DROGENBEAUFTRAGTE DOPPELMORAL

KRANKEN-GEDANKEN über„UNANNEHMLICHKEITEN“, „UNBEDENKLICHKEITEN“ und „EXISTENZZERSTÖRUNGEN“

Die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing, SPD, spricht sich unter Verweis auf das vorbildliche holländische Modell für die kassengestützte Behandlung von Heroin-Schwerstabhängigen in der Bundesrepublik Deutschland aus und zeigt sich dabei unbeeindruckt vom nicht ganz von der Hand zu weisenden Vorwurf, dass auf diese Weise die Staatsmacht durch das permanente Abschöpfen eines aus furchtbarem Suchtelend erwirtschafteten Profites die Stelle des illegal tätigen Dealers einnehmen würde.

35 Jahre im Grunde noch nicht restriktiv genug gehandhabter BTM-Gesetzgebung wären durch diese Maßnahme ad absurdum geführt, meinen deshalb die ewig Erz-Konservativen. Geschätzt 50.000 seit 1973 letal Überdosierte müssten folglich zu falsch behandelten Opfer unrichtiger Drogenpolitik erklärt werden.

Das ist blamabel und im Ergebnis untragbar für eine bisher mit Milliarden-Aufwand betriebene Prävention, die allen noch immer initiierten Drogen-Kampagnen zum Trotz als „erfolgreich“ dargestellt wird.

Zugleich ist Frau Bätzing gegen jegliche Freistellung von Strafverfolgung in Bezug auf Cannabis nutzende Patienten, welche das überaus billige, hochwirksame und mangels tödlicher Folgen ungefährliche Naturheilmittel auf eigene Verantwortung zur Stabilisierung ihrer jeweiligen gesundheitlichen Situation einsetzen. Das Schicksal der abgelehnten AIDS-, MS-, Hepatitis-, Krebs- und übrigen Kranken, die eine Jahre andauernde, behördliche Einzelfall-Genehmigungsprüfungsprozedur unter schwierigsten Erfüllungskriterien der zuständigen Verwaltungsbehörde (BfArM) durchlaufen mussten/müssen, um alternativ zu natürlichem Cannabis ein im besten Fall „ähnlich“ wirkendes Medikament zu überteuerten Konditionen – den sog. „Extrakt“ – zugesprochen zu bekommen, beeindruckt unsere Drogenbeauftragte jedoch ebenso wenig wie die zu erduldenden Schmerzen und Qualen der Patienten ohne überbrückende Medikation.

Stattdessen moniert sie eine fehlende „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ für die medizinische Verwendung von pflanzlichen Cannabis und vertritt im Übrigen die nicht von der Mehrheit der Gesellschaft geteilte Meinung, dass die bis zur Existenzzerstörung reichenden Folgen aus bewusst in Kauf genommenen Strafverfolgungskonsequenzen wegen der willentlich getätigten Verbotsmissachtung absolut gerechtfertigt seien. Immerhin könnte ein Richter nach eigenem Ermessen von Bestrafung absehen, sagt sie.

Die im Volksmund als „Junkies und Fixer“ geltenden Personenkreise mit pharmazeutisch hergestellten Heroin süchtig zu erhalten und dadurch nachweisbar sozial zu stabilisieren, ist für das Selbstverständnis und das Gewissen der Drogenbeauftragten Bätzing offenbar in Ordnung. Ähnlich gravierend Kranke mit eindeutiger Cannabisindikation hingegen werden nach Bätzing- Philosophie der im Eventualfall vorhandenen Einsichtsfähigkeit eines zumeist kaum sachkundigen Richters übereignet; sie werden einer durch heftige Vorurteile geprägten sozialprognostischen Entscheidung ausgeliefert, welcher in aller Regel (und wie die jüngsten Übergriffe gegen Schwerkranke aus SCM – Kreisen und nachfolgend entsprechend drastische Gerichtsurteile und Auflagen eindeutig belegen) weder die erforderliche medizinische Sachkenntnis in der Cannabisthematik innewohnt – noch irgendwie das kleinste Quäntchen an notwendigem Einfühlungsvermögen in die sozialdeprimierende Aussichtslosigkeit diverser krankheitsbedingter Umstände zeigt.

Beschämend und unerträglich ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass die Verantwortung für gesundheitspolitisches Fehlverhalten und die daraus zu Menschenlebenlasten gehende Reform-Stagnation quasi von oben nach unten in das „freie und unparteiische“ Ermessen einer Richterschaft delegiert wird, die dafür bekannt ist, eher kein Verständnis für die das BTM-Gesetz tangierenden Randgruppen in übergeordneter Notwehrlage zu entwickeln, zumal für die lebenswichtige Bedürfnisbefriedigung der Cannabismedizin-Problemkranken (laut Auskunft des Sachwalters zum Geschäftszeichen –82 beim BfArM, Dr. Wilhelm Schinkel), es noch nicht einmal ein auf die Sache zugeschnittenes und handhabbares Verwaltungsregelwerk gibt. Passende Verwaltungsvorschriften zu erarbeiten gelingt ihm, dem Bundesinstitut und dem Gesundheitsministerium schon seit mehr als 10 Jahren nicht. Frau Bätzing hält derweil still und veranlasst nichts weiter.

Deutschlands oberste Suchtberaterin doppelmoralisiert Sucht- oder Medizinalproblematiken nach eigenem Belieben. Mit einer totalen Hingabe an den absoluten Abstinenzgedanken, so als wenn es Komasaufen, Lungenkrebstote oder aus ärztlichen Verschreibungen gefährlicher Arzneimittel resultierende Tote unter ihrer Drogenbeauftragungs-Ägide schlichtweg nicht gibt, sondern bloß einen jährlich erscheinenden Suchtbericht mit lauter Nullen hinter der Eins mit „all den bösen, nach Selbstvernichtung strebenden Illegal-Substanzmittelgebrauchern“. All jenen, die sich demnach mit dem wiederholten Griff zum Verbotenen automatisch der nachfolgenden Konsequenzen sog. „Unannehmlichkeiten“ – sogar der Gefahr der eigenen „Existenzzerstörung“ – bewusst sein müssten. So wie die Richter, die stellvertretend für Frau Bätzing genau hierüber eine sinnfällige Entscheidung treffen sollen.

Wenn aber AIDS-, Krebs-, Hepatitis- und MS-Kranke aus dem grundgesetzlich verbürgten Anspruch auf körperliche Unversehrtheit ihrem Selbstschutz-Impuls folgend eine drohende Existenzzerstörung aus gesundheitliche Gründen mittels Cannabisgebrauch abzuwehren für sich reklamieren, dann sollten die Drogenbeauftragte und der Gesetzgeber wenigstens diesen „gewöhnlichen und unverschuldeten Kranken“ das gleiche hohe Maß an gesundheitlicher Fürsorge und palliativmedizinischer Begleitung zukommen lassen, wie sie es für „freiwillig Schwerst-Abhängige“ ebenso beabsichtigen zu tun, weil der Artikel 2 des Grundgesetzes bekanntlich nicht nach Medizinal-Junkies oder Medizinalcannabis-Patienten unterscheidet.

Für die dauerhafte Manifestierung von Heroin-Abhängigkeit zu votieren, scheint in Zeiten Bätzing`scher Total-Abstinenzforderungen von einer gewissen politischen Courage zu zeugen. Sich jedoch zeitgleich in abgehobener Gutsherren-Manier über die tagtäglichen Qualen von Tausenden Schmerzpatienten zu erheben und diesen bedauernswerten Menschen den Gebrauch einer preisgünstigen, hochwirksamen und lebensqualitätsverbessernden Stimulans zu verweigern, zeigt leider auch, dass der einstmals voller Hoffnung geprägte Resozialisierungsslogan „Therapie statt Strafe“ in punkto Medizinalcannabiskonsumenten inzwischen der traurigen Feigheitshaltung eines „nicht notwendige Strafe vor erforderlicher Therapie“ weicht.

Unannehmlicher kann eine eingeforderte Unbedenklichkeitsbescheinigung für Hanf nicht sein. Aber existenzzerstörend…

 

 

 

 

 

 

 

 

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