Volker Krug, ein Morbus-Crohn-Patient, der seit vielen Jahren Cannabis erfolgreich medizinisch einsetzt und am 9. Juli 2007 wegen des Imports von Cannabis aus den Niederlanden in Würzburg in Untersuchungshaft genommen worden war, wurde am am 13. Februar zu 2 Jahre Gefängnis auf 3 Jahre Bewährung verurteilt.
Eine der Bewährungsauflagen ist, sich einem Drogenscreening zu unterziehen, sobald er kein Dronabinol mehr einnimmt.
Da Volkers Krankenkasse nicht bereit ist, eine schriftliche Kostenzu- oder absage zu geben, verschreibt ihm sein Arzt Dronabinol nur auf Privatrezept. Volker kann das aber nicht bezahlen.
Die Zusage der Kostenübernahme ist Voraussetzung, damit Volker seine Bewährungsauflage erfüllen kann. Die Absage ist Voraussetzung, damit er seinen BfArM-Antrag wieder aufnehmen kann.
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin hat jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet, um Volkers Kasse zu einer schriftlichen Aussage zu zwingen.
Bis zu einer Klärung rufen wir deshalb erneut zu einer Spende für Dronabinol für Volker auf.
Spenden Sie bitte auf das Konto seines Rechtsanwaltes.
Kontoinhaber: RA Scheckenbach
Konto: 101380621
BLZ: 79090000 (VR-Bank Würzburg)
Verwendungszweck: Dronabinol für Volker Krug
Volker Krug, ein Morbus-Crohn-Patient, der seit vielen Jahren Cannabis erfolgreich medizinisch einsetzt und am 9. Juli 2007 wegen des Imports von Cannabis aus den Niederlanden in Würzburg in Untersuchungshaft genommen worden war, wurde am am 13. Februar zu 2 Jahre Gefängnis auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Eine der Bewährungsauflagen ist, sich einem Drogenscreening zu unterziehen, sobald er kein Dronabinol mehr einnimmt. Da Volkers Krankenkasse nicht bereit ist, eine schriftliche Kostenzu- oder absage zu geben, verschreibt ihm sein Arzt Dronabinol nur auf Privatrezept. Volker kann das aber nicht bezahlen. Die Zusage der Kostenübernahme ist Voraussetzung, damit Volker seine Bewährungsauflage erfüllen kann. Die Absage ist Voraussetzung, damit er seinen BfArM-Antrag wieder aufnehmen kann. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin hat jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet, um Volkers Kasse zu einer schriftlichen Aussage zu zwingen.
Bis zu einer Klärung rufen wir deshalb erneut zu einer Spende für Dronabinol für Volker auf. Spenden Sie bitte auf das Konto seines Rechtsanwaltes. Kontoinhaber: RA Scheckenbach
Konto: 101380621
BLZ: 79090000 (VR-Bank Würzburg)
Verwendungszweck: Dronabinol für Volker Krug
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Volker Krug, ein Morbus-Crohn-Patient, der seit vielen Jahren Cannabis erfolgreich medizinisch einsetzt und am 9. Juli wegen des Imports von Cannabis aus den Niederlanden in Würzburg in Untersuchungshaft genommen worden war, wurde am 17. Oktober gegen Zahlung einer Kaution unter Auflagen bis zur Hauptverhandlung aus der Haft entlassen. Zu den Auflagen zählt das Verbot der Verwendung illegaler Cannabisprodukte.
Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich Ende November stattfinden, ist jedoch nach hinten verschoben worden, um einem vom Gericht bestimmten ärztlichen Gutachter mehr Zeit für die Erstellung des Gutachtens zu geben. Volker Krug hat von seinem Arzt jetzt Dronabinol auf Privatrezept verschrieben bekommen, das er jedoch nicht allein finanzieren kann.
Da die Verwendung von Dronabinol für ihn die einzige Möglichkeit ist, sich medizinisch zu versorgen, ohne gegen die Auflagen zu verstoßen, bitten wir, ihn finanziell zu unterstützen, bis
- die Kostenübernahme von Dronabinol durch die Krankenkasse
- der nochmalige Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- der Notstand durch das Strafgericht
seine medizinische Versorgung regeln.
Spenden Sie bitte auf das Konto seines Rechtsanwaltes.
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Konto: 101380621
BLZ: 79090000 (VR-Bank Würzburg)
Verwendungszweck: Dronabinol für Volker Krug.
Volker Krug, ein Morbus-Crohn-Patient, der seit vielen Jahren Cannabis erfolgreich medizinisch einsetzt und am 9. Juli wegen des Imports von Cannabis aus den Niederlanden in Würzburg in Untersuchungshaft genommen worden war, wurde am 17. Oktober gegen Zahlung einer Kaution unter Auflagen bis zur Hauptverhandlung aus der Haft entlassen. Zu den Auflagen zählt das Verbot der Verwendung illegaler Cannabisprodukte. Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich Ende November stattfinden, ist jedoch nach hinten verschoben worden, um einem vom Gericht bestimmten ärztlichen Gutachter mehr Zeit für die Erstellung des Gutachtens zu geben. Volker Krug hat von seinem Arzt jetzt Dronabinol auf Privatrezept verschrieben bekommen, das er jedoch nicht allein finanzieren kann. Da die Verwendung von Dronabinol für ihn die einzige Möglichkeit ist, sich medizinisch zu versorgen, ohne gegen die Auflagen zu verstoßen, bitten wir, ihn finanziell zu unterstützen, bis die Kostenübernahme von Dronabinol durch die Krankenkasse der nochmalige Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte der Notstand durch das Strafgericht seine medizinische Versorgung regeln. Spenden Sie bitte auf das Konto seines Rechtsanwaltes. Kontoinhaber: RA Scheckenbach
Konto: 101380621
BLZ: 79090000 (VR-Bank Würzburg)
Verwendungszweck: Dronabinol für Volker Krug.
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