Rede der Sprecherin des SCM auf dem GMM in Heidelberg am 5.5.2018

“Als im März letzten Jahres der Zugang zu Cannabis als Medizin endlich geregelt wurde, war die Freude der betroffenen Patienten groß.
Ein Gesetz, das  so fortschrittlich schien, wie nirgends auf der Welt:

Patienten sollten nicht mehr gezwungen sein vorher austherapieret zu werden.

Die Verordnungshoheit sollte bei den Ärzten sein.

Krankenkassen sollten nur noch im begründeten Einzelfall die Kostenübernahme ablehnen können.

 

Inzwischen hat sich allerdings herausgestellt, das Gesetz ist Blendwerk, das nicht nur -und zugegebener Maßen- den Eigenanbau durch Patienten verhindern sollte, sondern darüber hinaus auch den Einsatz natürlicher Cannabisblüten generell erschwert.

Der massive Widerstand von Ärztekammern und –Verbänden, vom medizinischen Dienst und Krankenkassen war schon vor in Krafttreten des Gesetzes völlig offen und bekannt, ohne dass diesen durch die politisch Verantwortlichen ein Riegel vorgeschoben wurde.

Ich halte die Verantwortlichen im Bundesministerium für Gesundheit nicht für dumm. Ich gehe deshalb davon aus, dass sie mit Ihrer Kalkulation, dass 2019 nur 700 Patienten mit Cannabisblüten versorgt werden müssen, obwohl bereits vor dem Gesetz 1020 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis für den Bezug von Cannabis besaßen, genau auf diesen Widerstand der Lobbyverbände setzten.

 

Zwar hat sich im Laufe des Jahres 2017 die Zahl der über die Krankenkasse abgerechneten Rezepte für Cannabismedikamente etwa verdoppelt, aber das betrifft vor allem die Fertigarzneimittel und Rezepturarzneimittel und verbessert die Situation derjenigen Patienten, denen diese niedrig dosierten Medikamente ausreichend helfen.

Für diejenigen, die Cannabisblüten brauchen sieht die Situation aber ganz anders aus.
Die Zahl der Rezepte für Cannabisblüten lag selbst Ende des Jahres noch unter der Zahl der Patienten, die vor dem Gesetz eine Ausnahmeerlaubnis zum Bezug von Cannabis über die Apotheke hatten.

Die Preise von Cannabisblüten haben sich nach dem neuen Gesetz auf mindestens 25€/ Gramm verdoppelt, mit einer Gewinnspanne die von der Bundesapothekerkammer mit Händen und Füssen und unhaltbaren Argumenten verteidigt wird.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen drohen Ärzten mit Strafzahlungen / sog. Regressen, wenn sie Blüten verschreiben. Sie untermauern das mit einer Milchmädchenrechnung, indem sie die Kosten für die Höchstverschreibungsmengen von Fertigarzneimitteln und Rezepturen mit Blüten vergleichen, statt die Kosten bezogen auf die Wirkstoffmengen zu berechnen. Bezogen auf den Wirkstoff THC kosten Sativex und Dronabinol nämlich sieben bis 13 Mal so viel wie Blüten.

Die Krankenkassen lehnen in 43%  der Anträge die Kostenübernahme für cannabisbasierte Medikamente ab, obwohl das Gesetz regelt, dass sie dies nur im begründeten Ausnahmefall dürfen. Immer mehr Patienten sehen sich gezwungen durch Sozialgerichtsverfahren ihr Recht gegen die Entscheidungen der Kassen zu erstreiten, oder geben resigniert auf, weil ihnen die Kraft für den Rechtsweg fehlt.

Die Firma, die in Deutschland das Monopol auf die Monosubstanz Dronabinol (also THC) hat, führt Deutschlandweit unter Ärzten eine Kampagne durch, in der  Cannabisblüten als „Steinzeitmedizin“ diffamiert werden.

 

Zusammen mit der Unerfahrenheit von Ärzten, die in ihrer Ausbildung nichts darüber gelernt haben, dass unser Körper ein Endocannabinoidsystem besitzt, das wesentlich unser Nerven-und Immunsystem reguliert, führt diese massive Gegenkampagne dazu, dass viele Patienten keinen Arzt finden und ihre Versorgungslage jetzt schlimmer ist, als vor dem neuen Gesetz.

Noch heute hat bei Weitem nicht einmal die Hälfte der  Patienten, die vor dem Gesetz eine Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle besaßen, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse und die verdoppelten Preise führen dazu, dass sie sich, selbst als Privatzahler, noch weniger als vorher versorgen können.

Alle Patienten, die generell auf naturheilkundliche Medizin setzen oder diejenigen, die nicht bereit sind, vor einer Verschreibung von Cannabis erst Medikamente zu nehmen, von denen bekannt ist, dass sie schwere Nebenwirkungen haben, oder zwangsläufig zu Abhängigkeit führen, sind schon von Gesetz wegen, von einer Kostenübernahme ausgeschlossen.

Das Gesetz gehört nachreguliert, ohne Frage. Die Preise gesenkt, Cannabis in die Liste der Praxisbesonderheiten aufgenommen, firmenunabhängige Fortbildungen angeboten….

Das ändert aber nichts daran, dass dies seine Zeit braucht und dass selbst bei optimaler Umsetzung   des Gesetzes nicht alle Patienten von dieser Regelung profitieren.

Und alle Patienten, die da rausfallen und sich selbst helfen, z.B. in dem sie Cannabis selbst anbauen oder sich den Cannabis in einer holländischen Apotheke für ein Viertel des Preises besorgen, werden weiterhin strafverfolgt und ihre Medizin wird beschlagnahmt.

Das ist weder mit den Menschenrechten, noch dem Grundgesetz, noch dem höchstrichterlichen Urteil zum Eigenanbau von Cannabis als Medizin vereinbar. Geschweige denn mit gesundem Menschenverstand.

 

Wir brauchen deshalb einen Paradigmenwechsel. Patienten, die mit Zustimmung ihres Arztes Cannabis medizinisch verwenden, müssen durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor Strafverfolgung geschützt werden.

Nicht nur ausnahmsweise und nach langen Strafverfahren, sondern generell und gesetzlich geregelt.

 

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft als Medizin – hat deshalb mit dieser Forderung eine Petition erstellt, die beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht werden soll.

Ich möchte Euch alle bitten, diese Petition zu unterschreiben.  Und für sie zu werben. Ihr könnt Euch auch eine Kopiervorlage der Unterschriftenliste mitnehmen, um in Eurem Bekanntenkreis, Eurer Arbeit, Euren Ärzten, Euren Apotheken….usw

Unterschriften zu sammeln.”

Die Petition als Vorlage zum, Unterschriften sammeln kann hier heruntergeladen werden.

Den Verlauf der Petition könnt Ihr hier  verfolgen

 

 

 

 

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