Gestern erreichte uns das Schreiben eines Patienten, der an einer besonders schweren Form des ADHS und Restlessleg Syndrom sowie einer damit einhergehenden Insomnie leidet. Es ist eine menschenverachtende Schweinerei, was sich das Bundesministerium für Gesundheit Patienten gegenüber erlaubt.
Der Brief:
“Sehr geehrten Damen und Herren,
ich war bis Anfang dieser Woche im Besitz einer Erlaubnis des BfArM zur Verwendung von Medizinal-Cannabisblüten.
Da es in unserer Apotheke in den drei Jahren meiner erfolgreichen Therapie immer wieder zu Lieferverzögerungen des extrem überteuerten Medikaments kam und ich daher mehrfach Therapieunterbrechungen mit ungewünschten Nebenwirkungen und Mehrkosten bei Wiedereinstellung erlitt, habe ICH diese Genehmigung nun zurückgegeben, da sie nicht das Papier Wert ist auf dem man sie druckte.
Auch die Genehmigung unserer Apotheke zur Eigeneinfuhr von Cannabis musste von mir bezahlt werden (ca. 800 Euro) und änderte doch nichts.
Ich hatte enorme Kosten (Genehmigungen und Therapie fast 40.000 Euro) und war eigentlich immer für eine Apothekenabgabe von Cannabis.
Leider muss ich nun resigniert feststellen, dass diese Versorgungsform in der Realität nicht funktioniert.
Außerdem muss ich mich mit den Patienten solidarisieren die nicht das nötige Geld für die Cannabistherapie aufbringen können und wie ich finde, in Rechtsstaat unwürdiger Weise behandelt werden.
Meine BtM Nr. war 457 05 62 für 56 Gramm Bedrocan/Monat
Ich verzichte nun auf jegliche Behandlung und lebe mit meinen Krankheiten und deren unweigerlichen, schwerwiegenden Folgen!
Florian Koblenz
unsere Hoffnung,
projiziert auf das Münster in Konstanz
Dr. med. Franjo Grotenhermen ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und Mitglied im Schildower Kreis. Als Cannabisexperte schrieb er Frau Merkel zu ihrer Youtube-Antwort auf die Cannabisfrage des Deutschen Hanf Verbandes einen kritischen Brief.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
mit Befremden habe ich Ihre Antwort vom 23. November auf die Frage, ob Cannabis in Deutschland legalisiert werden sollte, gelesen. Der rechtliche Status einer Droge beruht auf einer politischen Entscheidung. Ob der Cannabisbesitz für den Eigenkonsum wie in Spanien toleriert oder wie in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird, entscheidet der Gesetzgeber.
Ihr Wunsch, den rechtlichen Status von Cannabis in Deutschland mit medizinischen Argumenten oder gar Erfordernissen legitimieren zu wollen, ist verständlich, da Gesetzgebung rationalen Gesichtspunkten folgen sollte, muss aber beim Cannabisverbot fehlgehen. Dies allein schon deshalb, weil alle vergleichenden Untersuchungen, die in den vergangenen 15 Jahren von wissenschaftlichen Institutionen veröffentlicht wurden, zu dem Ergebnis gelangt sind, dass die individuellen und gesellschaftlichen Gefahren des von ihnen als akzeptabel bezeichneten Alkoholkonsums größer sind als die des Cannabiskonsums (Hall et al. 1999, Nutt et al. 2007).
Wie Sie wissen, dürfen einige Patienten in Deutschland Cannabisprodukte und den Cannabiswirkstoff Dronabinol zu medizinischen Zwecken verwenden. Dies ist auch unbedingt notwendig, und diese Möglichkeiten müssen zügig weiter verbessert werden. Aus den Erfahrungen mit diesen Patienten aus Deutschland und anderen Ländern sowie aus Untersuchungen mit anderen Cannabiskonsumenten wissen wir, dass bei einem mäßig starken Konsum Abhängigkeit nur bei einem kleinen Teil der Betroffenen auftritt (Anthony et al. 1994, Perkonnig et al. 1999). Ihre Behauptung eines hohen Abhängigkeitspotenzials ist daher unzutreffend. Zudem ist eine einmal eingetretene Alkoholabhängigkeit hinsichtlich ihrer körperlichen, psychischen und sozialen Auswirkungen erheblich schwerwiegender als eine Cannabisabhängigkeit. Dass die Cannabisprohibition vielfältige individuelle und gesellschaftliche Schäden verursacht, von gesundheitlichen Schäden durch Streckmittel bis zur Unterstützung mafiöser Strukturen, ist allgemein bekannt. Ein möglicher Nutzen des Cannabisverbots, der auf der Hoffnung beziehungsweise Behauptung beruht, damit das Ausmaß des Konsums, insbesondere bei Jugendlichen, zu reduzieren, ist jedoch nicht bewiesen. Im Gegenteil, die in den vergangenen Jahren zu diesem Thema durchgeführten wissenschaftlichen Studien sind sämtlich zu dem Ergebnis gelangt, dass die Prohibition, also das Cannabisverbot, wenn überhaupt nur einen geringen Einfluss auf die Zahl der Konsumenten und die Intensität des Konsums hat (Reinarman et al. 2004, Simons-Morton et al. 2010).
Ich bin Mediziner und Wissenschaftler, der sich seit 20 Jahren mit der Pharmakologie und Toxikologie von Cannabis und den Cannabinoiden, mit ihren möglichen Gefahren und ihrem potenziellen Nutzen befasst. Wie viele meiner Kollegen bin ich darum bemüht, die verschiedenen Aspekte dieser Thematik möglichst genau zu erfassen und zu beschreiben. Ich bin irritiert darüber, wie nachlässig und uninformiert eine hohe Repräsentantin der Bundesrepublik Deutschland mit dieser Thematik verfährt.
Das Verbot des Konsums einer in Deutschland weit verbreiteten Droge greift erheblich in die Privatsphäre vieler, sonst gesetzestreuer Bundesbürger ein. Das Verbot muss daher stichhaltig untermauert sein. Es ist nicht akzeptabel, dass dieser massive Eingriff mit einer persönlichen Meinung legitimiert wird, die der wissenschaftlichen Datenlage widerspricht. Es ist an der Zeit, den rechtlichen Status von Cannabis beziehungsweise seine wissenschaftliche Grundlage auf den Prüfstand zu stellen, beispielsweise durch die Einrichtung einer entsprechend beauftragten Enquetekommission.
Mit freundlichen Grüßen Dr. med. Franjo Grotenhermen
Literatur:
- Anthony JC, Warner LA Kessler RC. Comparative epidemiology of dependence on tobacco, alcohol, controlled substances, and inhalants: basic findings from the National Comorbidity Survey. Exp Clin Psychopharmacol 1994; 2:244-268.
– Hall W, Room R, Bondy S. Comparing the health and psychological risks of alcohol, cannabis, nicotine and opiate use. In: Kalant H, Corrigan W, Hall W, Smart R, eds. The health effects of cannabis. Tronto, Addiction Research Foundation, 1999, 477-508.
– Nutt D, King LA, Saulsbury W, Blakemore C. Development of a rational scale to assess the harm of drugs of potential misuse. Lancet 2007;369(9566):1047-53.
– Perkonnig A, Lieb R, Höfler M, Schuster P, Sonntag H, Wittchen H-U. Patterns of cannabis use, abuse and dependence over time: incidence, progression and stability in a sample of 1228 adolescents. Addiction 1999;94: 1663-1678.
– Reinarman C, Cohen PD, Kaal HL. The limited relevance of drug policy: cannabis in Amsterdam and in San Francisco. Am J Public Health 2004;94(5):836-42
– Simons-Morton B, Pickett W, Boyce W, ter Bogt TF, Vollebergh W. Cross-national comparison of adolescent drinking and cannabis use in the United States, Canada, and the Netherlands. Int J Drug Policy 2010;21(1):64-9.
Günter und Oliver gehören zu den rund 60 Deutschen, die natürliches Cannabis als Medizin nutzen dürfen.
Doch leider zahlt die Krankenkasse die Kosten nicht. Selbst bei austherapierten Patienten, bei denen nachweislich nur Cannabis hilft wird hier auf dem Rücken der Patienten Pharmalobbypolitik betrieben – und den Patienten die vom Grundgesetz garantierte Schmerzlinderung verweigert.
Nun läuft ein Eilverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (genauer Bundesopiumstelle innerhalb des BfArM) zur Kostenübernahme oder Erlaubnis des Eigenanbaus.
"Proving once again that fact is stranger than fiction, brave medical patients share their struggles to access an unjustly demonized medicinal herb that helps them. A compassionate doctor presents scientific evidence to support the stigmatized plant’s effectiveness in treating more than a dozen medical conditions. This film puts a human face on some of the collateral damage from the war on drugs.