Meine erste Erlaubniskontrolle “…..die möchte ich sehen.”

bedrocan

Ich möchte euch hier von einer Polizeikontrolle auf der A4 berichten. Folgendes ist passiert.

Ich hatte einen Gerichtstermin in Dresden und mein Sohn hatte sich bereit erklärt mich zu fahren. Wir starteten gegen 6.00 uhr in Jena und gegen 7.30 Uhr sahen wir vor uns eine teilweise rot beleuchtete Heckscheibe.

Polizei !

bitte folgen !

Wir waren weder zu schnell, noch konnten wir uns das “herausziehen” irgendwie erklären. Es ging runter von der A4 auf einen abgelegenen Platz in dessen nähe Holzrückearbeiten stattfanden.

Wir stoppten hinter dem Zivil-Polizeiwagen, einer der Beamten kam an unser Fahrzeug und meldete eine allgemeine Fahrzeug- und Personenkontrolle an. Er verlangte die Fahrzeugpapiere und unsere Ausweise.

Nach Aushändigung dieser fragte ich den Beamten ob es länger dauern würde, da ich einen Gerichtstermin in Dresden hätte. Er meinte das es noch Zeit wäre und er in der noch verbleibenden Zeit in berlin wäre. ….

Auf Grung meiner Schmerzen und der Aussage des Beamten, das wir uns die Zeit schon nehmen müssten, stieg ich  aus unserem Auto und zündete mir direkt vor einem Beamten eine Cannabiszigarette an.

Weder wollte ich provozieren noch sonst irgend” etwas” abziehen. Für mich war es eine notwendige Selbstverständlichkeit mein Cannabis einzusetzen.

Der Beamte bekam große Augen und schien wirklich überrascht über mein Verhalten.

Ich glaube, noch ehe er etwas sagen konnte  wurde mir die Situation richtig bewusst und ich meinte so zu ihm, das ich Schmerzpatient bin und eine Erlaubnis hätte.

Mein Gefühl war das er und die anderen Beamten, in dem Moment etwas neues (und eine gewisse überforderung) erlebten.

Dann kam …

“Die will ich sehen.”

Ich händigte ihm meine Erlaubnis aus und er beschäftigte sich damit. dann meinte er das könnte ich mir ja selbst ausgedruckt haben.

Ich lächelte ihn an und meinte das ich da schon eine sehr große Portion Frechheit besitzen müsste und ob er das glaubt.

Genau deswegen habe ich schon vor Jahren die Verantwortlichen in der Bundesregierung angeschrieben und gebeten Erlaubnisinhabern doch bitte eine “Card” auszustellen.

die Antwort des Verantwortlichen war damals:

“Die Erlaubnis, wie Sie Ihnen erteilt wurde, ist in dem Format erstellt, wie es für alle Erlaubnisinhaber gem. § 3 BtMG verwendet wird. Andere Erlaubnisinhaber benötigen Ihre Erlaubnis nur für betriebliche bzw. wissenschaftliche Zwecke und nicht als notwendiges Dokument für den legalen Erwerb von Cannabis Medizinalblüten oder Cannabis-Extrakt. Daher ist ein ständiges Mitführen der Erlaubnis für andere Erlaubnisinhaber in der Regel entbehrlich und das Format von untergeordneter Bedeutung.

Eine mittlerweile durchaus übliche Card hat sich als elektronische Gesundheits-Card bis dato im Übrigen nicht als Ersatz für eine ärztliche Verschreibung etablieren können, da Fragen unter anderem zur Datensicherheit bislang nicht ausgeräumt werden konnten.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass es uns in der Vergangenheit wichtiger war und auch heute wichtiger ist, Patienten die Möglichkeit einer Selbsttherapie mit Cannabis-Medizinalblüten bzw. Cannabis-Extrakt zu ermöglichen, als ästhetische Aspekte der Erlaubnisurkunde zu verfolgen.

mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ……”

In der Zwischenzeit wurde auf Grund meines Verhaltens mein Sohn aufgefordert, einen Drogenschnelltest zu machen . Es läge ein Anfangsverdacht vor er könnte berauscht gefahren sein, weil ich ja eventuell während der Fahrt geraucht haben könnte.

Darauf hin lächelte ich den Beamten an und meinte das er ja seinen Kopf nicht umsonst “ins Auto” gehalten hätte. Ob er denn Alkohol gerochen hätte und ob ihm bei dieser Gelegenheit der Geruch von im Auto gerauchtem Cannabis entgangen wäre. Er lächelte auch und meinte sicher nicht. …….

Ich ging zu der Gruppe und erklärte, dass mein Sohn mir meine Cannabiszigaretten gedreht hat (mein gesamter linker Arm/Hand ist gelähmt) und der Test deshalb durchaus “positiv” sein könnte. der Beamte meinte, das wäre kein Problem, es wäre ein Speicheltest.

Der Test war negativ und mein Sohn wurde nicht mehr behelligt.

Da die anderen Beamten mit meiner Erlaubnis beschäftigt waren, hatte ich Zeit mir noch eine anzustecken und die Zeit zu nutzen. Es wurde gesehen und überraschte. Gesagt wurde nix.

Ich wurde gefragt, wieviel ich denn einstecken hätte und erwiderte, dass ich ca.8 Gramm Cannabis dabei habe. Ich wurde freundlich aufgefordert,s ihm mein Cannabis zu zeigen. Also holte ich meinen Rucksack aus dem Auto und zeigte ihm eine Dose Medizinalcannabis. Kurz dauf brachte ich ihm die zweite Dose um die genannte Menge zu bestätigen.

Es wurde “beraten” und telefoniert, brachte den Beamten aber nicht die gewünschten Bestätigungen. Ich wurde gebeten die Telefonnummer meines behandelnden Arztes zu nennen, wozu ich bereit war.

Nur habe ich ein neues Telefon und das speichert meine Kontakte immermal wieder anders, in anderer Folge ab, so dass ich einige Zeit brauchte, um die Nummer zu finden.

Der Beamte suchte derweil im Internet nach der Nummer meines Arztes. Es wurde angerufen, aber die Praxis war um diese Zeit noch nicht besetzt, bzw.ging niemand an das Telefon.

Es war also während der Kontrolle nicht entgültig zu klären, ob alles seine Richtigkeit hat.

Meine Erlaubnis und meine geöffneten, mit sichtbarem Inhalt zu sehenden Apothekendosen wurden fotografiert.

Nach wahrscheinlich noch mehren Versuchen meinen Arzt zu erreichen kam der Beamte zu mir und händigte mir mein Cannabis und meine Erlaubnis aus. Er meinte es wäre jetzt nicht möglich eine Bestätigung meiner Angaben zu bekommen. er hätte ja aber meine Daten etc und würde  diese bei Richtigkeit vernichten. Wäre es nicht so, würden sie sich melden.

Ich sagte ihm, da wäre nix und dass auch nix kommen würde.

Wir verabschiedeten uns und fuhren umlenken. Auf einmal stoppten die Beamten uns erneut und einer stieg aus und kam zu uns. Was ist jetzt noch dachten wir. Er machte mich darauf aufmerksam, dass meine Brille beim losfahren noch auf der Motorhaube lag und ob ich die Brille hätte. Ich fand sie an der Stelle wo wir umgelenkt haben. Die freundlichen Beamten sahen meinen Fund und verabschiedeten sich winkend.

Zwei Tage darauf erreichte mich eine verzweifelte Mitarbeiterin meines behandelnden Arztes und entschuldigte sich ungefragt mehrmals bei mir.

Sie hätte Auskunft erteilt ( der Arzt war bei nachfragen durch Beamte nicht erreichbar) obwohl sie keine Auskunft zu mir und meiner Erkrankung geben darf.

Die Arme hatte zwei Tage so ein schlechtes Gewissen dass sie nicht schlafen konnte.

Ich möchte das Ganze gar nicht unbedingt bewerten. Da kann jeder seine eigene Meinung haben.

Jedoch hat die Kontrolle gezeigt:

-dass Beamte nicht ausreichend informiert sind

-dass zwei bedruckte, bespempelte Din A4 Seiten  bei Kontrollen nicht als Erlaubnis erkannt werden

-dass es zum Zeitpunkt der Kontrolle, für die Beamten nicht immer möglich ist den behandelnden Arzt anzurufen, um die Angaben des Kontrollierten bestätigen zu lassen

-dass Fahrer von Cannabis nutzenden Patienten, für diese eine Rauch-Pause einlegen sollten und dass es nicht unbedingt förderlich ist, wenn bei einer Kontrolle Cannabisgeruch/-qualm im Auto festzustellen ist.

Übrigens habe ich dann bei dem Gerichtstermin in Dresden einen Freispruch für Anbau und Besitz von Cannabis in nicht unerheblicher Menge bekommen.

Verhandlungsdauer waren 6! Jahre

Uwe Ciecior

16.01.14

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