Cannabis als Medizin – ausgebremstes Erfolgsmodell

In immer mehr Zeitschriftenartikeln, Fernsehberichten, Radiosendungen und in immer mehr Internet-Clips ist die Rede von den vielen krankheitslindernden wie gesundheitsförderlichen Eigenschaften der Pflanze Cannabis. Nur ein beispielgebender Film unter vielen anderen:

https://www.youtube.com/watch?v=UbNLm4IDnps

(Vier je fast 10minütige Teile in englischer Sprache, in denen Patienten und Ärzte ihre durchweg positiven Erfahrungen preisgeben und sich neben einer Apothekerin auch Wissenschaftler zum Thema zu Wort melden.)

 Cannabis hilft bei Entzündungen, Spastiken, Magen-Darmproblemen, Schlafschwierigkeiten, Monatsbeschwerden und vielerlei Schmerzformen. HIV-Erkrankten kann damit ebenso zu einer besseren Lebensqualität verholfen werden wie Krebs- oder Hepatitis-Patienten. Tourette-Syndrom-Betroffene profitieren und Menschen mit u. a. Glaukom, Neuropathien oder Epilepsie. Die Liste der vielfältigen Einsetzbarkeit der Wirkstoffe ist lang und beweist, dass Cannabis appetitsteigernde und depressionslösende Effekte zeigt, hilfreich gegen Übelkeit und Erbrechen ist und sonstigen Medikamentenverbrauch erheblich zu senken vermag. Dabei ist der simple Grundstoff – die natürliche Pflanze – zur Bekämpfung der genannten und ungenannten Krankheiten billig zu produzieren und kann bei entsprechender Sachkunde sogar vom Patienten selbst hergestellt bzw. gärtnerisch herangezogen werden.

Allein…Cannabis ist nicht patentierbar und deshalb bisher noch weitgehend uninteressant für die pharmazeutische Industrie. Mit einer Art kurzsichtigem Widerwillen abgelehnt, weil der Antragsverfahrensweg in der Medizin-Forschung ebenso unverhältnismäßig hürdenreich, kostenreich und zeitaufwendig ist wie für gewöhnliche Patienten.

 

 

Dennoch wäre eine enorme Kostenersparnis  für das  Gesundheitssystem möglich, wenn die für derartige Entscheidungen verantwortlichen Politiker im Bundesgesundheitsministerium, die Antragssachbearbeiter beim BfarM und auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung sich nur endlich durchringen würden, die bisher äußerst restriktiv gehandhabten Zugangsmöglichkeiten zur Cannabissubstanz endlich zeitnah, menschenfreundlich und patientenwürdig umzusetzen.

„Zeitnah“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass in über 10 Jahren der Auseinandersetzung für die strafrechtlich unverfolgte Zulassung von Cannabis als Medizin lediglich 7 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis auf das pflanzlich natürliche Produkt erhalten haben, jedoch etliche andere Betroffene noch immer in der scheinbar unendlichen bürokratischen Warteschleife des Antragslabyrinths beim Bonner Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hängen. „Menschenfreundlich und patientenwürdig“ bedeutet, dass dem Zynismus einer an Wucher grenzenden Preisgestaltung für medizinische Cannabisblüten (16 – 22,50 €/g in deutschen Apotheken im Vergleich zu 5 – 8 € auf Inlands-Schwarzmärkten) ein sofortiges Ende gesetzt werden muss, weil es dem bereits mit Dronabinol wie „Hanf-Extrakt“ anhaftenden Zwei-Klassen-Medizin-Ruch weitere Nahrung bietet und in sozialstaatlicher Hinsicht nicht an eklatanter Peinlichkeit zu wünschen lässt. Auch Vorbestrafte aus einer möglichen Cannabis-Versorgung zu selektieren ist eher ein Zeichen an Verlust politisch beamteter Moral als vernunftsorientierte Handlung  im Sinne grundgesetzlicher Bestimmungen.

Es muss daher die Frage erlaubt sein, wie viel andere schwerst kranke Personen in dieser langen Zeit einer bisher eher unverhohlen absichtlich ausgebremsten Erfolgsmodell-Einführung Cannabismedizin „hinten runtergefallen“ sind, sprich: Gebührenerleichtert -, geldbestraft -, in Haft und Entgiftung genommen -, noch schwerer erkrankt – oder durch ewige Ablehnung und Hinauszögerung ihrer in tiefster Verzweiflung und Schmerz gestellten Ausnahmegenehmigungsanträge zu Tode gekommen sind

Es muss zudem erlaubt sein zu fragen, wieso deutsche Gesundheitspolitik dem kanadischen, niederländischen oder US-amerikanischen Gesundheitswesen in der medizinischen Cannabisfrage um viele Jahre und um viele aus Krankheitsgründen unschuldige Opfer hinterherhinkt wie an brüchigen Krücken. Oder wie mit fest angezogener Hand- und heftig getretener Fußbremse.

Es darf letztendlich auch hinterfragt werden, ob die in Aussicht gestellten Erleicherungen für behandelnde Ärzte bei der Antrags-Unterstützung ihrer von Cannabis profitierenden Patienten zur Folge haben werden, dass das BfArM für die Bearbeitung der Erlaubsnisanträge hinreichend personelle Unterstützung vom BMG erfährt, damit derlei Ersuchen – wie gesetzlich vorgeschrieben – tatsächlich bloß 3 Monate an Bearbeitungszeit bis zur Entscheidung erfordern und nicht wie in der überwiegenden Anzahl aller bisherigen Fälle mehrere Jahre.

Sollten Sie sich – betroffener Patient oder entscheidungskompetenter Politiker – nicht im Klaren sein über den Erfolgsmodell-Charakter von Cannabis als Medizin und Beitrag zur Weltgesundheit, nehmen Sie zwecks eingehenderer Informationen bitte Kontakt auf mit

President B. Obama

The White House
1600 Pennsylvania Avenue NW
Washington, DC 20500

oder informieren Sie sich in Zeitschriften, Fernsehberichten, Radiosendungen oder Internet-Clips über dessen cannabismedizinische Ambitionen.

A. J.

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