… hat nun hier den Patienten Axel Junker ereilt. Und hinterlässt sowohl Interessierte als auch Betroffene bei aller "Großzügigkeit" der Flensburger Justizregularien dennoch mit einem leicht bitteren Nachgeschmack sowie ein paar offenen Fragen…
Axel Junker wurde trotz umfangreicher Beweislage nicht als Patient verurteilt, sondern als "gewöhnlicher" Krimineller – und dies sollte zunächst die Frage aufwerfen: Wie konnte es dazu kommen? Hätte Junker geahnt, was kommen, bzw. was fehlen sollte – hätte er sicherlich damals im September 2006 – http://www.youtube.com/watch?v=LIxbNumxY0w -
anders gehandelt und seine Ladies "in aller Stille" weiter verkümmelt….
Hat ihn, den Kranken, der keine andere Medizin verträgt, vielleicht mehr motiviert als reiner Verzweiflungs-Aktionismus – oder war er vielmehr einer Handreichung gefolgt, welche sich schließlich als Irrlicht entpuppte…?
Allgemein scheinen sich anhand der so locker-flockigen Äußerungen des Herrn Vorsitzenden bzgl. der Nicht-Strafverfolgung beim Konsum sowie Besitz "geringer Mengen" – vorausgesetzt man fällt nicht auf (!) – geradezu Abgründe in der Situation von Cannabis-Patienten aufzutun! Wie soll also z.B. ein schwer gehandicapter Rollstuhl-Patient "unauffällig" an sein Medikament kommen, nachdem Krankenkasse nicht erstattet und BfArM zunächst mal nur Hürden baut?(Wobei Junker auf einen Positiv-Bescheid ohnehin bis zum Sankt Nimmerleinstag zu warten hat – aufgrund seiner "Unzuverlässigkeit" wegen einschlägiger Vorbestrafung – womit vorbestrafte Patienten ohnehin diskriminiert sind!)
Es stellt sich die weitere Frage nach der Kompetenz des Rechtsbeistands, welcher doch im Vorhinein auch hätte gewusst haben können, dass Junker mit seinem Anspruch "auf der falschen Hochzeit tanzt" und welchem man durchaus hätte zumuten können, Junker entsprechend vorzubereiten, auch wenn der rechtschaffen(d)e Mann hoffnungslos unterbezahlt wurde.
Kein schönes Szenario also, innerhalb dessen sich der so unermüdliche SCM-Frontkämpfer auf allzu glattem (Paragrafen-)Boden zu Fall bringen lassen musste … Dabei hätte Junker wohl gern einen wunderschönen „34er“-Präzedenzfall daraus gestrickt… Aber das haben "die anderen" wohl auch gewusst – und vermutlich besser geblufft -! Wem sollte man’s verdenken!? Das Juristenpoker war immer schon eines der härtesten…
Bleibt zu hoffen, dass ausser "aXXL" so mancher wieder daraus gelernt hat – nämlich:
Du darfst „auch als Cannabis-Patient“ in diesem Rechtsstaat alles machen, was verboten ist – Du darfst dich bloß nicht dabei erwischen lassen…!
Der Bildhauer, Schriftsteller und Musiker Axel Junker, Künstlername aXXL, geht 2006 an die Öffentlichkeit, um auf sein Anliegen aufmerksam zu machen. Er möchte Cannabis als Medizin für sich anbauen, da es ihm gegen seine Schmerzen und Depressionen, gegen die Entzündungsformen seiner Hepatitis C, Appetitlosigkeit und Erbrechen sehr gut hilft. Diese lindernden Effekte werden inzwischen von diversen Medizinwissenschaftlern bestätigt. Zu dem Video gibt es auch eine Fotostory
Bewältigte Hepatitis C, Opiatabhängigkeit, Schmerzsymptomatik wg. Bandscheibenvorfall (Zustand nach OP)
NIHIL NOCERE
Mein Name ist Axel Junker. Ich bin 57 Jahre alt und u.a. Schreiberling, Musiker, Holzbildhauer, Hanf-Aktivist und seit etwa 11 Jahren Nutzer von Cannabis als Medizin. Mein behandelnder Arzt unterstützt mich trotz 18 Monate währender anderslautender Ankündigung nicht bei meiner Antragstellung auf eine ärztlich begleitete Selbsttherapie mit Cannabisblüten. Ich bemühe mich bereits seit dem 20.12. 2003 um eine Ausnahmegenhmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG. Bislang erfolglos. Meine Akte beim Bonner Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte umfasst inzwischen mehr als 300 Seiten.
Politisch scheint es auch aktuell (April 2011) nicht opportun zu sein, die schon seit Jahrzehnten schwelende Frage einer Liberalisierung der (BTM-) Gesetzgebung und eine damit einhergehende Entkriminalisierung von Patienten und/oder Cannabis- Genusskonsumenten anzugehen, weil die gesamte Drogendiskussion als gesellschaftliches Tabuthema nur geeignet scheint bei anstehenden Wahlen vielfache Stimmenverluste zu generieren. Angesichts des medialen Aufruhrs und der massiv kontrovers geführten Debatten um den Zustand des so genannten deutschen "Gesundheitswesens" ist verständlich, dass derzeit kein Interesse der Bundesregierung vorhanden sein kann, sich als Förderer einer Sache zu outen, die in den Köpfen unserer Gesellschaft noch immer mit dem Zensurbalken "RAUSCHGIFT!" versehen ist.
In diese schematische Verweigerungshaltung passt die Deckelung der "Kleiber/Kovar – Studie" des Bundesgesundheitsministerium unter Horst Seehofer, CDU, aus dem Jahre 1997 allzu gut, welche sich auf den reinen Genusskonsum – also den Gebrauch von Cannabis gesunder Menschen bezieht.
Zitate:
"Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird."
"Was die Auswirkungen von Cannabis auf die psychische Gesundheit anbelangt, muss aufgrund der vorliegenden Ergebnisse die Annahme, dass der Konsum von Cannabis einer Verschlechterung der psychischen Gesundheit nach sich zieht, zurückgewiesen werden."
"Bezüglich des Abhängigkeitspotentials der Droge fassen wir zusammen: Der Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu einer Abhängigkeitsentwicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus pharmakologischen Wirkungen der Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden psychischen Stimmungen und Problemen erklärt werden. Die Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme gesehen werden."
Ein wichtiges Argument in der Diskussion um Cannabis ist seine mögliche "Schrittmacherfunktion" für den Einstieg in den Konsum von illegalen Drogen bzw. dem Umstieg auf härtere Substanzen. Diese These muss nach Analyse der vorliegenden Studien zurückgewiesen werden. "Die These, Cannabis führe mit einer gewissen Regelmäßigkeit zu einem amotivationalen Syndrom, kann nicht belegt werden."
Wenn diese Zusammenfassung schon Geltung hat für Gesunde…was gilt dann für Kranke, die Cannabis zum schmerzfreien Überleben, zur Linderung vielfältiger Leiden (ge)brauchen?
Wäre es nicht ein Gebot des Grundgesetzes, der Humanität und der Menschenrechte kranken Menschen den Zugang zum medizinischen Mittel Cannabis so leicht und so kostengünstig als möglich zu machen, wenn diese gesundheitlich und in Bezug auf ihre individuelle Lebensqualität enorm von pflanzlichem Cannabis oder von sonstigen Cannabispräparaten profitieren können?
DIE REALITÄT SIEHT ANDERS AUS:
Prof. Dr. jur. Böllinger schreibt: "Die offensichtliche Rotzigkeit, Zynismus und der blanke Hohn der führenden Mitarbeiter der Bundesbehörde (Anm.: gemeint ist das BfArM) stehen einer vernünftigen Drogenpolitik ebenso willkürlich entgegen wie die Verachtung der Beamten für kranke Antragsteller. Die Ursachen sind womöglich in Selbstüberschätzung und sturem Gesetzesdogmatismus zu finden."
Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabinoide in der Medizn (ACM) urteilt:…"ideologisch bornierter Zynismus der Macht gegen Schwerkranke."
Diese aus Patientensicht glaubwürdige Einschätzung dürfte aktuell neben dem BfArM auch auf das Bundesgesundheitsministerium, auf Dr. Rösler, auf die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans und auf weitere in medizinischen Cannabisfragen inkompetente Entscheidungsträger der CDU/CSU/FDP-Regierungskoalition zutreffen.
Nihil nocere
lat. für "Niemand darf durch die Behandlung an seiner Gesundheit geschädigt werden" ist einer der höchsten Glaubensgrundsätze der Medizin. Die Untätigkeit der deutschen Politik, die in der noch immer ausstehenden Zulassung des auf eine einzige Indikation zugeschnittenen Präparats SATIVEX als Alibi für für angebliche Reformen und Eigenbemühungen der Regierung in Sachen Cannabismedizin gipfelt, während Fragen der Versorgungssicherheit mit Cannabisblüten, Fragen der Kostenerstattung von sonstigen Cannabispräparaten durch Krankenkassen, Fragen der Genehmigung des Eigenanbaus von medizinischem Cannabis zur Entlastung der Krankenkassen ungeklärt – und deshalb zum Nachteil von Patienten sind, diese Untätigkeit konterkariert das Credo nihil nocere. Mit Fug und Recht – und nicht bloß aus meiner persönlichen Erfahrung – kann deshalb momentan nur folgendes Fazit gezogen werden: