Günter D.

Mein Name ist Günter D. und ich bin am 9.12.1952 geboren.

Seit 1984 habe ich eine MS (Multiple Sklerose), die mich aber in meinen damaligen Datendrang und durch einen sanften Verlauf nicht hindern konnte bis 1998 weiterhin zu arbeiten. Seit März 2000 beziehe ich eine bescheidene EU-Rente.

Meinen 1. Schub danach musste ich 6 Jahre später, 1990 einstecken, 5 x 500 mg Cortison und eine anschließende Reha in Bad Camberg "verliehen mir wieder Flügel". Bis auf einige Parästhesien an Händen und Beinen kam ich relativ "unbeschadet" bis zum Jahr 1997. Dann gesellten sich Spastiken und Ataxien an den unteren Extremitäten dazu, die ohne Erfolg mit Lioresal und Baclofen therapiert wurden. Als Ergebnis führte Lioresal zu starken Müdigkeitsattacken und trug eher zu einer Verschlechterung als zur Linderung der Symptomatik bei, sodass es wieder abgesetzt werden musste.

Seit WINDOWS95-Zeiten wusste ich von den heilsamen Wirkungen der Naturmedizin Cannabis, die ich auch ergiebig prüfte. Quasi Nebenwirkungsfrei ! – 1999 gab es die Dronabinol-Tropfen damals nur durch eine sehr umständliche Prozedur zu erhalten, die ich als synthetisch hergestellte "Dronabinol-Tropfen" auf BtM-Rezept verschrieben bekam. Bereits nach kurzer Zeit waren die Spastiken und Ataxien verschwunden (!!!)ich konnte mich bewegen wie "in alten Zeiten" und das volle 6 Jahre lang. Ich war wieder glücklich und zufrieden mit meinem "neuen" Leben und die guten "Nebenwirkungen der Tropfen" gaben einen positiven Effekt dazu – allerdings sollte man schon bei leichter Überdosierung unbedingt die Öffentlichkeit meiden, da (Über-) Reaktionen beidseits nicht kalkulierbar sind.

Plötzlich am 13.7.2004 ein Schreiben der DAK – Infragestellung der Kostenübernahme von Dronabinol, es folgte die Individuelle Begründung des MDK: "Es besteht zwar bei Ihnen zweifellos eine schwerwiegende Erkrankung, allerdings liegen in Deutschland keine Ergebnisse kontrollierter Studien vor. Aufgrund dieser nicht ausreichenden Datenlage ist derzeit die therapeutische Anwendung von Dronabinol bei Multipler Sklerose in sozialmedizinischer Hinsicht nicht gerechtfertigt." – und das schärfste: es bezieht sich auf ein Gutachten vom 28.6.04 von dem ich nichts weiss und zu dem es auch gar keine (!!!) Untersuchung gegeben hat.

Am 18. Dezember 2005 stellte ich beim BfArM meinen 2. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 3 Abs. 2BtMG, die diese unsere SCM ins Leben gerufen hat, sich endlich gegen Behördenwillkür zu wehren und unsere Ziele den "Umgang mit Cannabis zu medizinischen Zwecken" voranzutreiben.

Mein Gesundheitszustand verschlechterte in der Zwischenzeit derart rapide, den auch ein Aufenthalt im Januar 2006 im Bezirksklinikum Bayreuth mit 5 x 1000 mg Cortison und anschl. Reha keinerlei Nutzen brachte. Im Gegenteil: Ich bin seither auf Gehhilfen angewiesen, meine alten Beschwerden sind wieder voll entfacht plus Depressionen plus Frust plus Wut über eine Behördenwillkür ohne Gleichen die selbst nach 465 (Vierhundertfünfundsechzig) (!!!) Bearbeitungstagen ausser neuen Barrieren und Vorschriften nichts Zustande bringt und unheilbar Kranken jegliche Hoffnung raubt !!!

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