Protestmailer gegen BMG-Berufung

Protestmailer des SCM:

Jetzt reicht es! Schluss mit dem grausamen Zeitspiel gegen Patienten

Gestartet
12.04.2011

Worum geht es?

Direkt zum Protestmailer? Bild oder diesen Link anklicken! Bild der Protestaktion Jetzt reicht es! Schluss mit dem grausamen Zeitspiel gegen Patienten
Sehr geehrte Damen und Herren,

seit mehr als 10 Jahren kämpfen schwer kranke Patienten darum,
Cannabis als Medizin legal verwenden zu dürfen.

Genauso lange versucht die politische Lobby, dies mit allen
Mitteln zu verhindern.

Jeden winzigen Schritt in Richtung Versorgung müssen schwer
kranke Patienten vor Gerichten erst erkämpfen.

Lediglich 40-50 Patienten seit der Gründung der Bundesrepublik
Deutschlands haben bis heute eine Ausnahmeerlaubnis für einen
nichtverkehrsfähigen Extrakt oder den Import von Medizinal-
Cannabis aus den Niederlanden. Eine Erlaubnis, die zwar eine
Anerkennung ist, dass sie Cannabis medizinisch brauchen, die
aber nicht ihre Versorgung garantiert, da beides so überteuert
ist, dass normale Patienten das nicht bezahlen können.

Für Dronabinol werden immer noch nicht die Kosten von der
Krankenkasse übernommen und das Cannabis-Spray "Sativex",
mit dessen baldiger Zulassung sich das Gesundheitsministerium
brüstet, wird ausschließlich für eine einzige Indikation
verschreibungsfähig werden – und damit wieder den meisten
Patienten nicht wirklich helfen!

Am 11. Januar 2011 fand deshalb vor dem Verwaltungsgericht
Köln das Präzedenzverfahren gegen das "Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte" (BfArM) statt, um den
medizinisch notwendigen Eigenanbau von Cannabis durch
Patienten zu erstreiten.

Mit Hilfe der "Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin" (ACM)
klagte ein schwer kranker Multiple-Sklerose-Patient gegen den vom
Gesundheitsministerium verordneten Ablehnungsbescheid des BfArM.

Das Verwaltungsgericht erklärte den Bescheid des BfArM für
rechtswidrig und beauftragte die Behörde, neu und
rechtsstaatlich zu entscheiden.

Statt dies zu tun, legte das BfArM im Namen der Bundesrepublik
Deutschland am 21. Februar Berufung gegen das Urteil ein.
Am 17. März reichte die Bundesregierung die Begründung für
die Berufung nach.

Die Berufung und ihre Begründung ist ein zynischer Schlag in das
Gesicht der Patienten, die schwer erkrankt – und nicht nur medizinisch
im Notstand sind sondern nach und nach auch am Hungertuch leiden und
verzweifeln!

Wir starten deshalb jetzt einen Protestmailer an die
Verantwortlichen im Gesundheitsministerium und die Drogenbeauftragte
der Bundesregierung und hoffen auf Ihre rege Beteiligung –
Sie können hier mit wenigen Mausklicks Schwerkranken helfen!

 

 

Vielleicht fällt der FDP, die das Gesundheitsministerium führt, in
ihrer existentiellen Krise wieder ein, dass sie zu Cannabis als
Medizin schon mal eine menschlichere und freiheitlichere Position
vertreten hat.

Einen ausführliche Analyse der Berufungsbegründung,
kommentiert von Dr. med. Franjo Grotenhermen, finden Sie hier:

https://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=75#1

Unter

https://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/protest-mailer

können Sie auch selber am Protestmailer teilnehmen und etwas für
die Patientenrechte von Schwerkranken tun. Bitte leiten Sie diese
Email auch an andere möglicherweise Interessierte weiter.

—–
## Impressum ##
Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin
Verantwortlicher im Sinne des Presserechts: Gabriele Gebhardt
SCM c/o Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.
Am Mildenweg 6, 59602 Ruethen, Deutschland
Tel: 02952-9708571, Fax: 02952-902651
Vereinssitz Köln (Nordrhein-Westfalen)
Registergericht: Amtsgericht Köln
Vereinsregisternummer: VR 12697, Rechtsform: eingetragener Verein
Internet: https://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de

########################################################

Das eigentliche Protestschreiben wird nachrichtlich an die
Verantwortlichen im Bundesgesundheitsministerium und im BfArM
gesendet:

Sehr geehrte Damen und Herren im Gesundheitsministerium,
sehr geehrte Frau Dyckmans,
 
das Deutsche Grundgesetz besagt:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
 
Dieses Recht gilt auch für Patienten, die Cannabis als Medizin benötigen.
Die Verpflichtung dieses Recht zu schützen, gilt auch für Sie als
verantwortliche Entscheidungsträger.
 
Die Europäische Menschenrechtskonvention besagt:
Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren

Dieses Recht beinhaltet, das Gerichtsverfahren in einer angemessenen Frist zu
entscheiden sind. 
 
Ich bin empört darüber, dass Sie gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts
zum Eigenanbau von Cannabis durch Patienten Berufung eingelegt haben,
statt sich eingehend mit der Kritik des Gerichtes auseinanderzusetzen
und daraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Es ist menschenverachtend
nach über 10 Jahren, in denen sich die juristischen Verfahren um die
medizinische Versorgung mit Cannabis jetzt schon hinziehen, weiterhin
auf Zeit zu spielen.
 
Einige der Patienten, die diese Auseinandersetzung mit geführt haben, sind
inzwischen tot. Setzen Sie darauf? Zählen sie auf das Versterben der aktiven
Patienten oder darauf, dass ihnen die Kraft ausgeht?

Genehmigen Sie Patienten endlich den Eigenanbau von Cannabis oder kaufen Sie
staatlicherseits Medizinal-Cannabis aus den Niederlanden auf und verteilen
dieses kostenlos an bedürftige Patienten.
 
Keine der Alternativen, die Sie bisher angeboten haben, hat zur
unkomplizierten Versorgung der betroffenen Patienten geführt. Weder für
Dronabinol oder Cannabis-Extrakt – noch für Cannabis-Blüten aus Holland
werden die Kosten übernommen. Der einfache Patient kann die geforderten
Preise nicht bezahlen. Dazu kommen ständige Lieferausfälle über mehrere
Wochen hinweg durch den Monopol-Lieferanten Fagron. Patienten bekommen
dadurch zu den schon vorhandenen Krankheitssymptomen zusätzliche psychische
Probleme, welche de facto durch das negative Verhalten der Bundesregierung
ausgelöst werden.

Auf andere zugelassene Arzneimittel zu verweisen, wie dies Herr Bahr als
Antwort auf die Kleine Anfrage zum Thema getan hat, ist einfach nur zynisch.

Sofern er sich auch nur ansatzweise mit dem Thema beschäftigt hat, sollte er
wissen, dass ohnehin nur diejenigen Patienten eine Ausnahmegenehmigung
bekommen, bei denen es keinerlei medikamentöse Alternativen gibt. Ebenso
sollte Herr Bahr, der in der Öffentlichkeit positiv über Cannabis-Medizin
sprach, wissen, wie sich die Patientenlage in Deutschland in der Realität
gestaltet.
 
Überall auf der Welt wird der wissenschaftlichen Kenntnis des medizinischen
Cannabis-Nutzens Rechnung getragen. In den USA, Kanada und Israel wird
Cannabis-Verwendung durch Patienten erlaubt, in Holland, Belgien, Spanien
und in Tschechien geduldet. In einigen Ländern ist der Eigenanbau
bestimmter Mengen durch Patienten zu therapeutischen Zwecken gestattet.
 
Das Recht auf ein menschenwürdiges Leben ist ein höheres Gut als die
Umsetzung umstrittener internationaler Verträge.
 
Bereits 2005 hat das Bundesverwaltungsgericht (VG 7 K 1979/01) Ihrer
Behörde in gleicher Angelegenheit die Leviten gelesen:

 "Nach Art.2 Abs.2 Satz 1 GG hat jeder das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit. Dieser Bestimmung kommt im Wertehorizont des Grundgesetzes
eine große Bedeutung zu. Leben und körperliche Unversehrtheit sind in weiten
Bereichen elementare Voraussetzungen für die Wahrnehmung der übrigen
Grundrechtsgewährleistungen. In das Recht auf körperliche Unversehrtheit
kann nicht nur dadurch eingegriffen werden, dass staatliche Organe selbst
eine Körperverletzung vornehmen oder durch ihr Handeln Schmerzen zufügen.
Der Schutzbereich des Grundrechts ist vielmehr auch berührt, wenn der Staat
Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder
wenigstens gemildert werden kann und wenn dadurch körperliche Leiden oder Not
fortgesetzt und aufrecht erhalten werden. Das gilt insbesondere durch die
staatliche Unterbindung des Zugangs zu prinzipiell verfügbaren
Therapiemethoden zur nicht unwesentlichen Minderung von Leiden"
 
Nehmen Sie endlich Ihre Verantwortung wahr.

Sie herrschen nicht in einem rechtsfreien Raum.

Sorgen Sie für einen kostenfreien oder wenigstens kostengünstigen,
unbürokratischen Zugang zu Cannabis als Medizin, indem Sie Dronabinol
und Cannabis-Extrakt so wie pflanzlichen Cannabis subventionieren bzw.
durch Krankenkassen erstattungsfähig machen und darüber hinaus den
Eigenanbau für finanzschwache Patienten genehmigen.

Mit freundlichen Grüßen
Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin
[Ende der Protestnachricht]

Unter

https://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/protest-mailer

können Sie auch selber am Protestmailer teilnehmen und etwas für
die Patientenrechte von Schwerkranken tun. Bitte leiten Sie diese
Email auch an andere möglicherweise Interessierte weiter.

 

 

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