Protestmailer: Den Patienten den Zugang zu Cannabis erleichtern!

Protestmailer des SCM:
Das neue Gesetz zu Cannabis als Medizin
so umsetzen, wie es gedacht war: Den Patienten den Zugang
erleichtern!
Gestartet
15.05.2017

Worum geht es?

Direkt zum Protestmailer? Bild oder diesen Link anklicken! 

so haben wir es uns gedacht und nicht lauter neue Stolperstein

Dieser Protestmailer richtet sich in erster Linie an die Verbände von Ärzten, MDKs, Krankenkassen und Apotheken, damit diese das in ihrer Macht stehende tun, den Patienten den Zugang zu Cannabis tatsächlich zu erleichtern.
Beteiligt Euch, ergänzt das Schreiben durch Eure individuellen Erfahrungen, verbreitet den Protestmailer, um die Probleme öffentlich zu machen.

Der Text:

“Sehr geehrte Damen und Herren.

Seit dem 10.März 2017 ist das neue Gesetz zu Cannabis als Medizin in Kraft, mit dem seitens der Bundesregierung das Versprechen abgegeben wurde, Patienten erleichterten Zugang zu Cannabisblüten und Cannabismedikamenten zu ermöglichen.
Inzwischen stellt sich jedoch heraus – zusätzlich zum bestehenden Leid der Betroffenen – , dass der überwiegende Teil der oftmals überforderten Patienten mit neuen Hürden und Stolpersteinen konfrontiert wird und für viele derjenigen Kranken, die ihr Cannabis bisher aufgrund einer Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle in Apotheke erwerben konnten, die Situation sich sogar drastisch verschlechtert hat.

Viele Ärzte weigern sich generell Cannabis zu verschreiben, weil ihnen das nötige medizinische Wissen zum komplexen Sachthema „Cannabinoide“ fehlt.

Andere Ärzte wiederum, die Cannabis gerne verschreiben würden, haben massive Angst vor Regressforderungen der Krankenkassen, was durch die unangemessenen Preissteigerungen für Cannabisprodukte nach Inkrafttreten des Gesetzes noch verstärkt wird.

Im Vergleich zu Zeiten vor dem 10. März 2017 ist für Cannabis aus der Apotheke inzwischen eine Verdoppelung des Preises eingetreten.

Wurden bislang verschlossene Dosen mit Cannabisblüten an Patienten abgegeben, so wie die Behältnisse an die Apotheken geliefert werden, wird dieses bereits mehrfach geprüfte Cannabis nunmehr bei der Abgabe einer neuerlichen sensorischen oder weiterführenden Prüfung unterzogen. Dabei gibt es nach allem Ermessen keinen erkennbaren Grund, warum Apotheker den Doseninhalt nochmals überprüfen müssten (es sei denn wegen gewünschter Verteuerung durch diese Prüfungs-Handgriffe.)

Obwohl das Cannabis als Medizin-Gesetz vorschreibt, dass Krankenkassen nur in begründeten Ausnahmefällen die Kostenübernahme von ärztlich verordnetem Cannabis ablehnen dürfen, ist aktuell gängige Praxis, Kostenerstattungsanträge den zuständigen MDK zur Prüfung vorzulegen. Diese entscheiden sodann nicht selten mit haarsträubenden Begründungen gegen das Patienten-Leidenslinderungs-Interesse und empfehlen den Krankenkassen die Kosten für Cannabis oder Cannabisprodukte nicht zu erstatten.
Vorgesehener Begleitforschung zum Trotz, die der Tatsache Rechnung tragen soll, dass es derzeit angeblich noch keine ausreichenden Studien zur Wirksamkeit von Cannabis gibt, verlangen Krankenkassen und MDK von Ärzten und Patienten aber die Vorlage eben solcher Studien.
Viele der mit letzter Hoffnung gestellten Kostenerstattungsanträge – so die Erkenntnis unseres Patientennetzwerkes (SCM) – werden mit nicht nachvollziehbaren Argumenten abgelehnt; sogar dann, wenn die tatsächliche Wirksamkeit von Cannabis im konkreten Einzelfall bereits erwiesen – oder durch das BfArM-Prozedere im Rahmen von § 3 Abs 2 BtMG-Ausnahmegenehmigungen bestätigt worden ist.

Daraus folgt, dass Patienten, die entweder noch keinen Cannabis verschreibenden Arzt gefunden haben oder aber in langwierige Widerspruchs- oder Klageverfahren gegen  Krankenkassen gezwungen werden, trotz möglicherweise existierender  Ausnahmeerlaubnis sich Cannabis aus der Apotheke finanziell schlicht nicht mehr leisten können.

Als weitere negative Folge des Preisanstiegs  muss die steigende Regress-Angst der Ärzte bewertet werden.
Auch dass die Kosten für die Kassen steigen und deshalb monetäre Gründe bei der Frage der Entscheidung über Kostenübernahme eine gewichtigere Rolle spielen als gesundheitliche Stabilisierung und Verbesserung der Patienten-Lebensqualität, zeigt einen deutlich negativen Einfluss auf das, was ursprünglich als „Erleichterung“  (nämlich des Cannabis-Zugangs – und nicht des Patienten-Vermögens) gedacht war.

Wir wenden uns mit diesem Aufruf an Sie, weil Sie als Verband oder Einzelpersonen maßgeblich darauf einwirken können, dass die Umsetzung des Gesetzes vom 10. März 2017 den Patienten tatsächlich dient und nicht bloß neue Hürden, neues Leid und altbekanntes Elend für Kranke und Schwerkranke produziert.
Bitte unterstützen Sie uns bei unseren Forderungen und suchen Sie mit uns gemeinsame Wege aus dem Dilemma :

Wir schlagen vor:

– Herausnahme von Cannabisblüten aus dem ärztlichen Praxisbudget und Anerkennung von Cannabis und Cannabisprodukten als Praxisbesonderheit. Regress-Androhungen müssen umgehend beendet werden.

– Umfassende Aufklärung und Fortbildung der Ärzteschaft über Cannabis als Medizin und sachdienliche Informationen zum neuen Gesetz durch Kassenärztliche Vereinigungen.

– Abgabe von Cannabisblüten in verschlossenen Behältnissen ohne neuerliche Nachprüfung zu angemessenen Preisen

– Automatische Kostenübernahme von Cannabisblüten für alle bisherigen Erlaubnis-Inhaber nach §3 BtMG

– Beendigung der überzogenen, dem ursprünglichen Sinn des neuen Gesetzes widersprechenden  Anforderungen an Ärzte und Patienten durch den MDK und die Krankenkassen.

– Erleichterung statt Erschwernis.

 

Allein durch eine deutliche Nachbesserung des Gesetzes kann dem drohenden Szenario begegnet werden, das die Bundesregierung als größte anzunehmende – und zeitgleich abzuwehrende Gefahr in diesem Zusammenhang betrachtet: Dem privaten Eigenanbau von Cannabis zu selbst verantworteten medizinischen Zwecken.

[Ende der Protestnachricht]

Unter

https://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/protest-mailer

können Sie auch selber am Protestmailer teilnehmen und etwas für
die Patientenrechte von Schwerkranken tun. Bitte leiten Sie diese
Email auch an andere möglicherweise Interessierte weiter.

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