konkreter formuliert werden könnten, als dies was wir von Ihnen zu lesen bekommen". Auch ich hatte das Gefühl bei eigenen Anfragen, die Antwort nicht auf meine eigentliche Kernfrage bekommen zu haben.

Wie ist es zu erklären das oft Fragen grade beim Thema teils nur zur Hälfte beantwortet werden, teils Antworten gegeben werden die nicht zum Kernthema passen und des Öfteren Fragen komplett offen gelassen werden?

Haben Sie kein Interesse daran das Ihre auch vom Endverbraucher verstanden wird, da der Eindruck entsteht das regelrecht abgeblockt wird von Ihnen?

Immerhin repräsentieren Sie auch eine Partei nach außen, dort hätte ich persönlich mit etwas mehr Engagement gerechnet als "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht jede einzelne Frage im Detail beantworten kann"

Ich freue mich über eine Antwort um Ihre politische Einstellung zu verstehen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

 

Mit freundlicher Genehmigung von .de:

Um die Antwort zu lesen, klicken Sie folgenden Link an:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37544–f310741.html#q310741

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21
Nov
2010

Kleine Anfrage zur medizinischen Verwendung von Cannabis durch Die Linke im Deutschen Bundestag


 

Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag hat eine kleine
Anfrage "Legalisierung von -Medikamenten zur
von schweren Erkrankungen" (Bundestagsdrucksache 17/3554) an
die gestellt, die am 18. November 2010 auf die
Fragen geantwortet hat. Hier einige Auszüge.

"Frage Nr. 4:
Für welche Fertigarzneimittel und für welche Indikationsgebiete
außerhalb der Behandlung der Spastik bei Multipler Sklerose
wurden bisher Zulassungsanträge beim BfArM gestellt?

Antwort:
Gegenwärtig ist beim BfArM ein Zulassungsantrag der Fa.
Bionorica für ein dronabinolhaltiges Arzneimittel anhängig. Nach
Angaben des Antragstellers wird eine Zulassung für die
Indikationen Gewichtsverlust, Übelkeit und Erbrechen bei ,
Krebserkrankungen und Krebschemotherapie angestrebt.

(…)

Frage Nr. 7:
Wie viele Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Abs. 2 zur
medizinischen Verwendung von Cannabis in wurden
bisher beim BfArM beantragt? Wie vielen Anträgen wurde
stattgegeben, wie viele Anträge wurden abgelehnt und wie viele
Anträge wurden noch nicht beschieden (bitte jeweils für die
Anwendung im Rahmen von , von importierten
Medizinal-Hanfblüten sowie sonstigen Anwendungen sowie den
jeweiligen Indikationen einzeln auflisten)?

Antwort:
Seit dem Urteil des BVerwG vom 19. Mai 2005 haben 156 Patientinnen und beim BfArM Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich
 begleiteten und betreuten Selbsttherapie gestellt.

 

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10
Nov
2010

Sicherheitsbedenken und akute Versorgungs-Unzuverlässigkeiten

Eintrag unter News | 1 Kommentar »

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat in jüngster Zeit mehrere Patienten-Anträge auf Eigen(bedarfs)anbau von Cannabis abgelehnt. Einem Aktenvermerk in der Sache Michael Fischer zufolge kann davon ausgegangen werden, dass das Deutsche Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als direkter Weisungsgeber diese Ablehnungen zu verantworten hat. Auch die Drogenbeauftragte der , Mechthild Dyckmans, FDP, warnt bekanntlich vehement vor jeglichem Eigen(bedarfs)anbau, ohne aber dabei schwer bedürftige Schmerzpatienten von zu schützenden Jugendlichen zu unterscheiden.

Es herrscht Gewissheit darüber, dass die Regierungskoalition aus CDU, und FDP nicht nur mit narzisstischer Ignoranz und beflissenem Pharma-Lobbying protzen, sondern auch mit offen zur Schau getragener Arroganz gegenüber schwerstkranken Mitbürgern… – welchen sie die sichere Selbstversorgung mit Cannabis mit unsäglichen Hinhalte-Schikanen vereiteln, verlängern, verteuern, oder gar unmöglich machen.

Während Frau Dyckmans – etwa unter http://www.abgeordnetenwatch.de/mechthild_dyckmans-575-37544.html#questions) - ihre negative Haltung in erster Linie damit begründet, dass im "Heim-Anbau" keine Standardisierung gemäß Arzneimittel-Zulassungsrecht möglich sei, (hier werden mögliche Nebenwirkungen als "gesundheitliche Gefahren" hingestellt), argumentiert das BfArM/BMG auch mit Zweifeln an der Sicherung des Krautes gegen unbefugte Wegnahme:

Auszug aus einer -Ablehnung:

Dieser Art des beantragten Betäubungsmittelverkehrs (Anbau in einer Privatwohnung zu medizinischen Zwecken) stehen im konkreten Einzelfall zwingende Versagungsgründe des § 5 Absatz 1 BtMG entgegen, die auch mittels Nebenbestimmungen nach § 9 Absatz 2 BtMG nicht überwunden werden können.

a.) Nach § 5 Absatz 1 Nummern 4 und 5 BtMG ist die nach § 3 BtMG zu versagen, wenn die Sicherheit oder Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs nicht gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn geeignete Räume, Einrichtungen und Sicherungen für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr nicht vorhanden sind (§ 5 Absatz 1 Nummer 4 BtMG).

 

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27
Aug
2010

Über das regierungsamtliche Cannabis-Märchen


Etwa Mitte August 2010:

Einige deutsche Zeitungen – darunter die Süddeutsche – verkünden die vermeintlich überraschende Nachricht der Koalition, Cannabis werde als zugelassen.

http://www.sueddeutsche.de/politik/cannabis-medikamente-drogen-auf-rezept-1.988986

Indes suggerierten diese Presse-Artikel den interessierten Lesern die humane Botschaft, dies sei ein bedeutender Fortschritt in der Behandlung von Schwerstkranken.

Ein Meilenstein in der deutschen Gesundheitspolitik schien passiert, endlich sollen Patienten den Wirkstoff zugebilligt bekommen, der ihnen nachweislich hilft, ihr immenses Leid besser zu ertragen.

Den gleichen Wirkstoff nämlich, dem beinahe ein Jahrhundert lang die Absprache jeglicher medizinischer Wirksamkeit sowie die diffamierende Reduzierung zur bloßen Rauschdroge zum Verhängnis wurde.

Also endlich eine positive Nachricht zur ansonsten so sehr schwächelnden Gesundheitspolitik…?

Mitnichten, denn bereits im August 2007 war u.a. im STERN zu lesen, dass es nun möglich sei, Cannabis aus der Apotheke zu beziehen. Einer an Multiple Sklerose erkrankten Frau aus Baden-Württemberg sei eine entsprechende Genehmigung vom Bundesinstitut für und Medizinprodukte (BfArM) erteilt worden. Die Patientin erhalte einen aus Cannabis erzeugten Extrakt.

http://www.stern.de/gesundheit/gesundheitsnews/multiple-sklerose-patientin-cannabis-aus-der-apotheke-595792.html

Inzwischen aber dürfte allen intensiv mit dem Sachthema befassten Personen klar sein, dass diese vermeintliche "Ringeltäubchen-Nachricht" aus FDP/CDU/-Regierungskreisen nichts weiter ist als eine bleierne Ente.

Ein Etikettenschwindel.

Manche selbst von schwerer Krankheit , die sich weiterhin illegal und von Strafverfolgung bedroht mit pflanzlichen Cannabis-Varietäten behandeln müssen, sprechen sogar von "schön geredeten Lügen".

Westerwelle (FDP) interessiert das Wahlvieh nicht.Von "Stimmenfang auf Kosten von Todkranken" und von "Hintertür-Öffnung mit Hofknicks für den Einstieg der pharmazeutischen-Industrie in ein lukratives Geschäft" zu Lasten des Steuerzahlers, und auf Kosten von Menschenleben …

Ironie der Geschichte: Erst zwei Jahre zuvor – angesichts einer drohenden Kostenexplosion – hatte der Sprecher der GKV anlässlich der Experten-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags im Oktober 2008 noch gewarnt, als er ein rabenschwarzes Szenario drohender Milliarden-Kosten für die Kassen entwarf, "weil künftig jede Person mit einfachen Kopfschmerzen zu Cannabis greifen werde…" Woraufhin gegen die Empfehlung der 14 übrigen anwesenden Experten der Antrag auf eine Zulassung von Cannabis als Arzneimittel durch den Gesundheitsausschuss abgelehnt wurde.

"Nunmehr also möge der Bundestag beschließen – so die Empfehlung der Koalition – dass einem Teil der in Deutschland an Multipler Sklerose erkrankten Menschen – nämlich denjenigen, denen das Mittel nach Erprobung tatsächlich hilft – SATIVEX zuteil werde."

Gemeint ist ein aus dem Hause GW-Pharmaceuticals, das aufwändig und per patentiertem Geheimverfahren aus Hanf gewonnen wird und das im direkten Vergleich mit dem pflanzlichen Naturprodukt Cannabis Sativa nicht gerade als billig zu bezeichnen ist.

Die einzige Indikation des Präparats dürfte den profitierenden Patientenkreis drastisch einengen – sie lautet nämlich "Spastik" bei Multipler Sklerose. Ähnlich gelagert ist die Situation mit dem synthetisch hergestellten .

 

Womit aber soll den unzähligen an Krebs, HIV, Tourette, ALS, Hepatitis, Morbus Crohn, Morbus Bechterew, Alzheimer, chronischen -Syndromen u.ä. erkrankten Menschen geholfen werden, die weltweit lebendiges Zeugnis davon ablegen, dass sie von natürlichem Cannabis aus Eigen- oder (staatlichem) Fremdanbau gesundheitlich gut – jedenfalls besser profitieren als von herkömmlichen, synthetischen Varianten?

Kriminalisierung von Schwerstkranken

 

Mit Nichts!

 

Das bedeutet eine fortwährende willkürliche Kriminalisierung und weiterhin drohende Strafverfolgung inklusive Führerscheinentzug.

 

Nichts außer der Einsicht auf Betroffenen-Seite, dass man gewisse Presseberichte gar nicht erst zu lesen braucht, um schon vorher enttäuscht festzustellen, dass auch diese Regierung insgesamt nicht wirklich besser ist als ihr in Cannabis-Gesundheitsbelangen bereits heftig lädierter Untätigkeits-Ruf.

 

Die Cannabis als Medizin hat vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklung eine Stellungnahme abgegeben, auf die das Selbsthilfenetzwerk an dieser Stelle aufmerksam machen möchte. Aufgegriffen wird darin auch die aktuelle Ablehnung eines Antrags auf durch einen an MS schwer erkrankten Patienten aus Mannheim.

IACM-Logo

International Association for Cannabinoid Medicines (IACM)

Am Mildenweg 6

59602 Ruethen

Tel.: +49 (0)2952-9708572

Fax: +49 (0)2952-902651

Email: info [at] cannabis-med [dot] org

 

 

Stellungnahme der ACM zum Referentenentwurf einer 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittel-rechtlicher Vorschriften (25. BtMÄndV)

 

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