Eigenanbau von Cannabis bleibt tabu. Ärzteblatt als Feigenblatt?


Die Bundesregierung behauptet zwar einerseits, das generelle Verkehrsverbot für Cannabis zu medizinischen Zwecken aufheben zu wollen, ein Eigen(bedarfs)anbau von Privatpersonen wird aber nach wie vor nicht zugelassen, bzw. strafrechtlich geahndet. 

So antwortet Gesundheits-Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) auf eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion (siehe auch weiterführender SCM-Artikel) z.B.:

 Die "Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs" sei beim Eigenanbau nicht gegeben. Das liege auch daran, dass beim Selbstanbau keine Kontrolle über den Wirkstoff-Gehalt,  insbesondere den Anteil an Tetrahydrocannabinol (THC) – möglich sei… Ärzte könnten daher, wenn sie die Selbsttherapie mit Cannabis begleiten würden, ihren Patienten auch keine "therapiesichere Dosierungsempfehlung" geben. 

Anmerkungen: 

Durch die Gewinnung von Stecklingen („Klonen“) aus Cannabis-Mutterpflanzen könnten im medizinischen Selbstanbau über Jahre hinweg konstante Wirkstoff-Anteile erhalten bleiben. Die Firma Bedrocan arbeitet nach dem gleichen kontinuierlichen Prinzip. Der Wirkstoff-Gehalt selbst gezogener Klone ist durch allfällige Messungen bei Landeskriminalämtern oder in Universitätsinstituten problemlos bestimmbar. Erst kürzlich wurde die auf „Cannabis flos Bedrocan“ (19% THC) lautende Genehmigung nach wiederholten Lieferproblemen vom BfArM kurzerhand auf die beiden anderen medizinisch wirksamen Sorten „Cannabis flos Bedrobinol“ (12% THC) oder auf „Cannabis Flos Bediol granulate“(6% THC, ~ 7,5% CBD) ausgedehnt.

Der offiziellen Vorgabe des Bundesinstituts, zwischen drei angebotenen Sorten wählen und daraus möglicherweise auch individuell optimal angepasste Mischungen herstellen zu können, sollte also die Logik folgen, dass Höhe oder Variabilität des Wirkstoffes aus Sicht des BfArM kein gesundheitliches Sicherheitsrisiko darstellen.

 

 

Auch bei sonstigen Behandlungen können Ärzte ganz generell keine „therapiesicheren Dosierungsempfehlungen“ geben. Die Unwägbarkeiten von Dosis-Findung und Dosis-Einstellung sind demnach nicht nur auf Cannabis-Selbsttherapien beschränkt und bedürfen in erster Linie der Mitarbeit so wie der Compliance und Mündigkeit des Patienten zur optimalen Dosisfindung.

< Allerdings will die Regierung cannabishaltige Fertigarzneimittel mit der 25. Verordnung zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zulassungs- und verschreibungsfähig machen. Ein Referentenentwurf liegt vor; derzeit werden die Ergebnisse einer Anhörung ausgewertet, heißt es. Gegenwärtig sind Dronabinol und Nabilon nach Anlage III des BtMG verkehrs- und verschreibungsfähig. Sie müssen aber nach ärztlicher Verordnung von Apotheken einzeln importiert werden.

Anmerkungen:

Die von Herrn Bahr präsentierte Regierungsankündigung, cannabishaltige Fertigarzneimittel würden künftig zulassungs- und verschreibungsfähig gemacht, bezieht sich auf lediglich ein Präparat – SATIVEX® – mit lediglich einer Indikation: Spastiken bei Multipler Sklerose.

Angesichts der Vielzahl mit natürlichem Cannabis zu lindernden Erkrankungen und Symptomkomplexe kann diese vollmundige Farce aber lediglich als selbstgefällige "Alibi-Fassade" der Verantwortlichen im Bundesgesundheitsministerium aufgefasst werden.

Ganz eindeutig hat Sativex® eine viel zu enge Indikationsstellung, als dass es alternativlos Import-Cannabis oder Cannabis aus Eigen(bedarfs)anbau ersetzen könnte. Obwohl ähnlich kostenlastig wie Nabilon und Dronabinol, wird Sativex® allerdings – als ordentliches Pharmaprodukt – selbstredend von den GKV getragen.

Reduzierung von Ausgaben im Gesundheitswesen durch Eigen(bedarfs)anbau? Reduzierung von schädlichen Nebenwirkungen? Reduzierung von Leid, Schmerz und Verfolgung? Das ist hier eindeutig nicht von Belang!

So spüren die vielen Cannabis-Patienten wieder einmal am eigenen Leib, welchen Götzen in Deutschland wahrhaftig gehuldigt wird.

< Bislang können schwer kranke Patienten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmeerlaubnis (Paragraf 3 Absatz 2 BtMG) zur Selbsttherapie mit Cannabis erwirken. Seit 2005 haben 156 Patienten eine solche Genehmigung beantragt, 54 erhielten eine Erlaubnis. Am häufigsten (21 Fälle) lautete die zugrundeliegende Indikation chronische Schmerzen, 17 Patienten litten an schmerzhaften Spastiken bei MS. Zudem erhielten fünf Patienten mit Tourette-Syndrom sowie zwei mit ADHS eine Erlaubnis. Bei den übrigen Genehmigungen lagen neun weitere Einzel-Indikationen vor.

Anmerkungen:

Die Bearbeitungszeit von BtMG § 3 Abs. 2-Anträgen nimmt aktuell durchschnittlich drei Monate in Anspruch, nachdem bis 2008 Kranke z.T. noch mehrere Jahre auf endgültige Bescheide hatten warten müssen. Das Antragsverfahren ist jedoch immer noch unverhältnismäßig hürdenreich und zudem abhängig von der Befürwortung sowie einschlägiger Sachkenntnis des behandelnden Arztes.

Die marginale Anzahl von insgesamt nur 156 beantragten Genehmigungen weist hingegen deutlich auf einen eklatanten Mangel an sachkundigen und die Cannabis-Selbsttherapie befürwortenden Ärzten hin. Diese Tatsache lässt sich aufgrund wiederholter Patienten-Anfragen an die Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoid-Medikamente (ACM) und an das SCM verifizieren, welche sich auf in Deutschland praktizierende, sachkundige Ärzte beziehen.

Nach Medienberichten gibt es in den Vereinigten Staaten rund 300.000 registrierte Kranke, die pflanzliches Cannabis nutzen. In Israel, das nur 8 Millionen Einwohner aufweist, (Deutschland ca. 80 Millionen Einwohner) sind es immerhin rund 5.000 Cannabis-Patienten. In der Bundesrepublik Deutschland können sich hingegen gerade mal 54 Patienten einer Erlaubnis erfreuen, obgleich die Möglichkeit einer Positivbescheidung seit nunmehr schon 2 Jahren besteht. Diese Vergleichszahlen lassen erahnen, dass hierzulande in der Gesundheitspolitik – zumindest in Bezug auf Cannabis – etwas nicht stimmen kann.

Die dreizehn verschiedenen und z.T. namentlich aufgeführten Indikationen zur Erteilung von Genehmigungen für Cannabis flos oder Cannabis-Extrakt (deutlich mehr Indikationen unter https://boards.cannabis.com/medicinal-cannabis-health/179526-granny-storm-crows-mmj-reference-list-2010-a.html oder auch unter https://www.cannabis-med.org/german/studies.htm  ) sind ein klarer Beleg dafür, dass es sich bei Cannabis flos – also Cannabisblüten – um ein Mittel von erstaunlich großer Anwendungsbreite handelt. Dabei hieß es vor wenigen Jahren noch unisono in den abschlägigen Bescheiden des BfArM, es bestehe „kein Öffentliches Interesse für den Einsatz von Cannabis.“ Überhaupt wurde Cannabis auch bis zuletzt immer wieder hartnäckig des fehlenden Wirkungsnachweises bezichtigt, obwohl namhafte Studien längst anderes belegt hatten.

Es darf somit von Betroffenenseite gemutmaßt werden, dass weder Herr Bahr von der FDP – noch das Ärzteblatt – sich auch nur im Geringsten darum scher(t)en, wie viel Schmerz, Not und elendes Sterben diese arrogant-ignorante Haltung bis heute unter einer Vielzahl verzweifelter Kranker verursacht und erhält. Und es darf der Verdacht ausgesprochen werden, dass das BfArM unter wohlwollender Beschirmung durch den Bundesgesundheitsminister auch weiterhin alles daransetzen wird, um die Zahl der medizinischen Cannabisgebraucher so niedrig wie möglich zu halten.

< Die regelhafte Kostenübernahme für cannabinoidhaltige Arzneimittel durch die Krankenkassen ist nicht geklärt. Allerdings hätten die gesetzlichen Kassen "einen gewissen Ermessensspielraum, eine Kostenübernahme von Rezepturarzneimitteln mit nicht zugelassenen Wirkstoffen (…) in besonderen Einzelfällen zu gewähren", betont die Regierung.

Anmerkungen:

Der tatsächlich zu verifizierende „Ermessensspielraum“ unserer GKV bewegt sich offenbar im Null-Bereich. 

Bei den „besonderen Einzelfällen“ handelt es sich vermutlich ausschließlich um im Hinscheiden befindliche, palliativmedizinisch betreute Patienten, denen im Gegensatz zu allen übrigen Cannabis nutzenden Patienten ein mühseliges Klageverfahren um Kostenerstattung vor den Sozialgerichten erspart bleiben soll.

Ansonsten haben wir es hier mit den typisch leeren Wortblasen eines parlamentarischen Staatssekretärs zu tun, dessen Partei ihre Schäfchen längst mithilfe wohlwollender Industrielobbyisten ins Trockene gebracht hat. Einer, der genau weiß, dass ein bisschen Repression zur rechten Zeit letztendlich Ruhe schafft, wenn nicht gar "der Wirtschaft förderlich" ist.

Preiswucher nennt sich in diesen Kreisen "Freie Marktwirtschaft", natürliche Pflanzen benötigen eine "Arzneimittelrechtliche Zulassung", Ermessensspielraum heißt: "Gibt nix"..! Man lebt als Gesunder anscheinend gut mit einer solch menschenverachtenden Einstellung. So gut, dass lästige kleine Randgruppen wie "Cannabis-Patienten" immer wieder mal ein bisschen drangsaliert werden müssen, damit "Liberalität", "Christlichkeit" und "Demokratie" nicht vielleicht am Ende noch missverstanden werden.

In Deutschland ist es deutlich kalt geworden… – zumindest, wenn man es besser weiß als Herr Bahr…!

https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/630937/eigenanbau-cannabis-bleibt-deutschland-tabu.html?sh=1&h=-1055505136

                                               

Axel Junker

 

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