Architekten, Bauleiter und Hilfskräfte

Kaum ist das neue Gesetz zur Verschreibungsfähigkeit und (ggf.) Kostenerstattung von Cannabis als Medizin vom Bundestag einmütig beschlossen, brechen in sozialen Netzwerken und Mail-Verteilern wahre Stürme an Patienten-Fragen los.
Allerorten große Verunsicherung. Vereinzelt gibt es sogar schon glaubhafte Hinweise auf getätigte Arztbesuche mit der Aufforderung „Nun mach mal, Doc, schließlich ist Cannabis jetzt legal…!“

Dabei ist das Gesetz ist bis dato nicht einmal in Kraft.

Überdies ist eine Vielzahl an weiterhin dringenden Fragen zu klären:
Welcher Arzt verschreibt Cannabis oder Cannabisprodukte ?
Wieviel Gramm kann er dauerhaft verschreiben ohne möglicherweise von Krankenkassen in Regress genommen zu werden? (Stichwort „Budgetierung, Praxisbesonderheit bzw. besondere Verordnungsbedarfe“)
Wie kann man sich als Cannabis-Patient der Polizei gegenüber ausweisen nach eintretender Ungültigkeit der Genehmigungs-Urkunden (etwa Juli 2017) ?
Wie wird die Führerscheinfrage für medizinische Cannabisnutzer geregelt? Wird sie einheitlich geregelt?
Was ist mit Patienten, die in ihrer Umgebung keinen aufgeschlossenen Arzt finden?
Welche Krankheiten sind abweichend von “schwerwiegenden Krankheiten” noch mit Cannabis behandelbar?
Wie können Patienten gegen eventuell ablehnende Kostenübernahme-Bescheide ihrer Krankenkassen vorgehen?
Welcher Wissenspool steht dem MDK zur Verfügung, wenn dort sensible Entscheidungen getroffen werden sollen?

Etc. etc.

Was an der  so lange schwelenden Angelegenheit ein wenig verwundert, ist, dass in dieser Cannabis als Medizin-Angelegenheit parteipolitisch übergreifend plötzliches Einverständnis zu herrschen scheint.
Beinahe jeder Abgeordnete, der anlässlich der zweiten Lesung des Gesetzes im Bundestag einen kurzen Redebeitrag hielt, konnte ergreifend vom Schicksal eines ihm bekannten Patienten berichten, der schwer an der bisher absolut unbefriedigenden Situation zu leiden hat.  Ähnlich wie womöglich zehntausende unbekannte/ungenannte Kranke ebenfalls leiden mussten und künftig weiterhin werden leiden müssen. Da mutet es an wie Balsam auf die Seele, dass der Abgeordnete Dr. Harald Terpe vom „Versuch der Wiedergutmachung“ durch das neue Gesetz gesprochen hat…

Überraschend also politisch vollkommene Einmütigkeit, (“Friede, Freude, Cannabiskuchen”) während zwischen zwei der kürzlich noch gemeinsam im Gesundheitsausschuss des Bundestags an einem Strang ziehenden Experten unversehens und ohne ersichtliche Not(wendigkeit) ein unwirklicher Zwist um den “Erfolg” bzw. um die persönlichen Erfolgsanteile der einzelnen Initiatoren, Befürworter und Supporter an der Umsetzung des Gesetzes ausbricht.

Ein alberner Zwist. Ein ärgerlicher Zwist. Ein auf Missverständlichkeiten gründender Zwist.

Andererseits scheint diese wie aus dem Nichts zutage tretende Unstimmigkeit aber auch verständlich und natürlich zu sein, denn wenn man weiß, dass Cannabis positive ebenso wie negative Empfindungen zu verstärken in der Lage ist, dann ahnt man geradezu , dass politische Einmütigkeit bei den Gesetzesmachern in der Cannabis als Medizin-Frage selbstredend Streit, Ärger und Missgunst unter Architekten, Bauleitern und Hilfskräften – den tatsächlichen Gesetzes-Initiatoren – auslöst.

Die weniger griffigen Seiten (k)einer Ruhmes-Medaille…

Axel Junker


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