22
Jan
2012

Cannabis-Clubs nach spanischem, belgischem oder US-amerikanischen Vorbild sind angesichts der nicht erstattungsfähigen Kosten bei gleichzeitigen Medizinalcannabis-Wucherpreisen hierzulande für eine Vielzahl Patienten, die von Cannabis gesundheitlich profitieren, eine wünschenswerte Alternative zu noch ausstehenden Einzel-Anbaugenehmigungen.
Im Zuge der Anhörung einiger Sachverständiger vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestags wurden verschiedene Stellungnahmen zur Forderung der Partei die LINKE abgegeben Cannabis Clubs zuzulassen, u.a. von Prof. Dr. med. Rainer Thomasius
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a14/anhoerungen/p_Cannabis/stellungnahmen/index.html
Prof. Dr. med. Rainer Thomasius` Resümee zu Wirkungen und Auswirkungen von Cannabiskonsum:
„Mit wenigen Worten ergibt sich aus der Darstellung des Forschungsstands zu den Wirkungen und Auswirkungen des Cannabiskonsums aus wissenschaftlicher Sicht folgendes Resümee:
1. Die pharmakologischen, biochemischen und elektrophysiologischen Einwirkungen von Cannabis auf den menschlichen Körper sind noch nicht hinreichend durchdrungen und verstanden worden.
2. Die Hypothese, dass Cannabis den Einstieg in den Konsum anderer illegaler Drogen durch neurobiologische Mechanismen bahnt, ist bis dato nicht bewiesen – sie ist aber auch nicht widerlegt worden.
3. Cannabis kann sich auf die körperliche Gesundheit und auf die Fruchtentwicklung ungünstig auswirken.
4. Cannabis kann sich auf die psychische Gesundheit ungünstig auswirken.
5. Cannabis kann sich auf die altersgerechte Entwicklung in der mittleren Jugend und Adoleszenz ungünstig auswirken.
6. Cannabis kann eine psychische und körperliche Abhängigkeit verursachen.
7. Cannabis kann sich auf kognitive Funktionen ungünstig auswirken und daher die Fahrtauglichkeit einschränken.
8. Angesichts eines sinkenden Cannabis-Erstkonsumalters in der Bevölkerung ist die Aufmerksamkeit besonders auf jugendliche Konsumenten zu richten.“
Mit wenigen Worten ergibt sich aus den praktischen Erfahrungen Cannabis nutzender Patienten folgende Gegendarstellung zu Prof. Dr. med Thomasius Behauptungen:
Zu1.: Die pharmakologischen, biochemischen und elektrophysiologischen Einwirkungen von Cannabis auf den menschlichen Körper sind (vermutlich nur) von Prof. Dr. med. Rainer Thomasius und anderen Prohibitions-Befürwortern noch nicht hinreichend durchdrungen und verstanden worden.
Zu 2.: Dass Cannabis den Einstieg in den Konsum anderer illegaler Drogen durch neurobiologische Mechanismen bahnt, beruht (lediglich) auf einer Annahme und wird durch die zuvor erworbene Fähigkeit zum Inhalieren von Tabakprodukten nebst ihrer z.T. gesundheitsgefährdenden, suchterzeugenden Zusatzstoffe ad absurdum geführt.
Zu3.: Kann, muss aber nicht. Eine günstige Auswirkung auf die körperliche Gesundheit ist durch eine Vielzahl von erfolgreichen Behandlungen ernsthafter Erkrankungen belegt. In Bezug auf die Fruchtentwicklung hat Abstinenz von jedweder Droge oder von drogenähnlichen Substanzen höchste Priorität.
Zu 4.: Kann, muss aber nicht. Cannabis kann sich auf die psychische Gesundheit auch günstig auswirken. Siehe Einsatz von Cannabis bei PTSB (Kriegsveteranen, Unfallopfer etc.), bei Depressionen oder auch als Modulator für Kreativität und Lebensqualität.
Zu 5. : Kann, muss aber nicht. Cannabisgebrauch würde bei frühzeitiger Unterweisung durch geeignete Fachkräfte im Rahmen schulischer Rauschkunde- und Aufklärungsprojekte positive Effekte auf die altersgerechte Entwicklung in der mittleren Jugend und Adoleszenz dergestalt zeigen, dass die bezeichneten Altersgruppen infolge der Projekt-Erfahrungen weniger zur Volksdroge Alkohol tendieren, die – im Gegensatz zur Droge Cannabis – bei Missbrauch oftmals sehr starke sozialschädliche und volkswirtschaftliche – nicht selten sogar tödliche Auswirkungen zeigt.
Zu 6.: Kann, muss aber nicht. Cannabis wird keine psychischen und körperlichen Abhängigkeit verursachen, sofern kontrolliert-moderater Cannabisgebrauch in seiner Intensität dem kontrolliert-moderaten Gebrauch von Bier-Mischgetränken oder Wein entspricht.
Zu 7.: Kann, muss aber nicht. Cannabis kann sich in Abhängigkeit von Dosierung und persönlicher Erfahrung des Gebrauchers auch günstig auf kognitive Funktionen auswirken und von daher die Fahrtauglichkeit ggf. weniger stark einschränken als z.B. bei nicht ordnungsgemäßem Gebrauch von rezeptpflichtigen Psychopharmaka.
Zu 8.: Angesichts eines sinkenden Nikotin-, Alkohol-, Pornofilm-, Cannabis- und Kaffee-Erstkonsumalters in der Bevölkerung ist die Aufmerksamkeit auf erwachsene Konsumenten nicht zu vernachlässigen, da selbige aufgrund ihres deutlich unproblematischeren Umgangs mit solchen Konsumgütern ansonsten einer unzumutbaren Ungleichbehandlung unterlägen.

Axel Junker
Cannabis-Clubs nach spanischem, belgischem oder US-amerikanischen Vorbild sind angesichts der nicht erstattungsfähigen Kosten bei gleichzeitigen Medizinalcannabis-Wucherpreisen hierzulande für eine Vielzahl Patienten, die von Cannabis gesundheitlich profitieren, eine wünschenswerte Alternative zu noch ausstehenden Einzel-Anbaugenehmigungen.
Im Zuge der Anhörung einiger Sachverständiger vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestags wurden verschiedene Stellungnahmen zur Forderung der Partei die LINKE abgegeben Cannabis Clubs zuzulassen, u.a. von Prof. Dr. med. Rainer Thomasius
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a14/anhoerungen/p_Cannabis/stellungnahmen/index.html
Prof. Dr. med. Rainer Thomasius` Resümee zu Wirkungen und Auswirkungen von Cannabiskonsum:
„Mit wenigen Worten ergibt sich aus der Darstellung des Forschungsstands zu den Wirkungen und Auswirkungen des Cannabiskonsums aus wissenschaftlicher Sicht folgendes Resümee:
1. Die pharmakologischen, biochemischen und elektrophysiologischen Einwirkungen von Cannabis auf den menschlichen Körper sind noch nicht hinreichend durchdrungen und verstanden worden.
2. Die Hypothese, dass Cannabis den Einstieg in den Konsum anderer illegaler Drogen durch neurobiologische Mechanismen bahnt, ist bis dato nicht bewiesen – sie ist aber auch nicht widerlegt worden.
3. Cannabis kann sich auf die körperliche Gesundheit und auf die Fruchtentwicklung ungünstig auswirken.
4. Cannabis kann sich auf die psychische Gesundheit ungünstig auswirken.
5. Cannabis kann sich auf die altersgerechte Entwicklung in der mittleren Jugend und Adoleszenz ungünstig auswirken.
6. Cannabis kann eine psychische und körperliche Abhängigkeit verursachen.
7. Cannabis kann sich auf kognitive Funktionen ungünstig auswirken und daher die Fahrtauglichkeit einschränken.
8. Angesichts eines sinkenden Cannabis-Erstkonsumalters in der Bevölkerung ist die Aufmerksamkeit besonders auf jugendliche Konsumenten zu richten.“
Mit wenigen Worten ergibt sich aus den praktischen Erfahrungen Cannabis nutzender Patienten folgende Gegendarstellung zu Prof. Dr. med Thomasius Behauptungen:
Zu1.: Die pharmakologischen, biochemischen und elektrophysiologischen Einwirkungen von Cannabis auf den menschlichen Körper sind (vermutlich nur) von Prof. Dr. med. Rainer Thomasius und anderen Prohibitions-Befürwortern noch nicht hinreichend durchdrungen und verstanden worden.
Zu 2.: Dass Cannabis den Einstieg in den Konsum anderer illegaler Drogen durch neurobiologische Mechanismen bahnt, beruht (lediglich) auf einer Annahme und wird durch die zuvor erworbene Fähigkeit zum Inhalieren von Tabakprodukten nebst ihrer z.T. gesundheitsgefährdenden, suchterzeugenden Zusatzstoffe ad absurdum geführt.
Zu3.: Kann, muss aber nicht. Eine günstige Auswirkung auf die körperliche Gesundheit ist durch eine Vielzahl von erfolgreichen Behandlungen ernsthafter Erkrankungen belegt. In Bezug auf die Fruchtentwicklung hat Abstinenz von jedweder Droge oder von drogenähnlichen Substanzen höchste Priorität.
Zu 4.: Kann, muss aber nicht. Cannabis kann sich auf die psychische Gesundheit auch günstig auswirken. Siehe Einsatz von Cannabis bei PTSB (Kriegsveteranen, Unfallopfer etc.), bei Depressionen oder auch als Modulator für Kreativität und Lebensqualität.
Zu 5. : Kann, muss aber nicht. Cannabisgebrauch würde bei frühzeitiger Unterweisung durch geeignete Fachkräfte im Rahmen schulischer Rauschkunde- und Aufklärungsprojekte positive Effekte auf die altersgerechte Entwicklung in der mittleren Jugend und Adoleszenz dergestalt zeigen, dass die bezeichneten Altersgruppen infolge der Projekt-Erfahrungen weniger zur Volksdroge Alkohol tendieren, die – im Gegensatz zur Droge Cannabis - bei Missbrauch oftmals sehr starke sozialschädliche und volkswirtschaftliche – nicht selten sogar tödliche Auswirkungen zeigt.
Zu 6.: Kann, muss aber nicht. Cannabis wird keine psychischen und körperlichen Abhängigkeit verursachen, sofern kontrolliert-moderater Cannabisgebrauch in seiner Intensität dem kontrolliert-moderaten Gebrauch von Bier-Mischgetränken oder Wein entspricht.
Zu 7.: Kann, muss aber nicht. Cannabis kann sich in Abhängigkeit von Dosierung und persönlicher Erfahrung des Gebrauchers auch günstig auf kognitive Funktionen auswirken und von daher die Fahrtauglichkeit ggf. weniger stark einschränken als z.B. bei nicht ordnungsgemäßem Gebrauch von rezeptpflichtigen Psychopharmaka.
Zu 8.: Angesichts eines sinkenden Nikotin-, Alkohol-, Pornofilm-, Cannabis- und Kaffee-Erstkonsumalters in der Bevölkerung ist die Aufmerksamkeit auf erwachsene Konsumenten nicht zu vernachlässigen, da selbige aufgrund ihres deutlich unproblematischeren Umgangs mit solchen Konsumgütern ansonsten einer unzumutbaren Ungleichbehandlung unterlägen.
Axel Junker
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16
Jan
2012

Kommentar zur Lage der cannabinoidbedürftigen Nation
Parteipolitik ist im Grunde nicht so sehr Sache des SCM. Weil aber hierzulande zunehmend mehr Menschen krankheitsbedingt ebenso von den direkten Auswirkungen einer falschen Gesundheits- und Drogenpolitik als auch von menschenverachtender Sozial- und Rechtspolitik betroffen sind, gilt es 2012 erneut anzumahnen, aufzumucken und sich darüber zu empören, dass die Verantwortlichen in Berlin das Thema Cannabis als Medizin noch immer so aussitzen, als ob man eine heftig grassierende Seuche tatsächlich mit Untätigkeit und Verdrängung therapieren könnte.
Nach neusten Umfrageergebnissen http://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundesweit/ard-deutschlandtrend/2012/januar/ des Deutschlandtrend für die FDP kann derzeit von (uns) Cannabis als Medizin nutzenden Patienten davon ausgegangen werden, dass bei Beibehaltung einer ähnlich desaströs minimalen Zustimmung zur politischen Arbeit der Liberalen spätestens 2013 Schluss ist mit dem Kasperle-Theater der unwirksamen – aber nebeneffektreichen Drogenbeauftragten Mechthild Dyckmans und des ebenso farb- wie hilflosen Bundesministers für Gesundheit Daniel Bahr. Weitere vorgeblich Liberale jener zerrütteten, inzwischen völlig unnützen Partei werden sang- und klanglos in der politischen Bedeutungspolitik verschwinden, ohne im Verlaufe ihrer Amtszeit die Chance ergriffen zu haben, unsägliches Leid zu verhindern oder menschenwürdig zu lindern.
Die „neuen Liberaleren“ werden die PIRATEN sein, die frischen Wind in die Parteienlandschaft tragen wie anno dunnemals die GRÜNEN.
Es kann/darf davon ausgegangen werden, dass die PIRATENPARTEI-DEUTSCHLANDs nach (teilweisem) Entern des Bundestags den widerwärtigen Muff und Grau-Schleier der beinahe schon unverhohlen finanziellen Kumpanei zwischen Politikern und Pharma-Lobbyisten gründlichst weichspülen. Im Sinne der von ihnen stets eingeforderten Transparenz werden die PIRATEN sich hoffentlich auch ausführlich mit Themen beschäftigen, die aus Sicht zigtausender Patienten lange schon einer öffentlich-kritischen Debatte hätten standhalten müssen, z.B:
Verflechtungen von Politik und Pharma-Industrie
Skandale des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
Schaffung einer Cannabis-Agentur
Verantwortliche Verursacher und deren Motive in der zeitlichen Verschleppung der Cannabis als Medizin-Frage
Kosten und Profiteure des Krieges gegen Drogen, der auch Krieg gegen Kranke ist.
Neue („liberale“) Drogenpolitik:
Die PIRATENPARTEI-DEUTSCHLAND steht für eine repressionsfreie Drogenpolitik und will ein Ende der gescheiterten Prohibition. Wir lehnen die heutige, wissenschaftlich nicht haltbare Unterscheidung in legale und illegale Stoffe ab und fordern die objektive Bewertung und Handhabung aller psychoaktiven Substanzen alleine anhand ihres Gefahrenpotentials. Die derzeitige nicht faktenbasierte Bevormundung Erwachsener beim verantwortungsvollen Umgang mit Rausch- und Genussmitteln widerspricht der Grundüberzeugung der PIRATEN und unserem Verständnis einer mündigen Gesellschaft. Die bisherige Kriminalisierung der Konsumenten muss beendet und der damit verbundene Schwarzhandel durch kontrollierte Erwerbsstrukturen ersetzt werden. So ergeben sich dann Rahmenbedingungen, die – anders als heute – viele Probleme beseitigen, die alleine auf Grund von gefährlichen Beimischungen und mangelnder Hygiene entstehen.
Forschung und Medizin:
Die PIRATEN befürworten die Erforschung derzeit illegaler Stoffe zu therapeutischen Zwecken. Eine weitere Blockade wissenschaftlicher Arbeit lediglich aufgrund dogmatischer Argumente ist nicht länger hinnehmbar. Patienten sollen in der freien Wahl der Behandlung nicht eingeschränkt werden. Welche Substanzen zur Behandlung verwendet werden können, soll alleine Sache des geschulten, behandelnden Arztes und des aufgeklärten Patienten sein. Dabei muss umfassend über die Gefahren aller verwendeten Mittel aufgeklärt werden.
Auszug aus: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Drogen/aktueller_Programmvorschlag_Drogenpolitik
“Um eine Verharmlosung des Rauschmittels Cannabis zu verhindern und um ein Gesetz aufrecht zu erhalten, das aus guten Gründen umstritten ist, wird von der Politik das Leid hunderttausender Menschen hingenommen.
Wer den kostengünstigen Zugang zu medizinischem Cannabis verweigert, wer Patienten auf die Erteilung einer bürokratischen Erlaubnis warten lässt, wo schnelle Hilfe gefordert ist, wer an einem Gesetz festhält, das das Elend von Kranken unnötig vergrößert, hat nicht verstanden, dass Leben auch lebenswert sein muss.
Die Legalisierung von Cannabis als Medizin ist keine Frage der Drogenpolitik, sondern eine der Menschenwürde”
(Aus „Rauschzeichen“, Wurth und Geyer)

Axel Junker
Kommentar zur Lage der cannabinoidbedürftigen Nation
Parteipolitik ist im Grunde nicht so sehr Sache des SCM. Weil aber hierzulande zunehmend mehr Menschen krankheitsbedingt ebenso von den direkten Auswirkungen einer falschen Gesundheits- und Drogenpolitik als auch von menschenverachtender Sozial- und Rechtspolitik betroffen sind, gilt es 2012 erneut anzumahnen, aufzumucken und sich darüber zu empören, dass die Verantwortlichen in Berlin das Thema Cannabis als Medizin noch immer so aussitzen, als ob man eine heftig grassierende Seuche tatsächlich mit Untätigkeit und Verdrängung therapieren könnte.
Nach neusten Umfrageergebnissen http://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundesweit/ard-deutschlandtrend/2012/januar/ des Deutschlandtrend für die FDP kann derzeit von (uns) Cannabis als Medizin nutzenden Patienten davon ausgegangen werden, dass bei Beibehaltung einer ähnlich desaströs minimalen Zustimmung zur politischen Arbeit der Liberalen spätestens 2013 Schluss ist mit dem Kasperle-Theater der unwirksamen - aber nebeneffektreichen Drogenbeauftragten Mechthild Dyckmans und des ebenso farb- wie hilflosen Bundesministers für Gesundheit Daniel Bahr. Weitere vorgeblich Liberale jener zerrütteten, inzwischen völlig unnützen Partei werden sang- und klanglos in der politischen Bedeutungspolitik verschwinden, ohne im Verlaufe ihrer Amtszeit die Chance ergriffen zu haben, unsägliches Leid zu verhindern oder menschenwürdig zu lindern.
Die „neuen Liberaleren“ werden die PIRATEN sein, die frischen Wind in die Parteienlandschaft tragen wie anno dunnemals die GRÜNEN.
Es kann/darf davon ausgegangen werden, dass die PIRATENPARTEI-DEUTSCHLANDs nach (teilweisem) Entern des Bundestags den widerwärtigen Muff und Grau-Schleier der beinahe schon unverhohlen finanziellen Kumpanei zwischen Politikern und Pharma-Lobbyisten gründlichst weichspülen. Im Sinne der von ihnen stets eingeforderten Transparenz werden die PIRATEN sich hoffentlich auch ausführlich mit Themen beschäftigen, die aus Sicht zigtausender Patienten lange schon einer öffentlich-kritischen Debatte hätten standhalten müssen, z.B:
Verflechtungen von Politik und Pharma-Industrie
Skandale des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
Schaffung einer Cannabis-Agentur
Verantwortliche Verursacher und deren Motive in der zeitlichen Verschleppung der Cannabis als Medizin-Frage
Kosten und Profiteure des Krieges gegen Drogen, der auch Krieg gegen Kranke ist.
Neue („liberale“) Drogenpolitik:
Die PIRATENPARTEI-DEUTSCHLAND steht für eine repressionsfreie Drogenpolitik und will ein Ende der gescheiterten Prohibition. Wir lehnen die heutige, wissenschaftlich nicht haltbare Unterscheidung in legale und illegale Stoffe ab und fordern die objektive Bewertung und Handhabung aller psychoaktiven Substanzen alleine anhand ihres Gefahrenpotentials. Die derzeitige nicht faktenbasierte Bevormundung Erwachsener beim verantwortungsvollen Umgang mit Rausch- und Genussmitteln widerspricht der Grundüberzeugung der PIRATEN und unserem Verständnis einer mündigen Gesellschaft. Die bisherige Kriminalisierung der Konsumenten muss beendet und der damit verbundene Schwarzhandel durch kontrollierte Erwerbsstrukturen ersetzt werden. So ergeben sich dann Rahmenbedingungen, die - anders als heute - viele Probleme beseitigen, die alleine auf Grund von gefährlichen Beimischungen und mangelnder Hygiene entstehen.
Forschung und Medizin:
Die PIRATEN befürworten die Erforschung derzeit illegaler Stoffe zu therapeutischen Zwecken. Eine weitere Blockade wissenschaftlicher Arbeit lediglich aufgrund dogmatischer Argumente ist nicht länger hinnehmbar. Patienten sollen in der freien Wahl der Behandlung nicht eingeschränkt werden. Welche Substanzen zur Behandlung verwendet werden können, soll alleine Sache des geschulten, behandelnden Arztes und des aufgeklärten Patienten sein. Dabei muss umfassend über die Gefahren aller verwendeten Mittel aufgeklärt werden.
Auszug aus: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Drogen/aktueller_Programmvorschlag_Drogenpolitik
"Um eine Verharmlosung des Rauschmittels Cannabis zu verhindern und um ein Gesetz aufrecht zu erhalten, das aus guten Gründen umstritten ist, wird von der Politik das Leid hunderttausender Menschen hingenommen.
Wer den kostengünstigen Zugang zu medizinischem Cannabis verweigert, wer Patienten auf die Erteilung einer bürokratischen Erlaubnis warten lässt, wo schnelle Hilfe gefordert ist, wer an einem Gesetz festhält, das das Elend von Kranken unnötig vergrößert, hat nicht verstanden, dass Leben auch lebenswert sein muss.
Die Legalisierung von Cannabis als Medizin ist keine Frage der Drogenpolitik, sondern eine der Menschenwürde"
(Aus „Rauschzeichen“, Wurth und Geyer)
Axel Junker
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7
Dez
2011
Dr. med. Franjo Grotenhermen ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und Mitglied im Schildower Kreis. Als Cannabisexperte schrieb er Frau Merkel zu ihrer Youtube-Antwort auf die Cannabisfrage des Deutschen Hanf Verbandes einen kritischen Brief.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
mit Befremden habe ich Ihre Antwort vom 23. November auf die Frage, ob Cannabis in Deutschland legalisiert werden sollte, gelesen. Der rechtliche Status einer Droge beruht auf einer politischen Entscheidung. Ob der Cannabisbesitz für den Eigenkonsum wie in Spanien toleriert oder wie in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird, entscheidet der Gesetzgeber.
Ihr Wunsch, den rechtlichen Status von Cannabis in Deutschland mit medizinischen Argumenten oder gar Erfordernissen legitimieren zu wollen, ist verständlich, da Gesetzgebung rationalen Gesichtspunkten folgen sollte, muss aber beim Cannabisverbot fehlgehen. Dies allein schon deshalb, weil alle vergleichenden Untersuchungen, die in den vergangenen 15 Jahren von wissenschaftlichen Institutionen veröffentlicht wurden, zu dem Ergebnis gelangt sind, dass die individuellen und gesellschaftlichen Gefahren des von ihnen als akzeptabel bezeichneten Alkoholkonsums größer sind als die des Cannabiskonsums (Hall et al. 1999, Nutt et al. 2007).
Wie Sie wissen, dürfen einige Patienten in Deutschland Cannabisprodukte und den Cannabiswirkstoff Dronabinol zu medizinischen Zwecken verwenden. Dies ist auch unbedingt notwendig, und diese Möglichkeiten müssen zügig weiter verbessert werden. Aus den Erfahrungen mit diesen Patienten aus Deutschland und anderen Ländern sowie aus Untersuchungen mit anderen Cannabiskonsumenten wissen wir, dass bei einem mäßig starken Konsum Abhängigkeit nur bei einem kleinen Teil der Betroffenen auftritt (Anthony et al. 1994, Perkonnig et al. 1999). Ihre Behauptung eines hohen Abhängigkeitspotenzials ist daher unzutreffend. Zudem ist eine einmal eingetretene Alkoholabhängigkeit hinsichtlich ihrer körperlichen, psychischen und sozialen Auswirkungen erheblich schwerwiegender als eine Cannabisabhängigkeit. Dass die Cannabisprohibition vielfältige individuelle und gesellschaftliche Schäden verursacht, von gesundheitlichen Schäden durch Streckmittel bis zur Unterstützung mafiöser Strukturen, ist allgemein bekannt. Ein möglicher Nutzen des Cannabisverbots, der auf der Hoffnung beziehungsweise Behauptung beruht, damit das Ausmaß des Konsums, insbesondere bei Jugendlichen, zu reduzieren, ist jedoch nicht bewiesen. Im Gegenteil, die in den vergangenen Jahren zu diesem Thema durchgeführten wissenschaftlichen Studien sind sämtlich zu dem Ergebnis gelangt, dass die Prohibition, also das Cannabisverbot, wenn überhaupt nur einen geringen Einfluss auf die Zahl der Konsumenten und die Intensität des Konsums hat (Reinarman et al. 2004, Simons-Morton et al. 2010).
Ich bin Mediziner und Wissenschaftler, der sich seit 20 Jahren mit der Pharmakologie und Toxikologie von Cannabis und den Cannabinoiden, mit ihren möglichen Gefahren und ihrem potenziellen Nutzen befasst. Wie viele meiner Kollegen bin ich darum bemüht, die verschiedenen Aspekte dieser Thematik möglichst genau zu erfassen und zu beschreiben. Ich bin irritiert darüber, wie nachlässig und uninformiert eine hohe Repräsentantin der Bundesrepublik Deutschland mit dieser Thematik verfährt.
Das Verbot des Konsums einer in Deutschland weit verbreiteten Droge greift erheblich in die Privatsphäre vieler, sonst gesetzestreuer Bundesbürger ein. Das Verbot muss daher stichhaltig untermauert sein. Es ist nicht akzeptabel, dass dieser massive Eingriff mit einer persönlichen Meinung legitimiert wird, die der wissenschaftlichen Datenlage widerspricht. Es ist an der Zeit, den rechtlichen Status von Cannabis beziehungsweise seine wissenschaftliche Grundlage auf den Prüfstand zu stellen, beispielsweise durch die Einrichtung einer entsprechend beauftragten Enquetekommission.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Franjo Grotenhermen
Literatur:
- Anthony JC, Warner LA Kessler RC. Comparative epidemiology of dependence on tobacco, alcohol, controlled substances, and inhalants: basic findings from the National Comorbidity Survey. Exp Clin Psychopharmacol 1994; 2:244-268.
– Hall W, Room R, Bondy S. Comparing the health and psychological risks of alcohol, cannabis, nicotine and opiate use. In: Kalant H, Corrigan W, Hall W, Smart R, eds. The health effects of cannabis. Tronto, Addiction Research Foundation, 1999, 477-508.
– Nutt D, King LA, Saulsbury W, Blakemore C. Development of a rational scale to assess the harm of drugs of potential misuse. Lancet 2007;369(9566):1047-53.
– Perkonnig A, Lieb R, Höfler M, Schuster P, Sonntag H, Wittchen H-U. Patterns of cannabis use, abuse and dependence over time: incidence, progression and stability in a sample of 1228 adolescents. Addiction 1999;94: 1663-1678.
– Reinarman C, Cohen PD, Kaal HL. The limited relevance of drug policy: cannabis in Amsterdam and in San Francisco. Am J Public Health 2004;94(5):836-42
– Simons-Morton B, Pickett W, Boyce W, ter Bogt TF, Vollebergh W. Cross-national comparison of adolescent drinking and cannabis use in the United States, Canada, and the Netherlands. Int J Drug Policy 2010;21(1):64-9.
Zum Video: Angela Merkel zur Cannabisfrage des Deutschen Hanfverbandes
(Beginn ab 3:50 Min)
Dr. med. Franjo Grotenhermen ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und Mitglied im Schildower Kreis. Als Cannabisexperte schrieb er Frau Merkel zu ihrer Youtube-Antwort auf die Cannabisfrage des Deutschen Hanf Verbandes einen kritischen Brief. Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, mit Befremden habe ich Ihre Antwort vom 23. November auf die Frage, ob Cannabis in Deutschland legalisiert werden sollte, gelesen. Der rechtliche Status einer Droge beruht auf einer politischen Entscheidung. Ob der Cannabisbesitz für den Eigenkonsum wie in Spanien toleriert oder wie in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird, entscheidet der Gesetzgeber. Ihr Wunsch, den rechtlichen Status von Cannabis in Deutschland mit medizinischen Argumenten oder gar Erfordernissen legitimieren zu wollen, ist verständlich, da Gesetzgebung rationalen Gesichtspunkten folgen sollte, muss aber beim Cannabisverbot fehlgehen. Dies allein schon deshalb, weil alle vergleichenden Untersuchungen, die in den vergangenen 15 Jahren von wissenschaftlichen Institutionen veröffentlicht wurden, zu dem Ergebnis gelangt sind, dass die individuellen und gesellschaftlichen Gefahren des von ihnen als akzeptabel bezeichneten Alkoholkonsums größer sind als die des Cannabiskonsums (Hall et al. 1999, Nutt et al. 2007). Wie Sie wissen, dürfen einige Patienten in Deutschland Cannabisprodukte und den Cannabiswirkstoff Dronabinol zu medizinischen Zwecken verwenden. Dies ist auch unbedingt notwendig, und diese Möglichkeiten müssen zügig weiter verbessert werden. Aus den Erfahrungen mit diesen Patienten aus Deutschland und anderen Ländern sowie aus Untersuchungen mit anderen Cannabiskonsumenten wissen wir, dass bei einem mäßig starken Konsum Abhängigkeit nur bei einem kleinen Teil der Betroffenen auftritt (Anthony et al. 1994, Perkonnig et al. 1999). Ihre Behauptung eines hohen Abhängigkeitspotenzials ist daher unzutreffend. Zudem ist eine einmal eingetretene Alkoholabhängigkeit hinsichtlich ihrer körperlichen, psychischen und sozialen Auswirkungen erheblich schwerwiegender als eine Cannabisabhängigkeit. Dass die Cannabisprohibition vielfältige individuelle und gesellschaftliche Schäden verursacht, von gesundheitlichen Schäden durch Streckmittel bis zur Unterstützung mafiöser Strukturen, ist allgemein bekannt. Ein möglicher Nutzen des Cannabisverbots, der auf der Hoffnung beziehungsweise Behauptung beruht, damit das Ausmaß des Konsums, insbesondere bei Jugendlichen, zu reduzieren, ist jedoch nicht bewiesen. Im Gegenteil, die in den vergangenen Jahren zu diesem Thema durchgeführten wissenschaftlichen Studien sind sämtlich zu dem Ergebnis gelangt, dass die Prohibition, also das Cannabisverbot, wenn überhaupt nur einen geringen Einfluss auf die Zahl der Konsumenten und die Intensität des Konsums hat (Reinarman et al. 2004, Simons-Morton et al. 2010). Ich bin Mediziner und Wissenschaftler, der sich seit 20 Jahren mit der Pharmakologie und Toxikologie von Cannabis und den Cannabinoiden, mit ihren möglichen Gefahren und ihrem potenziellen Nutzen befasst. Wie viele meiner Kollegen bin ich darum bemüht, die verschiedenen Aspekte dieser Thematik möglichst genau zu erfassen und zu beschreiben. Ich bin irritiert darüber, wie nachlässig und uninformiert eine hohe Repräsentantin der Bundesrepublik Deutschland mit dieser Thematik verfährt. Das Verbot des Konsums einer in Deutschland weit verbreiteten Droge greift erheblich in die Privatsphäre vieler, sonst gesetzestreuer Bundesbürger ein. Das Verbot muss daher stichhaltig untermauert sein. Es ist nicht akzeptabel, dass dieser massive Eingriff mit einer persönlichen Meinung legitimiert wird, die der wissenschaftlichen Datenlage widerspricht. Es ist an der Zeit, den rechtlichen Status von Cannabis beziehungsweise seine wissenschaftliche Grundlage auf den Prüfstand zu stellen, beispielsweise durch die Einrichtung einer entsprechend beauftragten Enquetekommission. Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Franjo Grotenhermen Literatur: - Anthony JC, Warner LA Kessler RC. Comparative epidemiology of dependence on tobacco, alcohol, controlled substances, and inhalants: basic findings from the National Comorbidity Survey. Exp Clin Psychopharmacol 1994; 2:244-268. - Hall W, Room R, Bondy S. Comparing the health and psychological risks of alcohol, cannabis, nicotine and opiate use. In: Kalant H, Corrigan W, Hall W, Smart R, eds. The health effects of cannabis. Tronto, Addiction Research Foundation, 1999, 477-508. - Nutt D, King LA, Saulsbury W, Blakemore C. Development of a rational scale to assess the harm of drugs of potential misuse. Lancet 2007;369(9566):1047-53. - Perkonnig A, Lieb R, Höfler M, Schuster P, Sonntag H, Wittchen H-U. Patterns of cannabis use, abuse and dependence over time: incidence, progression and stability in a sample of 1228 adolescents. Addiction 1999;94: 1663-1678. - Reinarman C, Cohen PD, Kaal HL. The limited relevance of drug policy: cannabis in Amsterdam and in San Francisco. Am J Public Health 2004;94(5):836-42 - Simons-Morton B, Pickett W, Boyce W, ter Bogt TF, Vollebergh W. Cross-national comparison of adolescent drinking and cannabis use in the United States, Canada, and the Netherlands. Int J Drug Policy 2010;21(1):64-9. Zum Video: Angela Merkel zur Cannabisfrage des Deutschen Hanfverbandes (Beginn ab 3:50 Min)
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1
Dez
2011
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2011
Von:


Sehr geehrte Frau
Dyckmans,
laut Grundgesetz hat jeder Bürger das Recht auf Leben. Wie ist es in meinem Fall möglich, dass die Politik durch ihre Untätigkeit mir das Recht auf Leben nimmt. Ich besitze eine Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle für medizinales Cannabis der Sorte Bedrocan.
Die DAK hat einen Kostenübernahmeantrag abgelehnt, obwohl mir in einem
MDK-Gutachten bestätigt wurde, dass es sich bei mir um Lebensbedrohung, um
Austherapiertheit und um einen positiven Verlauf auf meine
Krankheit handelt. Das Bundesverfassungsgericht hat genau diese Punkte in seinem Urteil vom 06-12-2005 Az.: 1 BvR 347/98 gefordert. Ich habe der DAK meine Blutzuckerwerte, die zwischen 420mg/dl und 517mg/dl lagen zugeschickt.
Sie lassen mich lieber zum Dialysepatienten, zum Blinden und zum Beinamputierten werden, als zur Vorsorge Bedrocan zu erstatten. Das kann und ist nicht im Sinne der Beitragszahler und in meinem schon mal gar nicht.
Nehmen Sie bitte hierzu Stellung und sorgen Sie dafür, das mir nicht das Leben genommen wird.
Man kann das
Medikament Bedrocan genauso zulassen wie Sativex. Es bedarf nur einer kleinen Gesetzesänderung, so wie sie es auch im Fall Sativex für die Firma
BAYER getan haben.
Oder hat das etwas mit Lobbyismus zu tun?
Mit freundlichen Grüßen,


Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte 12.11.2011 Von:
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
laut Grundgesetz hat jeder Bürger das Recht auf Leben. Wie ist es in meinem Fall möglich, dass die Politik durch ihre Untätigkeit mir das Recht auf Leben nimmt. Ich besitze eine Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle für medizinales Cannabis der Sorte Bedrocan. Die DAK hat einen Kostenübernahmeantrag abgelehnt, obwohl mir in einem MDK-Gutachten bestätigt wurde, dass es sich bei mir um Lebensbedrohung, um Austherapiertheit und um einen positiven Verlauf auf meine Krankheit handelt. Das Bundesverfassungsgericht hat genau diese Punkte in seinem Urteil vom 06-12-2005 Az.: 1 BvR 347/98 gefordert. Ich habe der DAK meine Blutzuckerwerte, die zwischen 420mg/dl und 517mg/dl lagen zugeschickt. Sie lassen mich lieber zum Dialysepatienten, zum Blinden und zum Beinamputierten werden, als zur Vorsorge Bedrocan zu erstatten. Das kann und ist nicht im Sinne der Beitragszahler und in meinem schon mal gar nicht. Nehmen Sie bitte hierzu Stellung und sorgen Sie dafür, das mir nicht das Leben genommen wird. Man kann das Medikament Bedrocan genauso zulassen wie Sativex. Es bedarf nur einer kleinen Gesetzesänderung, so wie sie es auch im Fall Sativex für die Firma BAYER getan haben. Oder hat das etwas mit Lobbyismus zu tun?
Mit freundlichen Grüßen,
Tags:
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Beitragszahler,
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Dyckmans,
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Lebensbedrohung,
Lobbyismus,
MDK-Gutachten,
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Politik,
Position,
Sativex,
Thema Demokratie,
Vorsorge
29
Nov
2011
Mein Name ist Uwe Ciecior, ich bin Ende 40, Vater, Großvater und seit 1997 schwerbehindert sowie chronischer Schmerzpatient.
Bei einem schweren Motorradunfall erlitt ich unter anderem einen Plexus-Nervenwurzel-Ausriss C5-C8. Mit anderen Worten eine komplette schlaffe Lähmung des Armes inklusive der Hand. Hinzu kamen Folgeerkrankungen durch den Verlauf der Krankheit und der eingesetzten Medikamente.
Seit meinem Unfall habe ich alle mir zur Verfügung stehenden schulmedizinischen Heilmethoden, Physio- und Gesprächstherapien genutzt, habe mich einer umfangreichen Nerventransplatation unterzogen, hatte eine SCS Operation (spinale cord stimulation) sowie deren partielle Entfernung, dann eine DREZ-Läsion (dorsale Root Entry Zone), mehrere Aufenthalte in Schmerzzentren, private Vorstellungen und Untersuchungen bei Spezialisten im nahen und fernen Ausland, sowie selbst gezahlte alternative Therapien. Mittlerweile gelte ich als austherapiert.
Mein Name ist Uwe Ciecior, ich bin Ende 40, Vater, Großvater und seit 1997 schwerbehindert sowie chronischer Schmerzpatient.
Bei einem schweren Motorradunfall erlitt ich unter anderem einen Plexus-Nervenwurzel-Ausriss C5-C8. Mit anderen Worten eine komplette schlaffe Lähmung des Armes inklusive der Hand. Hinzu kamen Folgeerkrankungen durch den Verlauf der Krankheit und der eingesetzten Medikamente.
Seit meinem Unfall habe ich alle mir zur Verfügung stehenden schulmedizinischen Heilmethoden, Physio- und Gesprächstherapien genutzt, habe mich einer umfangreichen Nerventransplatation unterzogen, hatte eine SCS Operation (spinale cord stimulation) sowie deren partielle Entfernung, dann eine DREZ-Läsion (dorsale Root Entry Zone), mehrere Aufenthalte in Schmerzzentren, private Vorstellungen und Untersuchungen bei Spezialisten im nahen und fernen Ausland, sowie selbst gezahlte alternative Therapien. Mittlerweile gelte ich als austherapiert. Nach einem weiteren Arztgespräch und Hinweisen von Freunden und Bekannten, die mir natürliches Cannabis als Alternative empfahlen, begann ich mich, so gut wie möglich, ausführlicher mit dem Thema zu beschäftigen. Kurz darauf hörte ich von der Möglichkeit des Einsatzes von Dronabinol. Da meine Ärzte und Therapeuten von Beginn an eingeweiht waren, dass ich gegen die Schmerzen und als Einschlafhilfe natürliches Cannabis mit großem Erfolg nutzte, erkundigte ich mich zu legalem, auf Betäubungsmittelrezept verschreibungsfähigem Dronabinol. Was darauf folgte, ließ mein ohnehin schon lebhaftes Interesse am Thema enorm wachsen. Nur wenige sachkundige Ärzte wussten damals von der Möglichkeit des Einsatzes von Dronabinol, bei ihren Recherchen gelangten sie doch schnell zu der ernüchternden Kenntnis, dass Dronabinol nur in seltenen Fällen von Krankenkassen bezahlt wurde. Patienten und Ärzte, die gute Erfahrungen mit Dronabinol-Therapien gemacht hatten, standen deshalb teilweise vor enormen Rückforderungen durch die Kassen (wie im Fall von Ute Köhler, Thüringen). In der Folge wurde Dronabinol als Therapiemöglichkeit gegenüber Kassenpatienten, die nicht explizit nach dem Mittel fragten, nicht erwähnt. Privatpatienten und Patienten anderer Leistungsträger hatten und haben es in dieser Hinsicht wesentlich leichter. Nachdem ich auf meinen zuvor abgelehnten Antrag auf legale Nutzung von Cannabisprodukten eine Dronabinol-Therapie beginnen durfte,, stellte sich, nach Ermittlung der geeigneten Dosis, eine spürbare Besserung meines Zustandes ein. Gegen meinen Grundschmerz benutze ich öliges Dronabinol. Mit dem mir anfangs verschriebenen ethanolhaltigen Dronabinol konnte ich nicht auf meine ständig wiederkehrenden Schmerzspitzen einwirken, da ich generell keinen Alkohol trinke und der bloße Geruch Übelkeit bereitet, kam diese Einnahmeform für mich also nicht in Betracht. Als Voraussetzung musste ich meinem behandelndem Arzt erst eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme durch meinen Zahlungsträger vorweisen. Andernfalls hätte ich den Therapieversuch mit Dronabinol gar nicht erst beginnen können.
Zusätzlich nutze ich natürliches Cannabis gegen die immer wiederkehrenden, unerträglichen und ausdauernden Schmerzen und deren Folgesymptomen. Außer Cannabis hatte ich über viele Jahre hinweg kein vergleichbar schnell und zuverlässig wirkendes Schmerzmittel zur Verfügung.
Durch zunehmende Beschäftigung mit der Medizin Cannabis kam ich schließlich zum ACM und somit zu neuen Informationen und zu einem besseren Erkenntnisstand. Meine vielen Fragen wurden beantwortet und ich fand psychologische Unterstützung durch den Kontakt zu anderen Patienten.
2006 entstand dann durch den mutigen Zusammenschluss einer Gruppe frustrierter aber dennoch kampfbereiter Patienten das SCM, das Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin, als politisch aktivere Unter-Organisation der ACM.
Von Anfang an wurde mir von behandelnden und begutachtenden Ärzten wegen meiner ständigen Nachfragen zum Thema Cannabis ein so genannter „Cannabis-Abusus“ – also der Missbrauch der Substanz - unterstellt. Diese Schnellschuss-Diagnose war vermutlich ziemlich einfach und erklärte scheinbar auch mein Verhalten. Dachte man zumindest...
Der Versuch seitens der Ärzte, mich zum „Cannabis-Abhängigen“ abzustempeln, schlug aber komplett fehl. Statt zum „Kriminellen“ degradiert zu werden, bin ich nach wie vor Patient. Ein Patient, der lediglich Cannabis mit großem Erfolg nutzt. Die Ablehnung der Ärzte und ihr Misstrauen, sowie das Missverständnis meiner Situation haben, wenn auch unbeabsichtigt, einen Befürworter und Aktivisten für die medizinische Verwendung von Cannabis aus mir gemacht. Mein erneuter Antrag auf legale Nutzung von natürlichem Cannabis wurde im Januar 2009 endlich genehmigt. Dronabinol und legal angewendetes Cannabis bescherten mir eine derart effektive Schmerzlinderung, wie ich sie viele lange Jahre zuvor nicht gespürt hatte.
Getrübt wurden diese Erfolge durch das Voranschreiten meiner Erkrankungen und durch ein Gerichtsverfahren wegen Besitzes von Cannabispflanzen. Nach zwei Instanzen wurde ich zwar wegen gerechtfertigtem Notstand freigesprochen, allerdings ist das Urteil bis heute noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft –wie so häufig in ähnlichen Vergleichsfällen- glaubte, in Revision gehen zu müssen. Dass dabei mehr als neun Monate nach Urteilsverkündung noch immer keine Revisionsbegründung vorliegt, zeugt nicht gerade von juristischem Interesse an einer beschleunigten Verfahrensweise.
Nach insgesamt 13 Jahren der Nutzung einer Vielzahl verschiedenster verordneter Medikamenten, konsumiere ich inzwischen seit Februar 2010 nur noch natürliches Cannabis und öliges Dronabinol. Ich hoffe die Einnahme anderer Medikamente mit ihren bekannten, verheerenden Nebenwirkungen (bei Fehlanwendung teils sogar tödlich) so lange wie möglich vermeiden zu können. Bisher ist mir das auch gelungen. Die von mir selbst aufgewendete Summe von bisher fast 20.000 Euro (seit Erlaubnis-Erteilung im Januar 2009) zur Versorgung mit natürlichem Cannabis ist schreiende Ungerechtigkeit auf Kosten eines wehrlosen, notleidenden Schwerkranken, die schon an Menschenrechtsverletzung grenzt. Zuvor habe ich zum Preis von lediglich zwei bis drei Euro pro Gramm erfolgreich Cannabis selbst angebaut und mir damit weder meiner eigenen Gesundheit geschadet noch andere Personen dadurch gefährdet.
Die Bundesregierung schützt meine Gesundheit nicht. Jedenfalls nicht mit der aktuellen Rechtslage. Mir sei die Frage gestattet, ob ich, da ich ja nun als austherapiert gelte, meinen gesellschaftlichen Wert, meinen ‚‘Lebensberechtigungsschein‘‘ bereits verloren habe oder ob auf mich nicht auch die allgemeinen Grundrechte zutreffen? Hieß es nicht einst noch: Vor dem Gesetz seien alle Menschen gleich? Anscheinend irre ich mich da. Mein als „Einzelfall“ geprüfter Antrag auf Kostenübernahme für Medizinal-Cannabis durch meinen Zahlungsträger wurde klagefähig abgelehnt. Das heißt, nach 13jähriger Schmerz-Odyssee, einem unvollständigen Strafprozess und einer fortschreitenden Annäherung an meine absolute Zahlungsunfähigkeit, darf/soll/muss ich nun noch die Sozialgesetzgebungs-Gerichte bemühen, um mich am Ende des Instanzenweges mit dem rechtsgültigen Bescheid abzufinden, infolgedessen nur bei regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten die Kasse auf Erstattung der Kosten verpflichtet sei.
Woher soll ich noch die Kraft nehmen, mich darüber noch aufzuregen?
An diesem Punkt ist nun die Gesetzgebung an der Reihe, Antrag stellenden Patienten oder einem von ihm genannten Bevollmächtigten ist die Erlaubnis zum Eigenanbau zu gewähren. Ein Haupthinderungsgrund gegen den Eigenanbau in geschützten, gesicherten privaten Räumen beinhaltet die Möglichkeit des Entwendens oder die Weitergabe von Pflanzenteilen durch/an dritte Personen. Im Rahmen der Apothekenvergabe von Cannabis wird dieses Argument außer Acht gelassen. Auch nicht bei stark wirkenden, abhängig machenden Medikamenten.
Im Übrigen empfinde ich es als äußerst erniedrigend und ehrverletzend, Patienten im Voraus mögliche folgende Straftaten zu unterstellen. Der Generalverdacht gegen Nutzer von medizinischem Cannabis ist in jedem Fall unangebracht. Der juristischen Abklärung bedürfte vielmehr, ob eine Straftat vorliegt, wenn einem unversorgten und in Notlage befindlichen Patienten Pflanzenteile überlassen werden, die ihm helfen sein Leiden zu lindern. Wenn also von aktiver Lebenshilfe die Rede ist, anstelle justizpolitischer passiver Sterbehilfe. Strafwürdig ist eher die wissentliche Hinzufügung vermeidbarer Schmerzen. Mein erneuter Antrag auf Selbstversorgung durch Eigenanbau von natürlichem Cannabis stieß auch jüngst, nach über einem halben Jahr Bearbeitungszeit, bei der Bundesopiumstelle des BfArM auf taube Ohren und wurde mit gleichlautenden Ablehnungsgründen wie im Präzedenzfall Michael F. negativ beschieden. Die Bundesbehörde beruft sich u.a. auf eine „hohe Verantwortung“. Diese Verantwortung soll mich und andere (ungenannte) Personen vor dem von mir selbst angebauten Cannabis schützen. Schützen vor etwaigen „Verunreinigungen“, vor „Belastungen durch angeblich unbekannte Wirkstoffgehalte“, vor „epileptischen Anfällen“, „Psychosen“, etc. Mein Ablehnungswiderspruch wird nicht bearbeitet. Zu Anfragen nach dem Bearbeitungssachstand gibt es keinerlei Informationen. Nichts. Null. Meine Bemühungen via Abgeordnetenwatch/Dyckmanns Antworten zum Thema zu bekommen untermauerten die absolute Überforderung der Drogenbeauftragten und bewiesen zugleich eine Arroganz in höchstem Maße. Es wird überall auf Zeit gespielt. Zeit, die Patienten wie ich nicht haben. Verständlich, dass manche Menschen sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen wollen oder können. Es bestehen viele Gründe, sich nicht näher mit dem Thema Cannabis als Medizin zu beschäftigen.
Diejenigen aber, die es können und mit ihrer derzeitigen Situation (auch) nicht zufrieden sind, sollten von ihren demokratischen Grundrechten Gebrauch machen und versuchen die missliche Lage zu ändern. Vielleicht auch nur, indem sie den Protest-Mailer auf der Webseite des SCM zeichnen. Ein großer Dank geht an meine Lebensgefährtin, meine Familie, Freunde, alle mich unterstützenden Ärzte, Apotheker, Therapeuten und Sachbearbeiter.
Umfangreichere Informationen zu meinem Hürdenlauf durch den Irrsinn der Schmerzbekämpfung finden sich hier unter:
www.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de Originalbeitrag unter: http://www.hanfjournal.de/hajo-website/artikel/2011/132_juni/s03_0611_austherapiert.php
Arzt-Foto: F. Gahlbeck (Bundesarchiv cc-by-sa 3.0)
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