BMG – Schreiben an die aktuellsten zwei Gesundheitsminister

Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr
Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin-Mitte
Jena, 23.02.2012

Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Bahr,

ich sende Ihnen ein Schreiben, das so am 23.02.2009 an den damaligen Bundesgesundheitsminister Dr. Ph. Rösler ging.

Mittlerweile bin ich 49 Jahre und die Probleme werden nicht kleiner.
In einer schweren Entscheidung hatte ich mich 2009 entschlossen alle bisher verordneten aber eher sehr schädlichen, sehr nebenwirkungsreichen Medikamente und BTM abzusetzen.

Was darauf folgte war die Hölle auf Erden, über Monate bis es “erträglich” wurde.
Nun nutze ich seit über zwei Jahren erfolgreich nur noch Dronabinol als ölige Lösung und nutze nat. Cannabis. Fast nebenwirkungsfrei. Die einzige Nebenwirkung ist das ich dafür selbst bezahlen muss.

Ich habe bis Mai 2011 ca. 20.000 Euro für notwendiges nat. Cannabis aus der Apotheke bezahlt.
Damit bin ich keineswegs einverstanden. Wie soll das weitergehen?
Freisprüche werden verschleppt, Anträge von Erlaubnisinhabern auf Eigenanbau werden nicht bearbeitet, ohne Einzelfallprüfung mit Begründungen abgelehnt die sehr weit hergeholt sind und einer Prüfung nicht standhalten.

Das BfARM, die Bundesopiumstelle schweigen. Keinerlei Information trotz Nachfragen.
Reisefähige Erlaubnisinhaber fragen seit Erlaubniserteilung nach rechtlicher Sicherheit auf Reisen. Nichts ist bisher im Sinne der Patienten passiert.

Habe ich als Erlaubnisinhaber Residenzpflicht in /für Deutschland.
Warum wird mir eine Reise, zB. in wärmere Länder verwehrt?

Auch und gerade schwerkranke Patienten benötigen Auszeiten um ihr Leben meistern zu können.
Ich bitte Sie sich persönlich um diese Angelegenheiten zu bemühen.

Bitte teilen Sie mir zeitnah Ihre Meinung/eventl. getroffene Entscheidungen dazu mit. Da diese Fragen im öffentlichen Interresse sind werde ich dieses Schreiben an Sie der Öffentlichkeit zur Einsicht geben.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Ciecior

Nun mein damaliges Schreiben.

Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Dr. Phillip Rösler,

bezugnehmend auf Ihren Vorschlag die Zulassung von Cannabis als Medikament zu betreiben, möchte ich Ihnen als direkt von der Sache Betroffener schreiben:

Mein Name ist Uwe Ciecior, ich bin 46 Jahre alt, bislang nicht vorbestraft, zweifacher Vater und Großvater, verwitwet seit 1998 und seither alleinerziehend. Überdies bin ich seit dem 22.01 2009 Inhaber einer Ausnahmegenehmigung zur legalen Nutzung von Medizinal-Cannabisblüten. Die genehmigte monatliche Menge beträgt 84 Gramm Bedrocan-Cannabis.

Ich leide seit 1997 an chronischem schweren neurophatischen Schmerzsyndrom nach Plexusausriss C5-C8 (schwerer Verkehrsunfall). Der Grad meiner Behinderung beträgt 90 Grad. Ich hatte sehr aufwendige, gefährliche und sehr belastende Nerventransplantationen, Rückenmarksoperationen (Operative Einpflanzung einer “spinal cord stimulation”, wenige Monate später wieder Entfernung derselben so wie spätere Drezläsion von TH1-C5). Trotz dieser Maßnahmen leide ich an ständigen neurophatischen und körperlichen Schmerzen, die mein Leben sehr stark und bis an die Grenzen der Leidensfähigkeit gehend einschränken und belasten. Durch besagte Eingriffe habe ich das Gefühl nur eine (rechte) Körperhälfte zu besitzen, d.h. das Gefühl einer immer kalten, “eingeblechten” rechten Körperhälfte. Meine Wirbelsäule und sonstige Skelletur weist eine ausgeprägte Skolliose auf – also eine Teil-Skelletierung meines Körpers: linker Arm, linke Schulter und linke Brust sind durch operative Entfernung des Brustnervs degeneriert.

Seit Erteilung der Ausnahmegenemigung nach § 3 Abs. 2 BtMG auf pflanzliches Cannabis musste ich im Verlaufe mehrerer Monate bedingt durch schwerste Schmerzzustände mehrmals über die Nothilfe in eine Klinik eingewiesen werden; deshalb kann ich meine monatliche Bedarfsmenge an benötigtem Cannabis nicht wirklich konkret benennen. Dennoch habe ich bisher für dieses lindernde Mittel cirka 8.200 € aufwenden müssen. Die letzten Bedrocan-Bestellungen musste ich aufgrund meiner desolaten Finanzlage inzwischen mit geliehenem Geld begleichen. Mein Antrag auf Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft wurde klagefähig abgelehnt, wohingegen eine Übernahme der Kosten für eine Dronabinol-Therapie vorliegt.
Dronabinol allein wirkt aber nicht ausreichend.

Aufgrund der erwähnten gesundheitlichen und finanziellen Schwierigkeiten habe ich weder die Möglichkeit noch Kraft gegen Ablehnung der Kostenübernahme zu klagen.

2009 erfolgte mein aus gesundheitlichen Gründen bedingter Umzug von Dresden nach Jena. In Dresden hatte ich Angst um mein Leben, da mir am Heimort – den erteilten Anweisungen des Leiters der Schmerzambulanz der Uni-Klinik auf sofortige Notversorgung zum Trotz – medizinische Hilfe mehrfach verweigert worden ist.

Vor geraumer Zeit – vor der BfArM-Erlaubniserteilung – erfolgte gegen mich wegen Anbau und Besitz von Cannabis eine Hausdurchsuchung und eine Anklage.

Momentaner Stand des Verfahrens ist eine Verurteilung zu 6.300 € Geldstrafe, gegen die ich Berufung eingelegt habe. Hierbei schlagen auch Anwaltskosten und Kosten für Laboruntersuchungen hinsichtlich des beschlagnahmten Asservates (unter Einbeziehung des Wertes der sonstigen beschlagnahmten Gegenstände) mit bisher rund 13.000 € zu Buche.

Die Staatsanwaltschaft hat ebefalls Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Man argumentiert, die Strafe sei zu gering. Ein übergeordneter, medizinisch gerechtfertigter Notstand sei nicht erkennbar.

Und das, obwohl zum Zeitpunkt des Urteils, die Genehmigung des BfArMs den vorherigen Notstand quasi belegte. Bislang steht der nächste Verhandlungstermin in dieser Sache noch aus.

Durch die immens hohen Kosten für importiertes Cannabis der Firma Bedrocan, für meinen Anwalt, für Aus- und Umzug so wie für Wohnungsrenovierung bin ich bereits hoch verschuldet.Mit meinen Kindern musste ich bereits den Verkauf unseres gemeinsamen kleinen Hauses besprechen. Es wird vermutlich kein Weg vorbei am Hausverkauf aus gesundheitlichen Gründen und aus Gründen der Strafverfolgung führen.

Nach insgesamt mehr als 12 Jahren Dauer der Einahme legal verschriebener Beruhigungs-, Betäubungs- und Narkosemittel (z.B. Opiate, Morphine, L.-Polamidon, S.-Ketanest etc.) haben die genannten Mittel zwischenzeitlich jegliche positive Wirkung verloren, d.h. ich gelte in schmerzmedizinischer Hinsicht als „austherapiert“.

Durch diesen Umstand und durch die unerträglichen Nebenwirkungen befinde ich mich aktuell in einer freiwilligen Entzugsphase jeglicher Betäubungsmittel. Diesen Entzug erfolgreich zu beenden benötigt einen sehr starken Überlebenswillen für eine lange qualvolle, u.a. auch schlaflose Zeit. Sollte ein Patient, wie ich, doch länger leben, als die positive Wirkung der Medikamente anhält, erwartet ihn für eine lange Zeit die Hölle auf Erden.
Die ärztlich begleitete Therapie mit natürlichem Cannabis lindert indes zeitnah meine vielen Beschwerden und hat positiven Einfluss auf meinen desolaten Gesamtzustand.

Wie aber kann und soll es für mich weitergehen, wenn meinen finanziellen Mittel erschöpft sind und auch die Strafjustiz angesichts der noch immer unklaren rechtlichen Situation von cannabisnutzenden Patienten auf ein finanzielles Abstrafen meines Überlebenswillens abzielt?

Ich wäre dankbar, wenn Sie mir und anderen Patienten, die in vergleichbaren Situationen stecken, einen Ratschlag oder einen Tipp geben könnten, wie diesbezüglich eine Lösung der Problematik herbeigeführt werden könnte. Ist aus Ihrer Sicht der genehmigte Selbstanbau von Cannabis für Patienten ein denkbarer Weg?

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Ciecior

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