2
Feb
2012

Produkttest Lecithol


Ein Produkttest, der für Patienten interessant sein könnte, die Cannabiswirkstoffe nicht über Inhalation,  sondern oral aufnehmen möchten oder bei Reisen das nur so mit- und einnehmen können.

 http://www.lecithol.de/

Wie man eine Lösung herstellt:   http://www.lecithol.de/einleitung/

“Bestehend aus einem Chemiker, einem Wirtschaftsinformatiker und einem Mathematiker möchten wir mit Lecithol dabei helfen einen rationaleren Umgang mit in der Gesellschaft herbeizuführen und gleichzeitig vielen kranken Menschen zu helfen.”

mehr dazu unter http://www.lecithol.de/ueber-uns/

 

Zwei Personen aus dem Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin haben “Lecithol” getestet.

Testbericht:

“Ich hab`s probiert.
Minimalmenge von 1 g Cannabis auf 10 ml Lecithol.
Anschließend etwa 1/3 der Lösung getestet.
Wirkungseintritt nach 40 Minuten (nach gutem Frühstück).
Einfache Handhabung.
Relativ guter Geschmack.
Simpel zu dosieren.”

Testbericht eines anderen Patienten:

“Das Lecithol-Set mit allem was man braucht wurde schnell geliefert. Im Onlineshop kann man es für 25 EUR kaufen, 50 ml Lecithollösung 7,50 EUR.

Das Cannabis im Backofen vorbereiten bei ca. 120°C für 20 Minuten, Umluft wäre optimal, habe ich aber nicht. Es tritt eine deutliche Geruchsentwicklung ein. Hier sollte man das ganze machen, wenn es windig draußen ist und man auf Durchzug lüften kann.

Die Lecithol-Lösung ist einfach herzustellen, wie beschrieben auf der Lecithol Website.

Ich habe den Test morgens, nach dem Frühstück durchgeführt. Der Geschmack des Lecithol-Lösungsgemisches schmeckt pfefferminzig, mit einer leicht scharfen Note. Für ein Medikament ganz in Ordnung.

Die Wirkung hat nach 52 Minuten eingesetzt und die volle Wirkung nach 88 Minuten.

Das selbstbezahlte Cannabis erhalte ich über eine -Ausnahmegenehmigung über meine aus den Niederlanden von der Firma Bedrocan BV. Die Sorten Bediol (CBD-reich), Bedrocan (THC-reich) habe ich im Verhältnis 2:1 gemischt um daraus die Lösung herzustellen.

Mir hilft Cannabidiol am Besten, ich habe hier festgestellt, dass das selbe Medizinalcannabis über die Verabreichungsform entsprechend umgerechnet ähnliche Dosierung teils unterschiedliche Wirkungen aufweist.

Die bei mir war geringer als bei Inhalation, dafür gleichmäßiger und länger anhaltend (ca. 3,5-4 Stunden). Die Wirkung habe ich als stärker empfunden als mit der Cannabisbutter, die ich zum Vergleich hergestellt habe. Die “Stimmungsaufhellung” war insgesamt deutlich stärker und anhaltender als bei der Wirkstoffaufnahme über die Inhalation.

Für mich ist die medizinische Dosierung der Cannabinoide, die ich wie gewohnt über Inhalation aufnehme, einfacher. Die Möglichkeit eine Lösung nach diesem Verfahren herzustellen ist aber gerade wenn man unterwegs ist und keine anderen Utensilien mitnehmen kann, eine praktikable Lösung. Tests zu Hause sollte man machen, damit man nicht von der unterschiedlichen Wirkung überrascht wird und die richtige Dosierung findet.”

(auch nochmal hier zu lesen:  http://www.lecithol.de/blog/erfahrungsbericht-lecithol/  )

ToolStoi

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7
Dez
2011

UNWISSEN SCHAFFT IRRITATION


 

Dr. med. Franjo Grotenhermen ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft als Medizin () und Mitglied im Schildower Kreis. Als Cannabisexperte schrieb er Frau Merkel zu ihrer Youtube-Antwort auf die Cannabisfrage des Deutschen Hanf Verbandes einen kritischen Brief.  

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,  

mit Befremden habe ich Ihre Antwort vom 23. November auf die Frage, ob Cannabis in Deutschland legalisiert werden sollte, gelesen. Der rechtliche Status einer Droge beruht auf einer politischen Entscheidung. Ob der Cannabisbesitz für den Eigenkonsum wie in Spanien toleriert oder wie in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird, entscheidet der Gesetzgeber.

Ihr Wunsch, den rechtlichen Status von Cannabis in Deutschland mit medizinischen Argumenten oder gar Erfordernissen legitimieren zu wollen, ist verständlich, da rationalen Gesichtspunkten folgen sollte, muss aber beim Cannabisverbot fehlgehen. Dies allein schon deshalb, weil alle vergleichenden Untersuchungen, die in den vergangenen 15 Jahren von wissenschaftlichen Institutionen veröffentlicht wurden, zu dem Ergebnis gelangt sind, dass die individuellen und gesellschaftlichen Gefahren des von ihnen als akzeptabel bezeichneten Alkoholkonsums größer sind als die des Cannabiskonsums (Hall et al. 1999, Nutt et al. 2007).

Wie Sie wissen, dürfen einige Patienten in Deutschland Cannabisprodukte und den Cannabiswirkstoff zu medizinischen Zwecken verwenden. Dies ist auch unbedingt notwendig, und diese Möglichkeiten müssen zügig weiter verbessert werden. Aus den Erfahrungen mit diesen Patienten aus Deutschland und anderen Ländern sowie aus Untersuchungen mit anderen Cannabiskonsumenten wissen wir, dass bei einem mäßig starken Konsum Abhängigkeit nur bei einem kleinen Teil der Betroffenen auftritt (Anthony et al. 1994, Perkonnig et al. 1999). Ihre Behauptung eines hohen Abhängigkeitspotenzials ist daher unzutreffend. Zudem ist eine einmal eingetretene Alkoholabhängigkeit hinsichtlich ihrer körperlichen, psychischen und sozialen Auswirkungen erheblich schwerwiegender als eine Cannabisabhängigkeit. Dass die Cannabisprohibition vielfältige individuelle und gesellschaftliche Schäden verursacht, von gesundheitlichen Schäden durch Streckmittel bis zur Unterstützung mafiöser Strukturen, ist allgemein bekannt. Ein möglicher Nutzen des Cannabisverbots, der auf der Hoffnung beziehungsweise Behauptung beruht, damit das Ausmaß des Konsums, insbesondere bei Jugendlichen, zu reduzieren, ist jedoch nicht bewiesen. Im Gegenteil, die in den vergangenen Jahren zu diesem Thema durchgeführten wissenschaftlichen Studien sind sämtlich zu dem Ergebnis gelangt, dass die Prohibition, also das Cannabisverbot, wenn überhaupt nur einen geringen Einfluss auf die Zahl der Konsumenten und die Intensität des Konsums hat (Reinarman et al. 2004, Simons-Morton et al. 2010).

Ich bin Mediziner und Wissenschaftler, der sich seit 20 Jahren mit der Pharmakologie und Toxikologie von Cannabis und den Cannabinoiden, mit ihren möglichen Gefahren und ihrem potenziellen Nutzen befasst. Wie viele meiner Kollegen bin ich darum bemüht, die verschiedenen Aspekte dieser Thematik möglichst genau zu erfassen und zu beschreiben. Ich bin irritiert darüber, wie nachlässig und uninformiert eine hohe Repräsentantin der Bundesrepublik Deutschland mit dieser Thematik verfährt.

Das Verbot des Konsums einer in Deutschland weit verbreiteten Droge greift erheblich in die Privatsphäre vieler, sonst gesetzestreuer Bundesbürger ein. Das Verbot muss daher stichhaltig untermauert sein. Es ist nicht akzeptabel, dass dieser massive Eingriff mit einer persönlichen Meinung legitimiert wird, die der wissenschaftlichen Datenlage widerspricht. Es ist an der Zeit, den rechtlichen Status von Cannabis beziehungsweise seine wissenschaftliche Grundlage auf den Prüfstand zu stellen, beispielsweise durch die Einrichtung einer entsprechend beauftragten Enquetekommission.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Franjo Grotenhermen

Literatur:

- Anthony JC, Warner LA Kessler RC. Comparative epidemiology of dependence on tobacco, alcohol, controlled substances, and inhalants: basic findings from the National Comorbidity Survey. Exp Clin Psychopharmacol 1994; 2:244-268.

– Hall W, Room R, Bondy S. Comparing the health and psychological risks of alcohol, cannabis, nicotine and opiate use. In: Kalant H, Corrigan W, Hall W, Smart R, eds. The health effects of cannabis. Tronto, Addiction Research Foundation, 1999, 477-508.

– Nutt D, King LA, Saulsbury W, Blakemore C. Development of a rational scale to assess the harm of drugs of potential misuse. Lancet 2007;369(9566):1047-53.

– Perkonnig A, Lieb R, Höfler M, Schuster P, Sonntag H, Wittchen H-U. Patterns of cannabis use, abuse and dependence over time: incidence, progression and stability in a sample of 1228 adolescents. Addiction 1999;94: 1663-1678.

– Reinarman C, Cohen PD, Kaal HL. The limited relevance of drug policy: cannabis in Amsterdam and in San Francisco. Am J Public Health 2004;94(5):836-42

– Simons-Morton B, Pickett W, Boyce W, ter Bogt TF, Vollebergh W. Cross-national comparison of adolescent drinking and cannabis use in the United States, Canada, and the Netherlands. Int J Drug Policy 2010;21(1):64-9.

Zum Video: Angela Merkel zur Cannabisfrage des Deutschen Hanfverbandes

(Beginn ab 3:50 Min)

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1
Dez
2011

Lobbyismus der tötet – Fragen an Frau Dyckmans (AbgeordnetenWatch)


Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

laut hat jeder Bürger das Recht auf Leben. Wie ist es in meinem Fall möglich, dass die durch ihre Untätigkeit mir das Recht auf Leben nimmt. Ich besitze eine Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle für medizinales Cannabis der Sorte Bedrocan.

 
Die DAK hat einen Kostenübernahmeantrag abgelehnt, obwohl mir in einem MDK-Gutachten bestätigt wurde, dass es sich bei mir um Lebensbedrohung, um Austherapiertheit und um einen positiven Verlauf auf meine Krankheit handelt. Das hat genau diese Punkte in seinem Urteil vom 06-12-2005 Az.: 1 BvR 347/98 gefordert. Ich habe der DAK meine Blutzuckerwerte, die zwischen 420mg/dl und 517mg/dl lagen zugeschickt.
 
Sie lassen mich lieber zum Dialysepatienten, zum Blinden und zum Beinamputierten werden, als zur Vorsorge Bedrocan zu erstatten. Das kann und ist nicht im Sinne der und in meinem schon mal gar nicht.
 
Nehmen Sie bitte hierzu Stellung und sorgen Sie dafür, das mir nicht das Leben genommen wird.
 
Man kann das Bedrocan genauso zulassen wie . Es bedarf nur einer kleinen Gesetzesänderung, so wie sie es auch im Fall für die Firma BAYER getan haben.
 
Oder hat das etwas mit Lobbyismus zu tun?

Mit freundlichen Grüßen,

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29
Nov
2011

Austherapiert: Ein Schmerzpatient auf Ärzteodyssee


Mein Name ist Uwe Ciecior, ich bin Ende 40, Vater, Großvater und seit 1997 schwerbehindert sowie chronischer .

Bei einem schweren erlitt ich unter anderem einen Plexus-Nervenwurzel-Ausriss C5-C8. Mit anderen Worten eine komplette schlaffe Lähmung des Armes inklusive der Hand. Hinzu kamen Folgeerkrankungen durch den Verlauf der und der eingesetzten Medikamente.
Seit meinem Unfall habe ich alle mir zur Verfügung stehenden schulmedizinischen Heilmethoden, Physio- und Gesprächstherapien genutzt, habe mich einer umfangreichen Nerventransplatation unterzogen, hatte eine SCS Operation (spinale cord stimulation) sowie deren partielle Entfernung, dann eine DREZ-Läsion (dorsale Root Entry Zone), mehrere Aufenthalte in Schmerzzentren, private Vorstellungen und Untersuchungen bei Spezialisten im nahen und fernen Ausland, sowie selbst gezahlte alternative Therapien. Mittlerweile gelte ich als austherapiert.

 

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26
Nov
2011

Cannabis – Schmerzlinderung


Nach einem schweren lindert Uwe Ciecior erfolgreich seine Schmerzen (u.a. ) mit .

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