Die Enttäuschung über die Täuschung ist bei Patienten mehr als groß

 

———————————————————————-
ACM-Mitteilungen vom 21. Mai 2011
———————————————————————-

– Pharmaunternehmen dürfen in Deutschland die Zulassung
cannabishaltiger Medikamente beantragen
– Rheinland-Pfalz erhöht "geringe Menge" von 6 auf 10 Gramm

(1) Pharmaunternehmen dürfen in Deutschland die Zulassung
cannabishaltiger Medikamente beantragen

Ab dem 18. Mai 2011 dürfen pharmazeutische Unternehmen Anträge auf
eine Zulassung cannabishaltiger Medikamente stellen. Dies sieht die
aktuelle Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor. Dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte liegt bisher ein
solcher Antrag für ein Medikament vor, das bereits in Großbritannien,
Spanien und Tschechien für die Verwendung bei der Spastik von
Multiple-Sklerose-Kranken zugelassen ist. "Wir begrüßen diese
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, denn es ist zutreffend, dass
viele Menschen auf solche Medikamente warten", erklärte Dr. Franjo
Grotenhermen von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM)
in Rüthen. "Angesichts der restriktiven Politik der Bundesregierung
in dieser Frage werden der allergrößte Teil der Patienten,
beispielsweise Menschen mit chronischen Schmerzen und Krebs,
allerdings noch Jahre auf solche Medikamente warten müssen. Das
Bundesgesundheitsministerium verschließt sich bisher konsequent
konstruktiven Lösungsvorschlägen für die große Mehrheit der von
Cannabisprodukten profitierenden Patienten", fügte er hinzu.

Die Medien berichteten über die Änderung, die die Drogenbeauftragte
der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), am 17. Mai im Rahmen
der Vorstellung des Drogen- und Suchtberichts 2011 der
Bundesregierung bekannt gab. Der Stern berichtete am 17. Mai 2011 auf
seiner Webseite unter dem Titel "Zulassung Cannabis-haltiger
Medikamente ab Mittwoch erlaubt", die Westfalenpost am 21. Mai unter
dem Titel "’Enttäuschung bei Patienten ist groß".

stern.de 17. Mai 2011:
"Cannabis-haltige Schmerzmittel dürfen ab Mittwoch in Deutschland
zugelassen werden. Dies sieht eine rechtliche Neuregelung vor, die an
diesem Tag in Kraft tritt, wie die Drogenbeauftragte der
Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), am Dienstag in Berlin
sagte. ‘Es liegt bereits ein Antrag für ein Medikament vor, und wir
hoffen, es werden noch mehr kommen’, sagte Dyckmans anlässlich der
Vorstellung des Drogen- und Suchtberichts 2011. Dyckmans nannte die
Freigabe von Cannabis-haltigen Medikamenten einen ‘bedeutenden
Schritt’, weil Schwerkranke dadurch eine zusätzliche Therapieoption
erhielten. Viele Menschen warteten auf diese Medizin."

Westfalenpost vom 21. Mai 2011:
"Rüthen. Die Droge kommt als Heilmittel: Seit Mittwoch dürfen in
Deutschland Cannabis-haltige Schmerzmittel zugelassen werden. Die
Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, nennt dies
einen ‘bedeutenden Schritt’, weil Schwerkranke dadurch eine
zusätzliche Therapieoption erhielten.
Es sei ein ‘kleiner Schritt’, meint einschränkend der Rüthener
Mediziner und Wissenschaftler Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender
der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. Wichtig
sei, dass es normaler werde für Ärzte, Cannabis als Schmerzmittel zu
verschreiben. Tatsächlich wird das fragliche Medikament namens
‘Sativex’ mit einem Extrakt der Cannabispflanze aber nur einem
kleinen Teil von Patienten helfen – jenen, die unter Spastiken bei
Multipler Sklerose leiden. Ihnen kann der Arzt künftig dieses
Medikament verschreiben, das von den Krankenkassen bezahlt wird.
‘Sativex’ soll nach Informationen von Grotenhermen vom Sommer an in
den Apotheken erhältlich sein.
Aber, sagt Grotenhermen: ‘Der große Teil der Schmerzpatienten fällt
dagegen hinten runter.’ Auch Patienten, die unter chronischen
Schmerzen leiden, mit Tourette-Syndrom oder Krebspatienten im finalen
Stadium könnte das Medikament helfen. ‘Die Bundesregierung sträubt
sich vor einer Lösung, die mehr Patienten nützt’, sagt Grotenhermen:
‘Sie sitzt das Thema aus.’ Bei der Marktzulassung habe sich die
Bundesregierung nur dem europäischen Druck gebeugt: In Großbritannien
und Spanien ist ‘Sativex’ schon auf dem Markt.
‘Es ist an der Zeit, Cannabis aus der Schmuddelecke zu holen’, sagt
auch der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie,
der Göppinger Schmerzmediziner Gerhard Müller-Schwefe. Todkranke und
chronische Schmerzpatienten müssen bislang beim Bundesamt für
Arzneimittelprüfung Ausnahmegenehmigungen stellen, um Cannabis-
haltige Arzneien nutzen zu dürfen: In strikter Auslegung des
Betäubungsmittelgesetzes sind in Deutschland gerade einmal rund 50
erteilt worden – aus Kanada weiß Dr. Grotenhermen von 4000. ‘Die
Enttäuschung und Wut bei den Patienten ist groß’, sagt er: ‘Die
meisten nehmen es illegal ein.’ Es gibt bereits Cannabis-haltige
Medikamente, vor allem mit dem Wirkstoff Dronabinol. Rund 1500
Patienten in Deutschland, so die Schätzung, nehmen es ein. In der
Regel wird es von den Kassen nicht übernommen.
Seine Arbeitsgemeinschaft hat zwei Umfragen in Auftrag gegeben: Die
Deutschen können demnach sehr genau unterscheiden zwischen der
medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten und ihrem Konsum zu
Rauschzwecken. 76 Prozent der Bundesbürger seien demnach laut einer
Emnid-Umfrage der Auffassung, dass die Verwendung von Cannabis für
medizinische Zwecke erlaubt sein sollte. Übrigens sind SPD-Wähler mit
83 Prozent und der CDU/CSU mit 77 Prozent noch deutlicher dafür."

Hintergrund:
Der Bundesrat hat in seiner 882. Sitzung am 15. April beschlossen,
der von der Bundesregierung am 2. März 2011 beschlossenen 25.
Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 130/11) zuzustimmen. Danach gibt es neue
Ausnahmeregelungen für das Verbot von Cannabis. "Cannabis (Marihuana,
Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden
Pflanzen)" bleibt weiter in der Anlage I der nicht verkehrsfähigen
und nicht verschreibungsfähigen Substanzen, mit den folgenden zwei
neuen Ausnahmen.
In Anlage II wird die folgende Position in die aphabetische
Reihenfolge eingefügt: Cannabis (Marihuana, Pflanzen und
Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) "sofern
sie zur Herstellung von Zubereitungen zu medizinischen Zwecken
bestimmt sind". Damit gehört dieser so definierte Cannabis zu den
verkehrsfähigen, jedoch nicht verschreibungsfähigen Substanzen.
Apotheken können auf diese Weise, ohne eine Ausnahmegenehmigung zu
besitzen, Cannabis, das für medizinische Zwecke in den Niederlanden
hergestellt wurde, kaufen und an Patienten mit einer entsprechenden
Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabis durch die
Bundesopiumstelle abgeben.
In die Anlage III wird die folgende Position in die aphabetische
Reihenfolge eingefügt: Cannabis (Marihuana, Pflanzen und
Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen "nur in
Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind". Damit
kann der Cannabisextrakt des britischen Unternehmens GW
Pharmaceuticals, Sativex, auch in Deutschland zugelassen werden. Eine
Zulassung für die Verwendung bei einer Spastik im Rahmen einer
multiplen Sklerose wird noch für dieses Jahr erwartet.

Im Internet unter:
https://www.stern.de/news2/aktuell/zulassung-cannabis-haltiger
medikamente-ab-mittwoch-erlaubt-1686105.html
https://www.derwesten.de/staedte/ruethen/Enttaeuschung-bei-Patienten
ist-gross-id4671753.html

(Quellen: Bundesrat vom 15. April 2011, stern.de vom 17. Mai 2011,

Westfalenpost vom 21. Mai 2011

beteiligt Euch am Protestmailer des SCM an die Verantwortlichen im BMG:
Protestmailer
 

Visits: 14

Comments are closed.