Hinter dem Tellerrand-News

Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin wird künftig die jeweils interessantesten Nachrichten des Monats im Zusammenhang mit Cannabis bzw. Cannabis als Medizin veröffentlichen. Sinn dieser Maßnahme ist eine verbesserte Aufklärung von Patienten, Angehörigen und sonstigen Interessierten an der gängigen bundesrepublikanischen Cannabis-Politik, welche unter Milliarden-Aufwand weiterhin an der Kriminalisierung und Repression von Kranken (oder Genusswilligen) festhält, dabei jedoch aktuelle internationale Trends einer Cannabis-Freigabe zu medizinischen Zwecken (sowie Regulierung und Besteuerung) komplett ignoriert. Unser besonderes Augenmerk wird bei der Dokumentation sachdienlicher Presse-Artikel und sonstiger Neuigkeiten aus der Cannabis-Nachrichtenwelt den jeweiligen Antworten der Drogenbeauftragten Mechthild Dyckmans und ihrer auf dem Portal www.abgeordnetenwatch.de öffentlich bekundeten Drogenpolitik gelten.

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Köln/Kerpen, 2010-01-22. Hoffnung für Kerpener Schüler, der seit Jahren auf  Dronabinol angewiesen ist? Dronabinol wird bis dato von der DAK (und anderen gesetzlichen Krankenkassen) nicht erstattet. Dazu ein DAK-Vertreter: “Aufgrund der Zeugenaussagen müsse die DAK den Sachverhalt vielleicht anders bewerten als bisher…“ Neue Studien, welche die Wirksamkeit von Cannabis-Medikamenten erneut belegen sollen, wurden erst kürzlich von Pharmafirmen in Auftrag gegeben.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger https://www.ksta.de/html/artikel/1262688315325.shtml

 

Prag, 2010-01-21. Tschechien erklärt den Besitz von bis zu 15 Gramm Marihuana und den Anbau von bis zu 5 Cannabispflanzen für straffrei. Das Land schert neben Staaten wie z.B. den Niederlanden, Portugal, Mexiko und Argentinien aus den bisher von deutschen Politikern oftmals bloß vorgeschobenen Verpflichtungen des sogenannten „Internationalen Suchtstoffabkommens“ aus, doch der Mangel an Prävention und Hilfe wird hier weiterhin beklagt…

Quelle: n-tv https://www.n-tv.de/panorama/dossier/Neues-Drogengesetz-in-Tschechien-article689288.html


Schweiz, 2010-01-21. In der Schweiz möchten die Gesundheitskommissionen des National- und Ständerats das Kiffen künftig mit Geldbußen – ähnlich wie Schwarzfahren oder Falschparken – ahnden. Man verspricht sich davon erzieherische Effekte auf  Cannabis konsumierende Jugendliche und eine deutliche Entlastung des Justiz-Systems. Auf nach wie vor scharfe Kritik stößt diese Maßnahme allerdings noch bei der Opposition.

 

 

Quelle: baz.online.ch https://bazonline.ch/schweiz/standard/Kiffen-soll-nicht-krimineller-sein-als-Schwarzfahren/story/25286809

 

Los Angeles, 2010-01-19. Fünf  von sechs Kurzzeitstudien belegen die positive Wirksamkeit von Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol in Bezug auf die Beweglichkeit von MS-Patienten. Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol sind die beiden wesentlichen bisher bekannten medizinisch wirksamen Inhaltsstoffe des Cannabis. Allerdings seien die Nebenwirkungen nicht zu unterschätzen, warnen die Wissenschaftler. Bislang gilt synthetisches Dronabinol noch als sogenanntes „Reservetherapeutikum“.

Quelle: Deutsche Apotheker-Zeitung https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/pharmazie/news/2010/01/19/mit-cannabis-gegen-spastiken.html

 

Los Angeles, 2010-01-24. Kalifornisches Gericht erklärt die bisherige Mengenbegrenzung beim Besitz von Cannabis zu medizinischen Zwecken für ungültig. Patienten dürfen künftig mehr als 6 reife oder 12 unreife Pflanzen bzw. mehr als nur 8 Unzen (ca. 230 g) getrocknetes Marihuana besitzen, wenn dies medizinisch begründet notwendig ist. In Kalifornien gibt es derzeit etwa 38.000 staatlich registrierte Cannabismedizin – Verwender. (Artikel in Englisch)

Quelle: Los Angeles Times https://www.latimes.com/news/local/la-me-medical-marijuana22-2010jan22,0,7843693.story

 

Kleine Stellungnahme zu Zitaten der Bundesdrogenbeauftragten, MdB Mechthild Dyckmans (FDP), auf Abgeordneten-Watch

„Ich werde mich dafür einsetzen, die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken voranzubringen…“(14.12.09)

„Die Bundesregierung befürwortet alle Anstrengungen, die dazu führen, dass wirksame Arzneimittel auf der Basis von Cannabis in den Verkehr gebracht werden können…“ (14.12.09)

„Wenn Cannabis-Arzneimittel bei schwersten Erkrankungen für einzelne Patienten zu einer deutlichen Linderung der Beschwerden führen, sollte die medizinische Anwendung geprüft werden. Dies heißt vor allem, wirkungsvolle und qualitätsge­sicherte Arzneimittel für die Patienten verfügbar zu machen, die nicht die uner­wünsch­te Rauschwirkung hervorrufen…“ (21.12.09)

„Eine Cannabisintoxikation führt nach anfänglicher Euphorie zu Müdigkeit, motorischen Störungen, beeinträchtigt Konzentration, Reaktionszeit und Gedächtnis, Wahrnehmungsstörungen, Gleichgültigkeit, Panikreaktionen, manchmal auch zu psychotischen Reaktionen, Verwirrtheit, Gedächtnisverlust und Halluzinationen. Es senkt bei Dauerkonsum die Lern- und Gedächtnisleistung, belastet bei Inhalation die Atemwege und kann zu einer psychischen Abhängigkeit führen.“(13.01.10)

Frau Dyckmans folgt als „neue“ Drogenbeauftragte offenkundig den ausgetretenen Pfaden früherer Regierungen und überlässt betroffene Cannabis-Patienten weiterhin dem harten Kampf im unsozialen Dickicht ausufernder Bürokratie, kaum bezahlbarer Wucherkosten und politischer Inakzeptanz ihres grundgesetzlich abgesicherten Gesundheitsanspruchs. Das Voranbringen der Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken scheint dabei jedoch für Frau Dyckmans an die Voraussetzung geknüpft zu sein, dass der natürlichen Substanz diejenigen Eigenschaften abgezüchtet werden müssten, welche laut Drogenbeauf­tragter als „gefährliche, unerwünschte Rauschwirkung“ zu gelten haben. Rauschhafte Nebenwirkungen beim Gebrauch von qualitätsgesicherten Pharma-Arzneimitteln sind dabei offenbar unbedenklicher als rauschhafte Nebenwirkungen beim Gebrauch von Cannabis. Selbst die faktische Erwiesenheit, dass Arzneimittelnebenwirkungen in Einzelfällen (etwa bei SSRI oder Interferon in Kombination mit Ribavirin) bis zum Suizid, oder – als Massenphänomen – zur Abhängigkeit von Tranquilizern und synthetischen Schmerzmitteln führen, hält unsere „Volksvertreterin“ nicht davon ab, ihre Messlatten hier höchst willkürlich anzulegen. „Keine Wirkung ohne Nebenwirkung“ – so klingt es doch allenthalben aus honorigen Kreisen. Somit könnte pharmakologisch modifiziertes, „entrauschtes“ Cannabis vielleicht entsprechende Risiken eingrenzen, würde vermutlich aber auch das breite Wirk­spek­trum beschränken, das dem natürlichen Cannabis in seiner gewachsenen Form eigen ist. 

Was nachdenklich stimmen sollte: Die Drogenbeauftragte spricht von „Cannabisintoxikation“ und ignoriert, bzw. negiert mit dieser an den Tag gelegten Haltung die positiven Erfahrungen von weltweit hunderttausenden Patienten, die tagtäglich Linderung und Besserung ihrer oftmals gravierenden Symptomkom­plexe durch die natürlich gewachsenen Blüten der Cannabispflanze erleben. Mechthild Dyckmans hat ihre Kompetenzen deutlich überstrapaziert, wenn sie schwer Erkrankten das Selbstbestimmungsrecht und die Eigenverant­wortlichkeit abspricht, indem sie allen wissenschaftlichen und patienteneigenen Erkenntnis­sen zum Hohn der Eigenmedi­kation mit Cannabis unter ärztlicher Aufsicht ein übersteigertes Gefährdungspotenzial andichtet. Die Drogenbeauftragte ignoriert damit zum anderen aber auch die enorme Möglichkeit einer Kostenentlas­tung der gesetzlichen und privaten Kassenvereinigungen, was insgesamt auf eine unkritische Klientel-Sympathie zu Gunsten der Pharma-Industrie und zu Lasten pragmatischer Lösungsan­sätze für schwerstkranke Cannabis-Patienten schließen lässt.   

Letzteres dürfte nach den im hochaktuellen Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossenen Vergünstigungen für Hoteliers ohnehin vielen klar geworden sein. Somit sollte es nahe liegen, dass eine Parteispende in der richtigen Höhe möglicherweise auch für Cannabis-Patienten ganz plötzlich zum „Sesam-öffne-dich“-Szenario geraten könnte – hätte man doch bloß eher daran gedacht…!

 

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