19
Apr
2012

Auf die eher beiläufig klingende Frage des Richters, (deren zynischer Unterton nicht zu überhören war,) „…wer denn nun letztendlich die Schuld daran trage, dass der Angeklagte sich wegen unerlaubten Anbaus von Cannabis vor Gericht zu verantworten habe….“ erhob sich jener, obgleich vom Richter nicht direkt angesprochen, und begann sein Plädoyer:
„Trage ich Schuld? Schuld, weil ich krank bin? Trägt jeder, der an einer Krankheit leidet, die mit Cannabis behandelbar ist, sozusagen eine untilgbare Schuld in sich? Die Schuld, um ein Mittel zu wissen, welches bei chronischem Leiden dazu verhilft, ein notwendiges Stück bescheidener Lebensqualität zu erhalten? Die Schuld, gut informiert zu sein – entgegen der Tatsache, dass nur ausgesprochen wenige kompetente Ärzte und auch nur hinter vorgehaltener Hand vage Positives über diese Substanz berichten?!
Selbstverständlich trage ich als direkt Betroffener eine „Schuld in Anführungszeichen“, aktiv gegen Leid und Schmerz vorzugehen, wo Ärzte wie auch Patienten aus Angst vor gesellschaftlichen bzw. juristischen Konsequenzen lieber gleich den Kopf zwischen die Schultern ziehen… Oder wo ignorante “Volksvertreter” sich gottgleich dazu aufschwingen, auf medizinische – sowie Grundrechtsfragen mit den inhumanen Mitteln des geltenden Strafrechts antworten zu wollen.
Mein behandelnder Arzt hat mich unglaubliche 18 (in Worten: achtzehn!) Monate mit zweifelhaft schauspielerischen Leistungen hingehalten, bevor er sich schließlich in einem Akt peinlicher Offenbarung dazu durchringen musste mir mitzuteilen, dass er mir die fest zugesagte Unterstützung bei der Bearbeitung der erforderlichen Anträge und Ausnahmegenehmigungs-formulare aus “Mangel an Sachkunde” nicht gewähren könne.
Mehrfach im Verlaufe dieser langen Monate hatte mich dieser Arzt, der mich seit mehr als sieben Jahren substituiert und daher charakterlich gut einzuordnen weiß, in seiner Praxis angesprochen und dabei treuherzig versichert, die Unterlagen für den Antrag ans Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seien beinahe komplett ausgefüllt. Sie müssten nach Fertigstellung praktisch nur noch abgeholt werden.
Unter immer wieder wechselnden Begründungen wurde mir bei verschiedensten “Abholversuchen” mitgeteilt, dass die gesamten Unterlagen doch irgendwie, irgendwo zuhause liegengeblieben seien… “Aber das sei kein größeres Problem. Er werde die Unterlagen dann in der kommenden Woche mitbringen…Ach leider, nein, in der kommenden Woche ginge es dann wohl doch nicht, denn da sei er ja auf ärztlicher Fortbildung. Und anschließend in Urlaub. Alles halb so schlimm…! Auf ein paar Tage käme es ja nicht an. Schließlich sei meine Versorgung mit Cannabis durch den Eigenanbau ja bestens gesichert und ich müsse daher keinen Mangel erleiden…”Ein und ein halbes Jahr das gleiche beschämende Spiel, auch wenn ich instinktiv bereits nach den ersten drei Monaten wusste, woran ich bei dieser Posse war. Doch was hätte ich schon dagegen tun können? Mangelnder ärztlicher Zivilcourage lässt sich nicht mit verbaler Aggression begegnen… Ganz besonders dann nicht, wenn man sich als Erkrankter in der Rolle des “Schutzbefohlenen” – und als Substituierter in der des Abhängigen vom „Doktor-Goodwill“ weiß.Schuld daran, dass ich mich nunmehr in der Position des Angeklagten befinde, hat also vermutlich auch dieser wortbrüchige Arzt, der mir zugesichert hatte, mich bei der Antragsbearbeitung “auf dem geraden Weg” zu unterstützen. Der dann jedoch an seinen eigenen Unzulänglichkeiten und seinem Unwissen bzgl. des medizinischen Potenzials von Cannabis bedauerlich scheiterte.

Eine maßgebliche Schuld an der Situation wie sie ist trägt allerdings auch jene fragwürdig sinnvolle Behörde namens BfArM.
Contergan, VIOXX, verseuchte Blutkonserven, defekte Silikonimplantate und viele andere bekannte oder weniger bekannte Skandale im Gesundheitswesen werden dem BfArM angelastet. Die nahezu unverhohlene Nähe des Bundesinstituts zur pharmazeutischen Industrie ist bekannt – welche ein nachvollziehbar hohes Interesse an willfährigen Geistern in jeglicher Behörde haben dürfte.
Zum Leidwesen Zig-Tausender Kranker gehört das BfArM anscheinend zu jenen nicht lernfähigen deutschen Institutionen, die Cannabis noch immer als letal wirksames Gift wie beispielsweise Heroin, Zyankali oder Arsen verteufeln. Dementsprechend hat diese dem (ebenso ignoranten) Bundesministerium für Gesundheit unterstehende Behörde ein unangemessen bürokratisches Regularium an Verwaltungsvorschriften erarbeitet, bei welchen es sich eher um ein Cannabis-Zugangs-Verhinderungs-Regelwerk denn um eine patientenfreundliche Antragshilfe handeln kann. Dem häufig schwer Erkrankten wird so fast unmöglich gemacht, Cannabis auf legalem Weg erhalten und zur Linderung seines Leidens medizinisch einsetzen zu können.
Zu den abstrusen Vorschriften gehörte bis etwa zum Jahr 2009 noch die strikte Vorgabe, dass (BtMG-)vorbestrafte Personen keinen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen durften. Ganz so, als hätten solche keinen Anspruch auf Krankheitslinderung, weil sie einst im Rahmen einer fragwürdigen Gesetzgebung zu Delinquenten und ihrem Umfeld nicht gerecht geworden waren.
BfArM-Sachbearbeiter kommen wohl kaum darauf, dergleichen obskure Glaubensgrundsätze, genannt „Verwaltungsvorschriften“, zu hinterfragen. Auch schert sich bei dieser Behörde bis heute niemand darum, dass Kranke erst einmal sämtliche auf dem (Pharma-)Markt erhältlichen Präparate zu “prüfen” haben, bevor sie überhaupt zu „Berechtigten“ werden, die einen Antrag auf Cannabis-Verwendung stellen dürfen. Jene Tests sollen natürlich vom behandelnden Arzt einzeln dokumentiert werden, welcher auch selbstverständlich über eine sehr gute Bildung zu medizinisch anzuwendendem Cannabis zu verfügen hat. Somit wird schwer kranken Personen aufgezwungen – obgleich sie unter Umständen bereits wissen, dass Cannabis ihnen gut hilft – vorab sämtliche physisch-psychische Auswirkungen diverser Pharma-Produkte in Kauf nehmen zu müssen. Wenn sie denn überhaupt einen Arzt finden, der ihrem Ansinnen überhaupt Gehör entgegenbringt, geschweige über die notwendigen Kompetenzen verfügt.
So werden Leidende zu „Schuld-Opfern“ jener diskreditiert, deren sogenannter „§ 3 Abs. 2 BtMG-Antrag zur selbsttherapeutischen Verwendung von Cannabis“ zum Popanz selbstgefälliger Amtsschimmel-Lakaien aufgeblasen wurde. Mehr Perversion an Vorschrift zur Verwaltung von Kranken ist kaum möglich.

Schuld, dass ich mich wegen des Eigenanbaus von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu verantworten habe, tragen auch Politik und Justiz, die als wahre Verursacher nicht nur meiner Situation- sondern auch als Verantwortliche des Dilemmas womöglich Hunderttausender anderer kranker Menschen gelten müssen, in welchem diese heutzutage gleichermaßen stecken. Das sozialpolitische sowie das rechtliche Problem „Cannabis in der Medizin“ – beide Probleme sind seit vielen Jahren bekannt. Ebenso bekannt ist, dass Cannabis in variierenden Zubereitungsformen mit großem Erfolg noch bis in die 30er Jahres des vergangenen Jahrhunderts offen vertrieben – und bei über 100 verschiedenen Krankheiten eingesetzt wurde.
Dennoch hat die deutsche Politik “im Rahmen internationaler Abkommen” strenge Gesetze erlassen, die in puncto Verwendung dieser „pflanzlich medizinischen Wunderwaffe“ an Engstirnigkeit kaum noch zu überbieten sind. Der deutschen Justiz gebührt dabei die fragwürdige Sanktionierung jeglichen Umgangs mit dem Kraut, welche damit ausdrücklich ausschließt, dass kranke Menschen dieses zur Linderung ihrer Leiden einsetzen. Dass diese Vorgehensweise von Politik und Justiz große Ähnlichkeiten zur mittelalterlichen Inquisition aufweist, scheint fast beabsichtigt.
Traurige Realität ist ebenfalls, dass mit siechen Menschen hierzulande noch immer tagtäglich kurzer Prozess gemacht wird, wenn diese es gewagt haben Cannabis (zu medizinischen Zwecken) “ohne Genehmigung” anzubauen. An die wenig wahrscheinliche Möglichkeit eines Freispruchs “aus Gründen rechtfertigenden Notstandes” werden durch die Justiz ebenso schikanöse Bedingungen geknüpft wie an die bereits geschilderten “Notwendigkeiten” zur Antragstellung einer Erlaubnis.
Die „Schuldfrage“ sollte meines Erachtens also völlig obsolet bleiben, wenn es darum geht herauszufinden, was mich in Konflikt mit dem Gesetz gebracht hat. Es sollte vielmehr um die Beurteilung gehen, ob eine Krankheit mit angemessenen Mitteln gebessert oder gelindert werden darf, wenn für jene Linderung und Besserung keine auf offiziellen Verwaltungsvorschriften basierende Genehmigung vorliegt.
Wer kranke Menschen dafür verurteilen will, dass sie keine spezielle Erlaubnis besitzen und dennoch Cannabis aus gesundheitlichen Gründen anbauen, der sollte in der alle-Aspekte-dieses-Wahnsinns-umfassenden Urteilsbegründung seine Hände zuvor gründlich in der Unschuld politischen Versagens, in der Unbedenklichkeit pharma-industrieller Profitgier und in den menschenverachtend Sinn-entleerten Verwaltungsvorschriften des BfArM waschen. Anschließend darf mit wiederholten Import- und Lieferausfällen, mit Apotheken-Wucherpreisen sowie fehlender Cannabis-Kostenerstattungsfähigkeit desinfiziert werden, bevor der erste Stein geworfen – und nach „Schuld“ gefragt werden kann.
Zum Schluss und meinerseits in absoluter Ablehnung jedweder Schuld, Schuldigkeit und Schuldgewissens sollte noch Erwähnung finden:
Das medizinische Potenzial der Cannabispflanze ähnelt einem wild wachsenden Apfel, der niemandem speziell – aber allen Menschen zusammen gehört.
Es ist deshalb unsinnig, in diesem Zusammenhang von „Schuld“ wegen unerlaubtem Eigenanbau von Cannabis zu reden. Wer krank ist und seine Krankheit lindert, weil er um seine Möglichkeiten weiß, der trägt keine Schuld – sondern ein überdurchschnittlich hohes Maß an Sozialkompetenz und Eigenverantwortung.
Wer das nicht weiß, nicht wissen will oder nicht nachvollziehen kann, der selbst sollte bis zu seinem Lebensende möglichst kerngesund bleiben und nicht an einer der weit über einhundert Symptomatiken erkranken, die mit Cannabis therapierbar sind.

Dass die schwersten Drogen-Lügen
liberal viel schöner fliegen,
machen Dyckmans, Rösler, Bahr
Kranken viel zu lang schon klar.
Doch wer nur lügt und wer uns quält,
wird sehr bald von uns abgewählt.
Wer jetzt noch krank ist, doch schon schlau
setzt ab sofort auf Selbstanbau.
A. J. &
Auf die eher beiläufig klingende Frage des Richters, (deren zynischer Unterton nicht zu überhören war,) „…wer denn nun letztendlich die Schuld daran trage, dass der Angeklagte sich wegen unerlaubten...
9
Mrz
2012
Gestern erreichte uns das Schreiben eines Patienten, der an einer besonders schweren Form des ADHS und Restlessleg Syndrom sowie einer damit einhergehenden Insomnie leidet. Es ist eine menschenverachtende Schweinerei, was sich das Bundesministerium für Gesundheit Patienten gegenüber erlaubt.
Der Brief:
“Sehr geehrten Damen und Herren,
ich war bis Anfang dieser Woche im Besitz einer Erlaubnis des
BfArM zur Verwendung von Medizinal-Cannabisblüten.
Da es in unserer Apotheke in den drei Jahren meiner erfolgreichen Therapie immer wieder zu Lieferverzögerungen des extrem überteuerten Medikaments kam und ich daher mehrfach Therapieunterbrechungen mit ungewünschten Nebenwirkungen und Mehrkosten bei Wiedereinstellung erlitt, habe ICH diese Genehmigung nun zurückgegeben, da sie nicht das Papier Wert ist auf dem man sie druckte.
Auch die Genehmigung unserer Apotheke zur Eigeneinfuhr von Cannabis musste von mir bezahlt werden (ca. 800 Euro) und änderte doch nichts.
Ich hatte enorme Kosten (Genehmigungen und Therapie fast 40.000 Euro) und war eigentlich immer für eine Apothekenabgabe von Cannabis.
Leider muss ich nun resigniert feststellen, dass diese Versorgungsform in der Realität nicht funktioniert.
Außerdem muss ich mich mit den Patienten solidarisieren die nicht das nötige Geld für die Cannabistherapie aufbringen können und wie ich finde, in Rechtsstaat unwürdiger Weise behandelt werden.
Meine BtM Nr. war 457 05 62 für 56 Gramm Bedrocan/Monat
Ich verzichte nun auf jegliche Behandlung und lebe mit meinen Krankheiten und deren unweigerlichen, schwerwiegenden Folgen!
Florian Koblenz
unsere Hoffnung,
projiziert auf das Münster in Konstanz
Gestern erreichte uns das Schreiben eines Patienten, der an einer besonders schweren Form des ADHS und Restlessleg Syndrom sowie einer damit einhergehenden Insomnie leidet. Es ist eine menschenverachtende Schweinerei, was...
22
Jan
2012

Cannabis-Clubs nach spanischem, belgischem oder US-amerikanischen Vorbild sind angesichts der nicht erstattungsfähigen Kosten bei gleichzeitigen Medizinalcannabis-Wucherpreisen hierzulande für eine Vielzahl Patienten, die von Cannabis gesundheitlich profitieren, eine wünschenswerte Alternative zu noch ausstehenden Einzel-Anbaugenehmigungen.
Im Zuge der Anhörung einiger Sachverständiger vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestags wurden verschiedene Stellungnahmen zur Forderung der Partei die LINKE abgegeben Cannabis Clubs zuzulassen, u.a. von Prof. Dr. med. Rainer Thomasius
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a14/anhoerungen/p_Cannabis/stellungnahmen/index.html
Prof. Dr. med. Rainer Thomasius` Resümee zu Wirkungen und Auswirkungen von Cannabiskonsum:
„Mit wenigen Worten ergibt sich aus der Darstellung des Forschungsstands zu den Wirkungen und Auswirkungen des Cannabiskonsums aus wissenschaftlicher Sicht folgendes Resümee:
1. Die pharmakologischen, biochemischen und elektrophysiologischen Einwirkungen von Cannabis auf den menschlichen Körper sind noch nicht hinreichend durchdrungen und verstanden worden.
2. Die Hypothese, dass Cannabis den Einstieg in den Konsum anderer illegaler Drogen durch neurobiologische Mechanismen bahnt, ist bis dato nicht bewiesen – sie ist aber auch nicht widerlegt worden.
3. Cannabis kann sich auf die körperliche Gesundheit und auf die Fruchtentwicklung ungünstig auswirken.
4. Cannabis kann sich auf die psychische Gesundheit ungünstig auswirken.
5. Cannabis kann sich auf die altersgerechte Entwicklung in der mittleren Jugend und Adoleszenz ungünstig auswirken.
6. Cannabis kann eine psychische und körperliche Abhängigkeit verursachen.
7. Cannabis kann sich auf kognitive Funktionen ungünstig auswirken und daher die Fahrtauglichkeit einschränken.
8. Angesichts eines sinkenden Cannabis-Erstkonsumalters in der Bevölkerung ist die Aufmerksamkeit besonders auf jugendliche Konsumenten zu richten.“
Mit wenigen Worten ergibt sich aus den praktischen Erfahrungen Cannabis nutzender Patienten folgende Gegendarstellung zu Prof. Dr. med Thomasius Behauptungen:
Zu1.: Die pharmakologischen, biochemischen und elektrophysiologischen Einwirkungen von Cannabis auf den menschlichen Körper sind (vermutlich nur) von Prof. Dr. med. Rainer Thomasius und anderen Prohibitions-Befürwortern noch nicht hinreichend durchdrungen und verstanden worden.
Zu 2.: Dass Cannabis den Einstieg in den Konsum anderer illegaler Drogen durch neurobiologische Mechanismen bahnt, beruht (lediglich) auf einer Annahme und wird durch die zuvor erworbene Fähigkeit zum Inhalieren von Tabakprodukten nebst ihrer z.T. gesundheitsgefährdenden, suchterzeugenden Zusatzstoffe ad absurdum geführt.
Zu3.: Kann, muss aber nicht. Eine günstige Auswirkung auf die körperliche Gesundheit ist durch eine Vielzahl von erfolgreichen Behandlungen ernsthafter Erkrankungen belegt. In Bezug auf die Fruchtentwicklung hat Abstinenz von jedweder Droge oder von drogenähnlichen Substanzen höchste Priorität.
Zu 4.: Kann, muss aber nicht. Cannabis kann sich auf die psychische Gesundheit auch günstig auswirken. Siehe Einsatz von Cannabis bei PTSB (Kriegsveteranen, Unfallopfer etc.), bei Depressionen oder auch als Modulator für Kreativität und Lebensqualität.
Zu 5. : Kann, muss aber nicht. Cannabisgebrauch würde bei frühzeitiger Unterweisung durch geeignete Fachkräfte im Rahmen schulischer Rauschkunde- und Aufklärungsprojekte positive Effekte auf die altersgerechte Entwicklung in der mittleren Jugend und Adoleszenz dergestalt zeigen, dass die bezeichneten Altersgruppen infolge der Projekt-Erfahrungen weniger zur Volksdroge Alkohol tendieren, die – im Gegensatz zur Droge Cannabis – bei Missbrauch oftmals sehr starke sozialschädliche und volkswirtschaftliche – nicht selten sogar tödliche Auswirkungen zeigt.
Zu 6.: Kann, muss aber nicht. Cannabis wird keine psychischen und körperlichen Abhängigkeit verursachen, sofern kontrolliert-moderater Cannabisgebrauch in seiner Intensität dem kontrolliert-moderaten Gebrauch von Bier-Mischgetränken oder Wein entspricht.
Zu 7.: Kann, muss aber nicht. Cannabis kann sich in Abhängigkeit von Dosierung und persönlicher Erfahrung des Gebrauchers auch günstig auf kognitive Funktionen auswirken und von daher die Fahrtauglichkeit ggf. weniger stark einschränken als z.B. bei nicht ordnungsgemäßem Gebrauch von rezeptpflichtigen Psychopharmaka.
Zu 8.: Angesichts eines sinkenden Nikotin-, Alkohol-, Pornofilm-, Cannabis- und Kaffee-Erstkonsumalters in der Bevölkerung ist die Aufmerksamkeit auf erwachsene Konsumenten nicht zu vernachlässigen, da selbige aufgrund ihres deutlich unproblematischeren Umgangs mit solchen Konsumgütern ansonsten einer unzumutbaren Ungleichbehandlung unterlägen.

Axel Junker
Cannabis-Clubs nach spanischem, belgischem oder US-amerikanischen Vorbild sind angesichts der nicht erstattungsfähigen Kosten bei gleichzeitigen Medizinalcannabis-Wucherpreisen hierzulande für eine Vielzahl Patienten, die von Cannabis gesundheitlich profitieren, eine wünschenswerte Alternative...
16
Jan
2012

Kommentar zur Lage der cannabinoidbedürftigen Nation
Parteipolitik ist im Grunde nicht so sehr Sache des SCM. Weil aber hierzulande zunehmend mehr Menschen krankheitsbedingt ebenso von den direkten Auswirkungen einer falschen Gesundheits- und Drogenpolitik als auch von menschenverachtender Sozial- und Rechtspolitik betroffen sind, gilt es 2012 erneut anzumahnen, aufzumucken und sich darüber zu empören, dass die Verantwortlichen in Berlin das Thema Cannabis als Medizin noch immer so aussitzen, als ob man eine heftig grassierende Seuche tatsächlich mit Untätigkeit und Verdrängung therapieren könnte.
Nach neusten Umfrageergebnissen http://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundesweit/ard-deutschlandtrend/2012/januar/ des Deutschlandtrend für die FDP kann derzeit von (uns) Cannabis als Medizin nutzenden Patienten davon ausgegangen werden, dass bei Beibehaltung einer ähnlich desaströs minimalen Zustimmung zur politischen Arbeit der Liberalen spätestens 2013 Schluss ist mit dem Kasperle-Theater der unwirksamen – aber nebeneffektreichen Drogenbeauftragten Mechthild Dyckmans und des ebenso farb- wie hilflosen Bundesministers für Gesundheit Daniel Bahr. Weitere vorgeblich Liberale jener zerrütteten, inzwischen völlig unnützen Partei werden sang- und klanglos in der politischen Bedeutungspolitik verschwinden, ohne im Verlaufe ihrer Amtszeit die Chance ergriffen zu haben, unsägliches Leid zu verhindern oder menschenwürdig zu lindern.
Die „neuen Liberaleren“ werden die PIRATEN sein, die frischen Wind in die Parteienlandschaft tragen wie anno dunnemals die GRÜNEN.
Es kann/darf davon ausgegangen werden, dass die PIRATENPARTEI-DEUTSCHLANDs nach (teilweisem) Entern des Bundestags den widerwärtigen Muff und Grau-Schleier der beinahe schon unverhohlen finanziellen Kumpanei zwischen Politikern und Pharma-Lobbyisten gründlichst weichspülen. Im Sinne der von ihnen stets eingeforderten Transparenz werden die PIRATEN sich hoffentlich auch ausführlich mit Themen beschäftigen, die aus Sicht zigtausender Patienten lange schon einer öffentlich-kritischen Debatte hätten standhalten müssen, z.B:
Verflechtungen von Politik und Pharma-Industrie
Skandale des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
Schaffung einer Cannabis-Agentur
Verantwortliche Verursacher und deren Motive in der zeitlichen Verschleppung der Cannabis als Medizin-Frage
Kosten und Profiteure des Krieges gegen Drogen, der auch Krieg gegen Kranke ist.
Neue („liberale“) Drogenpolitik:
Die PIRATENPARTEI-DEUTSCHLAND steht für eine repressionsfreie Drogenpolitik und will ein Ende der gescheiterten Prohibition. Wir lehnen die heutige, wissenschaftlich nicht haltbare Unterscheidung in legale und illegale Stoffe ab und fordern die objektive Bewertung und Handhabung aller psychoaktiven Substanzen alleine anhand ihres Gefahrenpotentials. Die derzeitige nicht faktenbasierte Bevormundung Erwachsener beim verantwortungsvollen Umgang mit Rausch- und Genussmitteln widerspricht der Grundüberzeugung der PIRATEN und unserem Verständnis einer mündigen Gesellschaft. Die bisherige Kriminalisierung der Konsumenten muss beendet und der damit verbundene Schwarzhandel durch kontrollierte Erwerbsstrukturen ersetzt werden. So ergeben sich dann Rahmenbedingungen, die – anders als heute – viele Probleme beseitigen, die alleine auf Grund von gefährlichen Beimischungen und mangelnder Hygiene entstehen.
Forschung und Medizin:
Die PIRATEN befürworten die Erforschung derzeit illegaler Stoffe zu therapeutischen Zwecken. Eine weitere Blockade wissenschaftlicher Arbeit lediglich aufgrund dogmatischer Argumente ist nicht länger hinnehmbar. Patienten sollen in der freien Wahl der Behandlung nicht eingeschränkt werden. Welche Substanzen zur Behandlung verwendet werden können, soll alleine Sache des geschulten, behandelnden Arztes und des aufgeklärten Patienten sein. Dabei muss umfassend über die Gefahren aller verwendeten Mittel aufgeklärt werden.
Auszug aus: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Drogen/aktueller_Programmvorschlag_Drogenpolitik
“Um eine Verharmlosung des Rauschmittels Cannabis zu verhindern und um ein Gesetz aufrecht zu erhalten, das aus guten Gründen umstritten ist, wird von der Politik das Leid hunderttausender Menschen hingenommen.
Wer den kostengünstigen Zugang zu medizinischem Cannabis verweigert, wer Patienten auf die Erteilung einer bürokratischen Erlaubnis warten lässt, wo schnelle Hilfe gefordert ist, wer an einem Gesetz festhält, das das Elend von Kranken unnötig vergrößert, hat nicht verstanden, dass Leben auch lebenswert sein muss.
Die Legalisierung von Cannabis als Medizin ist keine Frage der Drogenpolitik, sondern eine der Menschenwürde”
(Aus „Rauschzeichen“, Wurth und Geyer)

Axel Junker
Kommentar zur Lage der cannabinoidbedürftigen Nation Parteipolitik ist im Grunde nicht so sehr Sache des SCM. Weil aber hierzulande zunehmend mehr Menschen krankheitsbedingt ebenso von den direkten Auswirkungen...
7
Dez
2011
Dr. med. Franjo Grotenhermen ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und Mitglied im Schildower Kreis. Als Cannabisexperte schrieb er Frau Merkel zu ihrer Youtube-Antwort auf die Cannabisfrage des Deutschen Hanf Verbandes einen kritischen Brief.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
mit Befremden habe ich Ihre Antwort vom 23. November auf die Frage, ob Cannabis in Deutschland legalisiert werden sollte, gelesen. Der rechtliche Status einer Droge beruht auf einer politischen Entscheidung. Ob der Cannabisbesitz für den Eigenkonsum wie in Spanien toleriert oder wie in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird, entscheidet der Gesetzgeber.
Ihr Wunsch, den rechtlichen Status von Cannabis in Deutschland mit medizinischen Argumenten oder gar Erfordernissen legitimieren zu wollen, ist verständlich, da Gesetzgebung rationalen Gesichtspunkten folgen sollte, muss aber beim Cannabisverbot fehlgehen. Dies allein schon deshalb, weil alle vergleichenden Untersuchungen, die in den vergangenen 15 Jahren von wissenschaftlichen Institutionen veröffentlicht wurden, zu dem Ergebnis gelangt sind, dass die individuellen und gesellschaftlichen Gefahren des von ihnen als akzeptabel bezeichneten Alkoholkonsums größer sind als die des Cannabiskonsums (Hall et al. 1999, Nutt et al. 2007).
Wie Sie wissen, dürfen einige Patienten in Deutschland Cannabisprodukte und den Cannabiswirkstoff Dronabinol zu medizinischen Zwecken verwenden. Dies ist auch unbedingt notwendig, und diese Möglichkeiten müssen zügig weiter verbessert werden. Aus den Erfahrungen mit diesen Patienten aus Deutschland und anderen Ländern sowie aus Untersuchungen mit anderen Cannabiskonsumenten wissen wir, dass bei einem mäßig starken Konsum Abhängigkeit nur bei einem kleinen Teil der Betroffenen auftritt (Anthony et al. 1994, Perkonnig et al. 1999). Ihre Behauptung eines hohen Abhängigkeitspotenzials ist daher unzutreffend. Zudem ist eine einmal eingetretene Alkoholabhängigkeit hinsichtlich ihrer körperlichen, psychischen und sozialen Auswirkungen erheblich schwerwiegender als eine Cannabisabhängigkeit. Dass die Cannabisprohibition vielfältige individuelle und gesellschaftliche Schäden verursacht, von gesundheitlichen Schäden durch Streckmittel bis zur Unterstützung mafiöser Strukturen, ist allgemein bekannt. Ein möglicher Nutzen des Cannabisverbots, der auf der Hoffnung beziehungsweise Behauptung beruht, damit das Ausmaß des Konsums, insbesondere bei Jugendlichen, zu reduzieren, ist jedoch nicht bewiesen. Im Gegenteil, die in den vergangenen Jahren zu diesem Thema durchgeführten wissenschaftlichen Studien sind sämtlich zu dem Ergebnis gelangt, dass die Prohibition, also das Cannabisverbot, wenn überhaupt nur einen geringen Einfluss auf die Zahl der Konsumenten und die Intensität des Konsums hat (Reinarman et al. 2004, Simons-Morton et al. 2010).
Ich bin Mediziner und Wissenschaftler, der sich seit 20 Jahren mit der Pharmakologie und Toxikologie von Cannabis und den Cannabinoiden, mit ihren möglichen Gefahren und ihrem potenziellen Nutzen befasst. Wie viele meiner Kollegen bin ich darum bemüht, die verschiedenen Aspekte dieser Thematik möglichst genau zu erfassen und zu beschreiben. Ich bin irritiert darüber, wie nachlässig und uninformiert eine hohe Repräsentantin der Bundesrepublik Deutschland mit dieser Thematik verfährt.
Das Verbot des Konsums einer in Deutschland weit verbreiteten Droge greift erheblich in die Privatsphäre vieler, sonst gesetzestreuer Bundesbürger ein. Das Verbot muss daher stichhaltig untermauert sein. Es ist nicht akzeptabel, dass dieser massive Eingriff mit einer persönlichen Meinung legitimiert wird, die der wissenschaftlichen Datenlage widerspricht. Es ist an der Zeit, den rechtlichen Status von Cannabis beziehungsweise seine wissenschaftliche Grundlage auf den Prüfstand zu stellen, beispielsweise durch die Einrichtung einer entsprechend beauftragten Enquetekommission.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Franjo Grotenhermen
Literatur:
- Anthony JC, Warner LA Kessler RC. Comparative epidemiology of dependence on tobacco, alcohol, controlled substances, and inhalants: basic findings from the National Comorbidity Survey. Exp Clin Psychopharmacol 1994; 2:244-268.
– Hall W, Room R, Bondy S. Comparing the health and psychological risks of alcohol, cannabis, nicotine and opiate use. In: Kalant H, Corrigan W, Hall W, Smart R, eds. The health effects of cannabis. Tronto, Addiction Research Foundation, 1999, 477-508.
– Nutt D, King LA, Saulsbury W, Blakemore C. Development of a rational scale to assess the harm of drugs of potential misuse. Lancet 2007;369(9566):1047-53.
– Perkonnig A, Lieb R, Höfler M, Schuster P, Sonntag H, Wittchen H-U. Patterns of cannabis use, abuse and dependence over time: incidence, progression and stability in a sample of 1228 adolescents. Addiction 1999;94: 1663-1678.
– Reinarman C, Cohen PD, Kaal HL. The limited relevance of drug policy: cannabis in Amsterdam and in San Francisco. Am J Public Health 2004;94(5):836-42
– Simons-Morton B, Pickett W, Boyce W, ter Bogt TF, Vollebergh W. Cross-national comparison of adolescent drinking and cannabis use in the United States, Canada, and the Netherlands. Int J Drug Policy 2010;21(1):64-9.
Zum Video: Angela Merkel zur Cannabisfrage des Deutschen Hanfverbandes
(Beginn ab 3:50 Min)
Dr. med. Franjo Grotenhermen ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und Mitglied im Schildower Kreis. Als Cannabisexperte schrieb er Frau Merkel zu ihrer Youtube-Antwort auf die Cannabisfrage...