CSU Maria Eichhorn: Rede zur medizinischen Anwendung von Cannabis im Deutschen Bundestag

Der SCM bezieht zur Rede von Frau Eichhorn/CSU im Bundestag Stellung:

Sehr geehrte Frau Eichhorn,

ich möchte Ihnen mein Entsetzen über Ihre Rede im Bundestag vom 26.06.2008 zur medizinischen Anwendung von Cannabis ausdrücken.

Wie Sie dort richtig einleiten, ist Cannabis keine Spaßdroge. Im Antrag der Linken geht es jedoch gar nicht um ein “Legalisierung” im Allgemeinen, sondern ausschließlich darum, schwerkranken Patienten und Patientinnen eine legale Möglichkeit der Behandlung zu ermöglichen. Weshalb Sie die Themen medizinische Anwendung, Freizeitkonsum und ausgerechnet auch noch das Thema der Abhängigkeit Jugendlicher miteinander vermischen, kann ich in keiner Weise nachvollziehen. Wie Sie wissen, werden u.a. auch Opioide in der Medizin äußerst erfolgreich eingesetzt, und zwar keineswegs “zum Spaß”, sondern aufgrund der schlichten medizinischer Notwendigkeit, ohne dass ein sachlich denkender Mensch sich genötigt fühlen müsste, diesen Einsatzzweck mit einer vollig hinfälligen Diskussion über das Missbrauchspotential der in die Opioid-Kategorie fallenden Droge Heroin schlechtzureden.

Sie führen an, dass es für die Zulassung eines Arzneimittels eines wissenschaftlichen Nachweises über die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bedarf. Gerade die Einstufung von Cannabis in die Anlage 1 des BtMG behindert jedoch massivst jede wissenschaftliche Forschung, und führt letztlich auch zu horrenden Preisen für Medikamente auf Cannabinoidbasis.

Als Beispiel möchte ich hier die Substanz Dronabinol nennen, die seit einigen Jahren als Rezepturarzneimittel durch einen Arzt auf BTM-Rezept verordnet werden kann. “Dronabinol” stellt dabei die chemische Bezeichnung des aus der Hanfblüte gewinnbaren trans-Isomers des delta-9-Tetrahydrocannabinol dar, das unter dem Kürzel THC – zumindest hinsichtlich der Rauschwirkung –  als Hauptwirkstoff von Cannabis bekannt ist.
Dronabinol für medizinische Zwecke muss stand heute aufgrund der rechtlichen Hürden mit äußerst aufwendigen Verfahren aus THC-armem (!) Nutzhanf teilsynthetisch hergestellt werden. Bei einem sich dadurch ergebenden Preis von ca. 1 EUR/mg Dronabinol für den Endverbraucher ergeben sich so monatliche Behandlungskosten zwischen 500 und 2000 Euro, die insbesondere von den gesetzlichen Krankenkassen NICHT übernommen werden; dass diese finanzielle Last insbesondere bei schwerer und chronischer Krankheit, die nicht selten mit einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit einhergeht, für viele Patienten schlicht und ergreifend nicht tragbar ist, liegt auf der Hand. Viele dieser Patienten sind daher gezwungen, sich ihrem schweren Los zu beugen und an Ihren Schmerzen langsam zugrunde zu gehen, oder sich in die Illegalität zu begeben, und müssen dann empfindlichen Geld- und Freiheitsstrafen fürchten – für das “Verbrechen”, sich eine Medizin verschafft zu haben, die ihre Leiden lindert, die jedoch nicht finanzierbar ist.
Liegt der Sinn unseres Rechtssystems wirklich darin, Kranke, die niemanden geschädigt haben, schwer zu bestrafen und wegzusperren? Ich meine nicht!

Sollte es im Vergleich zwischen Cannabis und Dronabinol lediglich am fehlenden Nachweis der Wirksamkeit scheitern, so mögen Sie mir die Frage gestatten: wie soll dieser Nachweis denn jemals erfolgen, wenn natürliches Cannabis aufgrund seiner Einstufung nicht zur Behandlung eingesetzt werden *darf*? Es ist wenig zielführend, ein Verbot stets mit den Auswirkungen des Verbots zu rechtfertigen. Ich frage Sie daher: wäre es hier nicht an der Zeit, sich von den ewigen und gebetsmühlenartigen  Ausflüchten zu verabschieden, und stattdessen den gesunden Menschenverstand zu bemühen? Der Hauptwirkstoff von natürlichem Cannabis, der auch für die von Ihnen genannten, und je nach Studie und Gutachter aufgezählten Gefahren und Risiken des Cannabiskonsums verantwortlich gemacht wird, ist Dronabinol, das isoliert sowohl als wirksam als auch als hinreichend sicher gilt! Cannabis _wird_ bereits äußerst erfolgreich, wenn auch illegal, von Patienten eingesetzt – und mit Sicherheit nicht aus Langeweile. Welche logischen Gründe führen Ihrer Meinung nach daher zu der wenig nachvollziehbaren Annahme, dronabinolhaltiges Cannabis sei medizinisch unwirksam?

Ihre Bedenken bzgl. “schädlicher Beimengungen” empfinde ich – gelinde gesagt – als Farce, weigert sich doch gerade die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Frau Sabine Bätzig, in jeglicher Weise über diese Gefahren zu informieren oder in irgend einer Form tätig zu werden. Vielmehr werden dabei billigend schwerste Gesundheitsschäden von Konsumenten in Kauf genommen, mit der lapidaren Bemerkung, Drogen zu nehmen sei ohnehin nicht gut. Hierzu sei auch gesagt, dass gerade Patienten ihre Medizin nicht “beim Dealer um die Ecke”, sondern aufgrund des unwägbaren Risikos einer unbekannten Zusammensetzung die notwendige Menge Cannabis meist deutlich lieber selbst anbauen würden. Hierzu sind weder eine Spezialausbildung oder komplexe, technische Anlagen erforderlich – es genügen ein paar Blumentöpfe und eine Fensterbank. Eines der Kernziele des Selbsthilfenetzwerks Cannabis als Medizin ist daher ein legaler (!) Anbau von Cannabis zur medizinischen Verwendung für Patienten.

Die heutige Realität sieht leider so aus, dass insbesondere der Eigenanbau juristisch deutlich schärfer geahndet wird, als der Erwerb beim Dealer, durch den zudem das organisierte Verbrechen unterstützt wird. Kann das ernsthaft Sinn und zweck einer Drogenpolitik in einem Deutschland des einundzwanzigsten Jahrhunderts sein?!

Was eine generelle Nutzen-/Risikobewertung hinsichtlich Cannabis als Medikament angeht: sollte diese nur individuell beantwortbare Frage nicht einem qualifizierten, behandelnden Arzt überlassen werden? Ich weiß ja Ihre Sorge um das Patientenwohl hinsichtlich unerwünschter Nebenwirkungen einer Behandlung mit Cannabis durchaus zu schätzen. Bitte bedenken Sie aber auch: Cannabis hat den entscheidenden Vorteil, eine nur sehr geringe Toxizität aufzuweisen. Vielfach ist das bei konventionellen Arzneimitteln nicht der Fall. Ein chronisch Kranker ist an die Einnahme eines wirksamen Medikaments mitunter über viele Jahre, womöglich lebenslang gebunden, und muss somit langfristig mit zusätzlichen, schweren Organschäden rechnen. Als Morbus Bechterew Patient habe ich selbst durch die ärztlich verordnete Einnahme von NSAR eine Nierenschädigung davongetragen, die mich mein Leben lang begleiten wird. Ich bin 33 Jahre alt, und möchte nicht an die Dialyse!

Zum anderen existieren durchaus auch Krankheitsbilder, deren Symptome mit konventionellen Mitteln nicht befriedigend behandelbar sind. Weshalb soll diesen Patienten eine notwendige und zugleich kostengünstige Behandlung versagt bleiben? Selbst die Sorge hinsichtlich einer befürchteten psychischen Abhängigkeit kann hier nicht greifen: für einen Patienten spielt dies keine Rolle – er ist ohnehin auf die Dauereinnahme eines wirksamen Medikaments angewiesen; die Krankheit ist und bleibt auch mit Cannabis unheilbar, doch ein Patient hat ein Recht auf die Behandlung, die sein Leiden bestmöglich zu lindern vermag.

Ein erster – leider nur halbherziger – Schritt in die richtige Richtung wurde vom BfArM mit der Möglichkeit einer Erlaubnis zum Bezug eines natürlichen Cannabisextrakts getan. Das BfArM räumt damit sowohl eine hinreichende Wirksamkeit als auch Unbedenklichkeit ein, und versucht, durch eine Standardisierung des Wirkstoffgehalts auch das dritte erforderliche Merkmal einer gleichbleibenden Qualität zu erreichen. Doch so eine (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigung, die aufgrund hoher bürokratischer Hürden bisher lediglich zwei (!) mal für jeweils lediglich ein Jahr erteilt wurde, birgt einen Pferdefuß: Krankenkassen – sowohl gesetzliche als  private – kommen keinesfalls für die auch hier in schwindelerregender Höhe liegenden Kosten auf, da es sich nicht um eine ärztliche Verordnung handelt – doch nur die wäre durch den Versicherungsschutz erfasst. Die Problematik entspricht daher der selben wie bei Dronabinol. Wundern Sie sich wirklich, weshalb einer der beiden Patienten die Behandlung abgebrochen hat?

Unsere niederländischen Nachbarn lösen diese Problematik deutlich einfacher durch einen staatlich genehmigten und überwachten Anbau von medizinischem Cannabis unter stets gleichbleibenden Anbaubedingungen. Ein sog. Cannabis-Flos ist in gleichbleibend hoher Qualität in den Niederlanden im Verhältnis sehr kostengünstig auf ärztliches Rezept erhältlich, ohne dass die Menschen dort reihenweise der Drogensucht zum Opfer fallen würden.

In Ihrer o.g. Rede verschreiben Sie sich dem Ziel, “den Einstieg junger Menschen in die Sucht zu verhindern”.
Dies begrüße ich sehr! Aber doch bitte nicht auf dem Rücken der Schwächsten unserer Gesellschaft: auf dem Rücken derjenigen, die aufgrund einer schweren Erkrankung unter ärztlicher Aufsicht von einer Substanz profitieren, ohne die sie zu einem menschenunwürdigen Dasein voller Schmerz und Elend verdammt sind!

Artikel 2 (2) Grundgesetz garantiert: “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit” – auch wir Patienten. Ich bitte Sie daher eindringlichst, als eine Politikerin, die einen Schwur zum Wohle des Volkes geleistet hat, Ihre Position zum Thema Cannabis zu Medizinzwecken nochmals sachlich und frei von Vorurteilen, politischen und wirtschaftlichen Ideologien zu überdenken.

In Erwartung einer Stellungnahme und im Namen des Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Markus Einsle
2. Sprecher SCM

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